Protokoll
Sitzung des Ausschusses Bildung, Kultur und Sport vom 10.08.2021

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Die Vorsitzende begrüßt alle Anwesenden zur ersten Präsenzsitzung in 2021 und eröffnet die Sitzung.

TOP 9 wird, um unnötige Wartezeiten für die Referenten zu vermeiden, vorgezogen. Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig angenommen.

Ö 2

Feststellung der Befangenheit von Ausschussmitgliedern gem. § 6, Abs. 5 BezVG

Herr Haß erklärt seine Befangenheit zu TOP 6.5.

Ö 3

Aktuelle Bürgerfragestunde

Es liegen keine Bürgerfragen vor.

Ö 4

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01.06.2021 (versendet am 28.6.21)

Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.

Ö 5

Kultur

Ö 6

Anträge auf Förderung von Stadtteilkulturprojekten

Ö 6.1 - 21-2555

Antrag auf Projektmittel (RZ) der Stadtteilkulturförderung 2021 - Projekt: Orchester für eine bessere Zukunft - Aktualisierung des Antrags vom 12.05.2021 Antragsteller: Barmbeker Verein für Kultur und Arbeit e.V. - Zinnschmelze

Die Vorsitzende weist kurz darauf hin, dass der Antrag dem Ausschuss wiedervorliege, weil dieser in Bezug auf Antragssumme und Projektzeitraum überarbeitet worden sei.

 

Herr Dr. Kaputanoglu sagt, dass es sich um ein unterstützenzwertes Projekt handeln würde, hinsichtlich des soziokulturellen- und Partizipationsaspekts. Gerade für Kinder und Jugendliche sei es wichtig, Angebote in Zeiten von CORONA zu schaffen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Ö 6.2 - 21-2556

Antrag auf Projektmittel (RZ) der Stadtteilkulturförderung 2021 - Projekt: RADICAL DANCE SERIES - Tanzperformances Antragstellerin: Fernanda Ortiz Losada

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Ö 6.3 - 21-2557

Aktueller Mittelstand - Stand 28.07.2021 (BKS 10.08.2021) Förderung aus Projektkulturmitteln (RZ*) der Stadtteilkulturförderung 2021

Ö 6.4 - 21-2344

Antrag auf Projektmittel (RZ) der Stadtteilkulturförderung 2021 - Projekt: "Culture Codes" in Barmbek Nord Antragsteller/in: Bürgerhaus Barmbek e. V. (Aus dem BKS am 1.6.21 überwiesen in die BV am 17.6.2021. Von der Tagesordnung der BV gestrichen wegen neuer Erkenntnisse des Fachbereichs. Deswegen Wiederaufruf im BKS am 10.08.2021. )

Herr Schröder berichtet, dass dem Bezirksamt seit Freitag ein überarbeiteter Antrag vorliege und dass darin Antragssumme und Finanzplan aktualisiert worden seien. Der Antragsteller beantrage für 2021 die Hälfte der ursprünglichen Antragssumme in Höhe von 8.842,- €.

In der Kürze der Zeit sei es leider nicht möglich gewesen, die Vorlagen zu prüfen und sitzungsgerecht aufzuarbeiten.

 

Frau Otto zeigt sich zufrieden mit dem Entgegenkommen des Antragstellers, denn es sei ein Anliegen des BKS, möglichst viele Projekte unterstützen zu können und die ursprüngliche Antragssumme hätte das Budget des BKS deutlich überschritten.

 

Herr Messaoudi schlägt vor, die aktualisierte Antragssumme zu übernehmen und darüber heute abzustimmen, da der Antragssteller den aktualisierten Finanzierungsplan im Vorwege zur Sitzung ebenfalls an die Ausschussmitglieder versendet hatte.

 

Protokollnotiz:

Der aktualisierte Finanzierungsplan wird im Nachgang zur Sitzung in ALLRIS (nichtöffentlich) eingestellt.

 

Die Vorsitzende bittet zur Abstimmung über die modifizierte Antragssumme.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

 

Ö 6.5 - 21-2569

Antrag auf Projektmittel (RZ) der Stadtteilkulturförderung 2021 - Projekt: Goldbekhaus 40.0 | Jubilläum des Golbekhauses Antragsteller: Peter Rautenberg

Frau Otto unterstützt das Projekt, das offen für den Stadtteil sei und äußert die Hoffnung, dass es trotz CORONA angemessen durchgeführt werden könne.

 

Herr Schröder stellt dar, dass sich die verfügbaren Mittel - nach Zustimmung zu TOP 6.4 und TOP 6.5 - abschließend auf 3.939,00 € belaufen.

