23-1724

Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 117 "Arbeiten und neues Wohnen an der Archenholzstraße" Zustimmung zur Erreichung der Vorweggenehmigungsreife und zur Feststellung

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 28.05.2026 Stadtplanungsausschuss Süd Ö 4.1

Sachverhalt

Im Bebauungsplanverfahren Billstedt 117 hat der Stadtplanungsausschuss Nord auf Basis der Drucksache 23-1362 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (siehe Anlage 1) in seiner Sitzung am 29. Januar 2026 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (ehem. öffentliche Auslegung) unter dem Vorbehalt, dass der städtebauliche Vertrag vor Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung unterzeichnet wird, einstimmig beschlossen. Der städtebauliche Vertrag wurde zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und der Vorhabenträgerin am 02. März 2026 abgeschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist im Zeitraum vom 23. März bis zum 23. April 2026 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Internet und durch Aushang im Foyer des Fachamtes durchgeführt worden.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind keine Stellungnahmen beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingegangen. Vor diesem Hintergrund konnte auf die Durchführung des Arbeitskreis II verzichtet werden. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden hierzu am 29. April 2026 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung unterrichtet.

Zur Information werden die Planzeichnung, der Verordnungstext und der Funktionsplan jeweils in der abgestimmten Entwurfsfassung zum Stand der Öffentlichkeitsbeteiligung als Anlage beigefügt. Im Übrigen wird auf die kontinuierliche Berichterstattung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung im Stadtplanungsausschuss Nord und die Drucksache 23-1362 vom 23. Januar 2026 (siehe Anlage 1) zur Zustimmung des Stadtplanungsausschusses Nord zur Öffentlichkeitsbeteiligung verwiesen. Der Planungsstand entspricht dem Stand der Öffentlichkeitsbeteiligung und ist gegenüber der Sitzung am 29. Januar 2026 inhaltlich unverändert. Es sind lediglich redaktionelle Anpassungen und klarstellende Ergänzungen in der Verordnung sowie redaktionelle Anpassungen in der Legende sowie einzelner Bemaßungen in der Planzeichnung erfolgt.

Mit Blick auf die zeitlichen Abläufe und Sitzungstermine wurde im zuständigen Stadtplanungsausschuss Nord am 29. Januar 2026 vereinbart, die erforderliche Befassung zwecks Zustimmung des Stadtplanungsausschusses Nord zur Vorweggenehmigungsreife ausnahmsweise in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses Süd am 28. Mai 2026 vorzunehmen. Hierzu wurden zwischenzeitlich die Fraktionen des Stadtplanungsausschusses Nord in denStadtplanungsausschuss Süd am 28.05.2026 zugeladen. Mit dem nunmehr erreichten Planungsstand sind auf Basis der Zustimmungsempfehlung des zuständigen Stadtplanungsausschusses und der anschließenden Zustimmung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte die erforderlichen Voraussetzungen für die Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplan-Entwurfs Billstedt 117 gemäß § 33 Absatz 1 BauGB gegeben. Seitens der Vorhabenträgerin wird in Abstimmung mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und dem Fachamt Bauprüfung die vorzeitige Bauantragseinreichung für das Wohnbauvorhaben aktuell auf Anfang Juni 2026 terminiert.

