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Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 41 "Neues Wohnen am Steendiekkanal" Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.02.2020
Sachverhalt

Lage des Plangebiets und Bestandssituation

Das Plangebiet liegt auf der Steendiekhalbinsel in Finkenwerder in prominenter Wasserlage und ist rund 4,4 ha groß. Es wird im Westen durch den Steendiekkanal und im Norden durch den Gorch-Fock-Park mit der dort verlaufenden Hochwasserschutzanlage begrenzt. Im Osten bildet der Finksweg inklusive angrenzender Grundstücke die Abgrenzung. Im Süden verläuft die Plangebiets­grenze nördlich des Grundstücks der Freiwilligen Feuerwehr Finkenwerder und im Weiteren in Richtung Osten über den Doggerbankweg bis zum Finksweg.

Das Plangebiet umfasst das Areal des ehemaligen bezirklichen Betriebshofes am Doggerbankweg und nördlich angrenzend ursprünglich gewerblich genutzte Flächen. Die auf diesen Grundstücken errichteten Gewerbegebäude stehen überwiegend leer. Auf dem Grundstück der ehemaligen Seemannsschule im Norden des Plangebietes wurden Ende der 1990er Jahre vier solitäre 3-5 geschossige Wohngebäude errichtet. Die Grundstücke im nördlichen Abschnitt des Finkswegs sind mit zweigeschossigen Einfamilienhäusern aus den 1950er Jahren bebaut. Die in zweigeschossiger Zeilenbauweise errichteten Wohngebäude zwischen Doggerbankweg und Finksweg sowie östlich des Finkswegs zählen zum Wohnungsbestand einer ortsansässigen Wohnungsbaugenossenschaft. Sie wurden in den 1930er bis 1950er Jahren errichtet und gehören zum Milieugebiet „Finkenwerder Kapitäns-Siedlung“.

rdlich an das Plangebiet angrenzend befindet sich der Gorch-Fock-Park mit Freizeitbad und Sportplatz. Östlich schließt ein zusammenhängendes Wohngebiet mit überwiegend kleinteiliger Ein­familienhausbebauung an. Gegenüber des Plangebiets befindet sich westlich des Steendiekkanals ein Gewerbegebiet, in dem primär Unternehmen der Luftfahrtindustrie angesiedelt sind. Entlang des Steendiekkanalufers verläuft in Nord-Süd-Ausrichtung eine durchgehende öffentliche Parkanlage, die sich bis zur Elbe erstreckt.

 

 

Ziel der Planung / Wettbewerb

Das Plangebiet ist aufgrund seiner Wasserlage am Steendiekkanal, der integrierten Lage mit dem heutigen Bestandswohnen und seiner fußufigen Nähe zum alten Ortskern Finkenwerder, einem guten Angebot an Nahversorgungsmöglichkeiten sowie dem Fähranleger mit regelmäßigen Fähr­verbindungen zu den St. Pauli Landungsbrücken und nach Teufelsbrück ein sehr attraktiver Wohnstandort.

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt mit dem vorliegenden Bebauungsplanver­fahren eine städtebauliche Neuordnung mit überwiegend Wohnnutzungen in diesem ehemals durch gewerbliche Nutzungen und einen Betriebshof geprägten Teil der Steendiekhalbinsel. Damit soll gezielt die dortige Wohnfunktion gestärkt und die bestehende Infrastruktur weiter abgesichert werden. Die Planungen stehen im Kontext der Ziele des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms in seiner Fortschreibung 2018 sowie des „Vertrags für Hamburg“ aus dem Jahr 2011 (fortgeschrieben im Jahr 2016). Zur Kompensation wegfallender Gewerbeflächen soll im Süden des Plangebiets ein Gewerbegrundstück in verdichteter Bauweise entstehen, das direkt an das Grundstück der freiwilligen Feierwehr anschließt.

