Bebauungsplan-Entwurf Wilhelmsburg 100 "Nördliches Elbinselquartier": Zustimmung zur Erreichung der Vorweggenehmigungsreife und zur Feststellung
Letzte Beratung: 03.12.2025 Stadtplanungsausschuss Süd Ö 3
Im Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 100 hat der Stadtplanungsausschuss auf Basis der Drucksache 23-0347 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung in seiner Sitzung am 16. Dezember 2024 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (ehem. öffentliche Auslegung) mehrheitlich beschlossen. Diese ist im Zeitraum vom 08. September bis zum 07. Oktober 2025durchgeführt worden. Anlässlich der zuvor durchgeführten erneuten Trägerbeteiligung ist der Stadtplanungsausschuss Süd in seiner Sitzung am 24. September 2025 seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung über den aktuellen Verfahrensstand informiert worden. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ist insgesamt eine Stellungnahme fristgerecht eingegangen. Am 10. November 2025 hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung unter Einbindung der betroffenen Fachressorts der FHH und der Träger öffentlicher Belange den Arbeitskreis II zur Erörterung der sowohl in der erneuten Trägerbeteiligung als auch der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen durchgeführt. Im Ergebnis sind aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen keine wesentlichen Änderungen des Bebauungsplan-Entwurfs erforderlich.
Im Übrigen wird auf die kontinuierliche Berichterstattung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung in den zurückliegenden Sitzungen des Stadtplanungsausschusses verwiesen.
Mit dem nunmehr erreichten Planungsstand liegen auf Basis der Zustimmungsempfehlung des Stadtplanungsausschusses Süd und der Zustimmung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte die erforderlichen Voraussetzungen für die Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplan-Entwurfs Wilhelmsburg 100 gemäß§ 33 Absatz 1 BauGB vor.
1. Zweck und Bedeutung der Planaufstellung
Das Nördliche Elbinselquartier ist zentraler Bestandteil der sog. „Nord-Süd-Achse“, welche vom Wilhelmsburger Inselpark im Süden bis zum Spreehafen im Norden, vom Veringkanal im Westen bis zur verlegten neuen Trasse der Wilhelmsburger Reichsstraße im Osten reicht. Damit stellt die Nord-Süd-Achse räumlich wie inhaltlich derzeit den bedeutendsten städtebaulichen Entwicklungsbereich auf der westlichen Elbinsel dar. Aufgrund der zentralen Lage inWilhelmsburg und dessen Nähe zum Zentrum Wilhelmsburg sind gute Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines vielfältigen Stadtraums gegeben.
Durch die seit Ende 2019 auf einer Länge von 4,6 Kilometern erfolgte Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße an die im Osten bestehende Trasse der Bahnlinie ergeben sich neue Entwicklungspotenziale insbesondere für den Wohnungsbau mit bis zu 1.600 neuen Wohneinheiten und modernen Arbeitsstätten im Plangebiet des Nördlichen Elbinselquartiers. Entlang der gesamten Nord-Süd-Achse ist dabei die Gewährleistung eines verträglichen Nebeneinanders von geplantem Wohnen und geplanten wie auch bestehenden gewerblich/industriellen Nutzungen ein zentrales Ziel der Planungen sowie der in Rede stehenden Bebauungsplanverfahren.
Im Kontext des Bezirklichen Wohnungsbauprogramms Hamburg-Mitte 2024 und des Vertrags für Hamburg sind im Zuge der Vermarktung der überwiegend städtischen Flächen im Plangebiet ca. 1.600 neue Wohnungen geplant. Davon sind mindestens 35 % als öffentlich geförderter Mietwohnungsbau vorgesehen.
2. Bebauungskonzept und Funktionsplanung (vgl. Anlage 1)
In der Sache wird auf die umfängliche Berichterstattung des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung über die Drucksache 23-0347 (Befassung im StaPlA Nord/Süd vom 16.12.2024) verwiesen, der gegenüber sich das Bebauungskonzept und die Funktionsplanung nicht geändert haben.
