Stellungnahme des Bezirksamtes - Gehweg senken und Mobilitätseingeschränkten den Überweg erleichtern
Letzte Beratung: 06.11.2023 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.7
Der Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg hat sich in seiner Sitzung am 19.06.2023 mit der o.g. Thematik auf Grundlage eines Antrags der CDU-Fraktion befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:
1.) das Bezirksamt möge prüfen, ob die Bordsteinkante/der Gehweg zwischen Bartholomäusstraße 7 und dem Häuserblock Bartholomäusstraße 9a-d abgesenkt werden kann.
2.) das Bezirksamt möge veranlassen, dass die kaum noch sichtbare Fahrbahnmarkierung, die das Halteverbot in Höhe des Zugangs zu dem Gehweg (zwischen Bartholomäusstraße 7 und dem Häuserblock Bartholomäusstraße 9a-d) kennzeichnet, erneuert wird.
Begründung:
Zwischen der Bartholomäusstraße 7 und dem Häuserblock Bartholomäusstraße 9a-d befindet sich der Zugang zu einem als Grünanlage gestaltetem Weg, der die Bartholomäusstraße und die Bachstraße miteinander verbindet. Der Abschnitt des Zugangs ist auf der Bartholomäusstraße, gekennzeichnet durch die nach links und rechts auf Parkplätze hinweisenden Schildern, mit einem Halteverbot versehen. Allerdings ist hier, anders als auf der gegenüberliegenden Straßenseite, der Bordstein auf ganzer Länge in einer normalen Höhe, und NICHT abgesenkt. Auf der Gegenüberliegenden Straßenseite, zwischen den Hausnummern Bartholomäusstraße 18 und 20 ist der Bordstein allerdings abgesenkt, so dass der Zugang auf den Gehweg an dieser Stelle für Mobilitätseingeschränkte deutlich erleichtert ist.
Ein Absenken der Bordsteinkante auf der gegenüberliegenden Seite zwischen den Hausnummern 7 und 9a-d wäre somit sehr sinnvoll. Mobilitätseingeschränkte, die aus dem Gehweg kommen, oder in ihn gehen möchten, ist somit die (vorherige oder anschließende) Überquerung der Bartholomäusstraße deutlich erleichtert.
Der Hauptausschuss / Die Bezirksversammlung folgte in seiner Sitzung am 04.07.2023 der Beschlussempfehlung
Die Stellungnahme des Bezirksamtes:
Zu 1.) Der Wunsch der verbesserten Querungsstelle wird zur Kenntnis genommen und wird im Rahmen der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen durch den Fachbereich Tiefbau weiter geprüft und verfolgt.
Eine alleinige Bordsteinabsenkung wäre im Sinne der Barrierefreiheit jedoch nicht ausreichend. Sie könnte aufgrund des Versatzes zwischen den Wegen aus dem Grünzug zudem nicht an der Stelle angesetzt werden, an der der westliche Weg auf die Straße trifft. Vielmehr müsste sie weiter nördlich angelegt werden, um ein rechtwinkliges Queren der Fahrbahn zu ermöglichen.
zu 2.) Nach Rücksprache mit dem Polizeikommissariat 31 hat die vorhandene demarkierte Grenzmarkierung keine Gültigkeit und kann somit auch nicht erneuert bzw. straßenverkehrsbehördlich angeordnet werden. Da diese Unterbrechung des halbachsigen Gehwegparkens scheinbar als Zufahrt nutzbar sein soll, wird bezirksintern eine weitergehende Prüfung veranlasst.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Keine
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