Von der öffentlichen Fragestunde wird kein Gebrauch gemacht.
Anschließend eröffnet Herr Dassow die Sitzung des Stadtplanungsausschusses.
Herr Mathe macht darauf aufmerksam, dass der Tagesordnungspunkt 6.1 vertraulich sei und im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden müsse. Zudem werde er in diesem TOP gleichzeitig über neue Sachstände zum Bebauungsplanverfahren St. Pauli 45 (Spielbudenplatz) "Paloma-Viertel" berichten.
Der Ausschuss stimmt dieser Änderung der Tagesordnung einstimmig - bei einer Enthaltung der Fraktion DIE LINKE - zu.
Herr Leipnitz bemängelt, dass die Niederschrift erst sehr kurzfristig vorgelegt worden sei. Er sehe sich nicht in der Lage, heute darüber abzustimmen.
Herr Sträter entgegnet, dass die Niederschrift bereits am Vortag im Ratsinformationssystem verfügbar gewesen sei. Eine Abstimmung darüber sei deshalb problemlos möglich.
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Dassow Frau Pedersen von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Frau Pedersen stellt sich vor und leitet ihren Beitrag zunächst mit 2 Kurzfilmen ein. Anschließend geht sie mit Hilfe einer Präsentation näher auf die im letzten Jahr durchgeführte Planungswerkstatt „Internationales Bauforum 2019 | Magistralen“ ein und erläutert die Vorschläge der Teams zu den Abschnitten der folgenden drei Magistralen, die im Bezirk Hamburg-Mitte liegen:
· Magistrale 4: Steindamm - Meiendorfer Straße
· Magistrale 5: Amsinckstraße - Rothenhauschaussee
· Magistrale 7: Ring 2
Weiterhin berichtet Frau Pedersen von der öffentlichen Veranstaltung am 16.01. im designxport in der HafenCity (ca. 300 Besucherinnen und Besucher) und der am gleichen Ort folgenden Ausstellung (ca. 600 Besucherinnen und Besucher an 6 Tagen) zu den Ergebnissen des Bauforums.
(Hinweis: alle Ergebnisse aus dem Internationalen Bauforum 2019/ Magistralen sind online unter <https://www.hamburg.de/bauforum/> abrufbar).
Herr Dr. Böttcher dankt für die Zusammenfassung und hebt hervor, er habe den Eindruck, dass die Veranstaltung nicht übermäßig gut besucht gewesen sei. U.U. hätte das Bauforum über einen längeren Zeitraum gestreckt werden müssen, um die Informationen einem breiteren Publikum zur Verfügung stellen zu können.
Zum Inhalt erklärt er, dass er die Ideen für spannend halte. Er bezweifle jedoch, ob der Ring 2 in naher Zukunft verzichtbar sei. Die LKW-Anteile seien hier sehr hoch. Er betont, dass die Themen Stadtplanung und Verkehr gemeinsam betrachtet werden müssten, da das Thema Mobilität eine zentrale Rolle spiele. Die Ergebnisse aus dem Bauforum seien teilweise jedoch gute Denkanstöße. Abschließend bitte er darum, den Bezirk bei zukünftigen Veranstaltungen oder Workshops mit einzubeziehen.
Auch Herr Sträter dankt für die kompakte Darstellung. Etwas überrascht äußert er sich darüber, dass die Entwicklung von Prinzipien der Magistralenentwicklung erst noch bevorstehe. Er habe erwartet, dass diese Prinzipien schon heute erläutert werden.
Frau Pedersen zeigt die Gründe dafür auf, warum man sich erst am Anfang der Bearbeitungsphase befinde.
Herr Mathe verdeutlicht, dass das Thema Magistralenentwicklung sehr langfristig angelegt sei. Aufgrund der hohen Komplexität seien viele unterschiedliche Akteure gefordert. Zudem müssten die entsprechenden Ressourcen für die weitere Bearbeitung bereitgestellt werden. Er betont, dass das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung die Entwicklung an den Magistralen bereits seit geraumer Zeit im Fokus der Betrachtungen und konkreten Planungen habe und verweist am Beispiel des Stadtraums Hammerbrook auf bereits erfolgreich realisierte Projekte. Wichtig dabei sei eine intensive Beteiligung der Kommunalpolitik und der entsprechenden Stakeholder.
