Eingabe zur Wohnraumsituation für Familien in Finkenwerder
Letzte Beratung: 03.12.2025 Stadtplanungsausschuss Süd Ö 7.1
Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte bietet Bürgerinnen und Bürgern an, sich mit Eingaben an die Politik zu wenden. Nachfolgende Eingabe ist eingegangen:
„Ich wende mich als Bürger aus Finkenwerder an Sie, da die aktuelle Wohnsituation für Familien in unserem Stadtteil zunehmend schwieriger wird. In den letzten Jahren ist es nahezu unmöglich geworden, ein normales Einfamilienhaus zu einem bezahlbaren Preisin Finkenwerder zu erwerben. Bestehende Objekte sind entweder überteuert, stark sanierungsbedürftig oder werden gar nicht angeboten.
Viele junge Familien, die hier aufgewachsen sind oder aus beruflichen Gründen in der Nähe des Airbus-Standorts leben möchten, finden keine Perspektive mehr, dauerhaft im Stadtteil zu bleiben.
Besonders enttäuschend ist, dass der Bebauungsplan Finkenwerder 32 bislang nicht realisiert werden konnte. Nach der Aufhebung des wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses im Mai 2025 scheint das Verfahren vollständig zum Stillstand gekommen zu sein. Dabei wäre genau dieses Gebiet eine wertvolle Möglichkeit, familiengerechten Wohnraum zu schaffen, ohne die bestehende Infrastruktur zu überlasten.
Ich bitte die Bezirksversammlung daher:
1. den Bebauungsplan Finkenwerder 32 erneut auf die Prioritätenliste zu setzen,
2. die zuständigen Fachbehörden aufzufordern, zeitnah ein neues wasserrechtliches
Planfeststellungsverfahren einzuleiten oder zumindest eine Zwischenlösung für Teilflächen zu prüfen,
3. die Öffentlichkeit über den aktuellen Sachstand zu informieren, damit interessierte Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, welche Schritte noch fehlen und wo Unterstützung möglich ist.
Finkenwerder ist ein gewachsener Stadtteil mit starkem Gemeinschaftssinn. Damit das so bleibt, braucht es realistische Perspektiven für Familien, die hier leben und bleiben
möchten.“
Im Vorwege wurde der Stadtplanungsausschuss Süd festgelegt, um sich mit der Eingabe inhaltlich zu beschäftigen und einen Vorschlag zu erarbeiten, wie mit der Eingabe umgegangen wird. Für die Beratung gibt es folgende Wege:
1. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit des Bezirksamtes
1.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
1.2 Das zuständige Fachamt wird um Übermittlung einer Stellungnahme gebeten, die dann zusammen mit der Eingabe vorgelegt wird.
1.3 Der Ausschuss berät die Eingabe und die Bewertung des Fachamtes. Im Ergebnis muss sich der Ausschuss zur Eingabe positionieren:
1.3.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz oder teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass das Bezirksamt um Umsetzung der Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge gebeten wird.
1.3.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
2. Die Eingabe fällt in die Zuständigkeit einer Fachbehörde
2.1 Die Eingabe geht ein, es wurde ein Ausschuss für die inhaltliche Beratung festgelegt.
2.2 Da eine Vorab-Stellungnahme nicht eingeholt werden kann, hat der Ausschuss folgende Möglichkeiten:
2.2.1 Stimmt die Politik den Beschwerdepunkten bzw. Vorschlägen ganz und teilweise zu? Dann fasst der Ausschuss den Beschluss, dass die Fachbehörde gebeten wird, die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge umzusetzen.
2.2.2 Möchte die Politik die Beschwerdepunkte bzw. Vorschläge (z.B. aufgrund der Stellungnahme des Fachamtes) nicht unterstützen? Dann fasst der Ausschuss einen entsprechenden Beschluss und begründet diese Entscheidung.
3. Weitere Möglichkeiten gemäß der Geschäftsordnung
Selbstverständlich bietet die Geschäftsordnung weitere Möglichkeiten, wie mit der Eingabe umgegangen werden soll:
3.1 Der Petentin bzw. dem Petenten wird geraten, zunächst den Rechtsweg auszuschöpfen.
3.2 Die Eingabe oder Beschwerde wird für erledigt erklärt.
3.3 Die Eingabe oder Beschwerde wird, ohne auf die Sache einzugehen, zurückgewiesen.
3.4 Die Eingabe oder Beschwerde wird für ungeeignet zur weiteren Beratung erklärt.
3.5 Die Eingabe oder Beschwerde fällt nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.
Beschluss:
Um Beratung wird gebeten.
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