Herr Stehmeier eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und teilt mit, dass die Sitzung zu Protokollzwecken aufgezeichnet werde und begrüßt die Teilnehmer:innen aus dem digitalen Raum.
Eine öffentliche Fragestunde findet statt. Ein Bürger und eine Bürgerin möchten von den Ausschussmitgliedern zu folgenden Themen Informationen erhalten:
Bezugnehmend auf die Berichterstattung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung im Rahmen der öffentlichen Anhörung zum B-Plan-Entwurf Wilhelmsburg 102 „Spreehafenviertel" wird der aktuelle Planungsstand des B-Plan-Entwurfs erfragt, insbesondere bezüglich des Beginns und der zeitlichen Vorgaben für das ökologische Gutachten. Des Weiteren bittet er um die Versendung der Präsentation aus der öffentlichen Anhörung.
Der Status der Einberufung des Arbeitskreises I wird erfragt sowie die Notwendigkeit, ob die Arbeitsgemeinschaft Naturschutz bzw. die Umweltverbände neue Stellungnahmen abgeben müssen und ob weitere Befragungen geplant sind.
Es wird nach möglicherweise zu erstellenden weiteren Gutachten und deren Fristen gefragt sowie nach dem voraussichtlichen Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung des B-Plan-Entwurfs.
Bezug genommen wird auf den Flächentausch an der Schlenzigstraße, der durch einen Widerspruch und Eilantrag der Fraktion DIE LINKE verhindert wurde. Es wird um Auskunft gebeten, wie die Politik zukünftig mit dem Widerspruchsverfahren umgehen wird.
Herr Sträter bedankt sich beim Bürger und weist darauf hin, dass sich die öffentliche Fragestunde an die Abgeordneten richtet und nicht an das Bezirksamt. Insofern ist er irritiert, dass der Vorsitzende nicht eingreift. Im B-Plan-Prozess ist neben der obligatorischen öffentlichen Plandiskussion explizit eine öffentliche Anhörung durchgeführt worden. Dort hat es einen regen Austausch zwischen Öffentlichkeit, Initiativen, Politik, Bezirksamt und Senatsbehörden gegeben. Es wird um die Einhaltung der vorgegebenen Schritte innerhalb des Verfahrens gebeten. Dennoch geht er davon aus, dass Herr Mathe auf den einen oder anderen Punkt eingehen wird.
Herr Stehmeier weist darauf hin, dass es im Sinne der Transparenz legitim ist, im Rahmen der öffentlichen Fragestunde Fragen an die Abgeordneten zu richten.
Herr Mathe bedankt sich beim Bürger für die wichtigen Fragen. Zunächst teilt er mit, dass die Präsentation des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung aus der öffentlichen Anhörung mit Befassung und Genehmigung des Protokolls im Hauptausschuss zur Verfügung gestellt wird. Anknüpfend an die seinerzeitige Berichterstattung, die Herr Mathe in der öffentlichen Anhörung für das Bezirksamt Hamburg-Mitte übernommen hat, wird der Arbeitskreis I derzeit seitens seines Fachamtes vorbereitet und voraussichtlich am 13.07.2026 durchgeführt. Bezüglich der Nachfrage zum Stand der in Rede stehenden Fachgutachten antwortet Herr Mathe, dass die erforderlichen Neukartierungen in enger Abstimmung mit der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA/N3) im März 2026 durch die IBA zur Bearbeitung beauftragt wurden und bis Ende des Jahres mit den entsprechenden Berichtsfassungen vorliegen sollen. Die lärmtechnische Untersuchung, die Luftschadstoffuntersuchung und das Verschattungsgutachten sollen in der dann überarbeiteten Fassung zum Arbeitskreis I vorliegen. Auch diese Überarbeitungen sind seitens der in diesem Fall für die Beauftragung zuständige IBA inzwischen beauftragt worden und sind die Voraussetzung für die Durchführung des Arbeitskreis I. Sollte es wesentliche Änderungen zur Fassung der ursprünglichen TÖB-Beteiligung geben, wird sein Fachamt eine erneute eingeschränkte TÖB-Beteiligung durchführen. In dem Rahmen haben die Umweltverbände dann selbstverständlich die Möglichkeit, zu den Planunterlagen Stellung zu nehmen. Die öffentliche Auslegung ist dann in den Folgeschritten durchzuführen.