Auf Nachfragen von Herrn Mennerich geht Frau Pedersen folgendermaßen ein:
· Es sei nicht Anspruch der Veranstaltung gewesen, die Ergebnisse 1:1 umzusetzen. Hintergrund sei vielmehr gewesen, weltweiten Sachverstand in die Stadt zu holen, um Ideen und Visionen zu entwickeln und gemeinsam zu debattieren. Welche Dinge letztendlich umgesetzt werden sollen, sei die Entscheidung der FHH.
· Auf dem in der Präsentation genannten Fokusraum „Kanalviertel Horner Marsch“ seien zurzeit noch unterschiedliche Nutzungen vorhanden. Eine detaillierte Befassung hierzu müsse erst noch erfolgen.
· Es sei nicht vorgesehen, den Fahrradverkehr zukünftig verstärkt über Brücken abzuwickeln. Aufgrund der massiven Nutzungen durch den motorisierten Individualverkehr z.B. in der Sechslingspforte, seien Fahrradbrücken lediglich eine Idee.
· Die Kosten der Veranstaltung lagen bei etwa 1,5 Mio. Euro.
Herr Behrschmidt dankt für die Präsentation und betont, dass gute Entwicklungsmöglichkeiten für Magistralen bestünden, so dass sie wieder zum Lebensraum werden könnten. Zunächst müsse aber der vorhandene Straßenraums neu verteilt werden. Die entwickelten Ideen könnten nach seinem Dafürhalten auch für Nichtmagistralen Anwendung finden.
Abschließend bedankt sich Herr Dassow bei Frau Pedersen und verabschiedet sie.
Herr Mathe stellt anhand einer Präsentation den aktuellen Projekt- und Verfahrensstand vor (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar). Hierbei geht er auf folgende Themen ein:
· Räumlicher Geltungsbereich und aktuelle Fördergebietsabgrenzung
· Verabredungen zwischen Bezirksamt Hamburg-Mitte (Dezernent, Amtsleitung Stadt- und Landschaftsplanung) und Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Leitungsebene Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung) am 07.01.2020
· Weitere Zeitplanung und zentrale Arbeitsschritte
Das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK Veddel) wird 2020 durch das Fachamt SL fortgeschrieben und mit allen Fachressorts abgestimmt. Das bestehende RISE-Fördergebiet einschließlich der Flächen im Norden wird im Süd-Westen um den Bereich Hafenbahnpark erweitert. Sowohl für den Veddeler Norden als auch für die südlichen Flächen werden Zielaussagen und Nutzungsansprüche formuliert. Im Norden sollen Nahversorgung, ärztliche Versorgung, ggf. Sport / Freizeit / Bildungsinfrastruktur verortet werden.
Es bestehen Wechselwirkungen zu aktuellen auch übergeordneten Entwicklungsplanungen, bei denen mehrere Fachbehörden mit unterschiedlichen Interessenslagen involviert sind. Dazu gehören z. B. das Testplanungsverfahren Stadteingang Elbbrücken, die Planungswerkstatt Grasbrook, die Entwicklung des „Hafenbahnparks“, Standortüberlegungen für einen „ELBDOME“ und für eine Einwandererhalle. Die Abstimmung mit diesen laufenden Entwicklungsplanungen kann aufgrund verschiedener Planungszeiträume in den kommenden Monaten nicht abschließend geführt werden, so dass in diesem Jahr keine fertige Rahmenplanung flächendeckend erarbeitet werden kann. Auch der Umgang mit dem Denkmalschutz bleibt der weiteren Abstimmung vorbehalten.
Die Planungshoheit für den Veddeler Norden liegt beim Bezirksamt. Im März 2020 sind Anschlussgespräche auf Leitungsebene mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und mit dem Oberbaudirektor zu Entwicklungspotenzialen im Norden anberaumt.
Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung arbeitet im Kontext der IEK-Fortschreibung eng mit den relevanten Fachressorts - z.B. mit dem Fachamt Sozialraummanagement - zusammen (welches die Federführung für die Überplanung der Sozialen Infrastruktur Veddel gemäß Drs. 22/0563 vom Dezember 2019 hat). Die Ergebnisse dieses Verfahrens werden nach fachlicher Einwertung mit der RISE- Zeit-Maßnahme-Kostenplanung verschränkt.
Frau Groß informiert darüber, dass es ab 2020 in der Bund-Länder-Städtebauförderung eine weitreichende strukturelle Veränderung gebe. Die bisherigen sechs Programmsegmente werden so nicht fortgeführt. An deren Stelle werden drei neue Programmsegmente etabliert. Das Fördergebiet Veddel müsse im Zusammenhang mit der Fortschreibung des IEK einem neuen Programmsegment zugeordnet werden, was sich auch auf das weitere Verfahren auswirken werde. Die Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern (VV) seien aber noch nicht unterschrieben, so dass diese derzeit nicht im Einzelnen bekannt seien. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung stehe dazu aktuell im Austausch mit der Fachbehörde. In einer der nächsten Sitzungen werde sie dann über die Konsequenzen auch für die weiteren RISE-Fördergebiete berichten.
Auf Nachfrage von Herrn Lübke antwortet Herr Mathe, dass die Neuaufnahme in das RISE-Förderprogramm sobald wie möglich erreicht werden solle. Konkret werde hier das aktuelle Jahr angestrebt. Zur weiteren Nachfrage zum möglichen ELBDOME-Standort erklärt er, dass sich mehrere Standorte in der Prüfung befinden würden. Ein finales Ergebnis liege noch nicht vor. Er werde im Stadtplanungsausschuss darüber weiter berichten.
Auf Nachfrage von Herrn Mennerich geht Herr Mathe auf das Thema ‚Verkehr' im Veddeler Norden ein. Im Gesamtkonzept seien die Hochwasserschutzanlagen und die Straßenräume frühzeitig einzubinden. Auf der Agenda stünde auch die Grün- und Freiraumplanung. Herr Mathe geht auf die mögliche Anbindung des Kleinen Grasbrook sowie die Einbindung der vorhandenen Grünflächen ein.
Ob der ELBDOME tatsächlich realisiert werde, könne er heute nicht sagen. Der Vorhabenträger halte an seiner Planung fest und er gehe davon aus, dass auch der neue Senat die Planungen weiter unterstützen werde.
Auf die weitere Nachfrage von Herr Roszak antwortet Herr Mathe, dass ihm ein zusätzlicher Standort für den ELBDOME zwischen der BallinStadt und der Firma Aurubis nicht bekannt sei und folglich hier auch keine Standortprüfung stattfinden würde.
Herr Mathe trägt anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) die Rahmenbedingungen, Zielsetzungen, Inhalte und den aktuellen Projektstand zum Bebauungsplan-Entwurf Hamburg-Altstadt 50 "Nikolai-Insel - Domstraße" vor.
Zunächst geht er auf die zentrale Lage des Plangebiets in der Hamburger Innenstadt zwischen Domplatz und Nikolaifleet ein. Dies sei ein Standort von besonderer historischer und hoher stadtentwicklungspolitischer Bedeutung, der durch den in Rede stehenden Stadtumbau mit seiner projektierten Neubebauung entsprechend zu würdigen sei.
