Herr Stehmeier eröffnet die Ausschusssitzung und weist darauf hin, dass die Sitzung zu Protokollzwecken aufgezeichnet wird. Anschließend stellt er die Anwesenheit der einzelnen digitalen Sitzungsteilnehmenden fest.
Herr Stehmeier nimmt die Verpflichtung von Herrn Ramson (Fraktion DIE LINKE) vor.
Eine öffentliche Fragestunde findet nicht statt.
Der Stadtplanungsausschuss Süd stimmt der Niederschrift vom 24.09.2025 einstimmig zu - bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE.
Herr Mathe stellt den aktuellen Projektstand vor und verweist auf die Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung sowie auf die zurückliegenden Berichterstattungen im Stadtplanungsausschuss. Die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung (siehe Tagesordnung) abrufbar.
Herr Mathe weist darauf hin, dass nach erfolgreichem Abschluss des B-Plan-Prozesses Wilhelmsburg 91 „Wilhelmsburger Rathausviertel“ Ende 2024 mit dem B-Plan-Entwurf Wilhelmsburg 100 nunmehr auch für den zweiten wichtigen B-Plan-Entwurf des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung in der Nord-Süd-Achse Wilhelmsburg die zeitnahe Erreichung der Vorweggenehmigungsreife verfolgt wird. Damit würden auf Basis dieser zwei B-Pläne die planungsrechtlichen Voraussetzungen für insgesamt ca. 3.450 neuen Wohneinheiten und wichtige Wohnfolgeeinrichtungen geschaffen werden.
Herr Mathe informiert über die im Spätsommer 2025 durch sein Fachamt erfolgreich durchgeführte Öffentlichkeitsbeteiligung (ehem. öffentliche Auslegung) des B-Plan-Entwurfs Wilhelmsburg 100 „Nördliches Elbinselquartier“. In diesem Kontext ist insgesamt eine Stellungnahme fristgerecht eingegangen. Am 10. November 2025 hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung unter Einbindung der betroffenen Fachressorts der FHH und der Träger öffentlicher Belange den Arbeitskreis II zur Erörterung der sowohl in der erneuten Trägerbeteiligung als auch der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt.
Herr Mathe berichtet über die letzten Anpassungen der B-Plan-Unterlagen seit dem letzten Sachstandsbericht im Stadtplanungsausschuss Süd am 24.09.2025. Demnach hat es in der Planzeichnung nur geringfügige Verschiebungen einzelner Baugrenzen gegeben. Hier war eine ">Herr Mathe weist darauf hin, dass es sich bei der überwiegenden Zahl, der im räumlichen Geltungsbereich dieses Angebotsbebauungsplans erfassten Flächen um städtischen Grundbesitz handelt. Das derzeit durch ein leerstehendes Einfamilienhaus und eine LKW-Lagerfläche genutzte im Privatbesitz befindliche Flurstück 9920 im Bereich der Baugebiete WA2 und MU4 soll verkauft und entsprechend der geplanten planungsrechtlichen Festsetzungen mit einem überwiegend für Wohnen genutzten Baublock mit insgesamt ca. 90 Wohneinheiten bebaut werden. Zwecks Absicherung einer zeitnahen Realisierung und eines funktionalen und gestalterischen Einfügens in die künftige bauliche Umgebung hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung sowohl mit den Eigentümern als auch der Hanseatischen Siedlungs-Gesellschaft mbH (HSG) als Tochter der Hochbahn und potenzieller Käuferin/ Bauherrin einen städtebaulichen Vertrag weitestgehend endverhandelt. Die HSG hat dann jedoch ihr Engagement überraschend kurzfristig aufgekündigt. Weitere Verhandlungen mit den Eigentümern sind erst dann sinnvoll und zielführend, wenn ein neuer umsetzungswilliger Bauherr einbezogen werden kann. Damit hierdurch der weitere Verlauf des B-Planverfahrens für das Gesamtquartier nicht gefährdet wird, hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung entschieden, die Vertragsverhandlungen nach Erreichen der Vorweggenehmigungsreife fortzuführen.
Herr Mathe hält fest, dass mit dem nunmehr erreichten Planungsstand und auf Basis der Zustimmungsempfehlung des Stadtplanungsausschusses Süd und der Zustimmung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte die erforderlichen Voraussetzungen für die Vorweggenehmigungsreife des B-Plan-Entwurfs Wilhelmsburg 100 gemäß § 33 Absatz 1 BauGB vorliegen.
