Protokoll
Sitzung des Stadtplanungsausschusses - DIGITAL - vom 29.03.2021

Ö 1

Begrüßung und öffentliche Fragestunde

Frau Bailly begrüßt den Ausschuss zu seiner digitalen und öffentlichen Sitzung. Sie weist darauf hin, dass die Sitzung aufgezeichnet werde und fragt sodann die Anwesenheit der Sitzungsteilnehmerinnen und Sitzungsteilnehmer sowie das Verfahren zum Abstimmungsverhalten der Fraktionen ab.

 

Die Fraktionen einigen sich einstimmig darauf, das Abstimmungsverhalten durch die Fraktionssprecher/innen bekannt geben zu lassen.

 

In der vor der Tagesordnung durchgeführten öffentlichen Fragestunde kommen folgende Punkte zur Sprache:

 

· Mögliche Bebauung eines Grundstückes in der Carl-Petersen-Straße (ehemaliger Discounter)

· Form der geplanten öffentlichen Auslegung der Unterlagen zum neuen Mischquartier Billhorner Röhrendamm / Marckmannstraße / Billhorner Kanalstraße

· Möglichkeit der Gesamtplanung für den Stadtteil Rothenburgsort unter Betrachtung der Elbbrücken

· Sach- und Projektstand zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung

· Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 102 "Spreehafenviertel" / Widerspruch der Bürgerinitiative „Der Wilde Wald bleibt“ / Hintergründe für die Entscheidung, den Wohnungsbau auf bestehende Waldflächen zu planen.

 

Herr Dworzynski und Herr Hoitz beantragen lt. Geschäftsordnung die Beendigung der öffentlichen Fragestunde an die Abgeordneten, da die vorgesehene Zeit von 30 Minuten bereits deutlich überschritten wurde. Frau Bailly beschließt, die öffentliche Fragestunde zu beenden.

 

Ö 2

Beschlussfassung über die Niederschrift vom 24.02.2021

Herr Dr. Böttcher bittet Herrn Mathe im Bezug zum TOP Bebauungsplan-Entwurf Neustadt 51 / St. Pauli 46 „Erweiterung Bucerius Law School“ (Niederschrift Seiten 10 und 11), die Wettbewerbsteilnehmer zeitnah und klar darauf hinzuweisen, dass mit der Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens keine Vorfestlegung erfolge. Er sehe sonst die Gefahr, dass die Teilnehmer in ihren Entwürfen zu stark eingeschränkt werden. Es müsse klar kommuniziert werden, dass der aktuelle Bebauungsplan-Entwurf nicht verbindlich sei.

 

Herr Mathe antwortet, dass er das wettbewerbsbetreuende Büro kurzfristig kontaktieren und das Protokoll in diesem Sinne übermitteln werde.

 

Ö 3

Vorlagen

Ö 3.1 - 22-1819

Bebauungsplan-Entwurf Hamm 2 "Wohnen und Arbeiten am Pröbenweg" Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung

Herr Mathe geht anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) und mit Verweis auf die Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung auf den aktuellen Projektstand zum Bebauungsplan-Entwurf Hamm 2 "Wohnen und Arbeiten am Pröbenweg" ein.

 

Zunächst gibt Herr Mathe einen Rückblick zum bisherigen Verfahren und einen Überblick über die Lage des Plangebietes sowie die Bestandsnutzungen. Mit der Planung soll die im Umfeld vorhandene Wohnbebauung durch neue Wohnnutzungen mit rund 270 Wohneinheiten in zwei Bauabschnitten ergänzt und gestärkt werden. Im ersten Bauabschnitt seien rund 205 Wohneinheiten geplant. Mindestens 30% der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche (BGF) sei als öffentlich geförderter Mietwohnungsbau vorgesehen. Des Weiteren soll im Zuge des ersten Bauabschnitts eine neue Kindertagesstätte im nordöstlichen Teil des Plangebiets und vorwiegend gewerbliche Nutzungen im westlichen Teil des Plangebiets perspektivisch für Handwerks-, Büro- und Hotelnutzungen ermöglicht werden. Die bestehenden Gewerbeflächen sollen städtebaulich neu geordnet und wohnverträglich verdichtet werden. Im zweiten Bauabschnitt seien weitere ca. 65 Wohneinheiten sowie gewerbliche Nutzungen entlang der Straße Luisenweg möglich.

 

Herr Mathe merkt an, dass im Vorfeld der öffentlichen Auslegung zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und der Vorhabenträgerin des ersten Bauabschnitts zeitnah ein städtebaulicher Vertrag unterzeichnet werde. Darüber hinaus werde zwischen dem Fachamt Management des öffentlichen Raums und der Vorhabenträgerin ein Erschließungsvertrag hinsichtlich der mit dem Vorhaben unmittelbar verbundenen Erschließungs-, Wiederherstellungs- und Umgestaltungsmaßnahmen geschlossen.

 

Herr Mathe geht anschließend auf den Funktionsplan-Entwurf ein, der die Ergebnisse des kooperativen städtebaulichen Werkstattverfahrens und damit die Grundlage für die Festsetzungen im aktuellen Bebauungsplan-Entwurf bildet. Im seinerzeit vorgestellten zentralen und östlichen Teil des Plangebiets wird eine fünf- bis sechsgeschossige Wohnbebauung verfolgt. Städtebauliches Ziel ist es, entlang der Straße Pröbenweg eine einheitliche, geschlossene Raumkante als Blockrandbebauung auszubilden, die sich durch einen Wechsel zwischen den Kopfseiten der fünfgeschossigen Wohngebäude und jeweils zweigeschossigen Verbindungsbauten auszeichnet. An der Ecke Pröbenweg / Luisenweg sei eine markante siebengeschossige Bebauung (Hotel) vorgesehen. Im Erdgeschoss des Gewerbebaukörpers am Pröbenweg seien sechs Handwerkereinheiten vorgesehen. Diese erhalten jeweils ebenerdige Einstellplätze innerhalb der Gebäude, sodass die Be- und Entladung wetter- und lärmgeschützt erfolgen könne.

 

Im weiteren Verlauf geht Herr Mathe auf den aktuellen Bebauungsplan-Entwurf ein. Der Bebauungsplan-Entwurf habe zum Zeitpunkt der öffentlichen Plandiskussion noch eine Zweiteilung des Plangebiets mit der Ausweisung eines Gewerbegebiets (GE) für den westlichen und eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) für den östlichen Teil vorgesehen. Mit dem städtebaulichen Ziel, eine standortverträgliche Mischung zwischen Wohn- und Gewerbenutzungen sowie der städtebaulichen Lage angemessene hohe bauliche Dichte zu ermöglichen, werden die Bauflächen im Plangebiet nunmehr als Urbanes Gebiet (MU) festgesetzt.

