Änderungsantrag zur Drs. 21-0755 "Machbarkeitsstudie zur Verlegung der S 31" Änderungsantrag der Fraktionen von GRÜNE, SPD und CDU
Letzte Beratung: 26.03.2020 Hauptausschuss Ö 2.2.1
Die Drs. 21-0755 soll wie folgt geändert werden (neue Formulierungen sind unterstrichen, Streichungen mit [ ] markiert):
Wie aus der Presse bekannt wurde, beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, die untersuchen soll, ob die Verlegung der S31 unter die Außenalster mit einer Verbindung von Hauptbahnhof nach Diebsteich möglich ist. Dieser sogenannte Ferlemann-Tunnel trägt zwar der Einsicht Rechnung, dass [ ] das verkehrstechnische Nadelöhr an der Verbindungsbahn ohne eine Entlastung der bestehenden Gleisanlagen dauerhaft nicht mehr zu bewältigen sein wird, berücksichtigt [ ] aber bislang in keiner Weise die weitreichenden Auswirkungen für die Menschen in Altona. Die S-Bahnstationen Holstenstraße, Sternschanze und Dammtor (Bezirk Eimsbüttel) sind täglich für viele zehntausend Fahrgäste wichtige Knotenpunkte. [ ]
Zwar beinhaltet die Verständigung zwischen FHH, DB Netz AG, DB Station & Service AG und VCD Nord e.V. zur Verlegung des Bahnhof Hamburg-Altona nach Diebsteich das Vorhaben einer erneuten Varianten-Prüfung der Führung der S32 über Diebsteich noch im Jahr 2020. Eine Ausfädelung dort würde den neuen Fernbahnhof in seiner Bedeutung stärken, die Wegezeiten aus Lurup und Osdorf in Richtung Innenstadt verkürzen und entspräche den Beschlüssen der Bezirksversammlung Altona. Eine gleichzeitige Aufgabe mehrerer S-Bahnstationen und der Neubau einer Station am Alsenplatz hätte aber eine Fülle von Konsequenzen.
Die Bezirksamtsleitung wird nach § 19 BezVG gebeten, sich ihrerseits bei den zuständigen Fachbehörden für die nachfolgenden Inhalte einzusetzen.
Senat und die zuständigen Fachbehörden werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, sich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dafür einzusetzen [ ], folgende Punkte zu berücksichtigen.
ohne
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