 

 

Die Vorsitzende bittet zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

Ö 7

Anträge auf Förderung von Projekten aus dem Sonderfonds "Interkulturelle Projekte"

Ö 8

Bildung

Ö 9

Sport

Ö 9.1

Prävention sexualisierter Gewalt Vorstellung der Programme der Hamburger Sportjugend

Frau Josua, Referentin für Prävention sexualisierter Gewalt im Sport (PSG) in der Hamburger Sportjugend, hält anhand einer Präsentation einen Vortrag zu ihrer Arbeit.

 

Protokollnotiz:

Die Präsentation wird als Anlage zur Sitzung in ALLRIS eingestellt.

 

Herr Schröder möchte wissen, ob für alle Vereine die gleichen Regeln in Bezug auf Prävention sexualisierter Gewalt gelten. 

 

Frau Josua antwortet, dass Fördergelder an das Kinderschutzkonzept (Stufenmodell) gekoppelt seien und dass die Umsetzung des Konzepts überprüft werde. Finanzstarke Vereine seien zwar nicht auf Fördergelder angewiesen und können daher auch nicht gezwungen werden, ein Kinderschutzkonzept zu entwickeln, dennoch werde auch diesen Vereinen Unterstützung bei der Entwicklung eines Kinderschutzkonzepts angeboten.

 

Herr Messaoudi fragt, warum lediglich eine Empfehlung zur Aufnahme des Präventionsgedankens in die Vereinssatzung ausgesprochen werde und wie viele Vereine dieses Konzept umsetzen würden und ob sich eher Betroffene melden oder eher Menschen, die mitteilen wollen, dass in ihrem Verein etwas „schief“ laufe.

 

Frau Josua stellt dar, dass häufig mit den PSG-Ansprechpersonen in den Vereinen Kontakt aufgenommen werde, da man sich durch die Schulungen bereits kenne. Für eine betroffene Person bspw. für ein 13-jähriges Mädchen sei oft nicht bekannt, wer die Ansprechperson bei der HH Sportjugend sei. Ideal wäre, wenn man sich allen Vereinsmitgliedern vorstellen könnte, CORONA-bedingt sei es in diesem Jahr nicht möglich gewesen. Da gebe es noch Verbesserungsbedarf.

Vereine können nicht gezwungen werden, den Präventionsgedanken in ihre Vereinssatzung aufzunehmen, zumal das auch mit Kosten verbunden sei. Viele Vereine würden die Empfehlung aber umsetzen.

 

Herr Camp merkt an, dass sexualisierte Gewalt nicht mit dem 27.Lebensjahr aufhören würde und möchte wissen, wie der HSB dahingehend vorgehe, insbesondere in seiner Haltung gegenüber seinen Mitgliedsverbänden.

 

Frau Josua sagt, dass seitens des DOSB von seinen Mitgliedsorganisationen verlangt werde, das Stufenmodell bis 2024 umzusetzen und eine Ansprechperson bis Ende 2021 zu stellen. Der HSB und die Hamburger Sportjugend haben Frau Josua und eine  weitere Kollegin, Annika Weinkopf, als Ansprechpersonen und - sollten weitere Gelder bewilligt werden - plane man unter Umständen eine weitere Stelle im HSB. Es werde das getan, was an Ressourcen und Arbeitskraft möglich sei.

 

Herr Haß fragt zur Synchronisierung verschiedener Träger, die ja auch Kinderschutzkonzepte haben, z.B. freie Träger der Jugendhilfe, ob es in diese Richtung Verbindung oder Anerkennung der verschiedenen Konzepte gebe.

 

Frau Josua verneint dies. Bisher sei von Seiten der Freien Träger noch kein Kinderschutzkonzept an die Hamburger Sportjugend herangetragen worden.

 

Herr Noß merkt an, dass mit den Beratungen von Trainerinnen und Trainern auch latentem  Sexismus entgegengewirkt werden könne d.h.im Sinne einer möglichst unsexualisierten Erziehung, z.B. die Kleidervorschriften im Turnbereich. Herr Noß möchte wissen, ob ggf. auch andere Trends oder Diskussionen angeschoben worden seien?

