Herr Dührkop begrüßt den Ausschuss zu seiner digitalen Sitzung, und fragt sodann die Anwesenheit der Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer ab. Zum Abstimmungsverfahren kommen die Fraktionen überein, jeweils eine Sprecherin bzw. Sprecher zur Verkündung des jeweiligen Votums zu benennen.
Der Ausschuss genehmigt die Niederschrift einstimmig.
Als eine der übergeordneten Rechtsgrundlagen für die Sozialbehörde zu dieser Thematik skizziert Frau Winterscheid das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul- Konvention), sowie das hamburgische Opferschutz-Konzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Menschenhandel und Gewalt in der Pflege
(s.a. Bü-Drs 20/10994 und 21-19677). Frau Winterscheid führt aus, dass das Phänomen der Beziehungs-, Partnerschafts- und häuslichen Gewalt in allen gesellschaftlichen Schichten, Bildungsstufen und Herkunft vorkomme.
Frau Markus und Herr Broy erläutern zunächst den Aufgabenbereich des Fachstabes für polizeilichen Opferschutz, Kriminalprävention und Jugend, und gehen insbesondere ein auf das Deliktspektrum im Bereich Beziehungs-, Partnerschafts- und häuslicher Gewalt, polizeiliche Interventionsmöglichkeiten nach dem Hamburger Gefahrenabwehrrecht, u.a. durch Wegweisungen, Kontakt- und Näherungsverboten zum Schutz der Gewaltopfer, sowie Strafverfolgungsmöglichkeiten. Zudem könne die Polizei, mit Einverständnis der Betroffenen von Gewalt, den Kontakt zu einem Unterstützungsteam vermitteln, so dass den Betroffenen von Gewalt zeitnah direkte und individuelle Hilfsangebote unterbreitet werden können.
Frau Leich beschreibt das Schutz-und Unterstützungsangebot eines Frauenhauses, um betroffenen Frauen, ggf. mit ihren Kindern, aus einer Gewaltsituation heraus, schnell und unbürokratisch eine Aufnahme und sichere Unterbringung in einem anonymen Schutzraum ermöglichen zu können. In Hamburg können sich betroffene Frauen Tag und Nacht an eine zentrale Vermittlungsstelle wenden, um von dort die nächsten Schritte, und ggf. die Weitervermittlung in ein Frauenhaus, oder andere Hilfesysteme, zu organisieren.
Frau Leich geht zudem ein auf Aufnahmekapazitäten, Auslastung und durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Frauenhaus, sowie allgemeine Problemlagen.
In der weiteren Diskussion erörtern die Ausschussmitglieder mit Frau Winterscheid, Frau Leich, Frau Markus und Herrn Broy ausführlich weitere Aspekte und Fragestellungen u.a. zu
- Netzwerk Opferhilfe Hamburg, Beratungs- / Interventionsstellen und Gewaltpräventionskonzepte
- Auswirkungen der Pandemie / lockdowns auf Anzahl und Schwere der Delikte im Bereich Beziehungs-/
Partnerschaftsgewalt und häusliche Gewalt
- polizeilich und gerichtlich angeordnete Schutzmaßnahmen für Gewaltopfer
- häusliche Gewalt und Kindeswohlgefährdung
- Förderung von Wohnungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen
- polizeiliche Kriminalstatistik, Anzeigeverhalten, Hell- und Dunkelfeld
- Belegung in den Frauenhäusern, Schutzangebote in und außerhalb Hamburgs
- behörden- und trägerübergreifende Kooperationen und Arbeitsgruppen zu Gewaltthemen,
Interventionsketten und Lösungsansätzen
- gesetzliche Opferrechte und individuelle Sicherheitsplanung für Gewaltopfer
- Anteil weiblicher / männlicher Opfer von häuslicher Gewalt
Mit Hinweis auf den vorigen Bericht in der Sitzung des Ausschusses am 10.12.2020 erläutert Frau Dr. Budy anhand einer Präsentation den aktuellen Sachstand zu den Projekten des Modellvorhabens "Mitte machen", die Vorstellung des Gesamtkonzeptes vorbehaltlich der Abstimmung mit dem Bund, sowie einen diesbezüglichen Ausblick auf das Jahr 2021.
Frau Jakob erinnert an die in der letzten Sitzung aufgebrachte Fragestellung, ob ein Flächentausch möglich wäre, um das Quartierszentrum Rothenburgsort (Projekt 19) auf dem gesamten Gelände des Branntweinmonopols realisieren zu können. Frau Celikkol unterstreicht hierzu, dass die Fläche der Schule die letzte Priorität sein sollte.
Frau Dr. Budy weist darauf hin, dass die bezirkliche Ebene bei den Gesprächen um die Fläche des Branntweinmonopols nicht beteiligt sei, da diese auf landes -und fachbehördlicher Ebene mit dem Bund geführt werde.
(Die o.g. nicht-öffentliche Präsentation ist für die Politik im Ratsinformationssystem eingestellt)
Herr Regh erläutert den interfraktionell eingebrachten Antrag.
Frau Sievert erläutert den Antrag. Herr Regh sieht für diesen Antrag keine bezirkliche Zuständigkeit, und regt an, die antragstellende Fraktion möge das Anliegen bei der Bürgerschaft einbringen. Frau Sievert folgt dieser Auffassung nicht.
Nach weiterer ausführlicher, teils kontroverser Ausschussdiskussion, mahnt Herr Karismaz als stellvertretender Vorsitzender einen angemessenen Sprachgebrauch an. Im Anschluss beschließt der Ausschuss auf Antrag von Herrn Urban, mehrheitlich -gegen die Stimmen von GRÜNE und DIE LINKE, die weitere Beratung zu schließen (GO § 8, Ziffer 3, letzter Satz, i.V.m. § 12, Ziffer 3).
Hierzu liegen keine Drucksachen vor.
Frau Lill weist darauf hin, dass lt. Vorlage aktuell keine Mittel im Förderfonds -konsumtiv- zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsführung schlägt Herr Regh vor, den Antrag bis zur Klärung des weiteren Vorgehens bei der Vergabe von Quartiersfondsmitteln, zurückzustellen (s.a. Sitzung am 14.01.2021, TOP 7.1), und erst dann erneut im Ausschuss für Sozialraumentwicklung zu behandeln.
Es liegen keine Beiträge vor.