Protokoll
Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 03.06.2020

Ö 1

Begrüßung

Da die Vorsitzende des Stadtplanungsausschusses nicht anwesend ist und der bisherige Stellvertreter den Ausschuss verlassen hat, eröffnet Herr Sielmann als dienstältestes Mitglied der Bezirksversammlung die Sitzung.

 

Anschließend beantragt Herr Sträter, dass der TOP „Wahl des stellvertretenden vorsitzenden Mitglieds des Ausschusses“ erst zum Abschluss der öffentlichen Tagesordnung vor dem TOP „Verschiedenes“ aufgerufen wird.

 

Der Ausschuss stimmt der Verschiebung dieses Tagesordnungspunktes einstimmig - bei Enthaltung der Fraktionen der GRÜNEN und DIE LINKE - zu.

 

Hinweis:

In der Niederschrift verbleibt der TOP an ursprünglicher Stelle.

 

Die Sitzungsleitung wird weiterhin von Herrn Sielmann wahrgenommen.

 

 

Ö 2

Wahlen

Ö 2.1

Wahl des stellvertretenden vorsitzenden Mitglieds des Ausschusses

Von der SPD-Fraktion wird Herr Oliver Sträter als stellvertretender Vorsitzender vorgeschlagen. Der Ausschuss einigt sich vorab auf eine offene Abstimmung per Akklamation. Da keine anderweitigen Vorschläge gemacht werden und sich keine Einwände gegen dieses Verfahren erheben, tritt der Ausschuss in die Wahlhandlung ein. Herr Sträter wird anschließend einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtplanungsausschusses gewählt.

 

Herr Sträter nimmt die Wahl an. Anschließend bittet er Herrn Sielmann darum, die heutige Sitzung bis zum Ende weiter zu leiten.

 

Der Ausschuss stimmt dem Vorschlag von Herrn Sträter einstimmig zu.

Ö 3

Beschlussfassung über die Niederschrift vom 05.02.2020

Ö 4

Vorlagen

Ö 4.1 - 22-0986

Bebauungsplan-Entwurf Horn 49 ("Haus im Park") Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion

Herr Mathe trägt anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) die Rahmenbedingungen, Zielsetzungen, Inhalte und den aktuellen Projektstand zum Bebauungsplan-Entwurf Horn 49 „Haus im Park" vor.

 

Herr Mathe berichtet, dass das sog. „Haus im Park" heute ohne gesonderte Festsetzung des Gebäudes planungsrechtlich Teil der umgebenden Parkanlage sei. Der Blohmspark stehe als Gartenensemble unter Denkmalschutz und wurde in der Vergangenheit durch diverse Baulichkeiten geprägt. Der Bereich des derzeitigen „Haus im Park" sei bis heute bebaut. Das Haus wurde seitens des Bezirksamtes erworben. Es werde aktuell im Einvernehmen mit dem Bezirksamt durch die Sozialbehörde zur vorübergehenden Unterbringung obdachloser Frauen genutzt.

 

Etwa 80 m nördlich des „Haus im Park" befinde sich ein weiteres, nicht gesondert festgesetztes Gebäude (außerhalb des Plangebiets) innerhalb der denkmalgeschützten Parkanlage, das heute durch die Freiwilligenbörse Hamburg und als gemeinnütziges Job-Café genutzt wird. Er merkt an, dass dieser Bereich bewusst nicht Bestandteil des Plangebiets werde, um an dieser Stelle langfristig die Landschaftsachse Horner Geest und Blohms Park zu einem zusammenhängenden Freiraum zu entwickeln. Eine Verfestigung der baulichen Nutzung durch eine planungsrechtliche Sicherung sei vor diesem Hintergrund nicht zielführend.