 

Frau Josua stellt dar, dass die Sportkleidung ein Beispiel sei, das sich aus der Beschäftigung mit der Thematik entwickelt habe (s. Turnwettbewerb bei den Olympische Spielen). Das Problem sei, wenn über sexualisierte Gewalt geredet werde, dass oftmals das Gegenüber ein ganz anderes oder extremes  Verständnis davon habe. Sie denken, man dürfe sich erst melden, wenn ein Fall strafrechtliche Relevanz habe. Das sei nicht die Definition von sexualisierter Gewalt, sondern diese beginne mit Belästigung, anzüglichen Sprüchen oder Blicken und Bemerkungen, die am Rande fallen. Extreme sexualisierte Übergriffe passieren nicht so häufig, wie diese allgemeine Kultur der Herabwürdigung oder des Sexismus. An diesen Punkt versuche man heranzukommen, da müsse man schon frühzeitig einschreiten. Und je extremer der Vorfall, desto klarer seien eigentlich die Linien, desto klarer sei, wann die Polizei gerufen werden müsse und was strafrechtlich relevant sei. Anzügliche Kommentierungen der Trainer*innen über den Körper der/des Sportler/s könne man strafrechtlich jedoch nicht belangen, aber trotzdem überschreite dies eine persönliche Grenze und sei unglaublich unangenehm. Und hier sei der Punkt, wo eine Kultur des Hinschauens und des Handelns entwickelt bzw. implementiert  werden solle.

 

Herr Camp möchte wissen, inwieweit Dinge, die in der Vergangenheit passiert seien, zum Arbeitsbereich der Referentin gehören und ob die Größenordnung beziffert werden könne. Weiter möchte Herr Camp wissen, wie kooperativ die Sportvereine, denen solche Handlungen bekannt geworden seien, gewesen seien.

An die Verwaltung gerichtet fragt Herr Camp, wie die Bezirkspolitik Bedingungen so schärfen könne, dass es zur Voraussetzung werde, dass Institutionen sich an Kinderschutzkonzepte bzw. Erwachsenen-Vereine, die gefördert werden wollen, sich an das Handlungsfeld PSG halten.

 

Frau Josua erklärt, sie können nur für die Hamburger Sportjugend sprechen. Die Umsetzung des Kinderschutzkonzepts sei bis 2022 geplant. Das sei relativ wenig Zeit, auch im Hinblick auf ehrenamtlich geführte Vereine. Momentan könne man nicht mehr von den Vereinen verlangen, da viele Vereine CORONA-bedingt durch Mitgliederschwund um ihre Existenz fürchten würden.

Mit gesundem Menschenverstand betrachtet, dürfte niemand gegen Kinderschutz und die Prävention von Gewalt sein. Wenn Leute dagegen handeln und sich dagegen wehren, passiere das oft aus Gründen, die nachvollziehbar seien, die man aber widerlegen könne. Angst, zu viel Verantwortung, Handlungsdruck seien einige Gründe für den Verstoß gegen PSG. Auch wenn über Jahre dem Verein kein Fall bekannt sei, heiße das nicht, dass es in der Vergangenheit nicht passiert sei.

Frau Josua berichtet, dass es zu ihren Aufgaben gehört, solange nachzufragen, bis sich der Verein bereit erklärt mit ihr zu sprechen. Viele Vereine seien aber kooperativ.

Die Hamburger Sportjugend versuche, Kinderschutz als Qualitätsmerkmal herzustellen. Die Etablierung eines Kinderschutzkonzepts sei etwas Gutes und bedeute nicht, dass in dem Verein ggf. etwas passieren könne. Leider werde oft in diese Richtung gedacht. 

Und wenn es ein Vorkommnis gibt, sei nicht gleich der gesamte Verein schuldig und verantwortlich. In diesem Fall werde die Beratungsstelle unterstützen, nur „wegschauen“ dürfe man nicht.

 

 

Herr Camp sagt, es sei in der Vergangenheit vorgekommen, dass es Ermittlungsverfahren oder Verurteilungen gegeben habe und ob dies aufgearbeitet werde.

 

Frau Josua antwortet, dass nur strukturell gearbeitet werden könne. Es werde keine Ermittlungsarbeit und auch keine therapeutische Arbeit geleistet.

Das Phänomen Vereins-hopping sei bekannt, d.h. wenn übergriffige Personen - sobald der Übergriff bekannt werde - den Verein oder das Bundesland wechseln. Das komme bei anderen Berufsgruppen z.B. Lehrer*innen auch vor. Die Bundesländer bzw. die PSG-Ansprechpersonen seien untereinander vernetzt und hätten ein Auge darauf, wo eine Person hingehe. Bei Einstellung des Verfahrens oder Freispruch gelte jedoch in unserem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung, auch wenn ein ungutes Bauchgefühl zurückbleibe.