 

Städtebauliches Ziel ist es, neben dem Wohnen einen maßgeblichen Teil gewerblicher Nutzungen nachbarschaftsverträglich zu sichern. Zukünftig werden sind im Bebauungsplan-Entwurf ca. 10.500 m² der Geschossfläche für gewerbliche Nutzungen, die das Wohnen nicht wesentlich stören und weitere 350 m² für gewerbliche Nutzungen oder soziale, kulturelle und andere Einrichtungen verbindlich festgesetzt.

 

Zur Sicherstellung des im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abgestimmten städtebaulichen Konzepts regelt der Bebauungsplan-Entwurf das Maß der baulichen Nutzung durch Festsetzungen zu der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) als Höchstmaß und die maximal zulässigen Gebäudehöhen. Die überbaubaren Grundstücksflächen für die Realisierung der geplanten Bauvorhaben werden mit baukörperbezogenen Baugrenzen festgesetzt.

 

Die geplante öffentliche Wegeverbindung zwischen dem Pröbenweg und den nördlich des Plangebiets liegenden Flächen an der Hammer Landstraße wird vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung mit einem Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit festgesetzt.

 

Im Folgenden weist Herr Mathe auf eine aktuelle Ergänzung der Verordnung bzw. der Planzeichnung hin, die den Ausschussmitgliedern aufgrund der Kurzfristigkeit und aus technischen Gründen nicht als Tischvorlage zur Verfügung gestellt werden konnte. Die Ergänzung beziehe sich auf die Nutzungsbindung und konkrete Verortung von Handwerkereinheiten im Erdgeschoss der Gewerbeeinheit am Pröbenweg. Dies erfolge anhand einer Ergänzung der Verordnung (§ 2 Ziffer 1) in Verbindung mit der zeichnerischen Festsetzung „(F)". Die Anlagen 2 und 3 der Drucksache seien deshalb ebenfalls aktualisiert worden. Der vorgenommenen Ergänzung seien intensive Abstimmungen seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung mit der Wirtschaftsbehörde (BWI), Handwerkskammer und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) zur Rechtsgrundlage der gewerblichen Mietpreisbindung in städtebaulichen Verträgen vorausgegangen. Aktuell befassen sich zu dieser Grundsatzfrage auch die Staatsräte der BWI und BSW. Die konkrete Nutzungsbindung und Verortung der Handwerkereinheiten im Bebauungsplan-Entwurf stelle ein Kompromiss zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und den vorgenannten Behörden bzw. der Handwerkskammer dar. Damit könne der Mietpreis zwar nicht unmittelbar gesteuert, jedoch eine einseitige Nutzung der Fläche für finanziell potentere Unternehmen aus anderen Branchen vermieden werden. Dies wirke im Ergebnis preisdämfend. 

 

Anhand einer Zeitschiene erklärt Herr Mathe, dass die öffentliche Auslegung noch im Monat Mai 2021 vorgesehen sei. Die Vorweggenehmigungsreife werde für das 3. Quartal 2021 angestrebt.

 

Herr Götz hebt hervor, dass seine Fraktion ein weiteres Hotel an dieser Stelle für überflüssig halte. Sinnvoller wäre es gewesen, wenn man das Gebäude für Wohnnutzung konzipiert hätte. Das Gesamtprojekt halte seine Fraktion aber für gut und sinnvoll und werde der Vorlage deshalb zustimmen.

 

Herr Mathe informiert, dass für diesen Standort in der Vergangenheit auch andere emittierende Gewerbenutzungen angedacht waren, die mit den geplanten und bereits im Umfeld bestehenden Wohnbebauungen jedoch nicht verträglich gewesen wären. Er hält fest, dass an diesem Standort das Hotelprojekt hinsichtlich Größe und Auftritt an dem in Rede stehenden Eckbereich sich gut integrieren lasse und der Stadtteil Hamm zudem von solchen Hotelansiedlungen profitieren könne. Die derzeitige Konzentration von Hotelprojekten im überwiegend innerstädtischen Raum sehe er kritisch.

 

Herr Behrschmidt dankt Herrn Mathe für die Vorstellung des Projektes, das er für sehr interessant halte. Die Mischung aus Wohnen und Arbeiten sei wichtig für die Stadt der kurzen Wege. Bezüglich der Wohnnutzung sei in der Vergangenheit von 267 Wohneinheiten die Rede gewesen. Er möchte wissen, warum die Zahl auf 205 Wohneinheiten reduziert wurde. Weiterhin möchte er wissen, ob die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb oder außerhalb des Plangebiets erfolgen. Zu den Tiefgarageneinfahrten unterstreicht er, dass seine Fraktion eine zweite Einfahrt nicht befürworte.

 

Herr Mathe berichtet, dass das Mengengerüst von etwa 270 Wohneinheiten nicht verändert worden sei. Er weist darauf hin, dass im ersten Bauabschnitt 205 Wohneinheiten auf Basis des städtebaulichen Vertrags zeitnah realisiert werden. Die etwa 65 Wohneinheiten im zweiten Bauabschnitt seien nach heutigem Stand eine mittel- bis langfristige Entwicklungsreserve, da die Eigentümerin bislang keine kurzfristige Realisierungsbereitschaft signalisiert habe.

 

Da es sich hier um ein Bebauungsplan-Verfahren gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren handelt und die Flächen bereits im Bestand vollflächig versiegelt seien, ist ein naturschutzrechtlicher Ausgleich nicht erforderlich.

 

Bezüglich der Tiefgarageneinfahrten weist Herr Mathe darauf hin, dass das Hotel und der Wohnungsbau über jeweils getrennte Tiefgaragen verfügen, die auch getrennt voneinander zu erschließen wären. Die Anfahrt zur Tiefgarage für das Wohnen sei über den Pröbenweg vorgesehen. Für die gewerbliche Nutzung befinde sich die Zufahrt am Luisenweg.

Herr Sträter würdigt das Projekt und den Bebauungsplan-Prozess und kündigt die Zustimmung seiner Fraktion unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrags an. Zur Sicherung der Handwerksbetriebe im Bebauungsplan erklärt er, dass dies aus seiner Sicht leider nur die zweitbeste Lösung darstelle, er aber aufgrund der veränderten Rechtslage dankbar sei, dass dies noch ergänzt werden konnte.

 

Auch Herr Dr. Böttcher bedankt sich für die Darstellung und bisher geleistete Arbeit und kündigt die Zustimmung seiner Fraktion unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrags an.

 

Herr Willenbrock fragt, ob aufgrund der Pandemie-Lage eine andere Form als die rein physische Auslegung vorgesehen sei. Er fragt, ob das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bei einer alternativen Beteiligungsform den Stadtplanungsausschuss im Vorfeld informieren würde.