Das Plangebiet selbst bestehe aus zwei jeweils zusammenhängenden Teilbereichen, die von zwei unterschiedlichen Vorhabenträgern entwickelt werden sollen. Für beide Teilbereiche sei jeweils ein eigenständiger Realisierungswettbewerb durchgeführt worden. Für den Bereich westlich Domplatz wurde in 2018 ein hochbaulicher Realisierungswettbewerb mit dem Titel „Stadtbaustein Domstraße“ durchgeführt. Für den Bereich am Nikolaifleet sei in 2019 ein hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb mit dem Titel „Entwicklung der Nikolaiinsel“ erfolgt. Für den letztgenannten Bereich laufe derzeit die Überarbeitung. Im Bestand handele es sich im Wesentlichen um monofunktionale Bürobebauungen der 1960er und 1970er Jahre, die nicht mehr den konzeptionellen Anforderungen an Büronutzungen und den gestalterischen und funktionalen Anforderungen der Innenstadt gerecht werden. Weiterhin bestehe das Ziel, auf geeigneten Flächen auch verstärkt eine Durchmischung mit Wohnnutzungen zu realisieren. Das Plangebiet sei verkehrsmäßig sehr gut angebunden und insofern für Büro- und Wohnnutzungen gleichermaßen gut geeignet. In der direkten Nachbarschaft befinden sich bedeutende Denkmale.
Mit den Planungen werde jeweils eine Blockrandbebauung und eine im Vergleich zum Bestand dichtere Neubebauung verfolgt. In dem Baublock westlich Domplatz sei bis auf den Erhalt eines bestehenden unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes ein kompletter Abriss und eine anschließende Neubebauung projektiert. Diese solle in sechs- bis siebengeschossiger Bauweise mit einem elfgeschossigen Hochpunkt im Südwesten erfolgen. In dem Baublock am Nikolaifleet werde das an der Domstraße vorhandene Hochhaus abgerissen und soll durch eine bis zu neungeschossige Neubebauung ersetzt werden. Bei dem westlich anschließendem Gebäude sollen die in Richtung Willy-Brand-Straße exponierten alten Fassaden erhalten bleiben. Gleichwohl werde hier ebenfalls ein Abriss mit einer Neubebauung in bis zu siebengeschossiger Bauweise verfolgt.
Herr Mathe führt aus, dass das Vorhaben an der Domstraße etwa 14.650 m² Bruttogeschossfläche (BGF) für Büronutzungen und 5.550 m² BGF Wohnnutzungen (etwa 58 Wohnungen mit einem Anteil von etwa 18 öffentlich geförderten Mietwohnungen) beinhalte. Das Vorhaben auf der „Nikolai-Insel“ umfasst circa 18.700 m² BGF für Büronutzungen und 15.000 m² BGF für Wohnen (etwa 150 Wohnungen mit einem Anteil von etwa 50 öffentlich geförderten Mietwohnungen). Dazu kommen bei der Domstraße 1.150 m² und bei der Nikolai-Insel 5.300 m² BGF für Läden und Gastronomie, um belebte Erdgeschosszonen zu erreichen.
Im Weiteren müsse nun die Freiraumplanung konkretisiert werden. Dabei werde auch die Begrünung der Dachflächen verfolgt, die nicht für Technikaufbauten benötigt werden. Anhand von Perspektiven aus den zurückliegenden Jurysitzungen stellt Herr Mathe die architektonischen Anmutungen für die beiden Standorte vor, die ebenfalls noch weiter zu konkretisieren sind. Dabei werde insgesamt ein hoher Anteil an Klinkerbauweise verfolgt.
Die Planungen sind mit den Darstellungen im Flächennutzungsplan kompatibel, so dass der Bebauungsplan daraus entwickelt werden kann. Es solle ein Angebotsbebauungsplan aufgestellt werden. Für beide Teilbereiche sollen zwischen den jeweiligen Vorhabenträgern und dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung städtebauliche Verträge mit verbindlichen Regelungen geschlossen werden. Zur Umsetzung der projektierten Nutzungsmischung seien die Festsetzungen von Kerngebiet (MK) und Urbanen Gebiet (MU) vorgesehen. Die Gebäudekonfiguration solle durch Baukörperfestsetzungen und die Höhe durch Geschossigkeiten und/oder Gebäudehöhen bestimmt werden. Die finalen Gebäudehöhen seien noch nicht festgelegt worden.
Abschließend stellt Herr Mathe die derzeit verfolgte Zeitplanung für das komplexe Bebauungsplanverfahren vor. Danach sei die öffentliche Plandiskussion im Herbst 2020 und die öffentliche Auslegung im II. Quartal 2021 vorgesehen.
