21-0755

Machbarkeitsstudie zur Verlegung der S31 Antrag der Fraktion DIE LINKE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.03.2020
Sachverhalt

Wie aus der Presse bekannt wurde, beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, die untersuchen soll, ob die Verlegung der S31 unter die Außenalster mit einer Verbindung von Hauptbahnhof nach Diebsteich möglich ist. Dieser sogenannte Ferlemann-Tunnel trägt zwar der Einsicht Rechnung, dass mit der geplanten Verlagerung des Altonaer Fern- und Regionalbahnhofs das verkehrstechnische Nadelöhr an der Verbindungsbahn ohne eine Entlastung der bestehenden Gleisanlagen durch Herausnahme des S-Bahn-Verkehrs nicht mehr zu bewältigen sein wird, berücksichtigt im Vorschlag des vom Staatssekretär geforderten Plans aber bislang in keiner Weise die weitreichenden Auswirkungen für die Menschen in Altona. Die S-Bahnstationen Holstenstraße, Sternschanze und Dammtor sind täglich für viele zehntausend Fahrgäste wichtige Knotenpunkte. Der neue Diebsteicher Bahnhof wird dies nur schwerlich kompensieren können, zumal wenn die Ausfädelung der geplanten S-Bahnverbindung nach Lurup/Osdorf statt ab Holstenstraße von Diebsteich stattfinden soll.

 

Aufgrund der aktuellen Pandemie-Krise tagt der Hauptausschuss stellvertretend für die Bezirksversammlung und beschließt daher:

 

  1. Die Bezirksamtsleitung wird nach § 19 BezVG gebeten, sich ihrerseits bei den zuständigen Fachbehörden für die nachfolgenden Inhalte einzusetzen.

 

  1. Senat und zuständige Fachbehörden werden gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, sich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dafür einzusetzen, folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

  1. Der Bezirk Altona wird bei Erstellung der Studie von Anfang an in Gestalt des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung einbezogen, da es sich bei der Machbarkeitsstudie nicht nur um eine verkehrliche sondern um eine städtebauliche Frage von aller höchster Bedeutung für die gesamte Öffentlichkeit handelt.

 

  1. Die Machbarkeitsstudie wird um Untersuchungen ergänzt, die die Möglichkeit einer mehrgeschossigen oberirdischen Verbindungsbahn nach dem Vorbild des High-Line-Parks in New York beinhaltet, anstatt einen zusätzlichen Tunnel zur Entlastung der Bahnstrecke zwischen Altona und Hauptbahnhof zu graben.

 

  1. Die Machbarkeitsstudie zur Verlegung der S 31 wird um Untersuchungen ergänzt, die die Auswirkungen des sogenannten Ferlemann-Tunnels auf die Entwicklung der Verkehre in Altona zum Gegenstand haben. Im Einzelnen soll dargestellt werden,

 

  1. in welchem Umfang Fahrzeitverluste oder -gewinne auf dem Weg zur Universität und zur Innenstadt für die Fahrgäste aus Altona entstehen. Dabei ist deutlich zu machen, wie sich die Versorgungslage beim ÖPNV für die Bewohner*innen der Stadtteile Altona-Nord, Mitte Altona und Sternschanze verändern würde, die die S-Bahnstationen Holstenstraße und Sternschanze als wohnortnahe Verbindung nutzen.

 

  1. wie sich die Aufgabe der S-Bahnstationen bzw. ihr teilweiser Ersatz auf die Verkehrsbelastung an den Hauptverkehrsstraßen im Umfeld auswirken würde. Dazu ist die im Auftrag der FHH vergebene Studie „Verkehrsuntersuchung östliches Altona“ (SBI 4/19) zu beachten, in der bereits jetzt von einer Zunahme der Kfz-Fahrten um ca. 26 000/d bis 2025 und ca. 36 000/d bis 2030 auf den Hauptverkehrsstraßen im östlichen Altona durch neue Wohngebiete ausgegangen wird. Mehrere Knotenpunkte wie Holstenstraße/Holstenplatz, Holstenstraße/Max-Brauer-Allee sowie in der Bahrenfelder Chaussee seien dann überlastet und nicht ausbaufähig. Zu klären ist, ob es durch den Ferlemann-Tunnel zu Verkehrsverlagerungen zugunsten des Kfz-Verkehrs im Modal Split kommen und dies die Probleme der hochbelasteten Straßen Max-Brauer-Allee, Stresemannstraße und Holstenstraße verschärfen könnte.

 

  1. wie die für die Universitätsstandorte notwendige direkte und rasche ÖPNVVerbindung zwischen der Uni Hamburg und dem neuen Standort Science City Bahrenfeld gewährleiste werden kann.

 

  1. Die zuständigen Fachbehörden werden gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, den Bezirk Altona bei allen künftigen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Ferlemann-Tunnel einzubeziehen. Der Bezirksversammlung Altona ist regelmäßig zu berichten.

 

  1. Dem Planungs- sowie dem Verkehrsausschuss ist Bericht über den Fortgang der Machbarkeitsstudie zu erstatten.

 

Anhänge

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