Die neu entstehenden Wohnnutzungen entlang des Steendiekkanals sind im Bereich des ehemaligen Betriebshofs für eine Baugemeinschaft privater Bauherren projektiert, die sich gemeinsam mit einem Wohnungsbauunternehmen zur Entwicklung von baugemeinschaftlichem sowie öffentlich gefördertem Wohnungsbau im Rahmen einer Ausschreibung beworben haben und hierfür den Zuschlag erhielten (s. Anl. 5 - Baufeld 2). Zur weiteren Konkretisierung der Planungen wurde das Grundstück den Bewerbern anhand gegeben. Parallel hierzu wird die Umnutzung weiterer, in privatem Eigentum befindlicher und ursprünglich gewerblich genutzter Grundstücke für Wohnungsneubau verfolgt (s. Anl. 5 - Baufeld 1).

Weiterhin konnte eine auf der Steendiekhalbinsel mit eigenem Wohnungsbestand vertretene lokale Baugenossenschaftr eine Beteiligung an den Planungen gewonnen werden. Das betrifft die bestehenden Wohngebäude zwischen Doggerbankweg und Finksweg sowie nordöstlich Finksweg. Die Baugenossenschaft verfolgt aktuell keinen Wohnungsneubau. Sie beabsichtigt, das neu zu schaffende Planungsrecht erst langfristig für Neubaumaßnahmen in dem genannten Bereich in Anspruch zu nehmen (s. Anl. 5 - Baufeld 3).

Voraussetzung für die weitere Entwicklung des Vorhabens war zunächst die Verlagerung des Betriebshofes an einen neuen Standort. Da trotz langer und intensiver Suche nach einer geeigneten Ersatzfläche in Finkenwerder selbst kein Alternativstandort gefunden werden konnte, wurde die Zusammenlegung der Betriebshöfe Finkenwerder und Wilhelmsburg an einem neuen Standort in Wilhelmsburg vorgenommen. Auf dieser Basis konnten die Planungen für das Projekt weiter konkretisiert werden.

Zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und den beteiligten Grundeigentümern (Projektbeteiligten) bestand Konsens über die gemeinsame Auslobung eines städtebaulichen Wettbewerbs mit dem Ziel, auf der Steendiekhalbinsel ein attraktives Quartier mit hoher Wohn­qualität zu entwickeln. Um Einvernehmen über die Ziele und Inhalte des Wettbewerbsver­fahrens herzustellen, führte das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Vorfeld intensive Gespräche insbesondere mit den potentiellen Vorhabenträgern und Grundeigentümern, den bezirklichen Fach­ämtern Bauprüfung (BP), Management des öffentlichen Raumes (MR) und Wirtschafts­rderung (WF) sowie der Wirtschaftsbehörde (BWVI), der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), der Hamburg-Port-Authority (HPA) sowie der Handwerkskammer durch.

In der Preisgerichtssitzung am 29.10.2017 wurde der Entwurf des Büros Hidde und Partner Architekten, Hamburg (HuP) einstimmig prämiert und damit Grundlage des anschließenden Planungsprozesses.

 

 

Funktionsplanentwurf

Die Weiterentwicklung des prämierten Entwurfs erfolgte durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung in Abstimmung mit den Entwurfsverfassern, Projektbeteiligten und bezirklichen Fachämtern mit dem Ziel, einen in seinen Grundzügen schlüssigen und realisierungsfähigen Funktions- und Freiraumplan zu erarbeiten. Hierbei waren die spezifischen und zum Teil gegensätzlichen Interessen der Grundeigentümer untereinander und die planerischen Fachziele in einem sehr zeitintensiven Abstimmungs- und Abwägungsprozess in Einklang zu bringen. In Ergänzung wurde ein die Außenanlagen qualifizierendes Freiraumkonzept erstellt.