 

Herr Mathe erläutert, dass das Gebäudeensemble mit ca. 1.000 m2 Nutzfläche plus großer Terrasse und Gartenteil als pilothaftes Modellprojekt mit Bundesförderung als neues Gesundheitszentrum für das Quartier entwickelt, baulich modernisiert und langfristig gesichert werden soll. Neben Angeboten des kommunalen Gesundheitsmanagements sei die Einbeziehung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen einer „Praxis ohne Grenzen" geplant. Als weitere Bausteine seien die Öffnung zum Park mit Angeboten für Bewegung und Sport, die Integration von Angeboten für ältere Menschen, ein Gesundheitskiosk und eine inklusive Tagesgruppe für Kinder geplant.

Herr Mathe weist auf die Finanzierung des Projekts durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hin. Das BMG hätte zur baulichen Umsetzung eines „Experimentellen Pilotprojekts zur Entwicklung und Testung von Versorgungs- und Ausbildungsmodellen für Gesundheitsversorgung, Rehabilitation und Pflege" eine Vollfinanzierung von über 4 Millionen Euro bereits in Tranchen für 2020 bis 2022 budgetiert. Das Projekt soll daher möglichst zeitnah als Einzelvorhaben mit eigenem Finanzierungsmodell umgesetzt werden.

 

Herr Mathe berichtet, dass zur Umsetzung der geplanten Nutzungen am Gebäudebestand Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen und in Teilbereichen ggf. auch Abriss und Neubau erforderlich seien.

 

Der geplante Nutzungsmix unterscheide sich wesentlich von den bisherigen Nutzungen. Da durch die neueren Grundsatzurteile zur Beurteilung von Befreiungstatbeständen in Baugenehmigungsverfahren der Ermessensspielraum deutlich kleiner geworden sei, müsse zur Realisierung dieses Vorhabens zwingend neues Planungsrecht geschaffen werden. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung verfolge im Kontext der relevanten Rahmenbedingungen ein sog. § 13a Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren). Die Voraussetzungen dafür seien gegeben, da es sich um ein sehr kleines Plangebiet handle, bei dem ein bereits bestehendes Gebäude inklusive Zufahrt und Stellplatzanlage lediglich einer anderen Nutzung zugeführt werden soll.

 

Herr Mathe geht im Weiteren auf den derzeit vorliegenden Konzeptentwurf mit den unterschiedlichen Nutzungsbausteinen ein. Dabei verweist er auf den integrativen Aspekt der engen Verknüpfung der kommunalen, privaten und ehrenamtlichen Angebote, ergänzt durch eine Café Nutzung. Die Erschließung des „Hauses im Park" sei durch eine schmale, bereits im Bestand asphaltierte Zuwegung von der Horner Landstraße sichergestellt. Änderungsbedarf mit Eingriffen in den Park bzw. den Geesthang sei aus derzeitiger Sicht nicht erforderlich. Eine Stellplatzanlage sei am Gebäude bereits vorhanden und nach derzeitiger Kenntnis ausreichend. Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel sei gut.

 

Herr Humburg berichtet, dass das Plangebiet im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Horn 24 vom 06. Dezember 1966 liege, der - mit Ausnahme der als „Öffentliche Straßen, Wege und Plätze" festgesetzten Verkehrsflächen - ausschließlich „Öffentliche Grünflächen festsetze. Nach heutiger Rechtsauslegung hätte das „Haus im Park" nur Bestandsschutz und könne - z.B. nach einen Brand - nicht wieder errichtet werden. Er ergänzt, dass zur Umsetzung der vielfältigen Nutzungsmischung die Festsetzung Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Gesundheit, Begegnung und Wohnen" vorgesehen sei. Ein Sondergebiet sei geboten, wenn eine besondere Nutzungsvielfalt vorgesehen sei, die mit den üblichen Bestandskategorien gemäß Baunutzungsverordnung nicht oder nur unzureichend abgebildet werden könne. Neben den Einrichtungen für soziale, kirchliche, kulturelle und gesundheitliche Zwecke, besonderen Wohnformen (z.B. Übergangswohnen im Rahmen der Familienzusammenführung von Geflüchteten), seien auch Einrichtungen der offenen Begegnung (z.B. „offenes Café" mit Außenterrasse) im Sondergebiet planungsrechtlich vorgesehen. Ausnahmsweise könne auch ein Betrieb des Beherbergungsgewerbes und/oder eine Tagungsstätte mit einer untergeordneten Schank- und Speisewirtschaft zugelassen werden, ebenso Privatpraxen als Gebäude und Räume für Freie Berufe. Die das Sondergebiet umgebenden Nutzungen wie Parkanlage und angrenzende Wege- und Straßenflächen sollen bestandsgemäß festgesetzt werden. Der bestehende Denkmalschutz für die Parkanlage soll nachrichtlich übernommen werden.  

