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Verlängerungen von Baugenehmigungen II Kleine Anfrage Nr. 47/2018 von Herrn Bernd Kroll

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Die bauordnungsrechtlichen Genehmigungen erlöschen nach § 73 Absatz 1 HBauO, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des jeweiligen Vorhabens begonnen oder die Ausführung jeweils länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Sie können auf schriftlichen Antrag nach § 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu ein Jahr verlängert werden.  

Da sich der Bezirksamtsleiter nicht in der Lage sah, meine diesbezüglichen Fragen in der KA 40/2018 zu beantworten, frage ich den Bezirksamtsleiter:

 

  1. Welche Wohnungsbauvorhaben in der Gemarkung Winterhude aus den Jahren 2011 bis 2014 wurden bisher nicht fertiggestellt?
    Bitte neben der Objektanschrift auch angeben, um wie viele WE es sich jeweils handelt und wann jeweils die Baugenehmigung erteilt wurde.

 

Verlängerungsanträge für den Bereich Winterhude werden nicht statistisch erfasst und können daher nicht aufgelistet werden.
 

  1. Für welche Wohnungsbauvorhaben in der Gemarkung Winterhude sind zurzeit noch Widersprüche anhängig, so dass bisher mit dem Bau nicht begonnen werden konnte?
    Bitte neben der Objektanschrift auch angeben, um wie viele WE es sich jeweils handelt und wann der Bauantrag jeweils eingereicht wurde.
     

Widersprüche – explizit für den Wohnungsbau in Winterhude, welche eine aufschiebende Wirkung haben und deshalb kein Baubeginn möglich ist – werden nicht gesondert erfasst.

 

  1. Für welche Wohnungsbauvorhaben in der Gemarkung Winterhude sind zurzeit noch Verfahren vor dem Verwaltungsgerichten anhängig, so dass bisher mit dem Bau nicht begonnen werden konnte?
    Bitte neben der Objektanschrift auch angeben, um wie viele WE es sich jeweils handelt und wann der Bauantrag jeweils eingereicht wurde.

 

Klageverfahren – explizit für den Wohnungsbau in Winterhude, welche eine aufschiebende Wirkung haben und deshalb kein Baubeginn möglich ist – werden nicht gesondert erfasst.

 

  1. Wie werden Anträge aus Verlängerung gemäß § 73 Absatz 3 HBauO im IT System des Bezirksamtes erfasst und welche weiteren Anträge werden in den betreffenden Feldern erfasst?

 

Verlängerungsanträge werden im Hauptverfahren über das BACom-Fachverfahren bearbeitet. Im weiteren wird auf die Kleine Anfrage Nr. 40/2018 verwiesen.
 

5.    Aus welchen Gründen kann der Herr Bezirksamtsleiter nicht feststellen lassen, welche Genehmigungen im Jahre 2017 gemäß § 73 Absatz 3 HBauO erteilt wurden?

Verlängerungsanträge werden im Hauptverfahren über das BACom-Fachverfahren bearbeitet. Im weiteren wird auf die Kleine Anfrage Nr. 40/2018 verwiesen.
 


 

Petitum/Beschluss

 

 

Anhänge

 

Keine