Antrag auf Projektmittel (RZ) der Stadtteilkulturförderung 2022 - Projekt: Orchester für eine bessere Zukunft - 2. Projektphase Antragsteller/in: Barmbeker Verein für Kultur und Arbeit e.V. - Zinnschmelze
Letzte Beratung: 30.11.2021 Ausschuss Bildung, Kultur und Sport Ö 7.2
Antragssumme - neu 5.000,00 € |
Veranstaltungsdatum Januar 2022 bis Juni 2022 |
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Zuwendungshistorie
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Sachverhalt:
Das „Orchester für eine bessere Zukunft“ ist ein zivilgesellschaftliches Jugendprojekt für Dialog, Klang und Vielfalt, das gesellschaftspolitische Interessen erweckt und kollektives Musizieren als Ausdrucksmittel fördert. Mit dem Orchester soll ein Begegnungsraum vor Ort geöffnet werden, in dem die teilnehmenden Jugendlichen eine Verbindung zwischen ihrer Musik und zu anderen, sie bewegenden Themen schaffen können. Über einen 10-monatigen Zeitraum, aufgeteilt in 2 Phasen, finden insgesamt 16 Workshops und Aufführung statt. Der vorliegende Antrag (Phase 2) umfasst den Zeitraum Januar bis Juni 2022. Eine Anschlussfinanzierung ab Januar 2022 für die übrige Dauer wurde mit dem BKS bereits abgestimmt. Das Angebot soll den Teilnehmer*Innen und dem Publikum kostenfrei zur Verfügung stehen.
Das Angebot stellt eine sinnvolle Bereicherung der stadtteilkulturellen Aktivitäten dar. Aufgrund der Niedrigschwelligkeit des Angebotes eröffnet sich die Möglichkeit der Teilnahme verschiedener sozialer Gruppen sowie deren gemeinsamer kultureller Aktivität.
Finanzierung:
Für die 2. Projektphase werden Ausgaben in Höhe von 5.575,00 € angesetzt. Hiervon werden 4.495,00 € für Personal-/Honorarkosten kalkuliert, für Sachkosten wird ein Volumen in Höhe von 1.080,00 € veranschlagt. Auf-, Abbau sowie Technik, Raumbetriebskosten sowie Verwaltungsaufwand wird durch die Zinnschmelze in Höhe von 575,50 € in Eigenleistung übernommen.
Beantragt wird eine Finanzierung aus Projektmitteln (RZ) der Stadtteilkulturförderung in Höhe von 5.000,00 €.
Beschlussempfehlung:
Das Projekt entspricht den Anforderungen der Globalrichtlinie Stadtteilkultur und ist somit förderfähig.
Eine Zuwendung in Höhe von 5.000,00 € im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung erscheint angemessen.
Um Entscheidung wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Bezirksamtsleitung
Antrag vom 09.11.2021
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