Herr Dr. Böttcher eröffnet die Sitzung des Stadtplanungsausschusses Nord und weist darauf hin, dass die Sitzung zu Protokollzwecken aufgezeichnet wird.
Herr Dr. Böttcher macht die Ausschussmitglieder darauf aufmerksam, dass die Tagesordnungspunkte 4 und 10.2 eigentlich nicht im Stadtplanungsausschuss Nord, sondern im Stadtplanungsausschuss Süd zu befassen wären. Er fragt die Ausschussmitglieder, ob sie damit einverstanden sind, dass diese Tagesordnungspunkte in diesem Ausschuss beraten und zum Teil beschlossen werden.
Es besteht Einvernehmen darüber, dass diese Tagesordnungspunkte heute im Stadtplanungsausschuss Nord beraten und entschieden werden können.
Im Anschluss nimmt Herr Dr. Böttcher die Verpflichtung von Herrn Jörg Behrschmidt und Herrn Benjamin Hoffmann vor.
Eine öffentliche Fragestunde findet mangels Nachfrage nicht statt.
Der Stadtplanungsausschuss Nord genehmigt die Niederschrift vom 16.12.2024 einstimmig.
Herr Mathe informiert mit Verweis auf die Drucksache seines Fachamtes und auf die zurückliegenden Befassungen im Stadtplanungsausschuss (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter Tagesordnung <https://sitzungsdienst-hamburg-mitte.hamburg.de/bi/to010.asp?SILFDNR=1002973> abrufbar) zum aktuellen Sachstand im Bebauungsplanverfahren Hammerbrook 15 „Bürostandort Spaldingstraße/Albertstraße".
Herr Mathe erläutert einleitend die wesentlichen Klärungspunkte seit Durchführung des Arbeitskreis I am 12. Februar 2024. Hierzu zählen insbesondere folgende Themen:
- Abhilfe des Widerspruchs der BVM zur planungsrechtlichen Ausweisung („Kerngebiet" mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten) in der Nordkanalstraße. Im Gespräch des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung mit Staatsrat Bill am 03. Juli 2024 wurde der Zielkonflikt konsensual gelöst.
- Intensive Verhandlungen mit dem Joint Venture (JV) seines Fachamtes zur Ausführung des Staffelgeschosses des südlichen Neubaukörpers unter Einbindung des Oberbaudirektors.
- Nachbarschaftliche Vereinbarungen zwischen dem JV und den privaten Nachbarn.
- Intensive Verhandlungen zur Klärung der Mietkonditionen für das Stadtregal unter Einbindung der Politik.
- Intensive und andauernde Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und dem JV.
Herr Mathe führt aus, dass sein Fachamt nunmehr - vorbehaltlich des Abschlusses des städtebaulichen Vertrags und des Wegebauvertrags - im Juni 2025 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (ehem. öffentliche Auslegung) zum Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 15 verfolgt.
Herr Mathe erläutert anschließend die zwischenzeitlich vorgenommenen wesentlichen Anpassungen in der Planung. Demnach wurde der Erschließungskern des Stadtregals aus Brandschutzgründen erweitert. Hinsichtlich der Grünanteile auf der abgesenkten „Plaza" befindet sich aktuell eine Konkretisierung der Gestaltung im lfd. Abstimmungsprozess. Hinsichtlich der Umgestaltung der Nebenfahrbahn Nordkanalstraße / TG-Zufahrt Baukörper Süd hat es zwischenzeitlich eine Einigung seitens des Fachamtes gemeinsam mit BVM, Fachamt MR und Vorhabenträger zur Finanzierungsfrage gegeben. Des Weiteren hat es Abstimmungen zum Staffelgeschoss des Baukörpers Süd gegeben. Demnach wird eine gestalterisch hochwertige Einhausung der Gebäudetechnik im obersten Staffelgeschoss verfolgt, das zudem Räumlichkeiten für das „Urban Gardening" auf der umgebenden Dachterrasse enthält und flächendeckend mit Photovoltaik eingedeckt werden soll.
Herr Mathe informiert anschließend über die Regelungsinhalte im aktuellen Entwurf des städtebaulichen Vertrags zum sog. Stadtregal. Das Stadtregal soll öffentlichkeitswirksamen Nutzungen vorbehalten bleiben, die sich von einer „klassischen" Büronutzung klar abgrenzen. Die Miethöhe wird für stadtteilnahe Nutzungen auf zwei Etagen auf eine maximale Nettokaltmiete von 7,50 €/m² gedeckelt. Die Dachfläche wird ausschließlich gegen Übernahme der Betriebs- und Nebenkosten vermietet. Die Mietpreisbindung wird auf 7,5 Jahre befristet. Sofern die Vorhabenträgerinnen keine stadtteilnahen Mieter ausmachen können, kann die FHH, vertreten durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, die Flächen zu den gleichen Konditionen anmieten.