Herr Sträter antwortet zur letzten Frage der Bürgerin zum Umgang mit dem Widerspruchsverfahren, dass es grundsätzlich keinen Kommentar zu laufenden Verfahren geben wird. Zunächst ist die Entscheidung in der Sache abzuwarten.
Herr Hoitz bestätigt auch für seine Partei, dass es zu schwebenden Verfahren keine Äußerungen geben wird.
Herr Stehmeier bedankt sich für den Austausch und beendet die öffentliche Fragestunde.
Herr Sträter erkundigt sich, ob die Referenten der BSW und der HafenCity Hamburg GmbH zum Tagesordnungspunkt 4 in einer der nächsten Ausschusssitzungen anwesend sein werden.
Herr Mathe teilt mit, dass zum aktuellen Sitzungstermin kein Referent anwesend sein konnte. Es wurde vereinbart, eine Teilnahme - voraussichtlich in der nächsten Sitzung - zu erreichen, um ein Update zum betreffenden Gebiet zu geben.
Der Stadtplanungsausschuss Süd genehmigt die Niederschrift vom 26.02.2026 einstimmig.
Es liegen keine Anträge der Politik vor.
Herr Mathe informiert den Stadtplanungsausschuss Süd über den aktuellen Projektstand und verweist auf die Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung sowie auf die zurückliegenden Berichterstattungen im Stadtplanungsausschuss. Die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung verfügbar (siehe Anlage zur Tagesordnung). Zuletzt hatte Herr Mathe in der Sitzung am 29.01.2026 ausführlich zum erreichten Projektstand informiert.
Herr Mathe informiert, dass am 02.03.2026 der städtebauliche Vertrag zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und Otto Wulff unterzeichnet wurde. Anknüpfend daran hat vom 23.03.-23.04.2026 die Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan-Entwurf stattgefunden. Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung hat es keine Stellungnahmen gegeben. Auf dieser Basis konnte sein Fachamt auf den Arbeitskreis II verzichten. Mit der heutigen Zustimmung und Empfehlung zur Vorweggenehmigungsreife und zur Feststellung des B-Plans durch den Stadtplanungsausschuss an die Bezirksversammlung, verfolgt sein Fachamt die BV-Befassung am 25.06.2026. Nach heutigem Stand kann auf dieser Basis die Einreichung der Bauantragsunterlagen für den Kernbereich neues Wohnen bereits im Juni 2026 erfolgen. Hierzu hat Herr Mathe entsprechende Vereinbarungen mit Stefan Wulff und dem Fachamt Bauprüfung getroffen. Ziel ist es, zeitnah zu den Baugenehmigungen und zur Realisierung des wichtigen Vorhabens zu kommen.
Herr Stehmeier bedankt sich bei Herrn Mathe für die bereitgestellten Informationen und leitet die Fragerunde ein.
Herr Sträter bedankt sich bei Herrn Mathe und seinem Fachamt und weist darauf hin, dass das Vorhaben bereits im Januar 2026 im Stadtplanungsausschuss Nord behandelt wurde und aus politischer Sicht keine weiteren Ergänzungen notwendig sind. Er begrüßt, dass nun die Vorweggenehmigungsreife im nächsten Monat ansteht, und hebt hervor, dass bei Eilbedürftigkeit auch jeweils der andere Stadtplanungsausschuss erreicht werden kann, was in diesem Fall reibungslos funktioniert hat.
Frau Schwalke schließt sich den Ausführungen und Dank von Herrn Sträter an.
Nachdem keine weiteren Fragen oder Wortmeldungen vorliegen, beendet Herr Stehmeier die Fragerunde und fordert die Ausschussmitglieder auf, über die Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung abzustimmen.
Der Stadtplanungsausschuss Süd stimmt den Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 117 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung einstimmig zu und empfiehlt der Bezirksversammlung, den Beschluss gemäß § 6 Absatz 2 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes zur Feststellung zu bestätigen.
Herr Mathe informiert den Stadtplanungsausschuss Süd über den aktuellen Projektstand zum Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 99 „Südliches Elbinselquartier" und über die zurückliegenden Berichterstattungen im Stadtplanungsausschuss Süd (siehe Anlage zur Tagesordnung).