Herr Stehmeier bedankt sich bei Herrn Mathe für die Vorstellung und eröffnet die Diskussionsrunde.
Herr Sträter bedankt sich bei Herrn Mathe für den Vortrag und die Arbeit seines Fachamtes. Unter Verweis auf den sog. Hamburg-Standard möchte er wissen, ob dies für das ‚Nördliche Elbinselquartier' mit Blick auf den anstehenden Baugenehmigungsprozess zur Anwendung kommen soll.
Herr Mathe führt aus, dass aktuell das ‚Wilhelmsburger Rathausviertel' als Pilotprojekt für den Hamburg-Standard in die Bauantragsphase gehen soll. Das ‚Nördliche Elbinselquartier' ist neben dem Schwerpunkt Wohnungsbau, insbesondere aufgrund der geplanten neuen Infrastruktur (Elbinselcampus, Kitas, Nahversorgung, Parkanlagen etc.) ein strategisch sehr wichtiger Baustein in der Gesamtentwicklung der Nord-Süd-Achse. Auch für das ‚Nördliche Elbinselquartier' besteht der Anspruch auf Seiten der FHH, alle möglichen Prozessbeschleunigungen und Optimierungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen und dann auch zu verfolgen.
Herr Rebensdorf bedankt sich bei Herrn Mathe und lobt die Arbeit des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung und kündigt an, dass die SPD-Fraktion dem vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf gerne zustimmen wird.
Herr Stehmeier bedankt sich für die Wortbeiträge und bittet die Ausschussmitglieder über die Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung abzustimmen.
Der Stadtplanungsausschuss Süd stimmt einstimmig der Drucksache zur Erlangung der Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplan-Entwurfs Wilhelmsburg 100 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zu. Gleichzeitig wird die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte gebeten, gemäß § 6 Absatz 2 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes die Feststellung vorzunehmen.
Herr Mathe führt in den Top ein und verweist auf die Drucksache des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung. Das Quartier „Wilhelmsburg Ost" befindet sich östlich der Bahntrasse und besteht aus dem Korallusviertel und dem Wilhelmsburger Bahnhofsviertel. Es wurde im zweiten Halbjahr 2019 als Fördergebiet im hamburgischen Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) festgelegt. Bedingt durch die Corona-Pandemie wurde der Quartiersbeirat, der die Interessen der Bewohner:innen, Institutionen und Eigentümer:innen vor Ort vertritt, im Jahr 2021 beworben und 2022 eingesetzt. Der Quartiersbeirat tagt 6 mal im Jahr. Im Durchschnitt nehmen ca. 25 Personen an den öffentlichen Sitzungen teil. Jetzt steht seine Neubesetzung durch Beschluss des Stadtplanungsausschusses Süd auf Grundlage der vorliegenden Bewerbungen an. Aus der praktischen Erfahrung der bisherigen Arbeit und mit Blick auf die Bewerberlage hat der bestehende Beirat Änderungen seiner Geschäftsordnung beschlossen, die dem Stadtplanungsausschuss Süd heute bekannt gegeben werden. Da die regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen des Beirats von mehreren Mitgliedern nicht gewährleistet werden kann, soll die Zahl der stimmberechtigten Beiratsmitglieder auf 15 Mitglieder zuzüglich der politischen Vertreter:innen abgesenkt und die Verteilung der Sitze dabei der Situation vor Ort angepasst werden.
Frau Klein bedankt sich bei Herrn Mathe für die Einführung und für die laufende engagierte Arbeit des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung im Quartier einschließlich der Unterstützung des Quartierbeirates Wilhelmsburg Ost. Sie stellt fest, dass der Beirat inzwischen aktiv arbeitet und die in der Anfangszeit gesammelten Ideen gut umgesetzt wurden. Außerdem begrüßt sie die neue Zusammensetzung des Beirates, die aus ihrer Sicht sehr ausgewogen ist.
Herr Jordan kritisiert, dass Gewerbetreibende für die Arbeit im Quartiersbeirat nicht kontaktiert wurden. Herr Jorden wünscht sich, dass diese Personen bei der nächsten Neubesetzung direkt kontaktiert bzw. angeschrieben werden, damit sie sich auch beteiligen können.