Herr Mathe erläutert mit Blick auf die intensiven Abstimmungen zur Tiefgarage unter der Nordkanalstraße das zwischenzeitlich konsensual erreichte Ergebnis. Demnach wird im Bebauungsplan eine öffentliche Straßenverkehrsfläche mit einer „sonstigen Abgrenzung" für eine Tiefgarage festgesetzt. Die betreffende, durch die Tiefgarage unterbaute Fläche wird vom Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) bis in eine Tiefe von ca. 1,20 m horizontal beschränkt gewidmet. Darunter kann dann die Vorhabenträgerin die erforderliche private Tiefgarage herstellen und betreiben. Durch die horizontale Widmung verbleiben die Dispositionsfreiheit für künftige Umgestaltungsmaßnahmen im Straßenraum, die Verkehrssicherungspflicht und die Zuständigkeit für Unterhaltungs-/ Leitungsarbeiten weiterhin bei der FHH. Rechtlich abgesichert wird dies sowohl über den städtebaulichen Vertrag als auch über eine dingliche Sicherung im Grundbuch.
Herr Mathe geht abschließend auf die aktuelle Zeitschiene im lfd. Bebauungsplan-Prozess ein. Bei optimalen Verfahrensverlauf und einem konstruktiven Mitwirken aller Verfahrensbeteiligten verfolgt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung die Beschlussfassung der Vorweggenehmigungsreife aktuell durch die Bezirksversammlung am 18. September 2025.
Herr Dr. Böttcher bedankt sich bei Herrn Mathe für die Ausführungen und eröffnet die Fragerunde.
Herr Behrschmidt möchte wissen, ob der Aufbau mit der Photovoltaik-Anlage in der Präsentation als Technikaufbau deklariert ist oder ob er als Staffelgeschoss bezeichnet wird.
Herr Mathe antwortet, dass es zu den Dachaufbauten in mehreren zurückliegenden Gesprächen gemeinsam mit dem Oberbaudirektor und ihm am Stadtmodell und der Vorhabenträgerin eine sehr intensive und hinsichtlich der Gestaltung kritische Befassung gegeben hat. In dem in Rede stehenden Bereich wird die Klimatechnik sehr kompakt gehalten und wird mit PV-Anlagen kombiniert. In anderen neuen Entwicklungen wird die Gebäudetechnik mittlerweile zunehmend in die -1 Ebene untergebracht oder es wird noch stärker mit Lowtech gearbeitet. Damit sollen stadtbildwirksame Technikaufbauten vermieden werden. Mit der hier in Rede stehende Planung wird die Unterbringung der Stellplätze für Pkw und Fahrräder in den Minus-Ebenen -verfolgt und der Freiraum vom ruhenden Verkehr freigehalten. Vor diesem Hintergrund ist die die Gebäudetechnik auf dem obersten Geschoss verortet.
Herr Behrschmidt möchte wissen, ob der gesamte Bereich dann als „Technikaufbau" bezeichnet wird.
Herr Mathe bestätigt dies.
Frau Szillus bedankt sich bei Herrn Mathe für die Ausführungen und den erreichten Projektstand. Sie freut sich auf die komplexe Neuentwicklung an diesem schwierigen Standort. Die SPD-Fraktion wird der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gerne zustimmen.
Frau Ivankovic bedankt sich bei Herrn Mathe für den Vortrag. Sie fragt, warum nicht der Stadtplanungsausschuss Nord in seiner Juli-Sitzung mit der Zustimmungsempfehlung zur Vorweggenehmigungsreife befasst werden kann und stattdessen auf den Hauptausschuss im August 2025 ausgewichen werden soll.
Herr Mathe antwortet, dass der Juli-Termin des Stadtplanungsausschusses Nord zur Zustimmungsempfehlung zur Vorweggenehmigungsreife nur dann wahrgenommen werden kann, wenn im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung keine wesentlichen Stellungnahmen im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingegangen sein werden und auf den Arbeitskreis II verzichtet werden kann.
Herr Hoitz bedankt sich bei Herrn Mathe für den Vortrag und erinnert an das vorgeschaltete Qualifizierungsverfahren, an dem er seinerzeit für seine Fraktion teilgenommen hat. Zu den Dachaufbauten ist er guter Dinge, dass auf Basis der ausgeführten Abstimmungen eine insgesamt dem Standort entsprechende zurückhaltende Gestaltung umgesetzt wird. Hier wird seine Fraktion zu gegebener Zeit im Bauausschuss darauf achten. Zu den Ausführungen bezüglich der Zeitschiene ist der Sitzungsturnus zukünftig kritisch zu betrachten. Mit Blick auf die vereinbarten Sitzungstermine müsste ein Umgang mit der aktuellen Situation gefunden werden. Er befürchtet auch, dass eine Befassung am 23. Juli 2025 im Stadtplanungsausschuss Nord sehr knapp ist. Alles in allem stimmt er gerne der vorgestellten Zeitschiene in beiden Varianten zu. Die CDU-Fraktion wird der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zustimmen.