Er verweist dabei auf die anstehende Öffentliche Plandiskussion am 10.06.2026, die im Wälderhaus, Am Inselpark 19 stattfindet. Dabei betont er, dass sein Fachamt auch für diese ÖPD einen technischen Dienstleister für eine inzwischen gewohnt hochwertige technische Live-Übertragung beauftragt hat. Die Veranstaltung wurde zudem umfassend beworben, sowohl im unmittelbaren Plangebiet selbst auf den Elbinseln als auch innerstädtisch.
Herr Mathe informiert den Ausschuss, dass er für die kommende Woche zum Austausch mit den Grundeigentümern und Geschäftsführungen der ansässigen Betriebe im Plangebiet eingeladen hat, um bereits im Vorwege im kleinen Kreis über den aktuellen Planungsstand zu informieren.
Seitens des Stadtplanungsausschusses Süd liegen keine Fragen oder Wortbeiträge vor, weshalb die anschließende Fragerunde entfällt.
Der Stadtplanungsausschuss Süd nimmt die Informationen von Herrn Mathe zur Kenntnis.
Herr Mathe berichtet dem Stadtplanungsausschuss Süd über den aktuellen Stand zum „RISE-Fördergebiet Veddel: Neueinsetzung Stadtteilbeirat". Herr Mathe erklärt, dass im Stadtteil verschiedene Aufrufe (u.a. Presse, Postwurfsendungen, Aushänge, Verteilung über lokale Einrichtungen) zur Kandidatur erfolgt sind. Die Zusammensetzung der Kandidaturen ist vielfältig und entspricht im Wesentlichen den regelhaft vorgesehen Gruppen im Beirat: 14 stammen von Bewohner:innen, 12 von Vereinen, Initiativen oder Institutionen, zudem haben Gewerbetreibende Interesse bekundet und ebenso die lokalen Eigentümer. Die konstituierende Sitzung erfolgte am 28. April 2026. In dieser Sitzung wurde die zukünftige Sitzverteilung erörtert. Es kam zu geringfügigen Anpassungen in der Geschäftsordnung.
Frau Groß führt in Bezug auf die zukünftige Beiratsgröße aus, dass im Stadteilbeirat intensiv diskutiert wurde, ob die Anzahl der Sitze zu hoch sei. Letztlich wurde entschieden, diese beizubehalten, da dadurch das paritätische Verhältnis gewahrt bleibt, bei dem die Bewohnenden genauso viele Sitze haben wie alle anderen zusammen. Damit entspricht die Anzahl und Zusammensetzung derjenigen aus 2021, dies wurde konsensual als gute Lösung bewertet.
Herr Stehmeier spricht Frau Groß und Herrn Mathe seinen Dank für die Ausführungen aus. Da es keine Wortmeldungen aus den Reihen des Stadtplanungsausschusses Süd gibt, erübrigt sich die vorgesehene Fragerunde.Daraufhin leitet Herr Stehmeier die Abstimmung über die Vorlage ein.
Der Stadtplanungsausschuss Süd stimmt auf Basis der vorgelegten Mitgliederliste (nichtöffentlich) der neuen Zusammensetzung des Stadtteilbeirates Veddel einstimmig zu und bittet die Bezirksversammlung um deren Bestätigung.
Herr Mathe informiert den Stadtplanungsausschuss Süd zur aktuellen Flüchtlingssituation in der Gesamtstadt und im Bezirk Hamburg-Mitte. Die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung abrufbar (siehe Anlage zur Tagesordnung).
Herr Mathe berichtet über die Kapazitäts- und Belegungsübersicht (Asyl- und Schutzsuchende zzgl. Ukraine) in Hamburg. Demnach liegt die Auslastung des Gesamtsystems in Hamburg für alle Einrichtungen mit Stand 18.05.2026 bei 101,2 %. Herr Mathe informiert weiter zur aktuellen Zahl der ukrainischen Schutzsuchenden in Hamburg (Stand: 18.05.2026). Hiernach sind vor Verteilung insgesamt 65.074 Personen registriert. Davon sind 8.582 in andere Bundesländer verteilt worden. Somit verbleiben in Hamburg 56.492 Personen. Herr Mathe berichtet dem Ausschuss anschließend über die Situation im Bezirk Hamburg-Mitte. Mit Stand 18.05.2026 waren im Bezirk Hamburg-Mitte insgesamt 7.966 Personen öffentlich untergebracht.
Im Weiteren berichtet Herr Mathe über die Entwicklung der Ist-Belegung im Ankunftszentrum, die bestehende örU-Kapazitäten (inkl. UPW) im Bezirk Hamburg-Mitte und informiert über die aktuell als Interimsstandorte genutzte Hotels für Ukraine Flüchtlinge.