 

Herr Mathe führt aus, dass es aufgrund der Pandemie-Lage momentan möglich wäre, auf Basis des Planungssicherstellungsgesetzes die öffentliche Auslegung in rein digitaler Form durchzuführen. Dennoch sei sein Fachamt bestrebt, zumindest eine Hybridlösung anzubieten. Der Stadtplanungsausschuss werde hier weiterhin eng eingebunden. Der Termin für die öffentliche Auslegung werde in der kommenden Sitzung des Stadtplanungsausschusses bekanntgegeben.

 

Ö 3.2 - 22-1825

Bebauungsplan-Entwurf Rothenburgsort 16 Neues Mischquartier Billhorner Röhrendamm / Marckmannstraße / Billhorner Kanalstraße Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Auslegung

Herr Mathe geht anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) und mit Verweis auf die Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung auf den aktuellen Projektstand des Bebauungsplan-Entwurfs Rothenburgsort 16 / Neues Mischquartier Billhorner Röhrendamm / Marckmannstraße / Billhorner Kanalstraße ein.

 

Herr Mathe betont, dass mit diesem sehr komplexen Bebauungsplan-Prozess der ehemalige Gewerbestandort behutsam, jedoch mit einer klaren Nachhaltigkeit als wichtiger neuer Wohnstandort im westlichen Rothenburgsort gestärkt werden soll. Mit Schaffung des neuen Planungsrechtes werde die Realisierung von rund 1.000 Wohneinheiten verfolgt. Dennoch soll ein bestimmter Anteil an Gewerbe im Bestand abgesichert und auch neues, wohnverträgliches Gewerbe ermöglicht werden.

 

Im weiteren Verlauf gibt Herr Mathe einen Rückblick zum bisherigen Verfahren, einen Überblick über die Bestandsstrukturen und die Verortung der Bauvorhaben und über das aktuelle Bebauungskonzept. Dem Bebauungsplan mit dem städtebaulichen Schwerpunkt nördlich der Marckmannstraße liege für diesen Bereich des Plangebietes ein Entwurf zugrunde, der im Rahmen eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbs in 2016/2017 entwickelt und anschließend unter Federführung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung weiterqualifiziert wurde. Durch Investitionsabsichten weiterer neuer Vorhabenträger südlich der Marckmannstraße habe das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung nach intensiven Vorgesprächen und Projektabstimmungen den räumlichen Geltungsbereich um diese Flächen entsprechend arrondiert, um hier eine geordnete und zukunftsorientierte städtebauliche Gesamtentwicklung zu sichern. Auch nach der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Jahr 2019 habe es sehr intensive Abstimmungsgespräche mit den inzwischen fünf Vorhabenträgern gegeben.

 

Herr Mathe erläutert, dass sich der Schwerpunkt des neuen Wohnens zwischen der Marckmannstraße im Süden und der Billhorner Kanalstraße im Norden befinde. Um diese nennenswerte neue Wohnbebauung zu erreichen, sei nördlich der Billhorner Kanalstraße ein siebengeschossiger Gebäuderiegel verortet. Damit soll vor allem den Belangen des Immissionsschutzes Rechnung getragen werden. Hier werde mit dem sogenannten „Fine Arts Campus Hamburg“ das Konzept des studentisch geprägten Wohnens realisiert. Nach aktuellem Planungsstand sollen im Gebäuderiegel ca. 470 Mikroappartements entstehen. Die vorhandene Feuerwache werde in den neuen Gebäudekomplex integriert.

 

Auf diesem Areal zwischen der Billhorner Kanalstraße und der Marckmannstraße wird ein neues Wohnquartier mit der Integration von Bestandsgewerbe und neuem wohnverträglichen Gewerbe sowie der erforderlichen Wohnfolgeinfrastruktur entstehen. Nach aktuellem Planungsstand sind ca. 476 neue Wohnungen projektiert, davon knapp 140 (etwa 30%) als öffentlich geförderte Mietwohnungen überwiegend im 1. Förderweg und die restlichen als Eigentumswohnungen. Das Bebauungskonzept sieht im Westen und Osten geschlossene Blockrandstrukturen mit Innenhöfen vor. Der östliche Blockrand sei zumeist sieben- bis achtgeschossig ausgebildet. Im (Nord-)Westen wird eine überwiegend achtgeschossige geschlossene Blockrandbebauung entstehen. Durch eine diagonal in Nord-Süd-Richtung verlaufende Wegeverbindung zwischen der Marckmannstraße und der Billhorner Kanalstraße (Quartiersweg) könne das Quartier fußläufig gequert werden. Hier werden neben dem Wohnen rund 3.800 m² neue Gewerbeflächen - zusätzlich zur vorhandenen Gewerbefläche - planungsrechtlich gesichert (ca. 2.500 m² BGF für Handwerksbetriebe).

 

Im Plangebiet sind zwei neue Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 150 Kita-Plätzen und entsprechenden Außenspielflächen projektiert.

 

Zum Thema Unterbringung des ruhenden Verkehrs erklärt Herr Mathe, dass in der Tat eine relativ geringe Stellplatzquote der Planung zu Grunde liege, insbesondere mit Blick auf die ÖPNV-Anbindung mit der nahen S-Bahn-Station Rothenburgsort und bestehender Buslinien. Es seien ca. 64 Parkstände im öffentlichen Straßenraum vorgesehen. Für die gewerblichen Nutzungen seien ca. 35 Pkw-Stellplätze auf Privatgrund geplant. Weitere ca. 235 Stellplätze seien in der Tiefgarage im Plangebiet zwischen der Marckmannstraße und Billhorner Kanalstraße geplant, davon ca. 120-130 Stellplätze für Wohnungen.

 

Im Plangebiet südlich der Marckmannstraße werde unter Erhalt der denkmalgeschützten St. Erich-Kirche und mit der Erweiterung des Aldi-Marktes (von ca. 750 m² auf ca. 1.200 m² Verkaufsfläche) durch Rück- und Neubau weiteres neues Wohnen verfolgt. So soll der neue Aldi-Markt mit einem sechsgeschossigen Wohngebäude überbaut werden. An das Wohngebäude auf dem Aldi-Grundstück direkt anschließend ist auf dem Grundstück südlich der St. Erich-Kirche ein weiteres Wohngebäude mit zusätzlichem sechsgeschossigem Querreiegel im Norden geplant. Nach derzeitigem Planungsstand sollen auf dem Aldi- und Kirchengrundstück insgesamt 88 neue Wohnungen entstehen, davon etwa 30% als öffentlich geförderte Mietwohnungen und die restlichen als freifinanzierte Mietwohnungen.