Frau Brinkmann führt aus, dass zur Terminschiene bereits alles gesagt wurde. Sie empfindet den Städtebau als sehr gelungen und bedankt sich bei Herrn Mathe für den erreichten Projektstand und den Vortrag. Das Bahn-Viadukt wurde im Rahmen der Planung in das Vorhaben angemessen integriert und wirkt nicht als Störfaktor.
Herr Schoo empfindet die Visualisierung ebenso als gelungen. Die Frage ist, wie belebt der Plazabereich dann in Wirklichkeit sein wird. Dies mit Blick auf die Lage zwischen zwei Hauptstraßen. Insgesamt freut sich seine Fraktion auf den weiteren Verlauf im B-Plan-Prozess.
Herr Mathe hält fest, dass der Umgang mit der besonderen Lage durchaus herausfordernd ist und durch unterschiedliche Maßnahmen wie bspw. eine hitzeresistente Bepflanzung und eine attraktive Gastronomienutzung im Erdgeschoss-Sockel eine Wertigkeit und ebenso entsprechende Aufenthaltsqualität erreicht werden können.
Herr Dr. Böttcher erinnert an die Vergangenheit und die Bemühungen unterschiedlicher Projektentwickler, diesen Standort zu entwickeln. Mit dem JV konnte auf Basis eines vorgeschalteten Qualifizierungsverfahrens und des intensiven B-Plan-Prozesses nun eine wertige Neuplanung an diesem herausfordernden Standort erreicht werden. Es wäre für die heutige Sitzung wichtig, nun die vorgestellte Zeitschiene so zu unterstützen. Die vorgestellte Mietpreisbindung für das Stadtregal mit 7,50 €/m² für den genannten Bereich ist sehr löblich. Gleichwohl muss festgehalten werden, dass 7,5 Jahre ab Mietbeginn kein langes Zeitfenster ist. Insgesamt ist er guter Hoffnung, dass dieser Standort mit Umsetzung der Planung belebt werden kann.
Der Stadtplanungsausschuss Nord stimmt der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung einstimmig zu.
Herr Cebi teilt vorab mit, dass er sich aufgrund von Befangenheit weder an der Beratung noch an der anschließenden Abstimmung beteiligen wird.
Herr Mathe informiert mit Verweis auf die Drucksache seines Fachamtes und auf die zurückliegenden Befassungen im Stadtplanungsausschuss (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter Tagesordnung <https://sitzungsdienst-hamburg-mitte.hamburg.de/bi/to010.asp?SILFDNR=1002973> abrufbar) zum aktuellen Sachstand im Bebauungsplan-Verfahren Finkenwerder 41 „Neues Wohnen am Steendiekkanal".
Herr Mathe geht eingangs kurz auf das Rendering zum Wohnungsbauvorhaben am Steendiekkanal ein. Auf Basis des vorgeschalteten Qualifizierungsverfahren soll der neue Bebauungsplan seines Fachamtes die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zwischen dem Kanal und der denkmalgeschützten Kapitänssiedlung schaffen. Herr Mathe erinnert daran, dass erst durch die Verlagerung des Betriebshofs des Fachamtes MR wesentliche Teile des Plangebiets für eine verdichtete, aber insgesamt maßstäbliche Neuentwicklung mit der Kernnutzung Wohnen, zur Verfügung standen. Teile der Flächen der sog. 1. Reihe wurden von der FHH, vertreten durch den LIG, an eine Baugemeinschaft veräußert. Eine Veräußerung an Fördern & Wohnen (F&W) befindet sich aktuell im abschließenden Verhandlungsstadium. Weitere Flächen der sog. 1. Reihe sind im Privateigentum. In der 2. und 3. Reihe besitzt die ansässige Baugenossenschaft Bestandsgebäude, die auf Basis des neuen Planungsrechts langfristig neu entwickelt werden sollen. Zwischenzeitlich hat es Wechsel bei den Bauherren gegeben und einzelne Flächen mussten hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse neu disponiert werden. Der Bebauungsplan-Prozess hat auch aus diesen Gründen in den vergangenen Jahren große Zeitverluste erlebt. Es muss aber dennoch festgehalten werden, dass die schwierige Mitwirkungsbereitschaft einer privaten Eigentümerin im Plangebiet dem Zeitziel im B-Plan-Prozess ganz wesentlich geschadet hat. Der Planungsprozess und B-Plan-Verlauf ist für das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung nicht zufriedenstellend, da mit dem vorfolgten neuen Wohnen ein wichtiger Beitrag für die Umsetzung der Bezirklichen Wohnungsbauziele auf Finkenwerder geleistet werden soll. Leidtragende durch diesen Verlauf ist insbesondere die Baugemeinschaft. Die heutige Situation ist umso weniger nachvollziehbar, da eindeutige Zusagen der privaten Eigentümerfamilie aus dem vorgeschalteten Qualifizierungsverfahren nicht mehr eingehalten werden.
