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Akustische Querungshilfen für Blinde und Sehbehinderte Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

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18.01.2021
Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 02.11.2020 mit dem o.g. Thema auf der Grundlage eines gemeinsamen Antrages der GRÜNEN-Fraktion und der SPD-Fraktion befasst und einstimmig die folgende Beschlussempfehlung verabschiedet:

 

Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung möge sich bei der zuständigen Fachbehörde

dafür einsetzen, dass die Kreuzung Ring 2, Schottmüllerstraße, Lehnhartzstraße

mit zusätzlichen Querungshilfen für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet wird.

 

Begründung:

 

Wer zu Fuß aus dem Norden Eppendorfs kommt und in Richtung Eppendorfer Zentrum will, hier

sind vor allem die zentralen Punkte Eppendorfs, wie das Bezirksamt, der Marie-Jonas-Platz, die

U-Bahn Kellinghusenstraße, sowie die Eppendorfer Landstraße gemeint, muss die einzigartige

mehrspurige Kreuzung Ring 2 / Schottmüllerstraße / Lehnhartzstraße überqueren. Zur Querung

stehen insgesamt zehn Fußgängerampeln zur Verfügung, von denen bisher lediglich vier eine

akustische Querungshilfe haben. Dieses sind die Ampeln zur Querung der beiden Fahrbahnen

Ende Schottmüllerstraße und der beiden Fahrbahnen Ende Lehnhartzstraße. Die anderen

sechs Fußgängerampeln haben noch keine akustischen Querungshilfen.

 

Nicht nur im Rahmen der Bundesgesetze zur Gleichstellung behinderter Menschen von 2002

wird immer wieder darauf hingewiesen, wie essentiell die Herstellung der Barrierefreiheit ist.

Das gilt auch und gerade auch für Blinde und Sehbehinderte.

 

Die große Kreuzung ist eine zentrale Querung nicht nur für die Bewohner der Bethanienhöfe

und des im letzten Jahr eröffneten neuen Quartiers Martini 44 mit seinen sozialen

Einrichtungen. Sie verbindet zwei Teile Eppendorfs miteinander.

 

Im Rahmen des gemeinsamen Koalitionsvertrages haben sich die Grünen und die SPD darauf

verständigt, nicht nur den Fußverkehr zu fördern, sondern auch die Barrierefreiheit auszubauen.

 

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung einstimmig.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Aktuell wird im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) an der Lichtsignalanlage Breitenfelder Straße/ Schottmüllerstraße / Lehnhartzstraße eine Grundinstandsetzung geplant. Im Zuge dieser Planung ist vorgesehen, dass an jeder Fußgängerfurt akustische und Vibrations-Signalgeber als Querungshilfen für Blinde und Sehbehinderte eingerichtet werden.

Eine Angabe zur zeitlichen Umsetzung der Planung ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Ressourcen und ist daher zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht möglich.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Priscilla Owosekun-Wilms

 

Anhänge

 

Keine