Protokoll
Sitzung des Ausschusses für Sozialraumentwicklung vom 25.11.2021

Ö 1

Begrüßung und öffentliche Fragestunde

Vor Eintritt in die Tagesordnung hält der Ausschuss eine Gedenkminute für Frau Celikkol ab.

 

Anschließend begrüßt Frau Craß den Ausschuss zu seiner digitalen Sitzung, und fragt die Anwesenheit der Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer ab. Zum Abstimmungsverfahren kommen die Fraktionen überein, jeweils eine Sprecherin bzw. Sprecher zur Verkündung des jeweiligen Votums zu benennen.

Frau Craß verpflichtet sodann Frau Glischke-Klein, die als neues Ausschussmitglied benannt wurde. 

 

Zudem kommt der Ausschuss nach eingehender Erörterung überein, TOP 5.1  vorgezogen zu behandeln, und dem im Publikum anwesenden Gast die Gelegenheit einzuräumen, sein Anliegen hierzu vorzutragen.

(Hinweis: in der Niederschrift verbleibt der TOP an ursprünglicher Stelle).

Ö 2

Beschlussfassung über die Niederschrift vom 28.10.2021

Ö 3

Poliklinik Veddel (Eine Vertreterin der Poliklinik Veddel)

Frau Schroeder erläutert anhand einer Präsentation (s.Anlage) Historie, Zielsetzung, Struktur, Organisation und Arbeitsbereiche der Poliklinik Veddel, und geht insbesondere ein auf die dortigen Gesundheits-, Präventions- und Beratungsangebote.

In der weiteren Diskussion erörtern die Ausschussmitglieder mit Frau Schroeder weitere Aspekte u.a. zu

- Zielgruppen und Unterstützungsbedarfen

- Projektfinanzierung und Projektevaluierung.

 

 

Ö 4

Anträge der Politik

Es liegen keine Anträge vor.

Ö 5

Vorlagen und Mitteilungen der Verwaltung

Ö 5.1 - 22-2291

Wohnungslose in der Neustadt; Empfehlung der Stadtteilkonferenz Neustadt (vertagt aus letzter Sitzung)

Ein Vertreter des Quartiersmanagements Neustadt erläutert den Hintergrund der vorliegenden Empfehlung der Stadtteikonferenz Neustadt, und unterstreicht, dass die Bezirkspolitik in die Besetzung eines Rundes Tisches mit eingebunden sein soll.

In eingehender Diskussion erörtern die Ausschussmitglieder eventuelle Besetzungskonstellationen. Frau Morgenroth, Frau Jordan und Herr Dahlgaard sprechen sich gegen die Anregung von Herrn Karismaz aus, dass nur die Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses an diesem Runden Tisch teilnehmen, und betonen, dass hierzu Vertreterinnen und Vertreter aller Fraktionen teilnehmen möchten.

 

Ö 5.2 - 22-2418

Aufstockungsantrag für Quartiersfonds 2021, Horner Perspektiven e.V.

Ö 5.3 - 22-2514

Aufstockungsantrag für den Quartiersfonds 2021, Gruppe für Stadtteilgesundheit und Verhältnisprävention e. V.

Ö 6

Aktuelle Sondermittelanträge

Hierzu liegen keine Drucksachen vor.

Ö 7

Verschiedenes

Ö 7.1

Modellvorhaben "Mitte machen"

Herr Borgwardt teilt mit, dass der Bund das Gesamtkonzept in der Fassung vom 08.06.21 zur Kenntnis genommen hat. In Kürze ist dieses Konzept auf der homepage des Modellvorhabens unter dem link https://www.mitte-machen.hamburg/modellvorhaben/

einsehbar.

 

Herr Borgwardt weist zudem auf die seitens des Bundes erfolgte Rückmeldung zur Nachfrage einer Fristverlängerung hin. Vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsführung zu Beginn des Jahres 2022 stehen die Bundesmittel gesichert nur in 2021 zur Verfügung. Daher ist eine Verlängerung der vorgegebenen Antragsfristen über den 01.11.2021 hinaus nicht möglich.

 

Bezüglich der von Herrn Dahlgaard gestellten Nachfrage zum Quartierszentrum Mümmelmannsberg, teilt Herr Borgwardt mit, dass das Flächenpotenzial auf dem Kirchengrundstück, gegenüber Kandinskyallee 14-18, für das zurzeit verfolgte Raumprogramm zu gering ist, Umgang- und Erweiterungsmaßnahmen sind schwierig bzw. voraussichtlich nicht genehmigungsfähig weil -

 das komplette Kirchenensemble einschließlich Grundstück und Einfriedung unter Denkmalschutz steht

 die B-Pläne Billstedt 58 und 101 / Art der baulichen Nutzung: Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung ‚Kirche und Pastorat / Kindertagesheim (ev. luth. Kirche)' ausweisen

 dort das Maß der Nutzung festgelegt ist: Auch wenn es planungsrechtlich noch Spielraum in der baulichen Ausnutzung der Grundstücke gibt (aktuell GRZ von ca. 0,26 bei max. möglicher GRZ von 0,4 bzw. eine GFZ von ca. 0,39 bei einer möglichen GFZ von 0,8) ist eine Bebauung entsprechend des definierten Raumprogramms wenig realistisch, da

o Vorplatz im Norden nach diesseitiger Auffassung ungeeignet für Neubebauung (zur Verfügung stehende Fläche, Übergänge und nötige Abstände zu Bestandsgebäuden, Denkmalschutz),

o Fensteröffnungen in den Südfassaden der Bestandsgebäude stellen direkt anschließende Neubebauung in Frage.

 erheblicher, mutmaßlich alter und wertvoller Baumbestand insbesondere im Süden vorhanden ist

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass auf dem Flurstück 3265 keine ausreichenden baulichen Entwicklungsmöglichkeiten gesehen werden können.