Herr Mathe erläutert anschließend für die neuen Ausschussmitglieder das Planungsziel. Wesentliches Planungsziel ist die Schaffung von ca. 300 Wohneinheiten, davon 135 Wohneinheiten durch Neubau und 162 Wohneinheiten durch Abriss und Neubau (im etwa gleichen Mengengerüst). Mit der Planung soll die bestehende Infrastruktur abgesichert und eine Teilfläche des ehemaligen Betriebshofgrundstücks für eine wohnverträgliche Gewerbenutzung in verdichteter Bauweise bereitgestellt und planungsrechtlich gesichert werden. Mit diesen unterschiedlichen Wohnformen wird eine vielfältige und attraktive Entwicklung an diesem Standort mit seiner unmittelbaren Wasserlage verfolgt. Im Weiteren geht Herr Mathe auf die aktuellen Planungen der einzelnen Vorhabenträger ein.
Herr Mathe informiert abschließend über die aktuelle Zeitschiene im lfd. Bebauungsplan-Prozess. Bei optimalen Verfahrensverlauf könnte die Vorweggenehmigungsreife im 4. Quartal 2025 erreicht werden. Dies setzt zwingend voraus, dass im Vorfeld der Öffentlichkeitsbeteiligung mit allen Vorhabenträgern die städtebaulichen Verträge und Wegebauverträge im Monat Juni 2025 abgeschlossen werden. Die Verhandlungen mit drei Vorhabenträgerinnen sind inzwischen weit fortgeschritten. Die Verhandlungen mit der privaten Eigentümerfamilie gestalten sich weiterhin schwierig und führten erneut zu weiteren Verzögerungen.
Herr Dr. Böttcher bedankt sich bei Herrn Mathe für die Ausführungen und eröffnet die Fragerunde.
Herr Hoitz hält fest, dass der ungewöhnlich lang andauernde Verlauf des B-Planverfahrens in der Tat sehr bedauerlich ist. Es bleibt die Hoffnung, dass sich die private Eigentümerfamilie nunmehr bereit erklärt, die öffentlich-rechtlichen Verträge zu unterzeichnen und der qualitativhochwertige Wohnungsbau an diesem Standort entsprechend der vorgestellten Planung umgesetzt werden kann.
Frau Szillus schließt sich ihrem Vorredner an und begrüßt den verfolgten Städtebau mit seiner nennenswerten Wohnanzahl bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Charakters von Finkenwerder. Es ist bedauerlich, dass der Prozess so langwierig war. Umso mehr unterstützt ihre Fraktion das weitere Vorgehen des Fachamtes und stimmt dem Vorratsbeschluss gerne zu.
Der Stadtplanungsausschuss Nord stimmt der Vorlage einstimmig zu.
Herr Mathe informiert den Ausschuss zur aktuellen Flüchtlingssituation in der Gesamtstadt und im Bezirk Hamburg-Mitte (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter Tagesordnung <https://sitzungsdienst-hamburg-mitte.hamburg.de/bi/to010.asp?SILFDNR=1002973> abrufbar).
Hinsichtlich der Kapazitäts- und Belegungsübersicht (Asyl- und Schutzsuchende zzgl. Ukraine) beträgt die Auslastung des Gesamtsystems in Hamburg für alle Einrichtungen mit Stand 31.03.2025 etwa 94%. Herr Mathe informiert über die aktuelle Zahl der ukrainischen Schutzsuchenden in Hamburg (Stand 31.03.2025). Demnach sind vor Verteilung insgesamt 59.108 Personen registriert (davon 7.578 Personen in andere Bundesländer). Somit verbleiben in Hamburg (errechnet) 51.530 Personen.
Herr Mathe berichtet anschließend über die Situation im Bezirk Hamburg-Mitte. Mit Stand 31.03.2025 befanden sich im Bezirk Hamburg-Mitte in den öffentlich-rechtlichen Unterbringungen inkl. UPW etwa 9.444 Geflüchtete.
Herr Mathe informiert über den neuen örU-Standort in der Stiftstraße 50. Die Diakonie hatte hier den Betrieb ihres Altenpflegeheims ("Alfred-Sengelmann-Haus") aus personellen Gründen eingestellt. Dieser neue Standort für pflegebedürftige Ukrainern:innen und ihre Angehörigen mit einer Kapazität von 190 Plätzen wurde am 22.04.2025 eröffnet. Fördern & Wohnen hat das Objekt angemietet. Als Belegungsende wird zunächst der 31.01.2035 vorgesehen. Der Mietvertrag sieht eine einmalige Verlängerungsoption für weitere 5 Jahre bis längstens zum 31.03.2040 vor. Betreiberin ist die AWO Hamburg Seniorenwohnen & Pflege gGmbH, die auch die Einrichtung in der Oskar-Schlemmer-Straße 25 inne hat, die noch bis zum 31.05.2025 in Betrieb bleibt. Einige Geflüchtete werden von der Einrichtung in der Oskar-Schlemmer-Straße 25 in die Stiftstraße 50 verlegt. Auf dem Grundstück Oskar-Schlemmer-Straße 25 startet nach Schließung des örU-Betriebes und Abbruch des Gebäudes die Baumaßnahme des LeNa-Hauses der SAGA.