Herr Sträter dankt Herrn Mathe für die Darstellung und Erläuterung des Projektstands. Er unterstreicht, dass auch er es für sinnvoll halte, die Gebiete Nikolai-Insel und Domstraße in einem Plangebiet zusammenzufassen. Für seine Fraktion betont er, dass einige Inhalte, die für die SPD wichtig waren, gemeinsam mit dem Fachamt durchgesetzt werden konnten, wie z.B. ein Anteil von 30 % öffentlich geförderter Mietwohnungen und ein Teilerhalt des westlichen Gebäudes der ehemaligen Commerzbank. Seine Fraktion werde der Vorlage gerne zustimmen.
Auf Nachfragen von Herrn Sträter u.a. zum Thema sozialer Mietwohnungsbau und frei finanzierter Wohnungsbau in der Domstraße und den im Entwurf festgesetzten Baugebieten (MK und MU) sowie der Sachlage zur Scientology-Kirche antwortet Herr Mathe folgendermaßen:
· Da beide Projektgebiete in Abhängigkeit zueinander stehen, sei ein gemeinsamer Bebauungsplan-Entwurf erstellt worden. Es werde wie von ihm ausgeführt ein Angebotsbebauungsplan verfolgt, der konkret die Hinterlegung der Wettbewerbsergebnisse beinhalten werde.
· Die Realteilung im sozialen und frei finanzierten Wohnungsbau müsse zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert werden.
· Mit der Scientology-Kirche sei seitens der Vorhabenträger mehrfach gesprochen worden und man sei zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen.
· Die Baugebietsfestsetzung MU könne bei den vorgeschriebenen Lärmimmissionsrichtwerten helfen und biete ohnehin in den innerstädtischen Lagen Vorteile hinsichtlich der zulässigen Dichtemaße. Derzeit seien im Planentwurf die Baugebietsfestsetzungen MK und MU abgebildet. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung werde im weiteren Verfahren eine Konkretisierung vornehmen.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Böttcher antwortet Herr Mathe, dass derzeit noch das denkmalgeschützte Commerzbank-Gebäude zwar in der Planzeichnung nachrichtlich eingezeichnet sei. Es bestehe aber Einvernehmen mit dem Denkmalschutzamt zum Abriss des Gebäudes. Rein formal müsse das Baudenkmal im Plan jedoch noch abgebildet werden.
Auf weitere Anmerkungen von Herrn Dr. Böttcher zum Thema Festsetzungen (Straßenverkehrsfläche bzw. Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung) erklärt Herr Mathe, dass hier im weiteren Verfahren noch Konkretisierungen erfolgen werden.
Zum Thema Sichtachse Rathaus / Kleine Johannisstraße / Katharinenkirche betont Herr Dr. Böttcher, dass es im Wettbewerbsverfahren eine bewusste Entscheidung gewesen sei, diese zukünftig nicht mehr in voller Länge zu haben.
Auf weitere Anmerkungen und Nachfragen der Ausschussmitglieder Herrn Behrschmidt, Herrn Mennerich und Herrn Leipnitz geht Herr Mathe folgendermaßen ein:
· Der Hinweis zur Prüfung der Lage der Zufahrt zu den Tiefgaragen werde mitgenommen.
· Die vorhandenen Sichtachsen würden durch neue Baukörperstellungen teilweise verändert. Dieses Thema werde in den weiteren Arbeitsbesprechungen aufgegriffen. Gleichwohl habe die Sichtachse Petrikirche / HafenCity in dieser Planung keine entscheidende Rolle gespielt.
· Die Tiefgaragenkapazitäten müssen aufgrund des vorgeschriebenen Stellplatznachweises noch berechnet werden. Zur Zahl der notwendigen sowie der geplanten Stellplätze liegen derzeit seitens der Vorhabenträger keine belastbaren Daten vor.
Herr Leipnitz unterstreicht, dass er nicht nur die Südfassade des Gebäudes neben der Patriotischen Gesellschaft (Bei der Alten Börse), sondern auch die West- sowie Nordfassade für erhaltenswürdig halte. Auch die Aufstockung der Gebäudehöhen gegenüber der Patriotischen Gesellschaft sehe er sehr kritisch.
