Antrag auf Projektmittel (RZ) der Stadtteilkulturförderung 2021 - Projekt: Orchester für eine bessere Zukunft - Aktualisierung des Antrags vom 12.05.2021 Antragsteller: Barmbeker Verein für Kultur und Arbeit e.V. - Zinnschmelze
Antragssumme - neu 5.000,00 € |
Veranstaltungsdatum August 2021 bis Dezember 2021 |
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Zuwendungshistorie
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Sachverhalt:
Das „Orchester für eine bessere Zukunft“ ist ein zivilgesellschaftliches Jugendprojekt für Dialog, Klang und Vielfalt, das gesellschaftspolitische Interessen erweckt und kollektives Musizieren als Ausdrucksmittel fördert. Mit dem Orchester soll ein Begegnungsraum vor Ort geöffnet werden, in dem die teilnehmenden Jugendlichen eine Verbindung zwischen ihrer Musik und zu anderen, sie bewegenden Themen schaffen können. Über einen 10-monatigen Zeitraum, aufgeteilt in 2 Phasen, finden insgesamt 15 Workshops und Aufführung statt. Der vorliegende Antrag (Phase 1) umfasst zunächst den Zeitraum August bis Dezember 2021. Eine Anschlussfinanzierung ab Januar 2022 für die übrige Dauer wurde mit dem BKS bereits abgestimmt. Das Angebot soll den Teilnehmer*Innen und dem Publikum kostenfrei zur Verfügung stehen.
Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.
Finanzierung:
Die Kalkulation zum Antrag vom 12.05.2021 wurde überarbeitet. Für die Veranstaltung werden nunmehr Ausgaben in Höhe von 5.584,50 € angesetzt. Hiervon werden 4.582,50 € für Honorare kalkuliert, für Sachkosten wird ein Volumen in Höhe von 1.002,00 € veranschlagt. Auf-, Abbau sowie Technik, Raumbetriebskosten sowie Verwaltungsaufwand wird durch die Zinnschmelze in Höhe von 584,50 € in Eigenleistung übernommen.
Beantragt wird eine Finanzierung aus Projektmitteln (RZ) der Stadtteilkulturförderung in Höhe von 5.000,00 €.
Beschlussempfehlung:
Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit förderfähig.
Eine Zuwendung in Höhe von 5.000,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung erscheint angemessen.
Um Entscheidung wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Antrag vom 07.06.2021