Herr Dr. Böttcher bedankt sich bei Herrn Mathe für die Ausführungen und eröffnet die Fragerunde.
Herr Hoitz möchte wissen, was sich hinter der öffentlich-rechtlichen Unterbringung „In Zukunft Wohnen (IZW)" verbirgt.
Herr Mathe merkt an, dass es sich hierbei um ein neues Programmsegment handelt. Mit der Niederschrift zur heutigen Sitzung werden als Nachtrag weitere Auskünfte zum IZW gegeben.
Nachrichtlich zu Protokoll: Das Konzept „IZW" wird in der Bürgerschaftsdrucksache 22/17695 „Eckpunkte der Wohnraumförderprogramme" in Kapitel G. beschrieben: „Im Zusammenhang mit den städtischen Wohnraumförderprogrammen ist das Konzept „Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen" (UPW) nunmehr zu einem dauerhaft nutzbaren Konzept „In Zukunft Wohnen" (IZW) fortentwickelt worden. Das neue Konzept IZW zeichnet sich dadurch aus, dass öffentlich geförderter Wohnraum flexibel für eine projektspezifische Nutzungsdauer von maximal 15 Jahren bzw. der Hälfte der jeweiligen Bindungsdauer für die öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) genutzt werden kann. Die Zielgruppen des Konzepts in dieser ersten Phase sind insbesondere Schutzsuchende bzw. Geflüchtete mit dem Schwerpunkt Familien sowie auch andere wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte. Nach Ende der Nutzung als örU steht der Wohnraum als regulärer geförderter Wohnraum mit Sozialbindung allen Haushalten innerhalb der jeweiligen Einkommensgrenzen bzw. bei Wohnraum, mit einer Belegungsbindung für vordringlich Wohnungssuchende (WA), dieser Zielgruppe inkl. der vorher in der örU untergebrachten Personen, die die Bedingungen erfüllen, zur Verfügung. Eine Baugenehmigung des jeweiligen Bezirksamtes erfolgt bei einem IZW-Objekt immer zunächst für die örU-Nutzung befristet. Dies geschieht entweder auf Grundlage des geltenden Planungsrechts oder bei nicht bestehendem Planungsrecht für Wohnen mit einer Genehmigung nach § 246 BauGB, der Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte definiert, wodurch das Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigt werden kann. Das Planrecht für Wohnen wird dann innerhalb der örU-Phase nachgeholt. Des Weiteren sind bereits genehmigte Typenprojekte bzw. serielles Bauen mit örtlicher Anpassung grundsätzlich möglich, was ebenfalls der raschen Umsetzung eines Vorhabens zugutekommt."
Herr Hoitz macht zudem deutlich, dass die CDU-Fraktion eine weitere Verlängerung der Unterbringung an einigen Standorten irgendwann nicht mehr für tragbar hält. Die Politik stehe hier im Wort gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die in der unmittelbaren Nachbarschaft der Unterkünfte leben. In diesen Fällen muss ein anderer Bezirk Flächen suchen und Ersatz für die Unterkünfte schaffen, deren Fristen auslaufen. Der Bezirk Hamburg-Mitte war in den vergangenen Jahren sehr solidarisch. Im Weiteren möchte Herr Hoitz wissen, was es mit der Differenz zwischen den 623 Geflüchteten mit Schutzstatus und den 84 aus sicheren Herkunftsländern im Ankunftszentrum zu den 2.842 Überresidenten auf sich hat bzw. was unter den Kategorien jeweils zu verstehen ist.
Herr Mathe teilt mit, dass er hierzu einen detaillierten Nachtrag seines Fachamtes zum Protokoll geben wird.
Nachrichtlich zu Protokoll:
Ein Schutzstatus ist gegeben, wenn einer der vier Schutzformen vorliegt:
1. Anerkannte Flüchtlinge: Personen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention nach Abschluss eines Asylverfahrens den Flüchtlingsschutz erhalten.
2. Asylsuchende: Personen, die beabsichtigen, einen Asylantrag zu stellen und die noch nicht als Asylantragstellende beim Bundesamt erfasst sind.
3. Asylantragstellende: Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die sich im Asylverfahren befinden und deren Verfahren noch nicht entschieden ist.
4. Schutzberechtigte sowie Bleibeberechtigte: Personen, die eine Asylberechtigung, einen Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz erhalten oder aufgrund eines Abschiebungsverbots in Deutschland bleiben dürfen.
Als sicheren Herkunftsstaat definiert das Gesetz Länder, von denen aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage davon ausgegangen werden kann, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann. Schutz vor nichtstaatlicher Verfolgung bedeutet zum Beispiel, dass Rechts- und Verwaltungsvorschriften zum Schutz der Bevölkerung existieren und diese auch zugänglich gemacht und angewendet werden. Es gilt dann die sogenannte Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr vorliegt.