 

Weiterhin informiert er darüber, dass bezüglich des westlichen Gebäudeschenkels derzeit die Prüfung laufe, ob man diesen erhält und saniert oder abreißt und neu baut. Die Option für eine geringfügige Erweiterung des westlichen Gebäudeschenkels nach Norden analog zum östlichen Gebäuderiegel sollte ermöglicht werden. Daher sollen für die zulässige Grundfläche maximal 550 m2 festgesetzt werden. Im Bestand habe das „Haus im Park" eine Grundfläche von 500 m2. Für die einzelnen Gebäudeteile sollen keine Geschosse als Maximalzahl festgesetzt werden, sondern  eine bestandsorientierte Festsetzung der Höhen, mit absoluten First- und Traufhöhen erfolgen. Vor dem Hintergrund des Denkmal- und Landschaftsschutzes sei der Umgang mit den Stellplätzen und der Zufahrt wichtig. Die vorhandene Zufahrt soll von der Horner Landstraße mit Stellplatz- und Rangierflächen bestandsgemäß festgesetzt werden. In den sensiblen Übergangsbereichen des Sondergebiets zum Park bzw. Geesthang sollen Nebenanlagen und Stellplätze ausgeschlossen werden. 

Herr Humburg berichtet, dass der Flächennutzungsplan für den Blohms Park „Grünflächen" darstelle. Das Landschaftsprogramm stelle für das Plangebiet „Parkanlage" innerhalb der Landschaftsachse dar mit Überlagerung durch die Schraffur „Entwickeln des Landschaftsbildes". Die vorgesehenen Inhalte des Bebauungsplans seien aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar.  Es werde davon ausgegangen, dass weder der Flächennutzungsplan noch das Landschaftsprogramm zu ändern seien, zumal nach aktueller Einschätzung bauliche Eingriffe in den Park unterbleiben und das Sondergebiet deutlich unter dem für das Landschaftsprogramm maßgeblichen Schwellenwert von 1 ha liege.

 

Zum weiteren Verlauf des Verfahrens - unter der Voraussetzung, dass der Ausschuss der Vorlage heute zustimmt - erklärt Herr Humburg, dass aufgrund der derzeitigen Lage noch nicht gesagt werden könne, wann die ÖPD stattfinden könne.

 

Herr Sträter hält die Planung sowie das dahinterstehende Vorhaben für sehr sinnvoll. Die Festsetzung Sondergebiet mit den genannten Zweckbestimmungen unterstütze er ausdrücklich, da sich damit dann auch keine anderen Begehrlichkeiten entwickeln können. Seine Fraktion werde der Vorlage des Fachamtes SL zustimmen.

 

Herr Willenbrock unterstützt das Vorhaben ebenfalls.

 

Herr Hoitz kündigt ebenso die Zustimmung seiner Fraktion an.

 

Auf weitere Anmerkungen und Nachfragen der Ausschussmitglieder Herrn Sträter, Herrn Willenbrock, Herrn Hoitz, Herrn Mennerich und Herrn Behrschmidt gehen Herr Mathe, Frau Groß und Herr Humburg folgendermaßen ein:

 

· Das Gebäude sei eine einfache massive Bauweise mit einer teilweise vorgehängten Fassade aus Holzelementen.