Herr Stehmeier dankt Herrn Mathe für die Berichterstattung. Ausschussseitig besteht kein weiterer Frage- und Redebedarf, sodass die vorgesehene Fragerunde entfällt.
Der Stadtplanungsausschuss Süd nimmt die Informationen von Herrn Mathe zur Kenntnis.
Der Stadtplanungsausschuss Süd nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
Frau Koller, eine weitere Referentin und Herr Wernsmann von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) berichten anhand einer Präsentation (siehe Anlage) über das Thema „BauGB-Novelle mit Bauturbo". Die BSW sei mit diesem Vertrag bereits in Fachausschüssen anderer Bezirke gewesen und freut sich über die Gelegenheit, mit dem heutigen Vortrag den Stadtplanungsausschuss der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte zu befassen.
Frau Koller, eine weitere Referentin und Herr Wernsmann stellen die wesentlichen Novellierungen im Baugesetzbauch (BauGB) vor. Zudem erläutern sie die erweiterten Genehmigungsverfahren anhand praxisorientierter Beispiele, um die praktischen Auswirkungen der Änderungen zu verdeutlichen.
Herr Stehmeier bedankt sich bei den Referenten für den Vortrag und bittet Herrn Mathe über aktuelle Anwendungserfahrungen im Bezirk Hamburg-Mitte zu berichten.
Herr Mathe berichtet, dass das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ein Ablaufschema zur Anwendung des Bauturbo mit Fokus auf die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB erstellt hat. Das Ablaufschema hat er mit dem Rechtsamt und der Amtsleitung Bauprüfung erörtert und final abgestimmt, so dass dieses inzwischen die Grundlage für die aktuelle Praxis im Bezirk Hamburg-Mitte darstellt. Herr Mathe berichtet, dass sein Fachamt nach heutigem Stand etwa 25 Anträge in den letzten Wochen erhalten hat. Davon haben 14 Anträge die Zustimmung der Gemeinde durch sein Fachamt erhalten, vier Anträge befinden sich in der laufenden Bearbeitung. Wichtig ist neben den gesetzlichen Vorgaben eine schnelle, verbindlichen, klare und kundenorientierte Kommunikation. Wichtig und zielführend ist auch eine Vorberatung der Bauvorlagenberechtigten mit seinem Fachamt unter Einbindung des Fachamtes Bauprüfung, um die Tendenz bereits frühzeitig zu bestimmen. Dies wird nunmehr im Bezirksamt Hamburg-Mitte in der Praxis gelebt. Er hat gemeinsam mit der Amtsleitung Bauprüfung und den jeweiligen Abteilungsleitungen einen regelmäßigen jour fixe einberufen, in dem die komplexen Fälle erörtert werden. Im Weiteren stellt Herr Mathe das Ablaufschema seines Fachamtes vor.
Herr Mathe informiert über die Darstellung in der Senatskommission in der April-Sitzung und der Gegenüberstellung der Bauturbo-Fälle in den sieben Bezirksämtern. Seinerzeit waren mit insgesamt fünf Verfahren in Hamburg-Mitte bereits ca. 240 Wohneinheiten auf Basis des Bauturbo baugenehmigt worden und ca. 58 Wohneinheiten haben einen positiven Bauvorbescheid erhalten. Die aktuelle Erfahrung zeigt, dass mit dem Instrument Bauturbo bereits nennenswerte Beschleunigungen erzielt wurden. Es gibt aber auch Fälle, bei denen das Instrument Bauturbo aus städtebaulichen Gründen nicht unterstützt werden kann.
Herr Steinmeier bedankt sich bei Herrn Mathe für den Vortrag und eröffnet daraufhin die Fragerunde.
Herr Ramson fragt, ob es den Antragstellenden überlassen wird, welche Befreiung sie beantragen (nach § 31 Abs. 3 BauGB oder § 246e BauGB). Mit Blick auf die genannten Zahlen von Herrn Mathe stellt sich die Frage nach der konkreten Art der Vorhaben. Dies vor dem Hintergrund, dass mit fünf Vorhaben insgesamt ca. 240 Wohneinheiten unterstützt werden konnten. Abschließend stellt sich die Frage, ob die kurze Frist zur Zustimmung der Gemeinde von drei Monaten überhaupt haltbar ist.