In Deutschland gelten derzeit folgende Länder als sichere Herkunftsstaaten:
die Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Albanien
Bosnien und Herzegowina
Georgien
Ghana
Kosovo
Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik
Montenegro
Republik Moldau
Senegal
Serbien
Anschließend nimmt der Stadtplanungsausschuss Nord Kenntnis.
Herr Mathe führt in die Thematik ein. Durch intensive Beteiligungsprozesse des Bezirksamtes / Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, die im Januar 2016 mit einem mehrwöchigen Werkstattverfahren starteten und folgend über ein Begleitgremium fortgesetzt wurden, konnten sich die Menschen in den bestehenden Quartieren Haferblöcken West und Dringsheide in die Planungen für das Quartier Haferblöcken Ost einbringen. In Haferblöcken Ost werden in mehreren Bauabschnitten Wohnungen für Geflüchtete und für den allgemeinen Wohnungsmarkt errichtet. Die Entwicklung der Teilquartiere Haferblöcken Ost und West wird im Rahmen der RISE-Gebietsentwicklung Billstedt/Horn unterstützt - insbesondere durch die zentralen Infrastrukturprojekte „Grüne Mitte“ und „Hafertreff“ und durch weitere Projekte im öffentlichen Raum. 2023 (nach Corona) wurde eine eigene Beiratsstruktur etabliert, die die Quartiersentwicklung konkret begleitet. Das aufgebaute Vertrauen muss durch die Fortsetzung des Quartiersbeirats gefestigt und stabilisiert werden.
Frau Groß erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung aktuell für den gesamten Entwicklungsraum Billstedt/Horn eine sogenannte „Abschlussbilanzierung“ erarbeitet. Zum Ende dieses Jahres soll der RISE-Entwicklungsprozess nach 20 Jahren abgeschlossen werden. Es schließt sich für die Dauer von zwei Jahren eine sogenannte „Nachsorgephase“ an, in welcher besonders wichtige Projekte weitergeführt und gefördert werden können. Da das Schwerpunktquartier Haferblöcken/Dringsheide erst in der zweiten Halbzeit des gesamten Entwicklungsprozesses in den Fokus geraten war und es hier noch wichtige Aufgaben und Herausforderungen zur Integration und für das Zusammenleben gibt, soll die Beiratsarbeit bis Ende 2027 weitergeführt und aus RISE finanziell unterstützt werden - so wie es der Beirat selbst in seinem Antrag beschrieben hat.
Daraufhin bittet Herr Dr. Böttcher die Ausschussmitglieder über die Vorlage abzustimmen.
Der Stadtplanungsausschuss Nord stimmt der Beiratsempfehlung mit dem Vorgehensvorschlag des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung einstimmig zu und gibt somit eine positive Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte weiter.
Herr Mathe stellt den aktuellen Bearbeitungsstand seines Fachamtes zum bezirklichen Wohnungsbauprogramm 2025 (7. Gesamtfortschreibung) vor und verweist auf die einzelnen Steckbriefe (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter Tagesordnung <https://sitzungsdienst-hamburg-mitte.hamburg.de/bi/to010.asp?SILFDNR=1002973> abrufbar).
Herr Mathe erinnert kurz an die grundsätzliche Aufgabenstellung und Zielsetzung sowie die aktuelle Situation im Bezirk Hamburg-Mitte mit den besonderen Herausforderungen. Er weist darauf hin, dass die Gesamtfortschreibung des Wohnungsbauprogramms 157 Potenzialflächen mit aktuell ca. 20.376 Wohneinheiten (davon 19 neue Flächen mit ca. 700+ Wohneinheiten) beinhaltet.
Herr Mathe hält fest, dass das bezirkliche Wohnungsbauprogramm sich zu einem wichtigen Steuerungsinstrument in den letzten zehn Jahren im Bezirk Hamburg-Mitte entwickelt hat. Trotz seiner zentralen Lage können auch heute mit rund 20.000 Wohnungen und 157 Standorten weiterhin hohe Baupotentiale ermittelt und fachlich hinterlegt werden.
Herr Mathe stellt anschließend die Wohnungsbaupotenziale nach Stadtteilen im Bezirk Hamburg-Mitte vor und weist darauf hin, dass die räumlichen Schwerpunkte der neuen Potenzialflächen vor allem im Hamburg Osten (Stadtteile Billstedt und Horn mit ca. 67%) liegen. Detaillierte Informationen zu den Potenzialflächen sind aus den Steckbriefen des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zu entnehmen.
Herr Mathe stellt abschließend die aktuelle Zeitschiene bis zur Veröffentlichung des bezirklichen Wohnungsbauprogramms 2025 vor. Die Veröffentlichung selbst wird von seinem Fachamt für den Herbst 2025 verfolgt. Im Vorfeld ist eine Beteiligung der bezirklichen Fachämter (Ab Ende April/ Mai 2025), die 1. Lesung im StaPIA-Süd (18.06.2025), die Beteiligung der Fachbehörden (Sommer 2025) die 2. Lesung im StaPIA (Spätsommer/ Herbst 2025) und die Beschlussfassung der Bezirksversammlung (Herbst 2025) avisiert.