· Der Erhalt des westlichen Gebäudeschenkels sei nicht nur aus energetischen, sondern auch aus brandschutzrechtlichen Gründen fragwürdig. Dies müsse genauer geprüft werden.

· Das Bezirksamt Hamburg-Mitte werde auch nach der Sanierung Eigentümer des Gebäudes bleiben.

· Die zukünftig zulässige Bebauung werde räumlich  sehr eng an der heutigen Bestandssituation angelegt. Es sollen nur geringfügige Erweiterungen innerhalb der festgesetzten Bauzonen ermöglicht werden. Die Fläche des Sondergebietes sei eng an den Grundstücksflächen um das Gebäude herum orientiert. Darüber hinaus seien noch gärtnerisch angelegte Böschungsflächen miteinbezogen. Die endgültige Größenfestsetzung des Sondergebietes könne sich aber noch im Rahmen der behördlichen Abstimmung ändern.

· Für die einzelnen Kernnutzungen seien Stellplatznachweise gemäß Stellplatzverordnung erforderlich. Es werde aber darauf geachtet, dass hier eine Minimallösung umgesetzt wird.

· Es sei geplant, keinen der vorhandenen großkronigen und vitalen Bäume zu fällen.

· Eine Verbreiterung der Zufahrt sei derzeit nicht geplant.

· Es müsse mit geeigneten Maßnahmen im Vorhabengebiet auf künftige Starkregenereignisse reagiert werden.

· Der Park werde durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes bewirtschaftet.

 

Ö 4.2 - 22-1001

Bebauungsplan-Entwurf Hammerbrook 14 "Hammerbrooklyn- Digital Campus" Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

Herr Mathe stellt anhand einer Präsentation den aktuellen Projektstand vor (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar). Er unterstreicht, dass das Bezirksamt/ Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung sowie der Oberbaudirektor den Vorhabenträger gerne bei seinem Vorhaben auf Basis des aktuellen Planungsrechts unterstützt hätten. Es sei jedoch nach intensiver Prüfung relativ schnell klar geworden, dass das Projekt nur mit neuem Planungsrecht realisiert werden könne.

Herr Mathe geht zunächst auf die Lage des Plangebiets ein. Dieses befinde sich im südwestlichen Bereich des Stadtteils Hammerbrook und werde geprägt durch die unmittelbare Nähe zum Großmarkt und dem nördlich angrenzenden Gleisfeld. Südlich des Plangebiets verlaufe der Oberhafen. Auf der dem Plangebiet gegenüberliegenden Uferseite liege der sogenannte „Kreativkai“ des gewerblich genutzten Oberhafenquartiers. Westlich befinde sich die Oberhafenbrücke.

 

Herr Mathe geht auf die Bestandsnutzung im Plangebiet ein. Das ca. 6,2 ha große Plangebiet sei insgesamt durch eine heterogene Bebauung geprägt. Im westlichen Teil befinde sich ein Baublock, in dem einzelne Gebäude der ursprünglichen gründerzeitlichen Bebauung im Zusammenspiel mit Neubauten aus den 1990er Jahren einen geschlossenen Blockrand ausbilden. Im Westen des Baublocks liege das siebengeschossige „Fruchtkontor“, ein Bürogebäude aus Rotklinker-Lochfassade, das zur westlichen Oberhafenstraße geschlossen sei und sich in Richtung Osten bügelförmig öffne. Nach Osten hin seien an dieses Gebäude in den 1990er Jahren an den Straßen Stadtdeich und Banksstraße zwei siebengeschossige Baukörper angebaut. Die Traufhöhe des Ensembles betrage ca. 25 m. Südlich des „Fruchtkontors“ verlaufe die Straße Stadtdeich, die den Baublock auch östlich umfasse und in die Banksstraße münde. Die Banksstraße trenne das Plangebiet von den nördlich gelegenen Bahngleisen und münde im weiteren Verlauf über die Lippeltstraße in die übergeordnete Amsinckstraße. Östlich der Straße Stadtdeich befinden sich drei Gewerbehallen. Der Großmarkt selbst mit seinen prägnanten stadtbildwirksamen Gebäuden schließe unmittelbar am Südufer des Schleusenkanals an. Die Deichpromenade mit dem Gewässer des Oberhafens bilde den südlichen Abschluss des Plangebiets und sei eine beliebte Strecke für Fußgänger und Radfahrer. An dieser Stelle verlaufe auch die sehr belebte Veloroute 9. Der Bereich zwischen der Deichpromenade und der Straße Stadtdeich sei bislang als Stellplatzanlage genutzt worden. Er stelle mit den Flächen nördlich des Schleusenkanals den zentralen Bereich für die hier in Rede stehende städtebauliche Entwicklung dar.