 

Die Anlieferung des Aldi-Marktes wird zukünftig über die Stellplatzanlage im Innenhof hergestellt und die Entladung über eine teilweise eingehauste Laderampe. Der Anlieferverkehr fährt dann vom Billhorner Röhrendamm ein- und über die Marckmannstraße aus. Die oberirdische Stellplatzanlage des Aldi-Marktes werde im Rahmen der Neuplanung im Vergleich zum Bestand wesentlich reduziert (von derzeit 77 auf 37 Stellplätze) und intensiv begrünt.

 

Herr Mathe erläutert, dass rund 2.550 m² Bodenbegrünung und rund 5.990 m² Dachbegrünung als Voraussetzung für diese dichte Bebauung im Rahmen der Bebauungsplanung gesichert werden. Dies mit Blick auf den bereits im Bestand sehr hohen Grad an Versiegelung.

 

Herr Mathe hält fest, dass sich der Bebauungsplan aus den übergeordneten Planungen - Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm - entwickle.

 

Mit Verweis auf den Bebauungsplan-Entwurf Rothenburgsort 16 geht Herr Mathe auf die wesentlichen planungsrechtlichen Festsetzungen ein. Im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung sei für die vorhandenen und am Standort verbleibenden Gewerbebetriebe bestandsorientiert ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt. Um auf den übrigen Flächen nördlich der Marckmannstraße und auf dem Grundstück der Kirchengemeinde die vorgesehene und städtebaulich gewünschte Schaffung eines urbanen Quartiers mit hoher Nutzungsdichte und -mischung zu ermöglichen, setzt der Bebauungsplan für diese Flächen Urbane Gebiete (MU) fest. Das nördliche Kirchengrundstück mit der St.-Erich-Kirche werde dabei im Zusammenhang mit der angrenzenden Wohnbebauung südlich davon ebenfalls als MU festgesetzt, um zum einen die bestehende Nutzung zu sichern und zum anderen die künftigen Nachnutzungsmöglichkeiten für das denkmalgeschützte Kirchengebäude zu flexibilisieren. Das Aldi-Grundstück werde entsprechend der angestrebten beiden Kernnutzungen als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung und Wohnen“ festgesetzt. Die im Nordwesten des Plangebiets vorhandene Grünfläche nördlich der Billhorner Kanalstraße wird als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmun „Parkanlage (FHH)“ festgesetzt.

 

Die überbaubaren Grundstücksflächen für die Realisierung der geplanten Bauvorhaben werden mit Hilfe von Baugrenzen entsprechend den Funktionsplan-Entwürfen baukörperbezogen und zum Teil mit Baulinien festgesetzt.

 

Herr Mathe geht abschließend auf die Zeitschiene im Bebauungsplanverfahren ein und teilt mit, dass das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung nach Unterzeichnung der insgesamt vier städtebaulichen Verträge die öffentliche Auslegung im April/Mai 2021 plane. Die Vorweggenehmigungsreife werde für das 3. Quartal 2021 angestrebt.

 

Herr Sträter dankt Herrn Mathe für die ausführliche Darstellung und hebt die seines Erachtens sehr gute Planung hervor. Der geplante Wohnungs- und Nutzungsmix stelle eine sinnvolle Ergänzung für den Stadtteil Rothenburgsort dar. Dieses Vorhaben würde auch Nutzergruppen ansprechen, die es vorher in diesem Stadtteil nicht gegeben habe. Das Studierendenwohnen und der geplante öffentliche Mietwohnungsbau seien zu begrüßen. Seine Fraktion werde der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung gern zustimmen.

 

Herr Dworzynski geht auf die Themenbereiche Mobilität und Verkehr ein. Die Verkehrssituation in Rothenburgsort werde schon seit Jahren kritisiert. Er berichtet weiter, dass sich der Cityausschuss kürzlich mit einer Problematik bezüglich des Billhorner Röhrendamms beschäftigt habe. Aufgrund einer Sanierungsmaßnahme würden dort eine Vielzahl von Stellplätzen entfallen, was zu großen Problemen führe. Er bittet das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung diese Thematik im Blick zu behalten und im weiteren Verfahren zu beachten (z.B. Fahrradverkehr, Elektromobilität, Fahrradabstellflächen). Dennoch wolle man versuchen, die Menschen dazu zu bringen, auf alternative Mobilitätsangebote umzusteigen.

 

Herr Behrschmidt dankt Herrn Mathe ebenfalls für die Vorstellung. Positiv sei anzumerken, dass nunmehr die Anzahl der Stellplätze deutlich reduziert worden sei. Auch er halte -  so wie von seinem Vorredner ausgeführt - die Unterstützung der anderen Mobilitätsangebote für notwendig.

Der Anteil von 60% an Eigentumswohnungen sei sehr hoch. Vor diesem Hintergrund hätte er sich zur Kompensation einen Anteil von 50% geförderter Mietwohnungen gewünscht.

 

Herr Dr. Böttcher hält die Planung für sehr gelungen. Als lobendes Beispiel nennt er die geplante Überbauung des Aldi-Marktes. Hier werde gezeigt, wie im Sinne der Nachverdichtung die Flächen sinnvoller genutzt werden können, als nur mit einer flachen eingeschossigen Verkaufshalle. Zur Parkplatzproblematik unterstreicht er, dass hier ein guter Kompromiss gefunden worden sei. Zum Thema eigentumsorientiertes Wohnen hebt er hervor, dass es für Hamburg ein wichtiger Stabilisierungsfaktor sei, dies auch in Rothenburgsort anzubieten.

 

Frau Bailly macht deutlich, dass Rothenburgsort oft als Stadtteil mit schwacher Lage wahrgenommen werde. Dies dürfe nicht unterschätzt werden. In der Vergangenheit habe es schon einige Entwicklungen in Richtung Eigentumswohnungen gegeben und es bestünde bereits ein gewisser Anteil an Eigentumswohnungen. Sie plädiere dafür, dass vorsichtig mit dem genannten hohen Anteil an Eigentumswohnungen umgegangen werde.

 

Frau Jakob fragt, inwiefern das Studierendenwohnen dauerhaft abgesichert werde. Die vorgesehenen Mikrowohnungen dürften nach ihrer Meinung nicht an andere Zielgruppen vermietet werden. Daher plädiere sie für eine verbindliche Sicherung des Studierendenwohnens.

 

Herr Mathe antwortet, dass die Vorhabenträgerin im städtebaulichen Vertrag verpflichtet werde, den sogenannten „Fine Arts Campus Hamburg“ mit den geplanten Mikroappartements zu realisieren.