Herr Mathe geht daraufhin auf die hochbauliche Neuordnung des Altgebäudebestandes und dessen teilweisen Erhalt der Gebäudestrukturen ein. Zur Nachfrage zur genauen Gebäudehöhe der geplanten Neubebauung im Vergleich zur aktuellen Höhe der Patriotischen Gesellschaft werde er einen Nachsatz zu Protokoll geben.
Nachrichtlich: Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung gibt zur Höhe der geplanten Neubebauung gegenüber dem Gebäude der Patriotischen Gesellschaft und dem Bestandsgebäude Folgendes zu Protokoll: Die geplante Neubebauung ist mit 25,50 m (31,00 m ü.NHN) deutlich niedriger als das Gebäude der Patriotischen Gesellschaft mit 33,95 m (39,45 ü.NHN), die Differenz beträgt 8,45 m.
Herr Mathe stellt anhand einer Präsentation die Rahmenbedingungen, Zielsetzungen, Inhalte und den aktuellen Projekt- und Verfahrensstand zum Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 41 „Neues Wohnen am Steendiekkanal“ vor (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar). Er betont, dass die Überarbeitung und Konkretisierung des Wettbewerbsergebnisses mit den fünf Vorhabenträgern sehr intensiv und zeitaufwändig war. Nun liege eine belastbare Planung vor, so dass das Bebauungsplanverfahren gestartet werden könne.
Eingangs stellt Herr Mathe den räumlichen Geltungsbereich vor. Dieser beinhalte die Flächen des ehemaligen Betriebshofs des Fachamtes Management des öffentlichen Raums am Steendiekkanal, der daran anschließenden Gewerbe- und Wohnbebauung sowie privater Wohngrundstücke am Finksweg und die Wohngebäude der Baugenossenschaft beiderseits Finksweg. Er erläutert, dass der Betriebshof nach intensiven Vorplanungen und Verhandlungen verlagert worden sei und die Gewerbegebäude nördlich davon zum großen Teil ebenfalls nicht mehr genutzt werden. Die Wohnbebauung der Baugenossenschaft beiderseits Finksweg sei in einem guten baulichen Zustand. Hier werde seitens der Genossenschaft eine langfristige Neubebauung bei Abriss der Bestandsgebäude verfolgt.
Auf Basis der Entscheidung und Konkretisierung der Verlagerung des Betriebshofs durch die Zusammenlegung der Betriebshöfe von Finkenwerder und Wilhelmsburg, der Aufgabe gewerblicher Nutzungen durch einen privaten Eigentümer sowie die Einbindung einer Baugenossenschaft wurde die gemeinsame Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs mit dem Ziel durchgeführt, auf der Steendiekhalbinsel ein attraktives Wohngebiet zu entwickeln. In der Preisgerichtssitzung Ende 2017 wurde der Entwurf des Büros Hidde und Partner Architekten prämiert.
Im Weiteren musste dieser unter Federführung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung überarbeitet und mit den Beteiligten abgestimmt werden. Herr Mathe betont, dass die Abstimmung wegen der spezifischen und zum Teil gegensätzlichen Interessen der Grundeigentümer untereinander und der planerischen Fachziele sehr zeitintensiv war. Nunmehr ist ein Planungsstand erreicht, auf dessen Basis das Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden könne. Das Plangebiet sei im Wesentlichen in vier Baufelder eingeteilt (privater Grundeigentümer, Baugemeinschaft und öffentlich geförderter Wohnungsbau, Baugenossenschaft, Gewerbe). Das geltende Planungsrecht sei wegen den auf den Bestand bezogenen Festsetzungen grundsätzlich zu ändern, um das Wettbewerbsergebnis umsetzen zu können.
Wichtige Rahmenbedingungen der Planungen seien neben den städtebaulichen Anforderungen, die Sicherung erhaltenswerten Baumbestands, die Begrenzung der Anzahl der Tiefgaragenzufahrten, die Verkehrserschließung sowie die Berücksichtigung von Belangen des Hochwasserschutzes und der Lärmimmissionen.