 

Im Weitern geht Herr Mathe auf das zurückliegende Wettbewerbsverfahren im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens ein. Im August 2019 habe die private Eigentümerin der Flächen zwischen dem Schleusenkanal und der Straße Stadtdeich für einen Teil des Plangebiets eine sogenannte Ideenmeisterschaft zur städtebaulich-architektonischen Neuordnung der Flächen ausgerichtet. Dazu sein insgesamt fünf internationale Architekturbüros eingeladen worden, um Beiträge für ein baulich-räumliches und inhaltliches Konzept in einem co-kreativen Prozess zu entwickeln. In der Jurysitzung vom 20. Januar 2020 seien die Büros EM2N (Zürich) und Bruther (Paris) mit der weiteren Planung beauftragt worden. Das städtebauliche Konzept wurde in einen Funktionsplanentwurf übersetzt. Auf dieser Basis wurde zwischenzeitlich seitens des Fachamtes der neue Bebauungsplanentwurf erarbeitet.

 

Herr Mathe stellt die beabsichtigten Kernnutzungen im Plangebiet vor. Unter dem Namen „Hammerbrooklyn Digital Campus“ soll ein Ort für diverse digitale Dienstleistungen entstehen. Das Projekt, zu dem neben dem eigentlichen Campus auch ein Pavillonbau und ein neues Hochhaus am Oberhafen zählen, soll in drei Bauabschnitten realisiert werden. Im Vorfeld sei bereits in der westlichen Ecke des Plangebiets und am Eingang der Straße Stadtdeich ein Ensemble aus grünen Containern aufgestellt worden, die temporär für Startups, Meetings und Veranstaltungen genutzt werden. Den ersten Bauabschnitt bilde der Wiederaufbau des Pavillons der USA auf der EXPO 2015 in Mailand, der auf Grundlage einer Befreiung von den Festsetzungen des geltenden Planungsrechts im Laufe des Jahres 2020 fertiggestellt werde. Dieses überwiegend fünfgeschossige Bauwerk erstrecke sich parallel zum südlichen Schenkel des „Fruchtkontors“ und verfüge über ca. 7.500 m2 BGF. Hier sollen Unternehmen und Startups in interdisziplinären Teams an den neuen digitalen Transformationsprozessen und Zukunftsprojekten arbeiten. Konferenzräume, Seminarangebote, Co-Working-Places, Ausstellungsräume und Gastronomie zählen zu den geplanten Nutzungen.

Im zweiten Bauabschnitt zwischen dem begehbaren Deich und den bestehenden Gewerbehallen westlich des Schleusenkanals soll das „Solution Building“ - ein fünfzehngeschossiges Gebäude (inklusive Technikgeschoss) in Holz-Hybrid-Bauweise mit ca. 9.550 m2 BGF für Büronutzung geplant werden. Für das Gebäude sei bereits im Vorfeld der Ideenmeisterschaft ein Wettbewerb durchgeführt worden, den das Hamburger Büro Spine Architects für sich entscheiden konnte. Über horizontale, verschobene Geschosse soll eine flexible Grundrissnutzung ermöglicht werden. Das Sockelgeschoss soll als verbindendes Element analog zum benachbarten Pavillon in Stahlbeton-Massivbauweise ausgeführt werden. Die darüber liegenden Geschosse seien - mit Ausnahme der Treppenhäuser - als tragende Holzmassivkonstruktion geplant.