 

Bezüglich des projektierten Anteils an Eigentumswohnungen erklärt Herr Mathe, dass der Wohnstadtteil Rothenburgsort durch die großflächigen Kriegszerstörungen und dem schnellen Wiederaufbau leider die heute sehr geschätzten Gebäudetypologien und Wohnsituationen der erhaltenen Gründerzeitquartiere nicht mehr besitze. Die aktuellen Daten des Sozialmonitorings belegen, dass es auch weiterhin segregierte Wohnstandorte in Rothenburgsort gebe. Daher könne die Mischung aus Eigentums- und Mietwohnungen mit rd. 30% geförderter Mietwohnungen eine positive Durchmischung im Plangebiet unterstützen. Die Baukostenentwicklung sei ein weiterer Grund gewesen, warum der Anteil an Eigentumswohnungen erhöht und hierdurch das Projekt fortgeführt werden konnte. Er erinnert daran, dass im weiteren Planungsprozess ein gemeinsames Ziel von Politik und Fachamt gewesen sei, zur Stärkung dieses Standortes und der Nachbarschaften einen erhöhten Anteil an Eigentumswohnungen zu unterstützen. 

 

Herr Mathe geht abschließend auf die Ausführungen zur Verkehrssituation in Rothenburgsort ein und hält fest, dass dies durchaus eine relevante und herausfordernde Thematik für den Stadtteil sei. Gleichwohl könne die komplexe Verkehrssituation in Rothenburgsort nicht über den Bebauungsplan Rothenburgsort 16 gelöst werden. Vereinzelte Carsharing-Angebote und Lastenradstationen, gepaart mit dem Ausbau des Busbetriebs seien Ansätze, womit der Dominanz des MIV entgegengewirkt werden soll. Künftig werde das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung gemeinsam mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raums die aktuellen und künftigen Entwicklungen der Mobilität noch stärker in solchen Planungen berücksichtigen.

 

Ö 3.3 - 22-1820

Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 102 "Spreehafenviertel" Zustimmung zur Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion

Herr Mathe geht anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) sowie mit Verweis auf die Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung auf den aktuellen Projektstand zum Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 102 "Spreehafenviertel" ein.

 

Einleitend geht Herr Mathe auf die eingangs gestellte Frage aus der öffentlichen Fragestunde ein, warum der Wohnungsbau auf Waldflächen und nicht auf bereits versiegelte Flächen projektiert sei. Herr Mathe führt aus, dass die Planung auf den Rahmenplan „Sprung über die Elbe“ des Senats basiere. Das Plangebiet sei Teil der im Rahmenkonzept „Hamburgs Sprung über die Elbe - Zukunftsbild 2013+“ enthaltenen Nord-Süd-Achse, welche vom Wilhelmsburger Inselpark im Süden bis zum Spreehafen im Norden reiche. Auf dieser Basis habe es ein Qualifizierungsverfahren gegeben, das die Grundlage für den heutigen Funktionsplan-Entwurf bilde.

 

Herr Mathe weist auf die regelmäßige und ausführliche Berichterstattung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung im Stadtplanungsausschuss zum Bürgerbegehren „Der wilde Wald bleibt“ hin. Mit der Mitteilung der Bürgerinitiative vom 26.01.2021, dass sie keine weiteren Rechtsmittel gegen den negativen Widerspruchsbescheid einlegen werde, sei das Rechtsmittelverfahren und das Bürgerbegehren endgültig beendet. Gleichwohl habe die Bürgerinitiative angekündigt, ein neues Bürgerbegehren mit einer ähnlichen Fragestellung und Zielrichtung einzureichen, wenn die Bedingungen zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften wieder besser sind.

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hatte bereits am 14.09.2020 den Stadtplanungsausschuss und am 17.09.2020 die Bezirksversammlung mit der Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss und zur Veränderungssperre befasst. Nach der offiziellen Beendigung des Bürgerbegehrens seien der Aufstellungsbeschluss am 05.03.2021 und die Veränderungssperre am 09.03.2021 veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Mit der Veränderungssperre sollen Fehlentwicklungen im laufenden Bebauungsplanverfahren vermieden werden.

 

Herr Mathe geht im weiteren Verlauf seiner Ausführungen auf die Bestandssituation, auf Freiflächen und Grünflächen, die BGF-Zahlen für Wohnen und Gewerbe und den aktuellen Funktionsplan-Entwurf ein. Die städtebauliche Typologie sehe im Grunde zwei größere Blockrandbebauungen mit begrünten Blockinnenbereichen vor. Im Westen sei eine dreieckförmige Blockrandbebauung vorgesehen. Den Übergang der Wohnbebauung zum Gewerbegebiet an der Schlenzigstraße bilde ein hybrides Gebäude aus Wohnen und Gewerbe. Im Osten des Plangebiets sei eine Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets an der Schlenzigstraße geplant. Der nördliche Riegel schließe siebengeschossig an das hybride Gebäude an und werde in Richtung Osten entlang der Harburger Chaussee auf vier Geschosse abgestuft. Damit werde entgegen der bisherigen Planfassung, die zweigeschossig an das hybride Gebäude angeschlossen hat und nach Osten hin viergeschossig wurde, eine stärkere Abschirmung vor dem Verkehrslärm der Harburger-Chaussee verfolgt.

 

Mit dem Grünzug entlang des Ernst-August-Kanals werde die Wilhelmsburger Dove-Elbe-Landschaftsachse fortgeführt und als zusammenhängender erlebbarer Grünzug gesichert. Neben den bestehenden Brückenverbindungen über den Ernst-August-Kanal werde im westlichen Plangebiet eine neue Brückenverbindung am Schipperort für Fußgänger mit Anbindung an das Reiherstiegviertel vorgesehen. Zusätzlich müsse zur Anbindung an das im Süden entstehende Elbinselquartier in Verlängerung des Aßmannkanals eine weitere Brückenverbindung für Fußgänger sichergestellt werden.

 

Östlich der Georg-Wilhelm-Straße soll mit Ausrichtung zum Ernst-August-Kanal ein neuer Quartiersplatz entstehen. Insgesamt seien im Plangebiet drei Kindertagesstätten geplant.

 

Die Sportplatzanlage werde innerhalb des Plangebiets verlagert und erweitert. Südlich der Sportanlage werde als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme eine Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt und zum Schutz der betroffenen Arten umzäunt.    

 

Herr Mathe weist darauf hin, dass für das Plangebiet die Darstellungen im Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm geändert werden müssten.

 

Mit dem Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 102 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die genannten Maßnahmen geschaffen werden. Die Baugebietsfestsetzungen sollen eine Mischung verschiedener Nutzungen ermöglichen und gleichzeitig auf die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung reagieren. Daraus resultiere ein Übergang vom Gewerbegebiet (GE) westlich der Schlenzigstraße zu einem Urbanen Gebiet (MU) und anschließend zum Allgemeinen Wohngebiet (WA).

 

Die Sportanlage werde als Fläche für Sportanlagen und der Grünzug am Ernst-August-Kanal als Parkanlage (FHH) festgesetzt. Nördlich und östlich des Quartiersplatzes, der als Fußgängerbereich (FHH) festgesetzt werde, sei ein Urbanes Gebiet als Baugebiet im Bebauungsplan-Entwurf festgesetzt.