Das Projektgebiet umfasst folgende Baufelder (siehe Anlage 5):

Baufeld 1:

Frei finanzierter Wohnungsbau: Ca. 85 Wohneinheiten (WE), 2 bis 4 Zimmer-Wohnungen, darunter
15 20 % seniorengerechte Wohnungen.

Baufeld 2:

- Baugemeinschaftliches Eigentum: Ca. 20 WE, 2,5 bis 5,5 Zimmer-Wohnungen.

- Öffentlich geförderter Mietwohnungsbau: Ca. 20 WE, in Anlehnung an die Förderrichtlinien der Investitions- und Förderbank Wohnungen für 1- 4 und zum Teil mehr Personenhaushalte.

- Eigentumswohnungen: Ca. 20 WE, 2 bis 4 Zimmer-Wohnungen

Baufeld 3

Genossenschaftliches Wohnen: Die Baugenossenschaft plant, das neu zu schaffende Planungs­recht erst langfristig in Neubaumaßnahmen umzusetzen.             
Ca. 125 Wohneinheiten mit einem Wohnungsmix aus 2 bis 3 Zimmer-Wohnungen bei einer durch­schnittlichen Wohnungsgröße von ca. 70 m².

Baufeld 4

Gewerbliche Nutzung: Vorgesehen ist eine wohnverträgliche gewerbliche Nutzung, vorzugsweise durch in Finkenwerder angesiedelte Betriebe mit einer möglichen Bruttogeschossfläche von ca. 900 m².

Das städtebauliche Konzept sieht eine neue Wohnbebauung entlang der drei das Plangebiet strukturierenden, parallel verlaufenden Achsen Finksweg, Doggerbankweg und Steen­diek­kanal/Finkenwerder Hauptdeich vor. Die Baukörper am Steendiekkanal erhalten einen ca.1, 40 m hohen Sockel, der die Wohnungen und privaten Außenräume auf das Niveau der Hochwasser­schutzanlage anhebt. Die alternierend vier- bzw. fünfgeschossigen Gebäude bilden eine markante Gebäudesilhouette zur Wasserfläche des Steendiekkanals. Vom Steendiekkanal ausgehend staffelt sich die Höhe der Gebäude von bis zu 5 auf 3 Vollgeschosse nach Osten hin ab, um einen ange­messenen Übergang zur kleinteiligen Bebauung der Kapitänssiedlung zu erreichen. Eine versetzte Anordnung der Baukörper zwischen den Gebäudereihen lässt Sicht­beziehungen auf die Wasserkante auch für die Neubebauung am Finksweg zu.

Das Plangebiet wird durch die Straßen Finksweg und Doggerbankweg erschlossen. Der Straßen­querschnitt im Finksweg ist auch für die Neuplanung ausreichend dimensioniert. Im Doggerbankweg sind dagegen Straßenumbaumaßnahmen erforderlich, um den erforderlichen Straßenquerschnitt zu ermöglichen. Vorgesehen ist hier eine Verkehrsführung im Zweirichtungsverkehr, mit einem auf der südwestlichen Seite des Doggerbankwegs angelegten Fußweg. Um die als besonders erhaltungs­rdig eingestuften sechs mächtigen Pappeln zu sichern, wird der Fußweg in diesem Bereich hinter die Baumreihe gelegt.

r die Neubebauung im Bereich der Baufelder 1 und 2 wird ein reduzierter Anteil von etwa 15 Besucher­parkständen je 100 Wohneinheiten angestrebt. Dies wird als auskömmlich betrachtet. Eine größere Anzahl lässt sich aufgrund der zur Verfügung stehenden Straßenverkehrsflächen und der zu erhaltenden Großume nicht realisieren.

Die privaten Stellplätze werden in den einzelnen Baufeldern zugeordneten Tiefgaragen angeordnet.

Die Organisation der Rettungswege im Bereich der Neubebauung am Doggerbankweg (Baufelder 1 und 2) sollen durch Sicherheitstreppenhäuser und in Teilbereichen durch die wasserseitige Anordnung des Rettungsweges auf den rückwärtigen, privaten Grundstücksflächen erfolgen. Eine Nutzung der Deichverteidigungsstraße als Rettungsweg ist nicht zulässig.