Mit dem dritten Bauabschnitt soll als perspektivische Planung westlich des Schleusenkanals nach Aufgabe der dortigen Großmarktnutzung in 2024/2025 der „Campus of Solutions“ entstehen. Hier seien nach den aktuellen Planungen drei Neubauten in Holz-Hybrid-Bauweise, inklusive Tiefgarage mit einer BGF von bis zu 50.000 m2 projektiert. Das dreizehngeschossige „Stairway-Building“ soll gemeinsam mit dem westlichen Flügel des Bestandsbaublocks den Straßenraum Stadtdeich fassen. Mit der terrassenförmigen Architektur bilde das Gebäude eine städtebauliche Dominante. Gemeinsam mit den weiteren Baukörpern soll eine offene Blockstruktur um den zentralen Platz entstehen.

Herr Mathe geht auf die bestehende Blockrandbebauung ein. Im Zuge dieser städtebaulichen Entwicklung stelle sich die wichtige Frage zu ihrer weiteren Entwicklung. Mit dem neuen Bebauungsplanverfahren soll der Bestand an dieser Stelle gesichert und das Planungsrecht an die tatsächliche Nutzung angepasst werden. Dies sei nach dem bestehenden Planungsrecht heute nicht gegeben.     

 

Herr Humburg stellt anschließend die geplanten Festsetzungen im Plangebiet vor. Aufgrund der zentralen Lage und der vorgesehenen Kernnutzung verfolge das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung für das Plangebiet die Festsetzung eines Kerngebiets. Das Kerngebiet umfasse auch die bestehende Blockrandbebauung, die heute auf Grundlage des Durchführungsplans D83/51 teilweise als Geschäftsgebiet und teilweise als Fläche für besondere Zwecke (Obst- und Gemüse-Großmarkt) festgesetzt sei. Ob und in welcher Lage anteiliges Wohnen im Kerngebiet zulässig sein sollte, müsse in dem Bebauungsplanverfahren geklärt werden. Die Straßen sollen als öffentliche Straßenverkehrsflächen festgesetzt werden. Die Deichpromenade soll zur Sicherung der Zugänglichkeit als Fuß- und Radweg als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - Fuß- und Radweg - festgesetzt werden. Parallel zum Schleusenkanal soll ein mit Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit zu belastender Streifen mittelfristig eine attraktive Fußwegverbindung zwischen Hammerbrook und dem Sonninpark und der Deichpromenade herstellen.

Die Gebäudekubaturen sollen für alle geplanten Baukörper durch baukörperbezogene Baugrenzen mit einem gewissen Spielraum für die weitere hochbauliche Qualifizierung definiert werden. Auch die Baukörper der bestehenden Blockrandbebauung sollen bestandsorientiert mit baukörperbezogenen Baugrenzen festgesetzt werden. Zur Sicherstellung der hochbaulichen Entwicklung sollen neben der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl zudem Gebäudehöhen und/oder, die Zahl der Geschosse als Höchstmaß festgesetzt werden.

 

Herr Mathe erklärt, dass der Bebauungsplan-Entwurf auf den Ergebnissen der vorgelagerten Wettbewerbsverfahren basiere. Im Laufe des Bebauungsplanverfahrens seien insbesondere die Höhenentwicklung, die einzuhaltenden Abstandsflächen gemäß der Hamburgischen Bauordnung und die städtebauliche Dichte der Baukörper im Hinblick auf die städtebauliche Verträglichkeit zu überprüfen. Wegen der zum Teil sehr deutlichen Überschreitung der gemäß Baunutzungsverordnung bestimmten Obergrenze des Maßes der baulichen Nutzung bei der Geschossflächenzahl von 3,0 in Kerngebieten auf bis zu 6,2 sei eine sorgfältige Abwägung unter besonderer Beachtung der Auswirkungen im Hinblick auf Belichtung und Verschattung erforderlich.