 

Die Gebäudekubaturen werden durch baukörperbezogene Baugrenzen definiert. Im östlichen Teil des Gewerbegebiets werde zur Gewährleistung der Flexibilität eine flächenhafte Baugrenze festgesetzt. Zur Sicherung der geplanten hochbaulichen Entwicklung werden zudem Mindest- und Maximalzahlen der Vollgeschosse, Gebäudehöhen und Grundflächenzahlen als Obergrenzen festgesetzt.

 

Abschließend erläutert Herr Mathe den notwendigen Ausgleich nach dem Landeswaldgesetz. Die Zulässigkeit des Waldausgleichs außerhalb der Landesgrenzen der FHH sei gutachterlich verifiziert worden. Der Waldausgleich im Sinne einer Erstaufforstung werde in Hoinkenbostel (Niedersachsen) - südlich von Buchholz - stattfinden.

 

Herr Sträter betont, dass in diesem Verfahren nunmehr ein Stand erreicht worden sei, der sinnvollerweise nun der Öffentlichkeit in der öffentlichen Plandiskussion vorgestellt werden sollte. Bestenfalls solle dies in einer Präsenzveranstaltung vor Ort erfolgen. Falls dies nicht möglich sei, solle über eine hybride Veranstaltung nachgedacht werden. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen.

 

Herr Mathe antwortet, dass er gerne die öffentliche Plandiskussion als Präsenzveranstaltung durchführen würde. Allerdings sei in Anbetracht der aktuellen Pandemie-Lage auf absehbarer Zeit nicht mit der Möglichkeit einer Präsenzveranstaltung zu rechnen. Daher werde seitens des Fachamtes zumindest eine Hybridveranstaltung angestrebt.

 

Herr Willenbrock geht auf das nach seiner Auffassung unglücklich gelaufene Verfahren des Bürgerbegehrens ein. Aus diesem Grund ermutigt er die Initiatoren dazu, einen erneuten Versuch zu starten. Seine Fraktion lehne die Wohnbebauung im Plangebiet - insbesondere auf der östlichen Teilfläche - nicht grundsätzlich ab. Der vorhandene Wald sollte nach Möglichkeit aber erhalten bleiben. Der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung, und damit der Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion, werde seine Fraktion zustimmen. Allerdings gebe es für das weitere Verfahren weitere offene Fragen, wie z.B. die Ausgleichsthematik oder die Verlängerung der U-Bahn. 

 

Herr Mathe weist darauf hin, dass die juristischen Beurteilungen zum durchgeführten Bürgerbegehren in der zuständigen Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) vorgenommen wurden. Ansprechpartner im Bezirk sei das Fachamt Interner Service.

 

Herr Olschok berichtet, dass die Fraktion DIE LINKE die Planungen bisher sehr kritisch begleitet habe und deshalb heute ihre Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion verweigern werde. Nach Auffassung seiner Fraktion mangele es besonders daran, dass den Äußerungen und Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner in Wilhelmsburg nicht genügend Rechnung getragen worden sei. Ein weiterer Punkt sei, dass mit der Planung der vorhandene Wald vernichtet werde. Er plädiert dafür, dass zumindest der Waldabschnitt westlich der Georg-Wilhelm-Straße beibehalten werde. Herr Olschok fragt nach der Geschossigkeit des Solitärgebäudes. Des Weiteren fragt er nach dem Sachstand zur Geruchsthematik.

 

Herr Mathe informiert, dass das Solitärgebäude im Südosten eine Höhe von ca. 18 Metern (7 Vollgeschosse) habe. Für die Bebauungsplangebiete entlang der Nord-Süd-Achse werde aktuell von der BUKEA ein Geruchsminderungskonzept erarbeitet. Die Ergebnisse für das Plangebiet Wilhelmsburg 102 liegen seinem Fachamt noch nicht vor. Es gebe planungsbetroffene Betriebe, die emittieren. Teilweise würden diese aber deutlich außerhalb des Plangebietes liegen.

 

Da ein Vertreter der Initiative „Waldretter“ mehrfach Kommentare in den Chat schreibt, bittet Herr Dworzynski die Vorsitzende darum, dies zu unterbinden.

 

Frau Bailly ermahnt daraufhin den Vertreter und bittet darum, weitere Kommentare zu unterlassen.

 

Ö 4

Sach- und Projektstand zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung

Herr Mathe gibt anhand einer Präsentation einen Überblick zur aktuellen Flüchtlingssituation, zu den aktuellen Flüchtlingszahlen und zum Lagebild in Hamburg und im Bezirk Hamburg-Mitte (als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar). Er informiert zudem über das Winternotprogramm für Obdachlose und die Tagesaufenthaltsstätten, das bis Ende Mai 2021 verlängert werde.

 

Herr Mathe informiert ferner darüber, dass aufgrund der aktuellen Corona-Lage der Standort Stapelfelder Straße temporär für die Unterbringung von Personen der Covid-19-Risikogruppe aus den Erstaufnahmen genutzt werde. Daher habe sich die Anzahl der Standorte der Erstaufnahmen um 1 auf 7 erhöht.

 

Der Standort Kirchenpauerstraße in der HafenCity werde bis zum 30.06.2021 leergezogen und danach geschlossen. Abschließend geht Herr Mathe näher auf die UPW-Standorte Haferblöcken und Eiffestraße sowie die Standorte mit Perspektive Wohnen ein.

 

Diese sind den in der Anlage beigefügten Folien zu entnehmen

 

Ö 5

Verschiedenes

Ö 5.1

Neubau Haus der Begegnung Haferblöcken

Herr Mathe informiert aus dem RISE-Schwerpunktquartier Haferblöcken über den Projektstand „Neubau des Hauses der Begegnung Haferblöcken“. Anhand einer Präsentation geht er auf die besonderen Herausforderungen der Projektentwicklung und -realisierung ein. In Kürze sei der Baubeginn geplant. Er betont, dass es sich um ein komplexes Projekt handelt, das mit einem relativ überschaubarem Raumprogramm sehr gute soziale Angebote und Begegnungsmöglichkeiten im Quartier schaffen wird.

 

Ö 5.2

Stadtumbaugebiet Veddel: 01 Beiratsempfehlung 23.03.2021 temporäre Skaterelemente

Herr Mathe informiert darüber, dass im RISE-Gebiet Veddel vor wenigen Tagen der dortige Stadtteilbeirat getagt habe. Im Folgenden geht er auf die Beiratsempfehlung zu temporären Skaterelementen ein. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung sehe Klärungsbedarf hinsichtlich der Realisierungsmöglichkeit einer temporären Skateranlage und auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht / Haftung und werde dies von den zuständigen Stellen prüfen lassen. In einer kommenden Sitzung würden nähere Informationen folgen.