 

Herr Schröder erläutert noch einmal, dass sich die Verwaltung i.d.R. um die Förderung baulicher Maßnahmen kümmere. Der HSB sorge und kümmere sich um die PSG. Der Sport werde hier in der Verantwortung gesehen, weil die Verwaltung nicht in der Dauerförderung sei. In anderen Bereichen, z.B. der Bereich der Freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit, würden deren Kinderschutzkonzepte in der Akte vorliegen. Das sei auch bei jedem Kita-Träger so. 

 

Frau Schulz möchte wissen, ob es Möglichkeiten gebe, mit Vereinen, die finanziell unabhängig seien, ins Gespräch zu dieser Thematik zu kommen?

 

Frau Josua sagt, dass ab Oktober Schulungen für alle interessierten Personen angeboten werden d.h. jeder - vom Platzwart bis zum Präsidenten - könne teilnehmen. Die Termine und Hinweise auf die Präventionsarbeit werden öffentlich breit gestreut. Man könne jedoch keine Vereine zwingen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Noß, ob auch Übergriffe auf Jungen bekannt seien, antwortet Frau Josua, dass dies gar nicht so selten sei, wobei Übergriffe auf Mädchen öfter in privatem Umfeld passieren und Übergriffe auf Jungen eher in institutionellem Umfeld, auch in Jugendgruppen und unter Jugendlichen selbst. Es besteht seit 2011 eine Kooperation mit dem Zündfunke, einer Beratungsstelle für Kinder und Frauen, und letzten Monat habe man Kontakt zu Basis Praevent aufgenommen, eine Fachberatungsstelle für von sexualisierter Gewalt betroffene Jungen, Männer und deren Angehörige.

 

Frau Otto fragt, ob und in welchem Bereich die Bezirkspolitik unterstützen könne.

 

Frau Josua sagt, man könne so viel leisten, wie an Ressourcen vorhanden seien. Es wäre ein großer Wunsch, alte Fälle aus der Vergangenheit aufzuarbeiten. Dazu fehlen jedoch die Mittel, weil man mit aktuellen Fällen überhäuft werde.

Primär sei es für alle Personen erst einmal wichtig zu wissen, wer die richtigen Ansprechpartner sind, an die weiter verwiesen werden könne.

 

Die Vorsitzende dankt der Referentin.

 

Ö 9.2

aktueller Sachstand Sportinfrastruktur

Herr Harke berichtet über verschiedene Bau-, Umbau- und Renovierungsmaßnahmen:

 

Beachvolleyanlage im Stadtpark

Der Wunsch des Verbands sei es gewesen, die Anlage zu modernisieren und um 2 Plätze zu erweitern. Im ersten Schritt haben vor einigen Wochen die Umbau- bzw. Reinigungsarbeiten stattgefunden und momentan seien die Erweiterungsmaßnahmen im Bau. Die Mittel seien einerseits aus dem bezirklichen Quartiersfonds sowie aus dem Masterplan Active City zur Verfügung gestellt worden.

 

Jahnkampfbahn

Ab September wird mit der Renovierung der Jahnkampfbahn begonnen. Der Hamburger Leichtathletikverband, der dort der Hauptnutzer sei, hatte darum gebeten, an vielen Stellen die technische Infrastruktur der Wettkampfanlage auszubauen, nicht nur um die Trainingsmaßnahmen zu verbessern, sondern auch um ein Niveau zu erreichen, so dass auch nationale Wettkämpfe stattfinden können.

Geplant sei, eine neue Zeitmessanlage, eine neue Anzeigentafel, Scheinwerfer im Zielbereich sowie eine Flutlichtanlage zu installieren bzw. erneuern. Hinzukommen grundsätzliche Sanierungsarbeiten an den Tribünen und auch der Vorplatz solle in Ordnung gebracht werden. Das Gesamtvolumen der Maßnahmen betrage 700.000 €, welche das Landessportamt finanziere.

Nichtsdestotrotz müsse der Bezirk diverse Vorarbeiten leisten, bspw. müssen alle Siele durchleuchtet und überprüft werden. Der Beginn der Sanierungsmaßnahmen ist für Ende der Sommersaison der Leichtathletik geplant und soll im Frühjahr, zu Beginn der Außensaison, abgeschlossen sein.

 

Sporthalle Hamburg

Die Durchbiegung der Porenbeton-Dachplatten sei bei der Vorplanung von Fassadensanierungsarbeiten aufgefallen. Ein Gutachter hatte die Abweichung von den DIN Normwerten  festgestellt und - ohne die Platten ausgebaut zu haben - geraten, die Halle zu schließen und das Dach sofort zu sanieren. Daraufhin sei die Sporthalle Anfang April geschlossen worden.