Das städtebauliche Konzept beinhalte eine attraktive Wohnbebauung entlang der drei parallel verlaufenden Straßenachsen im Plangebiet. Die vier- bzw. fünfgeschossige Bebauung bilde eine markante Gebäudesilhouette zur Wasserfläche des Steendiekkanals. Davon ausgehend staffelt sich die Höhe der Gebäude von Westen nach Osten auf drei Vollgeschosse ab, um so einen angemessenen Übergang zur kleinteiligen Bebauung der hier vorhandenen Kapitänssiedlung zu erreichen. Durch eine versetzte Anordnung der Gebäude werden Sichtbeziehungen zur Wasserkante erreicht. Die privaten Stellplätze werden den einzelnen Baufeldern zugeordnet und sollen in Tiefgaragen nachgewiesen werden. Insgesamt werden auf Basis des B-Plan-Entwurfs kurz- bis mittelfristig etwa 140 Wohnungen auf den Baufeldern 1 und 2 (siehe Präsentation) entstehen. Weitere 125 Wohnungen können langfristig bei Abriss der vorhandenen Wohnungen auf den Flächen der Baugenossenschaft realisiert werden. Im Weiteren geht Herr Mathe auf den städtebaulichen Entwurf, erste Fassadenansichten, die Grundzüge des Funktionsplans und die vorliegende Freiraumplanung ein.
Nachfolgend stellt Herr Mathe den Bebauungsplan-Entwurf vor. Für die Wohngebiete solle allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden, um den einwirkenden Lärmimmissionen gerecht zu werden und ein größeres Spektrum wohnverträglicher Nutzungen zu ermöglichen. Zur Entwicklung einer gewerblichen Nutzung für den Grundstücksbereich im Anschluss an die Freiwillige Feuerwehr solle Gewerbegebiet festgesetzt werden. Die Geschossigkeit und die Festsetzung der überbaubaren Fläche orientieren sich eng an dem Funktionsplan-Entwurf. Die Straßenverkehrsfläche erhalte über eine Bestandsfestsetzung hinaus eine Erweiterung im Doggerbankweg, um die bestehenden Pappeln zu erhalten und abgerückt davon eine Fußwegeverbindung herstellen zu können. Zur Realisierung einer öffentlich zugänglichen Wegeverbindung zur Promenade am Steendiekkanal soll ein Gehrecht über private Grundstücksfläche festgesetzt werden.
Abschließend stellt Herr Mathe den derzeit vorliegenden Zeitplan vor. Danach soll die behördliche Grobabstimmung voraussichtlich im Mai 2020, die öffentliche Plandiskussion im Herbst 2020 und die öffentliche Auslegung im II. Quartal 2021 durchgeführt werden. Er bittet den Ausschuss um Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplan-Verfahrens auf Basis der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung.
Herr Sträter erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage des Fachamtes zustimmen werde. Er merkt an, dass das Thema Verkehr jedoch sehr wichtig für Finkenwerder sei. Abgeordnete aus Finkenwerder hätten ihm gegenüber Überlegungen geäußert, wonach der Doggerbankweg verkehrsberuhigt und als Einbahnstraße in Richtung Norden eingerichtet werden solle. Dies sollte im weiteren Verlauf des Verfahrens nochmals geprüft werden.
Auf weitere Anmerkungen und Nachfragen der Ausschussmitglieder Herrn Sträter, Herrn Mennerich, Herrn Götz und Herrn Behrschmidt geht Herr Mathe folgendermaßen ein:
· Es seien gemeinsam mit den Vorhabenträgern intensive Überlegungen zur Nutzung der Dachlandschaften angestellt worden. Problem sei jedoch, dass Dachaufbauten benötigt werden (z.B. Aufzugüberfahrten). Zudem sollen die Dachflächen begrünt werden. Hinzu komme, dass mit der städtebaulichen Neuordnung eine sehr kompakte Bebauung ohne große Außenflächen entstehe. Aus diesen Gründen werden Dachaufbauten nicht unterstützt.