 

Herr Lübke macht darauf aufmerksam, dass im Beirat bisher weder zur Verfügbarkeit der Fläche noch zur Finanzierbarkeit etwas gesagt worden sei. Dies müsse in die Prüfung mit aufgenommen werden.

 

Ö 5.3

Stadtumbaugebiet Veddel: 02 Beiratsempfehlung 23.03.2021 Mobilitätshub und Elbdome

Herr Mathe informiert über eine weitere Beiratsempfehlung, in der Fragen bezüglich des Mobilitätshubs und des Elbdomes thematisiert wurden. Er kündigt dazu an, in einer kommenden Sitzung nähere Informationen zu geben. Zurzeit werden fachliche und technische Rahmendaten geprüft.

 

Frau Jakob berichtet, dass es in der letzten Sitzung der Bürgerschaft zwei Anträge gegeben habe. Die CDU-Fraktion habe eine Stapelung der beiden Einrichtungen und die Fraktion DIE LINKE habe lediglich den Mobilitätshub vorgeschlagen. Beide Anträge seien von den Mehrheitsfraktionen abgelehnt worden. In der Debatte habe es jedoch die Mitteilung gegeben, dass bis Ende des laufenden Quartals eine Entscheidung aus der zuständigen Behörde vorliegen solle. Da der Stadtteil bisher nicht beteiligt wurde, frage sie sich, wie dieses Ziel erreicht werden solle.

 

Herr Mathe führt aus, dass aktuell eine Machbarkeitsstudie zu unterschiedlichen Varianten erarbeitet und mit diversen Fachressorts zunächst erörtert werden müsse. Er betont, dass an diesem Standort eine sehr begrenzte Fläche zur Verfügung stünde. Er gehe davon aus, dass in den nächsten Monaten belastbare Ergebnisse vorliegen werden, die dann im Stadtplanungsausschuss vorgestellt werden können.

 

Ö 5.4

Planung neuer S-Bahn-Brücken Wendenstraße/Billstraße

Herr Mathe informiert darüber, dass seitens der Deutschen Bahn die Erneuerung der S-Bahn-Brücken Wendenstraße und Billstraße geplant sei. Im Ausschuss für Mobilität sei hier bereits berichtet worden. Bislang sei nur die Brücke über den Südkanal denkmalgeschützt gewesen. Jetzt seien jedoch auch die Brücken Billstraße und Wendenstraße unter Denkmalschutz gestellt worden. Herr Mathe stellt die Entwürfe der Deutschen Bahn für die Erneuerung der Brücken Wendenstraße und Billstraße anhand einer Präsentation vor. Untersuchungen der Deutschen Bahn haben ergeben, dass die über 100 Jahre alten denkmalgeschützten Brücken das Ende ihrer technischen Lebensdauer erreicht hätten. Die Deutsche Bahn stehe mit dem Denkmalschutzamt im intensiven Austausch, um ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen. 

 

Abschließend geht Herr Mathe auf die Terminschiene ein.

 

Ö 6

Kurzvortrag zum Rahmenplanentwurf „Stadteingang Elbbrücken“ (Vortrag der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (ab ca. 20:00 Uhr))

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Frau Bailly Herrn Jochumsen von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Herrn Dr. Kleinau von der HafenCity Hamburg GmbH.

Herr Jochumsen geht anschließend anhand einer Präsentation ausführlich auf folgende Punkte ein:

· Betrachtungsraum (Schnittstelle der Stadtentwicklung der Stadtteile Hammerbrook, Veddel, Rothenburgsort, Grasbrook und Hafencity)

· Mobilität und Freiraumentwicklung

· Durchgeführtes städtebaulich-freiraumplanerisches Testplanungsverfahren im Jahre 2019

· Einbindung der Öffentlichkeit (z.B. Durchführung von Stadtwerkstätten)

· Leitziele für den Rahmenplan Stadteingang Elbbrücken

· Funktionsplanung Veddel Nord

 

Herr Dr. Kleinau gibt ergänzende Informationen zu folgenden Punkten:

· Funktionsplanung und Landschaftsplanung Billebogen

· Funktionsplanung Billhorner Brückenstraße

· Funktionsplanung Billepark

· Stadteingang Elbbrücken: Überblick über die nächsten Schritte

 

Hinweis:

Nähere Informationen und Dokumentationen sind unter nachfolgendem Link abrufbar: Billebogen <https://billebogen.de/>

Herr Sträter dankt für die Darstellung, die einen guten Überblick über den aktuellen Sachstand gegeben habe. Zum genannten Baublock im Veddeler Norden weist er darauf hin, dass ein Umgang mit den Zollrampen gefunden werden müsste, da diese nicht vollständig erhalten werden könnten. Andererseits seien die Rampen denkmalgeschützt, weswegen eine genauere Betrachtung erforderlich wäre. Die vorgestellte Wohnnutzung im „Superblock“ sei extrem kritisch zu bewerten, da ein genehmigungsfähiger Wohnungsbau an dieser lärmexponierten Lage für seine Fraktion schwer vorstellbar sei. Der Standort sei ein hervorragender Eingang in Richtung Veddel und Grasbrook, der gut mit dem Nahversorger besetzt werden könnte. Den westlichen Teil Rothenburgsorts mit der Gewerbeentwicklung sei grundsätzlich sinnvoll zu bewerten. Mit Blick auf die konkreten Planungen für den Gewerbeteil stellen sich die Fragen nach den Eigentumsverhältnissen und die bisherigen Gespräche mit den Privateigentümern.  Den genannten Wohnungsbau im östlichen Teil in Rothenburgsort halte seine Fraktion dagegen für unterstützungswürdig. Zum Thema ruhender Verkehr berichtet Herr Sträter, dass hier nach alternativen Mobilitätskonzepten gesucht werden müsse. Da eine Planung ganz ohne Pkw nicht möglich sei, müsse auch über die Realisierung einer Quartiersgarage nachgedacht werden. Zum Billepark unterstreicht er, dass hier extreme Potenziale für die Naherholung erschlossen werden könnten. Leider könne das Testplanverfahren keine zufriedenstellende Antworten zu den Verbindungswegen und die fußläufigen Verbindungsmöglichkeiten bieten. Die Brücke stelle eine extreme Barriere dar. Im Verfahren müsste auf der Mikroebene nach entsprechenden Lösungen gesucht werden.

Herr Jochumsen antwortet, dass der Nachteil des zusammenhängenden Baublocks auf der nördlichen Veddel sei, dass er in einem Zuge erstellt werden müsste. In dieser Variante können die denkmalgeschützten Zollhallen nur zum Teil erhalten werden. Zur genannten Lärmproblematik sei in allen Planungsschritten ein Fachgutachter eingebunden gewesen. Im untergeordneten Teil des großen Blocks auf der Veddel sei Wohnen mit entsprechender Grundrissgestaltung und passiven Lärmschutzmaßnahmen zu etwa einem Drittel möglich. Die vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung erarbeiteten Planungen zur nördlichen Veddel seien in die Diskussion mit eingeflossen. Dies gelte auch für den genannten Vollsortimenter.

