21-0755.1

Änderungsantrag zur Drs. 21-0755 "Machbarkeitsstudie zur Verlegung der S 31" Änderungsantrag der Fraktionen von GRÜNE, SPD und CDU

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.03.2020
Sachverhalt

Die Drs. 21-0755 soll wie folgt geändert werden (neue Formulierungen sind unterstrichen, Streichungen mit [ ] markiert):

 

Wie aus der Presse bekannt wurde, beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, die untersuchen soll, ob die Verlegung der S31 unter die Außenalster mit einer Verbindung von Hauptbahnhof nach Diebsteich möglich ist. Dieser sogenannte Ferlemann-Tunnel trägt zwar der Einsicht Rechnung, dass [ ] das verkehrstechnische Nadelöhr an der Verbindungsbahn ohne eine Entlastung der bestehenden Gleisanlagen dauerhaft nicht mehr zu bewältigen sein wird, berücksichtigt [ ] aber bislang in keiner Weise die weitreichenden Auswirkungen für die Menschen in Altona. Die S-Bahnstationen Holstenstraße, Sternschanze und Dammtor (Bezirk Eimsbüttel) sind täglich für viele zehntausend Fahrgäste wichtige Knotenpunkte. [ ]

Zwar beinhaltet die Verständigung zwischen FHH, DB Netz AG, DB Station & Service AG und VCD Nord e.V. zur Verlegung des Bahnhof Hamburg-Altona nach Diebsteich das Vorhaben einer erneuten Varianten-Prüfung der Führung der S32 über Diebsteich noch im Jahr 2020. Eine Ausfädelung dort würde den neuen Fernbahnhof in seiner Bedeutung stärken, die Wegezeiten aus Lurup und Osdorf in Richtung Innenstadt verkürzen und entspräche den Beschlüssen der Bezirksversammlung Altona. Eine gleichzeitige Aufgabe mehrerer S-Bahnstationen und der Neubau einer Station am Alsenplatz hätte aber eine Fülle von Konsequenzen.

 

Die Bezirksamtsleitung wird nach § 19 BezVG gebeten, sich ihrerseits bei den zuständigen Fachbehörden für die nachfolgenden Inhalte einzusetzen.

 

Senat und die zuständigen Fachbehörden werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, sich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dafür einzusetzen [ ], folgende Punkte zu berücksichtigen.

 

  1. Die Machbarkeitsstudie zur Verlegung der S31 wird um Untersuchungen ergänzt, die die Auswirkungen des sogenannten Ferlemann-Tunnels auf die Entwicklung der Verkehre in Altona zum Gegenstand haben. Im Einzelnen soll dargestellt werden,

 

  1. wie die für die Universitätsstandorte notwendige direkte und rasche ÖPNV-Verbindung zwischen der Uni Hamburg und dem neuen Standort Science City Bahrenfeld gewährleistet werden kann.                                                                                                                            

 

  1. in welchem Umfang Fahrzeitverluste oder -gewinne auf dem Weg zur Universität und zur Innenstadt für die Fahrgäste aus Altona entstehen. Dabei ist deutlich zu machen, wie sich die Versorgungslage beim ÖPNV für die Bewohner*innen der Stadtteile Altona-Nord, Mitte Altona und Sternschanze verändern würde, die die S-Bahnstationen  Holstenstraße und Sternschanze als wohnortnahe Verbindung nutzen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         

 

  1. wie sich die Aufgabe der S-Bahnstationen bzw. ihr teilweiser Ersatz auf die Verkehrsbelastung an den Hauptverkehrsstraßen im Umfeld auswirken würde. Dazu ist die im Auftrag der FHH vergebene Studie „Verkehrsuntersuchung östliches Altona“ (SBI 4/19) zu beachten, in der bereits jetzt von einer Zunahme der Kfz-Fahrten um ca. 26 000/d bis 2025 und ca. 36 000/d bis 2030 auf den Hauptverkehrsstraßen im östlichen Altona durch neue Wohngebiete ausgegangen wird. Mehrere Knotenpunkte wie Holstenstraße/Holstenplatz, Holstenstraße/Max-Brauer-Allee sowie in der Bahrenfelder Chaussee seien dann überlastet und nicht ausbaufähig. Zu klären ist, ob es durch den Ferlemann-Tunnel zu Verkehrsverlagerungen zugunsten des Kfz-Verkehrs im Modal Split kommen und dies die Probleme der hochbelasteten Straßen Max-Brauer-Allee, Stresemannstraße und Holstenstraße verschärfen könnte.

 

  1. Die zuständigen Fachbehörden werden gemäß §27 BezVG aufgefordert,  den Bezirk Altona bei allen künftigen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Ferlemann-Tunnel einzubeziehen. Der Bezirksversammlung Altona ist regelmäßig zu berichten.

 

 

Anhänge

ohne