Das Plangebiet Nördliches Elbinselquartier erfasst einige Bestandsnutzungen, an die das Neubaukonzept anknüpft. Darunter das Vereinsgelände desWilhelmsburger Ruderclubs von 1895 e.V. (WRC), die Kleingartenanlagen der Vereine 712 „Op Schulzens Eck“, 715 „Sommerfreude“ und 716 „Unsere Scholle“ sowie den Biergarten „Zum Anleger“ am Ernst-August-Kanal. Hinzu kommen im nördlichen Plangebiet entlang des Vogelhüttendeichs vier bestehende Wohngebäude. Darunter drei Geschosswohnungsbauten und ein Einfamilienhaus.
Das Nördliche Elbinselquartier knüpft mit seinen Wegeverbindungen und Freianlagen sowohl an das bestehende Reiherstiegviertel als auch an das im Nordwesten geplante Spreehafenviertel an. Entlang des Aßmannkanals wird in Nord-Süd-Richtung eine neue Landschaftsachse geschaffen. Der zentrale Park bildet mit dem Quartiersplatz die Mitte des neuen Quartiers und soll eine entsprechend besondere landschaftliche Qualität erhalten.
Die städtebauliche Struktur des Nördlichen Elbinselquartiers lehnt sich zwar an den Blockrandstrukturen des Reiherstiegviertels an, schafft hiermit aber einen Rahmen für eine Vielzahl von Gebäudetypologien. So sollen abwechslungsreiche, in Maßstab und Höhe wechselnde Fassaden und Freiräume geschaffen werden, die Vielfältigkeit und eine soziale Durchmischung ermöglichen und garantieren sollen.
Das in der Mitte des Quartiers geplante Quartierszentrum wird mit einem Vollsortimenter, einem Discounter und ergänzenden Angeboten nicht nur die Nahversorgung des Quartiers, sondern auch der benachbarten Bestandsquartiere sicherstellen bzw. ergänzen. Hinzu kommt eine zentrale, nicht nur für Kunden zu nutzende unterirdische Quartiersgarage. Die darüber hinaus im Nördlichen Elbinselquartier geplanten Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen konzentrieren sich auf die Sockelgeschosse entlang der geplanten Verlängerung der Jaffestraße und sollen auch hier einen belebten und attraktiven Stadtraum mit öffentlichem Charakter bilden.
Die südlich des Vogelhüttendeichs vorgesehene Stadtteil- und Grundschule „Inselcampus“ bildet mit dem Quartierszentrum und der Parkanlage den östlichen Endpunkt der Quartiersachse Mannesallee. Im Ergebnis eines 2021 durch die BSB in enger Abstimmung mit dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, der BSW und der IBA durchgeführten hochbaulichen Wettbewerbs sind sowohl die hochbauliche Ausgestaltung des Schulneubau-Ensembles („Inselcampus“) als auch die Gestaltung der Freianlagen weiter konkretisiert und sowohl in die Funktions- als auch die Bebauungsplanung übersetzt worden. Weiterhin sind im Plangebiet vier gleichmäßig über das Gebiet verteilte Kindertagesstätten geplant.
Im Übergang zu den im südlich angrenzenden Plangebiet Südliches Elbinselquartier befindlichen Industrie- und Gewerbenutzungen ist ein Gebäuderiegel aus einem gewerblich genutzten Gebäude sowie einem Mobility-HUB geplant, welcher den Schallschutz der nördlich angrenzend geplanten Wohnnutzungen sicherstellen soll. Der Mobility-HUB soll neben Stellplatznachweisen für die umgebenden Baugebi
ete auch einem Angebot alternativer Mobilitätsformen sowie zugeordneter Serviceeinrichtungen dienen.