Um sowohl innerhalb des Plangebietes als auch insgesamt für die Steendiekhalbinsel eine Zugänglichkeit zur Promenade am Finkenwerder Hauptdeich zu ermöglichen, sollen zwei öffentlich zugängliche Wegeverbindungen angelegt und planungsrechtlich dauerhaft gesichert werden.

Der Außenraum in Baufeld 2 wird maßgeblich durch den Bestand an mächtigen Pappeln im Doggerbankweg bestimmt. Die ‚Vorgartenzonen in diesem Bereich werden als gemeinschaftlich nutzbare Aufenthaltsflächen mit Spielflächen, Vegetationszonen und Sitzbereichen gestaltet. Freiflächen zwischen den Baukörpern stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern als gärtnerisch gestaltete Bereiche zur Verfügung.

Zum Steendiekkanal hin ist auf den Baugrundstücken die Feuerwehrtrasse mit den erforderlichen Aufstellflächen in Form von Schotterrasen vorgesehen. Gegenüber dem Deichgrund der Hoch­wasserschutzanlage werden die Grundstücke durch eine einheitliche Hecke begrenzt.

Die Baukörper in Baufeld 3 liegen beidseits des von altem Baumbestand und Rasenflächen geprägten Finkswegs. Den Erdgeschosswohnungen sind privat nutzbare Terrassen zugeordnet. Abgetrennt durch eine Pflanzfläche schließen sich daran gemeinschaftlich genutzte Flächen und Spielflächen an. r die Einfriedung der Grundstücke sind einheitliche Heckenpflanzungen vor­gesehen.


 

Mit der BWVI und der Handwerkskammer wurde vereinbart, dass als Kompensation für die Umwandlung bisher als Gewerbegebiet festgesetzter Flächen in Wohnbauflächen eine ca. 600 m² große Teilfläche des Betriebshofgrundstücks an der Grenze zur Freiwilligen Feuerwehr Finkenwerder für eine Gewerbe­nutzung hergestellt wird.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 41 „Neues Wohnen am Steendiekkanal“

Zur Realisierung des Wohnungsbauvorhabens und der städtebaulichen Neuordnung des Areals ist die Schaffung neuen Planungsrechtes erforderlich. Eine Umsetzung auf Basis des bestehenden Planungsrechtes mit den Festsetzungen Gewerbegebiet und Gemeinbedarfsflächen ist nicht möglich. Auch für die Neubebauung auf Flächen der Baugenossenschaft ist wegen der größeren baulichen Ausnutzung neues Planungsrecht notwendig.

r die geplante Wohnbebauung ist die Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten (WA) vor­gesehen. Damit wird den auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen von dem gegen­über­liegenden Gewerbegebiet und den benachbarten Hafenanlagen Rechnung getragen. Hinsichtlich der zulässigen Nutzungen ermöglicht die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes darüber hinaus ein größeres Spektrum an wohnverträglichen Nutzungen. Zudem sind Räume für die Aus­übung freier Berufe in allgemeinen Wohngebieten in einem größeren Umfang als in reinen Wohngebieten zulässig.

Das an die Freiwillige Feuerwehr angrenzende für gewerbliche Nutzungen projektierte Grundstück soll als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt werden. Für die geplante Wohnbebauung stellt der Baukörper auf dem GE-Grundstück zudem einen Schutz von Emissionen, die von der südlich angrenzenden Feuerwehr ausgehen, dar.