Frau Groß erläutert, dass im Gebiet Wilhelmsburg Ost nur sehr wenige Gewerbetreibende ansässig sind. Der Aufruf zur Mitarbeit im Quartiersbeirat sei über verschiedene Medien und durch gezielte Ansprache im Quartier beworben worden. Es habe jedoch kein einziger Gewerbetreibender Interesse an einer Mitgliedschaft gezeigt, weshalb der verfügbare Platz an eine gewerbliche Einrichtung (Kita Froschteich) vergeben wurde. Wenn Themen, die für Gewerbetreibende von besonderem Interesse sind, auf der Tagesordnung stehen, werden auch künftig gezielte Einladungen ausgesprochen.
Herr Mathe verweist auf das frühere Sanierungsgebiet Bertha-Kröger-Platz, das unmittelbar südlich angrenzt. Dort sind mehrere Gewerbetreibende ansässig, die auch in den dortigen Beiratssitzungen vertreten waren und bei öffentlichen Veranstaltungen mitmachten. Im Gebiet Wilhelmsburg Ost sind, wie von Frau Groß ausgeführt, lediglich einige Gastronomen und Kioskbesitzer ansässig. Auch wenn sie an einzelnen Sitzungen teilnehmen, bestehe hier nicht das Interesse, aktiv und regelmäßig im Beirat mitzuarbeiten. Wenn zum Beispiel die Planungen zur Umsetzung des Boulevards konkreter werden und der Beirat dazu eingebunden wird, wird auch die Beteiligung dieser Gewerbetreibenden wieder zunehmen.
Herr Stehmeier bittet den Stadtplanungsausschuss Süd, über die Vorlage abzustimmen.
Der Stadtplanungsausschuss Süd stimmt auf Basis der Vorlage der Mitgliederliste im nichtöffentlichen Teil mehrheitlich - gegen die Stimme der AfD-Fraktion-, der neuen Zusammensetzung und Neubesetzung des Quartiersbeirates Wilhelmsburg Ost zu. Zudem nimmt der Stadtplanungsausschuss Süd die geänderte Geschäftsordnung zur Kenntnis.
Herr Mathe informiert den Stadtplanungsausschuss Süd zur aktuellen Flüchtlingssituation in der Gesamtstadt und im Bezirk Hamburg-Mitte. Die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung (siehe Tagesordnung) abrufbar.
Herr Mathe berichtet, dass hinsichtlich der Kapazitäts- und Belegungsübersicht (Asyl- und Schutzsuchende zzgl. Ukraine) die Auslastung des Gesamtsystems in Hamburg für alle Einrichtungen mit Stand 17.11.2025 bei 92,8% liegt. Herr Mathe informiert weiter zur aktuellen Zahl der ukrainischen Schutzsuchenden in Hamburg (Stand: 31.10.2025). Hiernach sind vor Verteilung insgesamt 62.341 Personen registriert. Davon sind 7.887 in andere Bundesländer verteilt worden. Somit verbleiben in Hamburg 54.444 Personen.
Herr Mathe berichtet dem Ausschuss anschließend über die Situation im Bezirk Hamburg-Mitte. Mit Stand 31.10.2025 waren im Bezirk Hamburg-Mitte insgesamt 8.965 Personen öffentlich untergebracht (im Vergleich waren es mit Stand 30.09.2025 insgesamt 9.206 Personen).
Herr Mathe weist darauf hin, dass die Auslastung der Unterbringungen aktuell bei etwa 93% in Bezug auf das Gesamtsystem von Ersteinrichtung und örU liegt. In bestehen Unterkünften gibt es kaum Reserven.
Herr Stehmeier bedankt sich bei Herrn Mathe für den Bericht. Der Stadtplanungsausschuss Süd nimmt die Ausführungen von Herrn Mathe zur Kenntnis.
Es liegen keine Anträge der Politik vor.
Herr Mathe erläutert, dass der Petent vor allem um Informationen zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des Senatsbebauungsplans Finkenwerder 32 bittet. Dieser B-Plan wurde bekanntlich durch den Senat und nicht vom Bezirksamt Hamburg-Mitte aufgestellt.
Herr Mathe informiert den Stadtplanungsausschuss Süd über die Ausgangslage und das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren. Die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung (siehe Tagesordnung) abrufbar. Der Petent möchte hierzu insbesondere wissen, ob der B-Plan Finkenwerder 32 erneut auf die Prioritätenliste gesetzt wird, wie und wann das wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren eingeleitet wird, ob es Zwischenlösungen für Teilflächen gibt und in welcher Form die Öffentlichkeit transparent informiert wird.