Der Stadtplanungsausschuss Nord nimmt Kenntnis.
Herr Dr. Böttcher schlägt vor, die Anträge unter den Tagesordnungspunkten 8.1 und 8.2 gemeinsam unter dem Tagesordnungspunkt 8.1 zu beraten. Der Ausschuss stimmt diesem Vorgehen einvernehmlich zu.
Frau Ivankovic stellt den Antrag unter TOP 8.1 vor.
Herr Abreu de Sousa stellt daraufhin den Antrag unter TOP 8.2 vor und nimmt zu dem Antrag unter TOP 8.1 wie folgt Stellung: Der Grund, warum dem Antrag unter TOP 8.1 nicht zugestimmt werden kann und die Fraktionen von GRÜNE und SPD einen eigenen Antrag eingereicht haben, ist, dass sie sich der Stellungnahme der Hamburgischen Architektenkammer anschließen. Eine Kritik des Beteiligungsprozesses in seiner bisherigen Form war den benannten Fraktionen nicht möglich. Die Aufarbeitung der Vergangenheit ist u.a. der SPD-Fraktion nicht vollständig gelungen. Aus diesem Grund haben die Fraktionen von GRÜNE und SPD einen eigenen Antrag eingereicht, der auf dem bisherigen Prozess aufbaut und von dort aus in die Zukunft blickt.
Frau Brinkmann teilt ergänzend mit, dass es ärgerlich sei, dass auf dem Areal zehn Jahre lang nichts passiert sei. Umso wichtiger ist es deshalb, dass an dieser Stelle erneut ein identitätsstiftender Ort entsteht. Frau Brinkmann merkt an, dass die Unzufriedenheit, die der am Ende abgelaufene Prozess erzeugt hat, nachvollziehbar sei. Allerdings bietet der Antrag unter TOP 8.2 die Möglichkeit, dieses Vertrauen wieder aufzubauen.
Herr Hoitz merkt an, dass der Antrag unter TOP 8.1 bereits in der Bezirksversammlung diskutiert wurde, und stellt darüber hinaus fest, dass die Tonalität des Antrags den Verlauf der Situation nicht ganz richtig wiedergibt. Er betont außerdem, dass dieser Beteiligungsprozess einzigartig ist und eine vergleichbare Beteiligung in dieser Form mutmaßlich in keiner anderen Stadt oder Kommune durchgeführt wurde. Daher erscheint es sinnvoll, den Projektrat wieder zu aktivieren und die Sitzungen in einem engeren Turnus durchzuführen. Aus diesem Grund wird die CDU-Fraktion dem Antrag unter TOP 8.1 nicht zustimmen können, dem Antrag unter TOP 8.2 hingegen schon.
Frau Ivankovic weist darauf hin, dass die Fraktion DIE LINKE dem Antrag unter TOP 8.2 nicht zustimmen wird, da die Art und Weise der Bürgerbeteiligung nicht den Vorstellungen der Fraktion DIE LINKE entspricht. Die Bürgerbeteiligung war bis zu einem gewissen Grad sehr vorbildlich, wurde aber nicht durchgehend auf diesem Niveau durchgeführt.
In Folge bittet Herr Dr. Böttcher die Ausschussmitglieder über den Antrag unter TOP 8.1 abzustimmen.
Der Stadtplanungsausschuss Nord lehnt den Antrag mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE- ab.
Darüber hinaus bittet Herr Dr. Böttcher die Ausschussmitglieder über den Antrag unter TOP 8.2 abzustimmen.
Der Stadtplanungsausschuss Nord stimmt dem Antrag einstimmig - bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE- zu.
Siehe TOP 8.1.
Der Stadtplanungausschuss Nord nimmt Kenntnis.
Herr Mathe teilt mit, dass es aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur eine Anfrage gab, die das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung aufgrund der fachlichen Zuständigkeit im Stadtplanungsausschuss Nord beantworten möchte.
Herr Mathe informiert einleitend kurz zum aktuellen Sachstand im Bebauungsplanverfahren Rothenburgsort 17. Er weist darauf hin, dass der B-Plan-Prozess aufgrund der Geruchsuntersuchungen zum innerstädtischen Industriestandort Ingredion zwischenzeitlich gestoppt und ausgesetzt werden musste. In der Folge hat es in der Lenkungsgruppe Hamburger Osten (LGHO) am 01. April 2022 die Vorstellung einer ersten Machbarkeitsstudie zum Nutzungsbaustein „Elbdome" im Plangebiet gegeben. Im November 2022 wurde der Letter of Intent zwischen der FHH und dem Unternehmen Ingredion unterzeichnet. Seitdem hat es eine intensive Prüfung (planungsrechtlich, städtebaulich, wirtschaftlich) zur Umsetzung einer Multifunktionsarena am Westrand des Plangebietes und lfd. Befassungen in der LGHO gegeben. Aktuell erfolgt eine Überarbeitung der ursprünglichen Funktionsplanung mit Stand März 2018 durch externe Büros im Auftrag der BBEG und in enger Abstimmung mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und der BSW und im Hinblick auf die erforderliche Integration der Multifunktionssportarena mit neuer Lage des sog. „Durchstichs" am Alster-Bille-Elbe-Grünzug. Die BBEG beabsichtigt die Ausschreibung für die Multifunktionssportarena im Sommer 2025.