Die im Funktionsplan weiter konkretisierte Bebauungsstruktur wird im Bebauungsplanentwurf durch enge Baukörperfestsetzungen bestimmt. Die Ausweisung von Baulinien auf den zum Steendiekkanal orientierten Gebäudeseiten der streng in einer Bauflucht angeordneten Gebäude schließt ein Vor- oder Zurücktreten von dieser Linie aus. Die Geschossigkeit der einzelnen Wohn­gebäude wird entsprechend der im Funktionsplan-Entwurf bestimmten Geschossanzahl festgesetzt. Ergänzend werden im weiteren Verfahren maximal zulässige Grundflächenzahlen (GRZ) festgelegt.

Die vorgesehenen öffentlich zugänglichen Wegeverbindungen zur Promenade am Finkenwerder Hauptdeich werden durch die Festsetzung von ‚Gehrechten planungsrechtlich gesichert.

Das Plangebiet ist Emissionen aus den auf der Rüschhalbinsel westlich des Steendiekkanals liegenden Gewerbegebieten ausgesetzt. Ebenso treten Immissionen aus den östlich Finkenwerder liegenden Hafenanlagen sowie den Binnenschiffsliegeplätzen im Steendiekkanal auf. Weiterhin gehen von der südlich des Plangebiets gelegenen Freiwilligen Feuerwehr Beeinträchtigungen aus.

Zur Beurteilung dieser Lärmimmissionen wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Bezüglich des Gewerbelärms ist danach festzustellen, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts überwiegend eingehalten werden. Angrenzend an die Freiwillige Feuerwehr wird eine ca. 600  große Fläche als GE festge­setzt. Sie bildet einen Puffer zu den anschließenden Wohnnutzungen. Zum Schutz vor Hafenlärm ist im weiteren Verfahren passiver Lärmschutz vorzusehen.

Die Straßenverkehrsflächen werden bestandsgemäß festgesetzt. Zur Herstellung eines hinter der Pappelreihe verlaufenden Fußwegs sind im Doggerbankweg Erweiterungsflächen berücksichtigt.

 

 

Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm

Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Plangebiet „Wohnbaufläche“ dargestellt. Entlang des Steendiekkanals sind die Hochwasserschutzanlage (Hauptdeichlinie) und die Grenze des Hafenge­bietes dargestellt. Das Landschaftsprogramm klassifiziert die Nutzung im Plangebiet als „Etagen­wohnen“. Der Steendiekkanal ist als Tidegewässer gekennzeichnet. Der Finkenwerder Hauptdeich am Steendiekkanal ist als grüne Wegeverbindung und Teil des 2. Grünen Rings dargestellt. Der Norden des Plangebietes ist Teil einer hier verlaufenden Landschaftsachse. Im Übergang zum Steendiekkanal ist „Schutz des Landschaftsbildes“ dargestellt.

 

 

Art des Bebauungsplanverfahrens

Der Bebauungsplan wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung als sogenannter Angebotsbebauungsplan mit Vorhabenbezug im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetz­buch aufgestellt. Die Durchführung einer Umwelt­prüfung ist nicht erforderlich. Zum Bebauungsplan werden seitens des Fachamtes Stadt- und Landschafts­planung städtebauliche Verträge mit den Projektbeteiligten geschlossen.

 

Die Planung wurde seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung intensiv mit den Projekt­beteiligten und den bezirklichen Fachämtern soweit vorabgestimmt, dass nun das Bebauungs­planverfahren eingeleitet werden kann.

 

Petitum/Beschluss

Auf Basis der Vorlage und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Land­schaftsplanung wird um Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Finkenwerder 41 (Neues Wohnen am Steendiekkanal) gebeten.

 

 

gez. Michael Mathe

 

 

Anlagen:

1.  Räumlicher Geltungsbereich B-Plan Entwurf Finkenwerder 41

2. Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 41 (Stand 01/2020)

3.  Funktionsplan-Entwurf (Stand 07/2019)

4. Entwurf Freiraumkonzept (Stand 01/2020)

5. Lageplan Baufelder B-Plan-Gebiet Finkenwerder 41

6. Städtebaulicher Wettbewerb/ Perspektive Siegerentwurf