Beschlussempfehlung des Regionalausschusses Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg - Gehweg senken und Mobilitätseingeschränkten den Überweg erleichtern
Letzte Beratung: 04.07.2023 Hauptausschuss Ö 8.4
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 19.06.2023 mit der o.g. Thematik auf Grundlage eines Antrags der CDU-Fraktion befasst und eistimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
1.) das Bezirksamt möge prüfen, ob die Bordsteinkante/der Gehweg zwischen Bartholomäusstraße 7 und dem Häuserblock Bartholomäusstraße 9a-d abgesenkt werden kann.
2.) das Bezirksamt möge veranlassen, dass die kaum noch sichtbare Fahrbahnmarkierung, die das Halteverbot in Höhe des Zugangs zu dem Gehweg (zwischen Bartholomäusstraße 7 und dem Häuserblock Bartholomäusstraße 9a-d) kennzeichnet, erneuert wird.
Begründung:
Zwischen der Bartholomäusstraße 7 und dem Häuserblock Bartholomäusstraße 9a-d befindet sich der Zugang zu einem als Grünanlage gestaltetem Weg, der die Bartholomäusstraße und die Bachstraße miteinander verbindet. Der Abschnitt des Zugangs ist auf der Bartholomäusstraße, gekennzeichnet durch die nach links und rechts auf Parkplätze hinweisenden Schildern, mit einem Halteverbot versehen. Allerdings ist hier, anders als auf der gegenüberliegenden Straßenseite, der Bordstein auf ganzer Länge in einer normalen Höhe, und NICHT abgesenkt. Auf der Gegenüberliegenden Straßenseite, zwischen den Hausnummern Bartholomäusstraße 18 und 20 ist der Bordstein allerdings abgesenkt, so dass der Zugang auf den Gehweg an dieser Stelle für Mobilitätseingeschränkte deutlich erleichtert ist.
Ein Absenken der Bordsteinkante auf der gegenüberliegenden Seite zwischen den Hausnummern 7 und 9a-d wäre somit sehr sinnvoll. Mobilitätseingeschränkte, die aus dem Gehweg kommen, oder in ihn gehen möchten, ist somit die (vorherige oder anschließende) Überquerung der Bartholomäusstraße deutlich erleichtert.
Der Hauptausschuss / Die Bezirksversammlung folgt der Beschlussempfehlung.
Keine
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.