Herr Mathe schlägt vor diesem Hintergrund vor, dass die Mitglieder des Regionalausschusses Finkenwerder direkt vor Ort mit einem Kurzbericht über den aktuellen Sachstand die Öffentlichkeit informieren könnten. Der Senatsbebauungsplan Finkenwerder 32 verfolgt im Kern eine Nachverdichtung auf landwirtschaftlichen Flächen. Demnach sollten hauptsächlich eigentumsorientierte Einfamilienhäuser realisiert werden, weniger Geschosswohnungsbau, was Anfang der 2010er Jahre den wirtschaftlichen Entwicklungen in Finkenwerder, insbesondere durch Airbus, entsprach. Der Plan war als Angebotsbebauungsplanung gedacht, erwies sich jedoch als nicht umsetzbar, da die Erschließung bestimmter Baufelder unzureichend berücksichtigt wurde. Zudem hatte die BIS/VD nennenswert breitere Straßenraumprofile gefordert als im B-Plan festgesetzt worden sind. Zudem waren die Breiten der Verkehrsflächen im geplanten Straßenraum in den beiden südlichen Baufeldern für Mischverkehrsflächen ausgelegt. Diese sind aus Sicht der BIS/VD so nicht anordnungsfähig.
Im Weiteren erläutert Herr Mathe, dass der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss von Eigentümern aus dem Plangebiet erfolgreich angefochten wurde und das Verwaltungsgericht deren Klage stattgegeben hat. Eine nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durchgeführte Auftriebsberechnung hat ergeben, dass in die im Planfeststellungsbeschluss beschriebenen Retentionsflächen eine bisher nicht vorgesehene zusätzliche Auftriebssicherung einzubauen wäre. Vor diesem Hintergrund erfolgte die Aufhebung des wasserrechtlichen Planfeststellungbeschlusses im Mai 2025. Derzeit wird von der zuständigen Dienststelle kein erneutes Planfeststellungsverfahren angestrebt.
Herr Mathe hält fest, dass nach intensiven Beratungen und abschließender Prüfung zum Fortgang des B-Plan-Prozesses zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, BSW, BWAI, BUKEA und LIG im Ergebnis konsensual festgehalten wurde, dass eine Änderung und/oder Fortführung des B-Plan-Verfahrens nicht mehr verfolgt wird.
Herr Sträter bedankt sich für die ausführliche Erklärung zur Entscheidung bei Herrn Mathe und bittet darum, diese Informationen in einem kurzen Bericht im Regionalausschuss Finkenwerder vorzustellen, damit interessierte Bürgerinnen und Bürger sich darüber informieren können. Er schlägt vor, dem in der Eingabe unter Punkt 3 zu folgen und die Eingabe insgesamt gemäß Punkt 1.3.1 zu behandeln.
Herr Willenbrockbegrüßt den Kurzbericht im Regionalausschuss Finkenwerder und spricht sich ebenfalls dafür aus, wie unter Punkt 1.3.1 vorgeschlagen vorzugehen.
Herr Stehmeier bittet den Stadtplanungsausschuss Süd um eine abschließende Abstimmung und hält fest, dass die Punkte 1 und 2 der Eingabe auf Basis der Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung nicht unterstützt werden, wohl aber Punkt 3. Damit soll die Information der Öffentlichkeit in einer der kommenden Sitzungen des Regionalausschusses Finkenwerder erfolgen.
Der Stadtplanungsausschuss Süd stimmt einstimmig der in Punkt 1.3.1 beschriebenen Vorgehensweise zu, indem er den Vorschlag zu Punkt 3 der Eingabe teilweise annimmt und das zuständige Fachamt beauftragt, den Regionalausschuss Finkenwerder durch einen Kurzbericht über den Senatsbebauungsplan Finkenwerder 32 zu informieren.
Herr Mathe informiert den Stadtplanungsausschuss Süd über den aktuellen Sachstand des sog. Wohnungsbau-Turbos. Die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung (siehe Tagesordnung) abrufbar.
