21-3915

Baugenehmigungen im Regionalbereich Eppendorf-Winterhude

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Der UA-Bau des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude hat in den vergangenen Jahren zahlreichen Bauanträgen zugestimmt, ohne dass die Antragsteller bisher mit den betreffenden Bauvorhaben begonnen haben. Ebenso wurden zahlreiche Objekte abgerissen, ohne, dass dort bis heute neue Objekte gebaut wurden.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund frage ich den Herrn Bezirksamtsleiter:

  1. Welche Objekte im Bereich des RA EWi wurden in den vergangenen 8 Jahren jeweils wann abgerissen, ohne dass bis heute auf den Flächen neue Objekte gebaut wurden?

Antwort der Verwaltung:

Fehlanzeige:

Eine statistische Erfassung liegt nicht vor.

Nicht alle Abbrüche sind genehmigungspflichtig (§ 60 Anlage 2 Abschnitt III Hamburgische Bauordnung). Eine auf dem Abbruch folgende Neubebauung ist vom Gesetzgeber zeitlich nicht geregelt.

  1. Für welche genehmigten Bauvorhaben (2014 – 2018) im Bereich des RegA EWi liegt dem Bezirksamt Hamburg-Nord bisher keine Information vor, dass mit dem Bau begonnen wurde und wie ist jeweils der aktuelle Stand? Bitte jeweils das Genehmigungsjahr, den Standort und den aktuellen Status angeben.

Antwort der Verwaltung:

Fehlanzeige:

Eine Erfassung von nicht eingereichten Baubeginnanzeigen liegt nicht vor.

Eine rechtskräftige Baugenehmigung gilt 3 Jahre und kann zweimal um bis zu einem Jahr verlängert werden. Ob der Bauherr seine Baugenehmigung in Anspruch nimmt oder nicht, ist ihm freigestellt.

Michael Werner-Boelz Hamburg, 15.11.2022

Bezirksamtsleitung

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