 

Herr Humburg berichtet über das geltende Planrecht. Für den überwiegenden Teil des Plangebiets gelte heute der Durchführungsplan D83/51 vom 16. Juni 1953 mit der Darstellung als Fläche für besondere Zwecke (Obst-und Gemüse-Großmarkt). Für kleine Teile des Plangebiets setze der Durchführungsplan D83/51 ein Geschäftsgebiet mit fünf Geschossen als Höchstmaß fest. Dies betreffe insbesondere die Flächen des „Fruchtkontors“. Mit dem Durchführungsplan D83B vom 10. Juli 1959 sei für Teile des Bestandsbaublocks das geltende Planrecht zum Geschäftsgebiet geändert worden. Dabei sei für die Geschäftshäuser eine Geschossigkeit von eins bis elf als Höchstmaß festgesetzt worden.

 

Herr Humburg führt fort, dass im Flächennutzungsplan überwiegend „Flächen für Gemeinbedarf - Landesbetrieb Großmarkt“ dargestellt seien. Beidseitig des Schleusenkanals stelle der Flächennutzungsplan „Grünflächen“ dar. An der Uferkante des Oberhafens seien darüber hinaus die Hafengebietsgrenze und die Hauptdeichlinie dargestellt.

Im Landschaftsprogramm seien „Gemeinbedarfsflächen“, „Wasserflächen“ und eine „Parkanlage“ entlang der Deichanlage sowie eine „Grünanlage, eingeschränkt nutzbar“ im Uferbereich des Schleusenkanals dargestellt. Das Plangebiet liege innerhalb einer im Landschaftsprogramm dargestellten Grünachse und in einem „Entwicklungsbereich Naturhaushalt“. Für die Parkanlage im Uferbereich des Oberhafens sei im Landschaftsprogramm zudem ein Klärungsbedarf gegenüber dem Flächennutzungsplan dargestellt. Herr Humburg berichtet, dass sowohl der Flächennutzungsplan als auch das Landschaftsprogramm parallel berichtigt werden müssten.

 

Herr Mathe fasst zusammen, dass zur Umsetzung der in Rede stehenden Gesamtplanung neues Planungsrecht erforderlich sei. Hierfür werde seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung die Aufstellung eines Angebotsbebauungsplans mit Vorhabenbezug verfolgt. Im weiteren Verfahren sei zu prüfen, ob ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden könne. Zur verbindlichen Umsetzung der geplanten Neubaumaßnahmen werde zwischen dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und der Vorhabenträgerin ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. 

 

 

Herr Sträter geht kurz auf die sehr kompakte Bebauung mit geringen Abstandsflächen ein. Nach seinem Dafürhalten sei dies bei dem projektierten Vorhaben jedoch akzeptabel. Bei der Planung gehe es zwar nicht um Wohnungsbau, es sei aber ebenso wichtig, der digitalen Zukunft der Stadt gerecht zu werden. Seine Fraktion werde deshalb der Vorlage des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung gerne zustimmen.

 

Auf weitere Anmerkungen und Nachfragen der Ausschussmitglieder Herrn Sträter, Herrn Dworzynski, Herrn Willenbrock, Herrn Mennerich und Herrn Behrschmidt geht Herr Mathe folgendermaßen ein:

 

· Bei der Jury-Sitzung im Januar 2020 sei die Politik beteiligt gewesen.

· Der Straßenraum in der Banksstraße müsse im Gesamtkontext mit betrachtet werden. Die durch das Vorhaben ausgelösten Umbaumaßnahmen seien unter Kostenbeteiligung der Vorhabenträger vorzunehmen.

· Die Anbindung des Standortes werde durch ein Verkehrsgutachten überprüft und plausibilisiert.

