Baugenehmigungen im Regionalbereich Eppendorf-Winterhude
Der UA-Bau des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude hat in den vergangenen Jahren zahlreichen Bauanträgen zugestimmt, ohne dass die Antragsteller bisher mit den betreffenden Bauvorhaben begonnen haben. Ebenso wurden zahlreiche Objekte abgerissen, ohne, dass dort bis heute neue Objekte gebaut wurden.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:
Antwort der Verwaltung:
Fehlanzeige:
Eine statistische Erfassung liegt nicht vor.
Nicht alle Abbrüche sind genehmigungspflichtig (§ 60 Anlage 2 Abschnitt III Hamburgische Bauordnung). Eine auf dem Abbruch folgende Neubebauung ist vom Gesetzgeber zeitlich nicht geregelt.
Antwort der Verwaltung:
Fehlanzeige:
Eine Erfassung von nicht eingereichten Baubeginnanzeigen liegt nicht vor.
Eine rechtskräftige Baugenehmigung gilt 3 Jahre und kann zweimal um bis zu einem Jahr verlängert werden. Ob der Bauherr seine Baugenehmigung in Anspruch nimmt oder nicht, ist ihm freigestellt.
Michael Werner-Boelz Hamburg, 15.11.2022
Bezirksamtsleitung
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.