Herr Mathe geht kurz auf die bisherige Genese des Durchstichs ein, der mit Aufnahme des Planungsziels in den Flächennutzungsplan und im Landschaftsprogramm 1997 nach vorherigem positiven Votum des Senats und der Bürgerschaft zu dieser durchgehendenden Grünverbindung seinen Ursprung hat. Der Grünzug soll zukünftig vom Lohmühlengrünzug im Norden über das Berliner Tor, das Hochwasserbassin, die Bille und schließlich unterhalb der Güterverkehrsbahn Richtung Billhorner Mühlenweg zum Elbpark Entenwerder und damit zur Elbe geführt werden. Die beiden Bebauungsplanverfahren Rothenburgsort 17 und 20 befinden sich aktuell unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich in der LGHO zugestimmten neuen Lage des Durchstichs (orthogonal statt diagonal) in der Überarbeitung. Nach intensiven Prüfungen der Linienführung des Durchstichs wurde die rechtwinklige Führung des Tunnels insgesamt als deutlich kostengünstiger und weniger risikobehaftetet bewertet als der diagonale Verlauf. Das Bezirksamt und die Bezirkspolitik waren diesbezüglich zurückliegend eng eingebunden. Auf Basis der in Überarbeitung befindlichen Funktionsplan-Entwürfe unter Berücksichtigung und Integration des neuen Verlaufs wird das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung den Bebauungsplan-Entwurf entsprechend anpassen.
Herr Behrschmidt bedankt sich bei Herrn Mathe und begrüßt die Durchführung eines orthogonalen Verlaufs und möchte erfahren, wie die Zugänge und der innere Teil des Durchstichs ausgestaltet werden, damit keine Angsträume entstehen.
Herr Mathe antwortet, dass die konkrete bautechnische und gestalterische Bearbeitung noch aussteht. Das Ziel besteht gleichwohl darin, eine gute und qualitativ wertige Tunnellösung zu erreichen, die man gerne und angstfrei nutzt.
Der Stadtplanungsausschuss Nord nimmt Kenntnis.
Herr Mathe bietet aus aktuellem Anlass an, einen gemeinsamen Termin mit den Fachsprechern und Fachsprecherinnen des Stadtplanungsausschusses Nord und Süd zum Thema „Rahmenplan für das Fördergebiet Wilhelmsburg-Ost" durchzuführen. Hintergrund sind aktuell Fragen, die im Zusammenhang mit den Bauvorhaben der ev.-luth. Kirchengemeinde für die Jungnickelstraße 21 und die Wehrmannstraße 7-9 aufgekommen waren. Diese Fragen werde er gerne beantworten und eine Einordnung in die Gesamtplanung für Wilhelmsburg Ost vornehmen. Herr Mathe betont die Bedeutung dieses Projektes für das RISE-Fördergebiet Wilhelmsburg Ost.
Ein Ausschussmitglied bittet darum, diesen Termin auch für die Sprechern und Sprecherinnen des Unterausschusses Bau Wilhelmsburg/Veddel zu erweitern, da dieser Ausschuss möglicherweise am Ende die Entscheidung treffen wird.
Nachrichtlich zum Protokoll: Die Durchführung dieses gesonderten Termins ist entbehrlich geworden. Herrn Mathe hat die Bauvorhaben im Kontext des Rahmenplans Wilhelmsburg Ost im Stadtplanungsausschuss Süd am 18.06.2025 vorgestellt und alle Fragen beantwortet.
Herr Dr. Böttcher möchte von den Ausschussmitgliedern wissen, ob zukünftig weiterhin -hybride Sitzungen des Stadtplanungsausschusses Nord angeboten werden sollen. Er führt weiter aus, dass in der Bezirksversammlung einst der einvernehmliche Konsens bestand, dass bei Bedarf und entsprechender Anmeldung beim Vorsitzenden oder der Gremienbetreuung eine hybride Sitzung durchgeführt wird. In diesem Fall erklärt sich Herr Dr. Böttcher bereit, seinen Laptop mitzubringen, um die hybride Sitzung durchzuführen. Er bittet die Ausschussmitglieder allerdings, ihm oder der Gremienbetreuung in diesem Fall rechtzeitig Bescheid zu geben, spätestens einen Tag vor dem Sitzungstermin.
Der Stadtplanungsausschuss Nord stimmt diesem Vorgehen einvernehmlich zu.
Anschließend beendet Herr Dr. Böttcher die Sitzung des Stadtplanungsausschusses Nord um 20:00 Uhr und verabschiedet die Ausschussmitglieder.