21-4652.2

Mobilität für Radfahrende erhöhen!

Mitteilung öffentlich

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10.12.2019
03.04.2019
Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Verkehr und Umwelt hat in seiner Sitzung am 09.01.2019 dem Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 21-4652 in der nachfolgend aufgeführten Fassung einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.01.2019 den Beschluss einstimmig bestätigt.

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Der Umbau der Hammer Landstraße und die Neuordnung des Verkehrsraums ist für die Bewohnerinnen und Bewohner von Hamm ein voller Erfolg geworden. Alle Verkehrsteilnehmenden, ob Autofahrende, Radfahrende oder Fußnger sind mit der Sanierung und dem Umbau sehr zufrieden:

 

1.Die Straßendecke wurde neu gemacht,

2.Die Fahrradwege in großgiger Breite auf die Straße verlegt und

3.Die angrenzenden Gehwege und Bordsteinkanten erneuert.

 

Zusammen mit der Veloroute 8 entsteht für alle deutlich sichtbar ein morgendlicher und abendlicher Pendlerverkehr auf den Fahrradwegen in den Hamburger Osten.

 

Auf der langen Strecke der Hammer Landstraße bilden zurzeit einzig und allein die Kreuzungsbereiche, wie bspw. der Luisenweg oder die Diagonalstraße eine Möglichkeit, auf den Fahrradweg raufzufahren und wieder herunterzufahren. Dazwischen müssen die Radfahrenden häufig mit dem Rad auf der Straße anhalten und ihr Fahrrad über die Bordsteinkante heben, wenn sie zu ihrer Wohnung oder der eines Bekannten möchten oder aber sie fahren die gesamte Strecke auf den Fußngerwegen.

 

r die Steigerung des Fahrkomforts und der Mobilität mit dem Fahrrad bei Verlagerung der Radwege auf die Straße ist die Schaffung von Ausfahrten mit abgesenkten Bordsteinen oder Rampen zusätzlich zu den Straßenkreuzungen ein wichtiger Baustein, auch um Verkehrssicherheit auf den Straßen und Fußwegen weiterhin zu gewährleisten. Eine zusätzliche Beschilderung für Radfahrende, wie weit entfernt die nächste Ausfahrt ist, kann darüber hinaus helfen, Fahrkomforts und Sicherheit zu gewährleisten.

 

 

1.Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen,

wie die Schaffung von zusätzlichen Ausfahrten für Radfahrende mit abgesenkten Bordsteinen oder Auffahrrampen an der Hammer Landstraße umsetzbar ist.

inwiefern eine Beschilderung der Ausfahrten möglich ist.

 

2.Das Bezirksamt wird ferner gebeten, für zukünftige Radverkehrsprojekte (bspw. bei der Verlagerung von Radwegen auf die Straße) da wo sinnvoll, zusätzliche Ausfahrten für Radfahrende mit in den Planungen zu berücksichtigen.

 

3.Dem Ausschuss für Verkehr und Umwelt ist über das Prüfungsergebnis zu berichten.

 

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Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zum Beschluss wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Im Allgemeinen bieten sich auf Hamburger Straßen durch Einmündungen, Überfahrten aber auch unbelegte Parkplätze für Radfahrende in Zahl und Komfort ausreichende Gelegenheiten, zu den Gehwegflächen und den darüber zu erreichenden Geschäften und Wohnhäusern zu gelangen.

 

Dies trifft auch für die im Rahmen einer Erhaltungsmaßnahme umgestaltete Hammer Landstraße im Bereich Sievekingdamm bis zum Luisenweg zu. Der zweite Bereich zwischen Luisenweg und Diagonalstraße weist auf der Südseite einen nahezu durchgehenden Längsparkstreifen auf, der zudem mit einem Hochbord gegen die daran anschließenden Gehwegflächen abgegrenzt ist.

Insbesondere für Fahrräder mit Anhängern bzw. Lastenrädern stellt das Ein- und Ausfahren zwischen parkenden Fahrzeugen hindurch über die Hochborde einen erhöhten Rangieraufwand dar, der vor dem Hintergrund der hohen Verkehrsbelastung auf der Hammer Landstraße vermieden werden sollte.

 

Der Längsparkstreifen sollte daher gezielt unterbrochen und mittels Anrampungen (oder ggf. Bordsteinabsenkungen) Ein- und Ausfahrmöglichkeiten für Radfahrende geschaffen werden.

Die BWVI wird in Abstimmung mit den Fachdienststellen Anzahl und Ausgestaltung der nachträglich herzustellenden Ein- und Ausfahrmöglichkeiten für den Bereich zwischen Luisenweg und Diagonalstraße festlegen. Für eine zeitnahe Realisierung und aufgrund des geringen Umfangs kann die Umsetzung durch das Bezirksamt erfolgen. Die für die Umsetzung erforderlichen Mittel würde die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation dem Bezirksamt auf Nachweis zur Verfügung stellen.

 

Zu einer zusätzlichen Beschilderung erfolgt die Beantwortung durch die hierfür zuständige Behörde für Inneres und Sport.

 

Zu 1. 2. Spiegelstrich.:

Die zuständige Behörde wird im Rahmen der Fortschreibung der Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) prüfen, ob die oben genannten Aspekte in den geltenden Regelungen bereits ausreichend berücksichtigt sind oder ob hierzu Ergänzungen notwendig sind.

 

 

Die Polizei teilt zum Beschluss folgendes mit:

 

Das Bezirksamt teilt zu Ziffer 1 ergänzend folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat 3 Querungsstellen (vgl. Anlage) ermittelt, die zeitnah umgesetzt werden sollen. Die Ausführung soll bis Ende Januar 2020 erfolgen, sofern die Witterung es zulässt.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.