Herr Sträter bedankt sich bei den Referenten und Herrn Mathe. Er führt aus, dass es mit dem Bauturbo im Vergleich zum bisherigen Instrumentarium neue Potenziale gibt. Er stellt sich die Frage, ob der Bauturbo auch bei Vorbescheidsverfahren zur Anwendung kommen kann. Bezüglich der Anwendung der Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB stellt sich die Frage, um welche Arten von Befreiungen es sich handelt, die nach der bisherigen Fassung des BauGB nicht möglich waren. Abschließend fragt er, was es mit der aktuell in Rede stehenden BauGB-Novelle auf sich hat und ob damit sinnvolle Ergänzungen zum Bauturbo zu erwarten sind.
Die Referentin der BSW antwortet, dass es dem Antragsteller freigestellt ist, ob er einen Antrag nach § 31 Abs. 3 BauGB oder § 264e BauGB stellt. In einen Bauantrag können theoretisch auch beide Fragen gestellt werden. Im Zuge einer Vorberatung mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und der Bauprüfung kann der Antragsteller den sinnvollen Weg vorabstimmen.
Herr Mathe führt aus, dass der überwiegende Teil von den insgesamt 25 vorliegenden Anträgen in Hamburg-Mitte auf Befreiungen nach § 31 Abs. 3 BauGB gestellt wurde. In insgesamt acht Fällen hat sein Fachamt die Zustimmung der Gemeinde nicht erteilt. Im Weiteren nennt er die unterschiedlichen Gründe, weswegen sein Fachamt in dem jeweiligen Einzelfall keine Zustimmung der Gemeinde erteilt hat. Auf der anderen Seite hat er aber die Zustimmung der Gemeinde für Befreiungstatbestände erteilt, die in der Vergangenheit und vor dem Bauturbo einen Neuaufstellung eines Bebauungsplans bedeuten würden. Im Weiteren nennte Herr Mathe exemplarisch die erteilten Befreiungen im Zuge der Anwendung des Bauturbuo in Hamburg-Mitte. Zur Frage von Herrn Ramson hinsichtlich Art der Vorhaben benennt Herr Mathe den entsprechenden Standort. Demnach entspricht die Bestandsbebauung weder der soziodemographischen Entwicklung (nicht inklusiv und barrierefrei) noch den heutigen energetischen Anforderungen. Vor diesem Hintergrund war ein Rückbau unter Würdigung des Baumbestands verfolgt worden. Gleichzeitig konnten familiengerechte Wohnungen und insgesamt mehr Wohneinheiten auf dem Baufeld unterstützt werden. Im Ergebnis kann hier nachhaltiger, zukunftsfähiger und komplett öffentlich geförderter Wohnungsbau mit erweiterten Baukörpertiefen entwickelt werden. Ohne Bauturbo hätte es hierfür einen neuen Bebauungsplan geben müssen. Bezüglich der dreimonatigen Frist antwortet Herr Mathe, dass sein Fachamt frühzeitig und professionell Risiken benennt und verbindlich die Vorberatungen führt. Auf dieser Basis können Bauvorlagenberechtigte die Hinweise frühzeitig aufnehmen und auf dieser Basis in die Antragstellung gehen. Dies vorausgesetzt, kann die kurze und ambitionierte Frist von drei Monaten zur Zustimmung der Gemeinde durch sein Fachamt zielgerichtet eingehalten werden. In Hamburg beginnt die dreimonatige Frist zur Einholung der Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB erst mit Vorliegen der für die Beurteilung des Planungsrecht erforderlichen vollständigen Unterlagen; eine gesetzlich festgelegte Frist zur Prüfung der Vollständigkeit durch die Gemeinde existiert nicht. Im Fachamt Bauprüfung werden Bauanträge, insbesondere die Anträge, die nach den Regelungen des Bauturbos der Einholung der Zustimmung der Gemeinde bedürfen, zügig bearbeitet, da Fristen im vereinfachten (2 Monate) oder regulären (3 Monate) Baugenehmigungsverfahren gelten. Im regulären Verfahren besteht keine Genehmigungsfiktion.
Hinsichtlich der Frage nach der Anwendung des Bauturbo auch im Wege des Vorbescheidsantrags antwortet Herr Mathe, dass die Anwendungsmöglichkeit grundsätzlich auch beim Vorbescheidsantrag gegeben ist und genutzt wird.