 

Herr Dr. Kleinau verweist auf die umfangreichen Informations- und Beteiligungsverfahren. Man sei in Rothenburgsort bereits mit einigen Grundstückseigentümern im Gespräch, die sich sehr interessiert zeigen würden, an der beabsichtigten Entwicklung mitzuwirken. In der vergangenen Woche habe es gemeinsam mit Herrn Mathe einen Termin mit einer Eigentümerfamilie gegeben.  

 

Herr Lübke fragt mit Bezug auf den vorgestellten Städtebau für den Veddeler Norden, wie die Realisierung des Nahversorgers geplant sei. Des Weiteren möchte er gerne die Einschätzung des Denkmalschutzamtes bezüglich des Abbruchs der Zollrampen wissen. Des Weiteren stelle sich die Frage nach der Verortung des Elbdomes. Dieser finde sich in der vorgestellten Planung nicht wieder. Abschließend möchte er wissen, wie mit der Veddeler Fischgaststätte umgegangen werde. Zum zukünftigen Standort der Veddeler Fischgaststätte gebe es aktuell noch kein abschließendes Ergebnis. Es habe Gespräche zu unterschiedlichen Szenarien gegeben.

Herr Jochumsen antwortet, dass der im Testplanungsverfahren vorgeschlagene Elbdome aktuell nicht in die Planung zum „Stadteingang Elbbrücken“ einfließe. Dieses Thema müsse an anderer Stelle erörtert werden. Nach aktuellem Stand sei ein Standort im genannten Planungsgebiet nicht vorgesehen, da der Elbdome aufgrund seiner Größe und des Volumens dort den Maßstab sprengen würde.

 

Herr Dr. Kleinau ergänzt, dass die HafenCity Hamburg GmbH in Grasbrook und im Veddeler Norden sowie auch im südlichen Bereich Möglichkeiten und Notwendigkeiten zur Planung von Nahversorgern und weitere soziale Infrastrukturmaßnahmen sehe. Der Rahmenplan zeige Möglichkeiten auf, wie diese Angebote grundsätzlich baulich möglich gemacht werden können.

Frau Jakob fragt, ob die Grundstücke im Erbbaurecht vergeben werden oder plane die BBEG einen Weiterverkauf. Des Weiteren fragt Sie, ob die Bezirkspolitik in den Bebauungsplanverfahren befasst werde. Sie berichtet weiter, dass die aus dem Stadtteil Veddel geäußerten Anforderungen und Wünsche nicht mit dem, was heute vorgetragen wurde, korrespondieren würden. Zudem vermisse sie die ausführliche und interessante Planung, die in der Vergangenheit vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung erstellt wurde. Sie fragt, wo diese wiederzufinden sei.

Herr Dr. Kleinau antwortet, dass die BBEG im Wesentlichen Erbbaurechtsverträge schließen werde. Dennoch könnten Abweichungen möglich sein. Zur Frage bezüglich der Zuständigkeiten im Bebauungsplanverfahren sollte Herr Mathe informieren. In den eben besprochenen Planungsgebieten 1 und 3 sehe er keine Änderungen im Bestimmungsrecht des Bezirksamtes Hamburg-Mitte. Mit der Bezirksamtsleitung würden aktuell Verfahren mit dem Ziel entwickelt, den Bezirk bei den Planungen in den sogenannten Vorbehaltsgebieten eng einzubinden.

 

Herr Dr. Böttcher dankt den Referenten ebenfalls für die kompakte Vorstellung. Nach seinem Dafürhalten sei die Namensgebung „Stadteingang Elbbrücken“ irreführend, da sich an dieser Stelle nicht die Stadtgrenze befinde. Er betont zudem, dass der Fokus auf der Quartierentwicklung und nicht auf der Stadteingangsentwicklung liegen müsse.

Der genannte Billepark sei eine echte Perspektive, die viel Potenzial beinhalte. Er bittet abschließend darum, mit der Bezirkspolitik in engem Kontakt zu bleiben.

 

Herr Jochumsen bestätigt, dass die Quartiersentwicklung und Vernetzung zu anderen Stadtteilen hier im Vordergrund stehe.

 

Herr Mathe informiert, dass das Bezirksamt Hamburg-Mitte die Planungshoheit in den zentralen Bereichen des Plangebietes habe. Dies seien die Standorte westliches Autobahnohr mit einer gewerblichen Kernnutzung auf Basis des Rahmenplanentwurfs und der östliche Teil als neu zu definierendes Gesicht des Wohnstadtteils Rothenburgsort. Ebenso gehören dazu die Standorte am Haken und Bille / Billhafen. Hingegen werde der Bereich der nördlichen Veddel ein sog. Vorbehaltsgebiet.

Der Stadtplanungsausschuss werde hier in den Entscheidungsabläufen wie bisher auch frühzeitig und eng eingebunden.

Herr Mathe betont, dass wegen der erheblichen Lärmkulisse mit der Magistrale Billhorner Brückenstraße geprüft werden müsse, wie dort in zweiter Reihe Wohnen entwickelt werden könne. Im Bebauungsplanprozess werde die Lärmthematik aufgegriffen und vertieft geprüft. Das Bestreben sei es, im Zuge der städtebaulichen Neuordnung so viele Wohnungen wie möglich zu projektieren. Das neue Wohnen muss jedoch genehmigungsfähig sein.

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung sei gemeinsam mit dem Oberbaudirektor, der BSW und der BBEG in intensiven Gesprächen zum Gesamtnutzungskonzept für die nördliche Veddel. Aufgrund der bestehenden Lärmimmissionen könne nach seiner fachlichen Einschätzung die Kernnutzung des Superblocks nicht das Wohnen sein. Daher gehe er von etwa einem Drittel oder ggf. noch weniger Wohnanteilen in diesem Bereich aus. Welche Nutzungen neben dem Wohnen dort als Kernnutzung stattfinden werden, sei noch offen.

Abschließend hält Herr Mathe fest, dass es sich hier um eine Rahmenplanung als informelles Instrument handle. Auf Basis des Rahmenplanentwurfs sei ein Funktionsplan zu erarbeiten, der Grundlage für das erforderliche verbindliche Planungsrecht werde. Im Rahmen der Funktionsplanung werde es sicherlich zu Optimierungen kommen. Er appelliert an die BBEG und BSW, das Bezirksamt Hamburg-Mitte auch bei den Vorbehaltsgebieten eng einzubinden.

 

Abschließend bedankt sich Frau Bailly bei den Referenten und verabschiedet sie.