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Herr Gerundt stellt sich vor und informiert über seine Tätigkeit als Verkehrs- und Baustellenkoordinator im Bezirk Hamburg-Mitte. Die 14 Verkehrs- und Baustellenkoordinatoren in den Bezirken ergänzen die Koordinierungsstelle Baumaßnahmen Hauptverkehrsstraßen (KOST), die beim Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) angesiedelt ist. In 2019 gab es auf den Hauptverkehrsstraßen und den Bezirksstraßen strategischer Bedeutung 800 größere abgeschlossene Straßenbaustellen.
Er führt aus, dass sich die Bauarbeiten zur Erweiterung der U4 auf die Horner Geest über einen Zeitraum von ca. 6 Jahren erstrecken werden. Es finden dabei nicht nur Bauarbeiten zur eigentlichen U4 statt, sondern in dem Zusammenhang auch Arbeiten der Hamburger Stadtentwässerung (HSE). Die Sielbaumaßnahmen beginnen Anfang 2020. Durch diese Bauarbeiten werden insbesondere die Manshardtstraße aber auch die anliegenden Straßenzüge betroffen sein. Er macht bei seinen Ausführungen deutlich, dass die anliegenden Gebäude weiterhin anfahrbar sein werden, das gelte beispielsweise auch für Feuerwehr und Müllabfuhr.
Herr Gerundt geht auf die einzelnen Bauabschnitte, die notwendigen Sperrungen und geänderten Verkehrsführungen, die im Besonderen den Individualverkehr und Busverkehr (u.a. Linien 23, 160, 213, 261 und 461) betreffen, ein. Mit den fortschreitenden Baumaßnahmen erhöhe sich auch der Umfang der Sperrungen.
Herr Gerundt teilt auf Nachfragen von Herrn Amtmann, Frau Wöhlk, Frau Sievert, Herrn Götz, Frau Fisch, Herrn Hillers, Herrn Charwat, Herrn Johannsen, Herrn Hein, Frau Celikkol, Herrn Regh und Frau Kuhlwilm folgendes mit:
- Über eine Baustraße können die Häuser angefahren werden, die sonst nicht erreichbar wären. Ggf. können auch andere Wege aktiviert werden.
- Durch die gesamten Baumaßnahmen entfallen viele Parkplätze. Die Nutzbarkeit der Gehwege werde ebenfalls eingeschränkt.
- Die Erreichbarkeit durch die Feuerwehr wird über die gesamten Bauphasen hinweg gewährleistet.
- Durch das Schachtbauwerk an der Ecke Manshardtstraße/Hermannstal, kann vom Hermannstal aus nicht auf die Manshardtstraße ab Ende 2020 gefahren werden.
- Die Verteilung von Freikarten für die Nutzung des ÖPNV für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner müsse politisch initiiert werden. Angedacht sei dies bislang nicht.
- Ob die Bodenschwellen in der Stoltenstraße während der Bauphasen entfernt werden, müsse ggf. beim zuständigen Ingenieursbüro bzw. bei der Baufirma erfragt werden. Die Planfeststellung soll jedoch erst Mitte Januar 2020 erfolgen, vorher werde nicht ausgeschrieben.
- Die Quartiersstraßen zeichnen sich insbesondere durch Quell-/Zielverkehre und nicht durch Durchgangsverkehr aus.
- Grundsätzlich werde auf sich verändernde Verkehrsströme ein Augenmerk gelegt. Eine Abstimmung mit anderen Baustellen gestalte sich aufgrund der Masse als Herausforderung. In der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) gebe es eine Software, die in der Lage ist, künftige Verkehrsströme zu berechnen, wenn beispielsweise eine Straße gesperrt werde.
- Der aktuelle Zeitplan (Beginn Mitte 2020) hinsichtlich der Umgestaltungsmaßnahmen in der Carl-Petersen-Straße müsse in Frage gestellt werden, da die nötigen Abstimmungen mit dem BID noch nicht durchgeführt wurden. Dort gebe es noch interne Abstimmungsbedarfe. Finale Abstimmungen wurden bislang nicht an das Bezirksamt herangetragen. Vorab könne mit den Maßnahmen nicht begonnen werden.
- Der Sievekingdamm-Nord soll im August 2021 angefasst werden.
- Der Umbau vom Wichernsweg als Bezirksstraße werde vermutlich aus finanziellen Gründen nicht zeitnah erfolgen, da der Titel "Unterhaltung und Neubau" für Maßnahmen im gesamten Bezirk zur Verfügung stehen müsse. Hinsichtlich der Einrichtung einer Tempo 30 - Zone liege die Zuständigkeit bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS).
- Die nordliche Brücke Borstelmannsweg werde erneuert und für ca. ein Jahr gesperrt. Die Herstellung einer Fußgängerbehelfsbrücke wäre jedoch aus Platzgründen problematisch.
- Im südlichen Bereich des Sievekingdamm werde auf der Parkseite eine Haltestelle für den Expressbus 35 hergestellt, dadurch wurden die Parkplätze nicht realisiert, die mit der Schlussverschickung angekündigt wurden.
Der Ausschuss bedankt sich bei Herrn Gerundt für den Vortrag.
Herr Johannsen stellt fest, dass die Zuständigkeit nicht beim Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde liege, da u.a. der regionale Bezug fehle und der Verein nicht im Regionalbereich ansässig ist.
Herr Götz weist auf die Bedeutung des Themas hin und teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag aufrechterhalte.
Herr Gonska führt aus, dass hier eine örtliche Unzuständigkeit vorliege. Der Ausschuss habe zwar nach der Geschäftsordnung ein Selbstbefassungsrecht, jedoch nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Region. Zudem ist der Antrag auch im Regionalausschuss Billstedt gestellt worden, was gegen den Grundsatz der Einmalbefassung spreche.
Herr Götz begründet den Antrag und kritisiert die Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch eine Entscheidung der Berliner Finanzverwaltung. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA e.V.) leiste wertvolle Arbeit als zivilgesellschaftlicher Akteur.
Herr Regh führt abschließend aus, dass die Zuständigkeit nicht beim Regionalausschuss liege, da hier die Berliner Finanzverwaltung eine Entscheidung getroffen habe. Ggf. wäre eine Bundesratsinitiative zielführender, um die gegenwärtige Gesetzeslage zu ändern.
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