Herr Stehmeier fragt mit Blick auf die Ausführungen von Herrn Mathe zur Beteiligung der Politik im Zuge der Zustimmung der Gemeinde durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, ob dies aktuell bereits entsprechend umgesetzt wird und inwiefern sich die Beteiligung mit der Beteiligung des Bauausschusses in der inhaltlichen Zuordnung unterscheidet.
Herr Mathe antwortet, dass eine Befassung der Bezirkspolitik ab der jeweils nächsten Sitzung der Stadtplanungsausschüsse Nord und Süd durch sein Fachamt im nicht öffentlichen Teil verfolgt wird. Es ist gemäß seiner Ausführungen zum Ablaufschema zwischen den Vorhaben mit unwesentlichen und Vorhaben mit wesentlichen Abweichungstatbeständen zu unterscheiden. Bei Vorhaben mit unwesentlichen Befreiungen wird der Stadtplanungsausschuss in Kenntnis gesetzt. Bei Verfahren mit wesentlichen Befreiungstatbeständen kann es zukünftig auch im Einzelfall ein Votum des Stadtplanungsausschusses geben. Herr Mathe hält fest, dass die Baugenehmigung auch weiterhin in der Zuständigkeit des Fachamtes Bauprüfung liegt. Bei Anwendung des Bauturbos braucht es die Zustimmung der Gemeinde durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung. Vor diesem Hintergrund erfolgt die Befassung im Stadtplanungsausschuss zur Zustimmung der Gemeinde durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung.
Frau Koller antwortet auf die Frage nach der aktuell in Rede stehenden BauGB-Novelle, dass damit frühestens ab Anfang 2027 zu rechnen ist. Es war ursprünglich geplant, dass die Bauturbo-Novelle vorzieht und erst anschließend die bevorstehende und ohnehin geplante Modernisierung des Baugesetzbuchs vornimmt. Die Novelle zielt u.a. auch auf Beschleunigung und Vereinfachung des Bebauungsplanverfahrens ab. Änderungen wie die verpflichtende Zusammenlegung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange mit der Öffentlichkeitsbeteiligung sind vorgesehen. Die praktische Wirksamkeit der Reform wird zurzeit bewertet; eine Stellungnahme der BSW ist in Vorbereitung.
Der Stadtplanungsausschuss Süd nimmt die bereitgestellten Informationen zur Kenntnis.
Herr Zimmermann erkundigt sich nach den aktuellen Planungen für das alte Bahnhofsviertel in Wilhelmsburg, konkret der unbebauten Fläche, und möchte wissen, ob eine Diskussion darüber im Stadtplanungsausschuss Süd noch in diesem Jahr möglich ist.
Herr Mathe möchte wissen, ob sich die Anfrage auf Wilhelmsburg Ost, das alte Bahnhofsviertel mit der Wohnungsneubau-Entwicklung oder das neue Korallusviertel bezieht.
Herr Zimmermann bestätigt, dass er die unbebaute Fläche meint und äußert den Wunsch, im Stadtplanungsausschuss Süd auch über die Ansiedlung von Arztpraxen, Freizeiteinrichtungen und ähnlichen Nutzungen informiert zu werden.
Herr Mathe berichtet, dass für zwei Objekte am Boulevard, östlich und nordwestlich des kirchlichen Areals inklusive Pastorat, bereits Vorbescheide vorliegen. Im Erdgeschoss ist eine Nutzung des Pastoratsteils sowie eines Cafebereichs geplant, der mit neuen Wohnformen kombiniert werden soll, wie im Vorbescheidsantrag dargestellt. Am westlichen Südeingang des Boulevards grenzt das Vonovia-Grundstück an. Aktuell wird auch dort neues Wohnen seitens der Vonovia in enger Abstimmung mit dem Bezirksamt angetrebt, wobei sich die Gespräche noch in einem frühen Stadium befinden. Für die beiden kirchlichen Grundstücke wurde mit der Kirche vereinbart, ein kleines Qualifizierungsverfahren mit voraussichtlich drei Büros durchzuführen. Im Rahmen dieses Verfahrens wird auch die Politik eingebunden. Zunächst erwartet sein Fachamt die Rückmeldung der Kirche.
Anschließend beendet Herr Stehmeier um 20:40 Uhr die Sitzung und verabschiedet die Mitglieder des Stadtplanungsausschusses Süd.