Herr Mathe berichtet, dass das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung durch Veröffentlichung im BGBI am 29.10.2025 in Kraft gesetzt wurde. Ziel des Wohnungsbau-Turbos ist es, den Wohnungsbau schneller und auch unbürokratischer voranzubringen und den dringend erforderlichen Neubau konkret durch Erleichterungen im Baugesetzbuch (BauGB) zu ermöglichen. Herr Mathe informiert über den aktuell laufenden Austausch der Bezirksämter mit der BSW. Im Oktober 2025 wurden zwei Workshops bei der BSW mit deren Rechtsamt, den Bezirksämtern unter Teilnahme der Fachamtsleitungen Stadt- und Landschaftsplanung und Bauprüfung sowie drei Fachbehörden zu den Anwendungsvoraussetzungen und Verfahren des neuen § 246e BauGB durchgeführt. Ab Dezember 2025 ist ein fachlicher Austausch in einem regelmäßigen Turnus zur Erörterung von Fallbeispielen zwischen BSW, Bezirksämtern und Fachbehörden geplant.
Herr Mathe führt zum Verfahren weiter aus, dass die sog. ‚Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB' als Voraussetzung für die Genehmigung von Befreiungen nach § 31 Absatz 3 BauGB oder von Abweichungen nach § 246e BauGB durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung zu erteilen ist. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wird nach Eingang eines entsprechenden Bauantrages durch das Fachamt Bauprüfung ersucht, die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB zu erteilen und prüft die Vereinbarkeit des beantragten Vorhabens mit den Vorstellungen zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Eine Zustimmung der Gemeinde kann dabei unter der Bedingung erteilt werden, dass der Vorhabenträger sich verpflichtet, bestimmte städtebauliche Anforderungen einzuhalten. Hierzu kann nunmehr ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und dem Vorhabenträger geschlossen werden (bei Entfall des sog. Kopplungsverbots).
Bei Vorhaben mit erheblichem Abweichungsumfang gegenüber dem Planungsrecht erfolgt seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung die Einbeziehung der Bezirkspolitik zur Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB in den Stadtplanungsausschüssen Nord und Süd. Bei Vorhaben, bei denen keine erheblichen Abweichungen gegenüber dem Planungsrecht vorliegen, wird der jeweils räumlich zuständige Stadtplanungsausschuss durch sein Fachamt informiert. Mit Blick auf die Dreimonatsfrist ab dem Ersuchen um die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB sei es bei größeren Vorhaben unerlässlich, dass diese bereits vor Einreichung des Bauantrages im Rahmen von Vorberatungen mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung unter Einbindung des Fachamtes Bauprüfung dem Grunde nach plausibilisiert werden (sog. „Phase 0").
Herr Mathe erläutert anschließend die Kerninhalte des § 31 Absatz 3 und § 264e BauGB mit den entsprechenden Erleichterungen und absehbaren Herausforderungen im operativen Planungs- und Genehmigungshandeln.
Herr Mathe informiert, dass aktuell noch keine Handreichung und/oder Ausführungsbestimmungen für die Anwendung des Wohnungsbau-Turbos seitens der BSW vorliegen. Aktuell gibt es Überlegungen der BSW, die Bezirkspolitik in allen sieben Bezirken über den Bau-Turbo zu informieren. Zeitpunkt und Format stehen noch nicht fest.
Herr Rebensdorf bedankt sich bei Herrn Mathe für seine Ausführungen.
Herr Willenbrock fragt, ob die neuen Abweichungsmöglichkeiten nur für den Wohnungsbau oder auch für Gebäude mit gemischter Nutzung gelten.
Herr Mathe antwortet, dass die Regelung des § 246e BauGB auch für in direktem Zusammenhang mit dem neuen Wohnen genehmigte weitere Nutzungen gilt. Dies betrifft den Bedürfnissen der Bewohner dienende Anlagen für kulturelle, gesundheitliche und soziale Zwecke und Läden, die zur Deckung des täglichen Bedarfs der Bewohner dienen. Dies eröffnet neue Möglichkeiten ganz im Sinne der von seinem Fachamt seit Jahren verfolgten ausgewogenen Mischung in den Quartieren. Dezidiert nicht möglich ist die Anwendung des Bau-Turbos bei reinen Gewerbevorhaben (bspw. Office- oder Hotelplanungen).
Herr Frommann möchte wissen, ob das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung bereits mögliche Flächen für Bauprojekte grob geprüft hat und ob auf diesen Flächen die Beschleunigungsmöglichkeiten nach dem Bau-Turbo, angewendet werden kann.