· Es sei durch ein externes Büro ein Verkehrsgutachten erstellt worden. Im Ergebnis spreche man sich derzeit für einen Zweirichtungsverkehr im Doggerbankweg aus. Für weitere Prüfungen sei man aber offen.
· Der Finksweg solle nicht zur Hauptzubringerstraße werden.
· Zurzeit würden im Steendiekkanal auch größere Schiffe der HPA (z.B. Schuten) liegen. Es bestehe nicht die Absicht im Steendiekkanal zukünftig vermehrt Hausboote oder sonstige Schiffe anliegen zu lassen.
· Aufgrund des im Umfeld befindlichen Gewerbes (z.B. ZAL) mit den dort entstehenden Emissionen sei es erforderlich die in Rede stehende Baugebietsfestsetzung WA festzusetzen.
· Die Versiegelung der Flächen im Plangebiet sei bereits heute wegen den ehemaligen gewerblichen Nutzungen und den Nutzungen als Betriebsplatz sehr hoch. Nach der städtebaulichen Neuordnung werde diese aber geringer ausfallen.
· Im zurückliegenden Verfahren seien seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung gegenüber den Vorhabenträgern die Vorabstimmungen zum Wohnungsmix geführt worden. Hierbei seien auch bestimmte Anteile an öffentlich geförderten Mietwohnungen festgelegt worden (vgl. Angaben in der Präsentation). .
· Photovoltaikanlagen seien auf den zu begrünenden Dächern möglich und werden unterstützt.
Herr Götz erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen könne. Hintergrund sei der nach seiner Auffassung sehr geringe Anteil an öffentlich geförderten Mietwohnungen.
Herr Mathe geht anhand einer Präsentation auf den zurückliegenden sehr intensiven Planungsprozess und aktuelle Projektstand ein (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar). Hierbei verweist er auf die versandte Drucksache des Fachamtes, mit der nunmehr die Vorweggenehmigungsreife erreicht werden solle. Er hebt hervor, dass insbesondere seitens der Umweltverbände umfängliche Stellungnahmen abgegeben worden sind, die sorgfältig abgewogen wurden. Auf Basis der Abwägungsergebnisse seien keine inhaltlichen Änderungen an dem Bebauungsplan-Entwurf erforderlich. Er bittet den Ausschuss um Zustimmung zur Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung.
Herr Frommann hebt hervor, dass die vorgesehene Verdichtung vor Ort zum Teil kritisch gesehen werde. Es sei aber schwierig, mit den vorhandenen Rahmenbedingungen eine optimale Lösung zu erreichen. Der nun vorliegende Entwurf beinhalte viele positive Aspekte und biete eine große Chance für den Stadtteil. Ein besonderes Thema sei der Quartiersplatz, der eine wichtige Bedeutung habe. Seinen ausdrücklichen Dank spricht er dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung für den Umgang mit den Einwendungen aus. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen.
Auf Nachfrage von Herrn Frommann antwortet Herr Mathe, dass mit den vorgesehenen Festsetzungen im Bebauungsplan-Entwurf kleinteiliger Einzelhandel unterstützt werden könne. Ein großflächiger Nahversorger sei planungsrechtlich ausgeschlossen, weil dieser wegen der Nähe zum Stadtteilzentrum am Berta-Kröger-Platz nicht zugelassen werden könne.
Zur Frage der baulichen Verdichtung erklärt Herr Mathe, dass hier nach sehr intensiven Untersuchungen nun ein tragfähiger Kompromiss erreicht werden konnte.
Auch Herr Dr. Böttcher lobt das nach seiner Auffassung sehr gute Management im Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen.
Herr Roszak merkt an, dass sichergestellt werden müsse, den Verkehr der sog. „Elterntaxis“ zu begrenzen.
Herr Mathe gibt anhand der Präsentation einen kurzen Überblick zur aktuellen Flüchtlingssituation, zu den aktuellen Flüchtlingszahlen, insbesondere zu den Überresidenten und zum aktuellen Lagebild in Hamburg. Für nähere Informationen und Zahlen verweist er auf die Präsentation, die als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar ist.