3. Neues Planungsrecht und zentrale Planinhalte (vgl. Anlagen 2 bis 4)
Das neue Planungsrecht des Angebots-Bebauungsplans Wilhelmsburg 100 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung setzt westlich des Aßmannkanals „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) fest. Durch die Festsetzung differenzierter Baufenster mit V bis VI Vollgeschossen wird sowohl ein Bezug zur Bestandsbebauung entlang der Zeidlerstraße garantiert als auch eine moderate Betonung der Verknüpfung zum östlich des Kanals anschließenden Neubauquartier ermöglicht. Unmittelbar westlich wie auch östlich des Aßmannkanals wird weiterhin „Private Grünfläche – Dauerkleingärten“ festgesetzt. Nördlich des Ernst-August-Kanals wird ebenfalls „Private Grünfläche – Dauerkleingärten“ festgesetzt, wobei für den Nahbereich entlang der hier befindlichen Hochspannungsleitung eine öffentliche Grünfläche „Parkanlage (FHH)“ vorgesehen ist. Die zentrale Parkanlage wird als öffentliche Grünfläche „Parkanlage (FHH)“ sowie als „Spielplatz (FHH)“ festgesetzt, wobei auch hier eingestreute Teilbereiche als „Spiel- und Freizeitanlage (FHH)“ sowie als „Private Grünfläche – Dauerkleingärten“ vorgesehen werden. Nördlich daran angrenzend befinden sich die „Fläche für Sport- und Spielanlagen – Ruderclub“ sowie die „Fläche für den Gemeinbedarf – Schule“ mit einer II- bis V-geschossigen Bebauung. Für die sonstigen Baublöcke im zentralen Bereich des Plangebietes ist eine differenzierte, im Wesentlichen IV- bis VI-geschossige Blockrandbebauung festgesetzt.
Entlang der Planstraße in Verlängerung der Jaffestraße, des Vogelhüttendeichs und Teilbereichen des Jaffe-Davids-Kanals werden „Urbane Gebiete“ (MU) festgesetzt, um hier eine anteilig höhere und in ihrem Spektrum breiter gefasste gewerbliche Nutzung in den Baublöcken zu ermöglichen. In den straßenabgewandten Lagen im Nordosten, südlich des Parks und entlang der Planstraße A wird WA mit III- bis V-geschossiger Blockrandbebauung festgesetzt. In vielen Baublöcken sind zwecks Differenzierung der städtebaulichen Körnung und Akzentsetzungen in Eckbereichen einzelne höhere Gebäudeteile und Hochpunkte festgesetzt.
Für das Quartierszentrum wird ein Sondergebiet SO 1 mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung, Wohnen und Dienstleistungen“ festgesetzt. Ein weiteres Sondergebiet SO 2 „Mobilität, Gewerbe und Kinderspiel“ erfasst den besagten Mobility-HUB im Süden des Plangebiets, auf dessen Dach u.a. der Freiflächennachweis für die Wohnungen im unmittelbar angrenzenden urbanen Gebiet (MU 10) erfolgen soll.
Die überbaubaren Grundstücksflächen für die Realisierung der geplanten Bauvorhaben werden durch Baugrenzen, überwiegend baukörperbezogen festgesetzt, um die gestalterischen, funktionalen und hochbaulichen Ziele des im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens abgestimmten städtebaulichen Konzepts sicherzustellen. Die in den vorgeschalteten Wettbewerbsverfahren prämierte Bebauungsstruktur wird im Bebauungsplan-Entwurf neben den beschriebenen engen Baukörperfestsetzungen planungsrechtlich auch durch Festsetzungen zu Grundflächenzahlen (GRZ), Gebäudehöhen (GH), der Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß und der Bauweise fixiert.
Die städtebauliche Neuordnung des gesamten Plangebietes stellt angesichts der komplexen Rahmenbedingungen - insbesondere der heute durch Gewerbe, Industrie und Verkehrsflächen und deren Emissionen dominierten Prägung - eine besondere Herausforderung dar. Vor diesem Hintergrund ist im Verlauf der vorangegangenen Planungen und des Bebauungsplanverfahrens selbst eine Vielzahl von Fachgutachten erstellt und teilweise fortgeschrieben worden (siehe auch hierzu Drucksache 23-0347 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung).
4. Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm
Im Flächennutzungsplan sind für den Plangeltungsbereich derzeit überwiegend „Grünflächen“ und „Gewerbliche Bauflächen“ dargestellt. Im Landschaftsprogramm findet sich die Darstellung „Naturnahe Landschaft“ (Entwicklungsbereich Naturhaushalt), „Kleingärten“ (Schutz des Landschaftsbildes), „Parkanlage“ auf der Trasse der ehemaligen Reichsstraße und eine „Landschaftsachse“ südlich und nördlich des Ernst-August-Kanals. Sowohl der Flächennutzungsplan wie auch das Landschaftsprogramm müssen deshalb seitens der zuständigen Fachbehörde parallel geändert werden (vgl. Anlage 4).
5. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Bei der überwiegenden Zahl der im Plangeltungsbereich erfassten Flächen handelt es sich um städtischen Grundbesitz. Das derzeit durch ein leerstehendes Einfamilienhaus und eine LKW-Lagerfläche genutzte im Privatbesitz befindliche Flurstück 9920 (Gemarkung Wilhelmsburg) im Bereich der Baugebiete MU 2 und WA 4 soll verkauft und entsprechend der geplanten planungsrechtlichen Festsetzungen mit einem überwiegend für Wohnen genutzten Baublock mit insgesamt ca. 90 neuen Wohneinheiten bebaut werden. Zwecks Absicherung einer zeitnahen Realisierung und eines funktionalen und gestalterischen Einfügens in die künftige bauliche Umgebung hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung sowohl mit den Eigentümern als auch der Hanseatischen Siedlungs-Gesellschaft mbH (HSG) als Tochter der Hochbahn und potenzieller Käuferin / Bauherrin einen städtebaulichenVertrag weitestgehend endverhandelt. Die HSG hat dann jedoch als Vertrags- und enge Verhandlungspartnerin ihr Engagement überraschend kurzfristig aufgekündigt. Weitere Verhandlungen mit den Eigentümern sind erst dann sinnvoll und zielführend, wenn ein neuer umsetzungswilliger Bauherr einbezogen werden kann. Um hierdurch den weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens für das Gesamtquartier nicht zu gefährden, hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung entschieden, die Vertragsverhandlungen nach Erreichen der Vorweggenehmigungsreife fortzuführen.
6. Bisheriger Verlauf des Bebauungsplanverfahrens
Der seinerzeitige Stadtentwicklungsausschuss Süd-West hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2018 der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens auf Basis der Drucksache des FachamtesStadt- und Landschaftsplanung einstimmig zugestimmt. Der Bebauungsplan-Entwurf des Fachamtes wurde am 24. September 2018 behördenintern grobabgestimmt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (ÖPD) hat am 15. Juli 2019 stattgefunden. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurde mit Durchführung des Nachgesprächs zum behördlichen Arbeitskreises I am 09. September 2024 abgeschlossen. Der Stadtplanungsausschuss Süd hat in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2025 daraufhin der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung zugestimmt. Im Anschluss hat die Rechtsprüfung vor Öffentlichkeitsbeteiligung vom Dezember 2024 bis zum April 2025 stattgefunden. Aufgrund der daraufhin erfolgten Anpassungen der planungsrechtlichen Festsetzungen ist mit Versand am 10. Juli 2025 eine erneute Trägerbeteiligung durchgeführt worden, bevor dann vom 08. September bis zum 07. Oktober 2025 die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte. Der Stadtplanungsausschuss Süd ist daraufhin in seiner Sitzung vom 24. September 2025 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung über den aktuellen Verfahrensstand informiert worden.
7. Wesentliche Änderungen nach der Zustimmung des Stadtplanungsausschusses zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Überblick
Im Rahmen der erneuten Trägerbeteiligung sind folgende Änderungen der planungsrechtlichen Festsetzungen vorgenommen worden:
• Vergrößerung der Wendeanlage am Vogelhüttendeich, nördlich der Gemeinbedarfsfläche,
• Ergänzung einer Festsetzung für die temporäre Inanspruchnahme von Vorgartenflächen in der südwestlichen Ecke des WA 9 zugunsten einer temporären Wendeanlage in der Planstraße A (§ 2 Nr. 28 VO),
• Umstrukturierung der Gemeinschaftsstellplatzanlage von Ruderclub, Gastronomiebetrieb und Schule, unter Verzicht auf das hier zuvor vorgesehene Sondergebiet,
• Konkretisierung der Lärmschutzfestsetzungen insb. die Baugebiete MU 1.1, MU 2, WA 4 und WA 6 betreffend,
• Eingeschossiger, auch den Blockinnenbereich umfassender Gebäudesockel im MU 7,
• Anpassung Zweckbestimmung Sondergebiet SO 2 zu „Mobilität, Gewerbe und Kinder-spiel“,
• Verzicht auf Nebenzeichnung 2 für den seitens der BSB nicht mehr weiter verfolgten Interimsstandort Inselcampus.
8. Eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Trägerbeteiligung und der Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der erneuten Trägerbeteiligung (Versand am 10. Juli 2025) wurden insgesamt 42 Stellungnahmen und Einwendungen der Behörden, Dienststellen und Institutionen abgegeben. Diese beinhalteten im Wesentlichen Hinweise zum Maß der baulichen Nutzung, zum Lärmschutz und zur Erschließung, führten jedoch nach eingehender Erörterung und fachlicher Abwägung nur zu geringfügigen Änderungen der Planinhalte.
Zu folgenden wesentlichen Punkten wurden im Nachgang der erneuten Trägerbeteiligung und somit vorlaufend zur Öffentlichkeitsbeteiligung Anpassungen in den Bebauungsplan-Unterlagen (Planzeichnung, Verordnungs- und Begründungstext) vorgenommen:
• Marginale Korrekturen der Lärmschutzfestsetzungen in der Planzeichnung (Lärmschutz Aufenthaltsräume und Außenwohnbereiche),
• Ergänzung Lärmschutzfestsetzung für Gemeinbedarfsfläche „Schule (FHH)“ (§ 2 Nr. 23 der VO),
• Eingrenzung der GRZ-Überschreitung im MU 6 und SO 1 nur für Tiefgaragen (§ 2 Nr. 13 der VO),
• Differenzierung der Zielpegel bei den Lärmschutzfestsetzungen (§ 2 Nr. 19 der VO),
• Klarstellung zur Optimierung der ÖPNV-Erschließung im Begründungstext,
• Klarstellung zum Begriff „Hausgruppen“ im Begründungstext,
• Klarstellung zur im Begründungstext beschriebenen Ausgleichsfläche Fischbeker Heide,
• Marginale Ergänzung im Begründungstext nach Aktualisierung des Luftschadstoff-Gut-achtens,
• Begriffsanpassung „Verlängerung Jaffestraße“, um die Fortsetzung der Jaffestraße im Plangebiet als solche beschreiben zu können.
Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung ist lediglich eine Stellungnahme der Hamburger Energiewerke (HEW) beim Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung eingegangen, die wiederum auf eine durch die HEW bereits im Rahmen der erneuten Trägerbeteiligung eingereichte Stellungnahme verwiesen hat. Die Hinweise betreffen die Anbindung des Plangebiets an das Fernwärmenetz, deren planungsrechtliche Berücksichtigung mit Befassung im Arbeitskreis II vom 10. November 2025 abschließend erörtert worden ist. Weitere Stellungnahmen sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht eingereicht worden.
Die in § 33 Absatz 1 BauGB bezeichneten Voraussetzungen zur Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung sind somit alle erfüllt, so dass mit der Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung und der Zustimmung dieser zum Bebauungsplan-Entwurf die Vorweggenehmigungsreife für den Bebauungsplan Wilhelmsburg 100 gegeben ist. Des Weiteren wird um Zustimmungsempfehlung an die Bezirksversammlung zur Feststellung des Bebauungsplans gemäß § 6 Absatz 2 Bauleitplanfeststellungsgesetz gebeten.
Beschluss:
Der Stadtplanungsausschuss Süd wird um Zustimmung der Drucksache zur Erreichung der Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplan-Entwurfs Wilhelmsburg 100 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung und um Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung zur Feststellung gemäß § 6 Absatz 2 Bauleitplanfeststellungsgesetz gebeten.
gez. Michael Mathe
Anlagen:
1.Wilhelmsburg 100 – Entwurf Planzeichnung (Stand 18.11.2025)
2.Wilhelmsburg 100 – Entwurf Verordnungstext (Stand 25.11.2025)
3.Wilhelmsburg 100 – Entwurf Begründungstext (Stand 26.11.2025)
4.Wilhelmsburg 100 – Entwurf Funktionsplan (Stand 13.11.2025)
5.Vermerk zum Arbeitskreis II vom 10.11.2025 (NICHT ÖFFENTLICH)
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