Herr Mathe berichtet, dass aktuell schon mehrere Vorhaben im Kontext Wohnungsbau-Turbo einschließlich der erforderlichen Zustimmung der Gemeinde im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung in der fortgeschrittenen Bearbeitung stehen. Sein Fachamt steht im engen Austausch mit dem Fachamt Bauprüfung, um die bauordnungsrechtlichen Themen bereits frühzeitig einzuordnen. Dies ist mit Blick auf die knappen Fristen (drei Monate für die Zustimmung der Gemeinde) essenziell. Herr Mathe führt weiter aus, dass sein Fachamt grob geprüft habe, wie der Wohnungsbau-Turbo bei den etwa 160 Flächen und 21.000 Wohneinheiten im Bezirklichen Wohnungsbauprogramm zur Anwendung kommen kann. Hier zeichnen sich bereits Potentiale ab. Es ist jetzt ganz wichtig, in eine verlässliche und belastbare Anwendung zu gelangen und mit der BSW und den Rechtsämtern entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Ebenfalls erforderlich ist die Schulung der Mitarbeitenden, damit die neue Gesetzeslage in Zukunft effektiv genutzt werden kann.
Herr Sträter bedankt sich bei Herrn Mathe für die Ausführungen und folgert, dass nach seinem Verständnis mit dem Wohnungsbau-Turbo die bislang in den Bauausschüssen mühsam erteilten Befreiungen zukünftig in einem einheitlichen Prozess vorab unter Berücksichtigung der für die Stadt wichtigen Belange in die Genehmigungslage gebracht werden können. Mit der Möglichkeit zum Abschluss von städtebaulichen Verträgen ohne Kopplungsverbot sind nunmehr auch wichtige Optionen gegeben. Insofern ist der Wohnungsbau-Turbo auch aus politischer Perspektive sehr interessant, da bereits frühzeitig und nicht erst zum Zeitpunkt der Baugenehmigung wichtige Punkte adressiert und verpflichtend vereinbart werden können.
Herr Mathe weist darauf hin, dass er natürlich nur für sein Fachamt und nicht für das Fachamt Bauprüfung sprechen kann. Es ist aber erfreulich, dass sein Fachamt inzwischen sehr frühzeitig und zielorientiert mit dem Fachamt BP und den Bauherren zusammenkommt, um die Vorhaben mit Blick auf die spätere Baugenehmigungsfähigkeit entsprechend aufzusetzen. Die enge und frühzeitige Zusammenarbeit wird nicht zuletzt mit Blick auf die neuen Anforderungen im Kontext des Wohnungsbau-Turbos umso wichtiger sein und kann im Gesamtprozess in Richtung Baugenehmigung sicherlich von Vorteil sein.
Der Stadtplanungsausschuss Süd nimmt die Informationen des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zur Kenntnis.
Herr Jordan erkundigt sich, warum die Elbbrücke, die von einem Schiff beschädigt wurde, weiterhin gesperrt ist. Er möchte wissen, aus welchem Grund die Sperrung noch besteht.
Herr Stehmeier weist darauf hin, dass das Thema nicht in den Aufgabenbereich dieses Ausschusses gehört. Er empfiehlt Herrn Jordan, selbst oder gemeinsam mit den AfD-Mitgliedern der Bürgerschaft eine Anfrage zu dem Thema zu erstellen.
Herr Zimmermann erkundigt sich nach dem Stand der Entwicklungen zur Brückenplanung über das Bahngleisfeld im alten Bahnhofsviertel und möchte wissen, ob es dort bereits Fortschritte gibt.
Herr Mathe informiert, dass der Quartiersbeirat Wilhelmsburg Ost in die Angelegenheit eingebunden ist, jedoch derzeit keine neuen Informationen vorliegen. Er ergänzt, dass eine Übersicht der Termine für die Informationsveranstaltungen der Deutschen Bahn zur Kenntnisnahme zu Protokoll nachgereicht werden.
Herr Jordan möchte wissen, wie der aktuelle Stand beim Bau oder der Planung des Elbtowers ist.
Herr Mathe erklärt, dass das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung/Bezirksamt Hamburg-Mitte die Planungshoheit für etwa 90 Prozent der Flächen im Bezirksamt zuständig ist. Etwa 10 Prozent der Flächen, darunter Bereiche wie die HafenCity, der Grasbrook und die Nördliche Veddel liegen außerhalb der Zuständigkeit des Bezirksamtes. Für diese Vorbehaltsgebiete ist der Senat zuständig.
Anschließend beendet Herr Stehmeier um 19:31 Uhr die Sitzung und verabschiedet die Mitglieder des Stadtplanungsausschusses Süd.