  1. Planungsanlass und -ziel

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,2 ha und umfasst das Betriebsgelände des ansässigen Bauunternehmens sowie weitere Wohngrundstücke an der Archenholzstraße. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt die städtebauliche Neuordnung und Weiterentwicklung des heute überwiegend gewerblich genutzten Areals in Richtung einer Mischnutzung aus erweiterter Büronutzung und neuem Wohnen. Das städtebauliche Konzept nimmt die Baustruktur des Umfeldes auf und fügt sich in der Bauweise, der Höhenentwicklung und der Dichte grundsätzlich in den Bestand ein. Mit der Standortsicherung des Firmensitzes Otto Wulff Bauunternehmung im zentralen Bereich des Plangebiets sind neben dem bereits auf Basis des geltenden Planrechts realisierten östlichen Erweiterungsbau zwei weitere gewerblich nutzbare Neubauten Teil der Funktionsplanung. Im Zuge der städtebaulichen Neuordnung des ehemals als Bauhof genutzten Areals wird in den südlichen Bereichen die Realisierung von neuem Wohnungsbau verfolgt. Das Vorhaben umfasst die Schaffung von 166 neuen Wohneinheiten, mit einem Anteil an öffentlich gefördertem Mietwohnungsbau von mindestens 98 %. Von den geplanten Wohnungen sollen ca. 75 als öffentlich geförderte 1-Personen-Apartments für Auszubildende und Studierende realisiert werden. Die Wohnbaukörper sind mit vier bzw. fünf Vollgeschossen geplant. Der Angebotsbebauungsplan mit Vorhabenbezug des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das hier verfolgte Gesamtvorhaben. Damit leistet der Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 117 neben der langfristigen Standortsicherung des wichtigen mittelständischen Bauunternehmens, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Wohnungsbauziele, entsprechend des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms.

  1. Wesentliche Schritte des Bebauungsplanverfahren 2021-2026 waren:

04.10.2021 Stadtplanungsausschuss: Zustimmung zur Einleitung des

B-Plan-Verfahrens auf Basis der Drucksache des Fachamtes

Stadt- und Landschaftsplanung (Drs. 22-2313)

18.06.2024 Hauptausschuss: Zustimmung zur Durchführung

der Öffentlichen Plandiskussion (Drs. 22-4715)

25.07.2024 Durchführung der Öffentlichen Plandiskussion (Frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB)

2025/2026 Versendung zur Stellungnahme (TÖB-Beteiligung) und
Arbeitskreis I, Rechtsprüfung und Versendung zur Kenntnisnahme an die TÖB

29.01.2026 Stadtplanungsausschuss Nord: Zustimmung zur Durchführung
der Öffentlichkeitsbeteiligung (Drs. 23-1362)

02.03.2026 Abschluss des Städtebaulichen Vertrags zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und der Vorhabenträgerin


23.03. 23.04.2026 Öffentlichkeitsbeteiligung zum B-Plan-Entwurf
gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

29.04.2026 Mitteilung zum Verzicht auf den Arbeitskreis II

Die weitergehende Zeitplanung sieht folgende Verfahrensschritte vor:

28.05.2026 Befassung Stadtplanungsausschuss d (da der StaplA-Nord

erst am 02.07.2026 tagt) mit Zustimmung und Beschluss-

empfehlung an die Bezirksversammlung

25.06.2026 Bezirksversammlung:

Zustimmung zum Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 117 und
Beschluss zur Feststellung gem. § 6 Abs. 2 Bauleitplanfest-
stellungsgesetz

Die in § 33 Absatz 1 BauGB bezeichneten Voraussetzungen zur Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung sind alle erfüllt, so dass mit der Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung und der Zustimmung zum Bebauungsplan-Entwurf die Vorweggenehmigungsreifer den Bebauungsplan Billstedt 117 gegeben ist. Des Weiteren wird um Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung zur Feststellung des Bebauungsplans gemäß § 6 Absatz 2 Bauleitplanfeststellungsgesetz gebeten.

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss wird um Zustimmung zum Bebauungsplan-Entwurf
Billstedt 117 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung und um Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung zur Feststellung gemäß § 6 Absatz 2 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes gebeten.

gez. Michael Mathe

Anlagen:

Anlage 1 Drucksache 23-1362 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung
(StaPlA-Sitzung 29.01.2026)

Anlage 2 Entwurf des Funktionsplans (Stand Dezember 2025)

Anlage 3 Bebauungsplan-Entwurf Billstedt 117 (Stand März 2026)

Anlage 4 Verordnungstext-Entwurf Billstedt 117 (Stand März 2026)

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Billstedt

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