Der Bezirk hatte sich dann in Zusammenarbeit mit dem Gebäudemanagement Hamburg (GMH) entschieden, die drei Dachplatten mit der größten Durchbiegung auszubauen und an der Technischen Uni Harburg einem Belastungstest zu unterziehen. Die Ergebniswerte seien an ein zweites Gutachterbüro zur Bewertung weitergeleitet worden. Dieser zweite Gutachter habe bestätigt, dass die Halle keinesfalls einsturzgefährdet sei und auch nie einsturzgefährdet  war. Es konnte auch nicht eindeutig belegt werden, dass dieses Setzverhalten nicht schon beim oder direkt nach Einbau der Dachplatten, also vor 30-40 Jahren passiert sei. Die Platten seien so fest und verkeilt eingebaut, dass sie allen äußeren Traglasten für schräge Dächer weiterhin standhalten würden. Dieses neuerliche Gutachten habe den Ausschlag dafür gegeben, die Halle wieder zu öffnen, wobei die Dachöffnungen noch geschlossen und ein paar Streben verstärkt werden müssen. Zudem müsse die eingedrungene Feuchtigkeit behandelt werden.

Nichtsdestotrotz gebe es immer wieder Renovierungs- und auch Sanierungsbedarf an der Sporthalle z.B. müsse dringend die Sprachalarmierungsanlage erneuert werden.

 

Auf Nachfrage von Herrn Messaoudi, ob nicht auch einmal über eine Optimierung der Akustik nachgedacht worden sei, antwortet Herr Harke, dass die Südtribüne komplett neu gemacht worden sei und u.a. eine neue Akustikwand erhalten habe.

 

Herr Camp fragt nach dem Eröffnungstermin der Beachvolleyballanlage und ob die Politik bei der am Freitag stattfindenden Anhörung zum Interessenbekundungsverfahren zur Sportstätte Königshütter Straße digital teilnehmen könne.

 

Herr Harke sagt, der Sandaustausch habe bereits stattgefunden und die Beachvolleyballanlage werden in den nächsten Tagen eröffnet.

 

Herr Schröder ergänzt, dass bei der Anhörung und Bewertung der drei Bewerber verschiedene Mitarbeiter*innen aus der Stadtplanung, dem Sozialraummanagement, dem Stadtteilbüro Dulsberg, dem beauftragten Quartiersmanagement sowie dem Hamburger Sportbund dabei seien. Eine Beteiligung von Politik sei nicht vorgesehen. Das Ergebnis der Anhörung werde auf jeden Fall transparent dargestellt.

 

Herr Bulawa stellt dar, dass die Durchbiegung der Porenbeton-Dachplatten letztendlich eine Abweichung von der Norm darstelle und möchte wissen, ob zukünftig regelmäßige z.B. jährliche Kontrollen vorgenommen werden sollen.

 

 

Herr Harke antwortet, dass Sichtkontrollen auch in der Vergangenheit stattgefunden hätten, aber mit dem neuen Partner GMH werde es deutlich regelmäßigere und intensivere Kontrollen geben, was jedoch nicht bedeute, dass jedes Jahr die Platten ein- und ausgebaut werden.

 

Auf die Bemerkung von Herrn Al-Saadi zu der Belastung durch Schnee, antwortet Herr Schröder, dass die Tragkraft des Hallendaches inkl. der zu erwartenden Schneelast durch ein Ingenieurbüro noch einmal durchgerechnet werde.

 

Ö 10

Bildungskonferenzen

Ö 11

Eingänge und Mitteilungen

Ö 12

Verschiedenes

Herr Messaoudi fragt nach dem Sachstand „Kulturpreis“.

 

Protokollnotiz: (Der Sachstand aus Mai 2021 hat sich bis dato nicht geändert):

Das Präsidium der BV hat sich Anfang Mai darauf verständigt, dass in diesem Jahr auch eine Kulturpreisverleihung stattfinden soll. Zeitliche Orientierung Herbst 2021 (November??). Format und Ausgestaltung möge von der AG Kulturpreis vorgeschlagen werden. Wir begrüßen eine digitale bzw. Hybrid-Lösung.“

 

Ö 13 - 21-2403

Sitzungstermine 2022

Die Vorsitzende bitte über die vorgeschlagenen Termine zu entscheiden:

 

25.01.2022

22.02.2022

29.03.2022

26.04.2022

31.05.2022

28.06.2022

30.08.2022

27.09.2022

29.11.2022

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.