· Es werde mit dem Investor aufgrund der heute erhaltenen Hinweise über eine Verbesserung der Rad- und Fußwegsituation unter Hinzuziehung der privaten Flächen gesprochen.

· Die Anregung auf eine Radwegergänzung am Schleusenkanal werde geprüft. Dabei seien auch Belange des Denkmalschutzes zu berücksichtigen.

· Am Hammerbrooklyn Digital Pavillon solle ein Platz entstehen. Die endgültige Gestaltung werde noch geprüft.

· Da es sich um eine Privatfläche handele, könne der Vorhabenträger durch einen städtebaulichen Vertrag dazu verpflichtet werden, eine öffentlich nutzbare Grünfläche im westlichen Eingangsbereich anzulegen.

· Die Frage, ob eine Fußgängerbrücke über den Schleusenkanal in Richtung des „Mehr-Theater“ geplant wird, werde mitgenommen und geprüft.

· Auch die Frage, ob in Teilbereichen am Schleusenkanal Gastronomie mit Außenflächen vorstellbar sei, werde plausibilisiert.

 

Ö 4.3 - 22-0987

Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 41 "Neues Wohnen am Steendiekkanal" Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion

Herr Mathe trägt anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) den aktuellen Projektstand vor. Er erinnert an die sehr ausführliche Vorstellung des Projekts in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 05.02.2020. Im Weiteren geht Herr Mathe auf den geplanten Flächentausch von zwei Grundeigentümern im Plangebiet ein. Dadurch sollen zusammenhängende Grundstücksflächen für die jeweiligen Eigentümer geschaffen werden. Anschließend stellt er die derzeitige Zeitschiene vor. Die Vorweggenehmigungsreife werde danach bei einem guten Verlauf des Bebauungsplanverfahrens seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung für Ende 2021 angestrebt.

 

Herr Dworzynski dankt Herrn Mathe für den Vortrag und den positiven Verlauf des Planverfahrens. Er kündigt Zustimmung seiner Fraktion an.

 

Auf Nachfrage von Herrn Willenbrock geht Herr Mathe auf den Anteil von öffentlich geförderten Mietwohnungsbau im Plangebiet ein. Zu dem bereits konkret projektierten Anteil in Baufeld 2 komme langfristig noch ein hoher Anteil auf den Flächen der Baugenossenschaft hinzu.

 

Ö 5

Zukunftsbild Stadtraum Horner Geest 2030 – Wiederaufnahme Werkstattverfahren (Kurzinformation des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung)

Frau Groß beginnt ihren Vortrag mit der Verteilung eines Flyers zur aktuellen Wiederaufnahme des städtebaulich-freiraumplanerischen Werkstattverfahrens „Stadtraum Horner Geest - Zukunftsbild 2030“. Anschließend geht sie anhand der Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) auf die verschiedenen Phasen des Verfahrens ein:

 

Nach dem gut besuchten Start im November 2019 hatten sechs Teams ihre Arbeit aufgenommen:

 

· ADEPT

· Baukontor / atelier girot / Feddersen & Klostermann

· BeL Sozietät für Architektur / coido architects / Copenhagenize / Karres en Brands

· LIN Architekten / Berlin

· LRW Architekten und Stadtplaner / RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten

· Vandkunsten Architects

 

Das Team LIN Architekten hat Berlin hat zwischenzeitlich die weitere Bearbeitung eingestellt. Die Arbeiten der fünf Teams wurden im März 2020 mit einer Einladung zum Dialog auf der Homepage (LINK s.u.) und in einer öffentlichen Ausstellung präsentiert. Aufgrund der Corona-Pandemie musste die Ausstellung ab dem 15.03.2020 unterbrochen und anschließend der weitere Verfahrensablauf nachgesteuert werden.

 

Die Ausloberinnen (Bezirksamt Hamburg-Mitte/ Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und BSW/ Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung) haben sich im Mai auf einen neuen „Fahrplan“ verständigt. Es sei gelungen, unter Beachtung eines Hygienekonzeptes neben der digitalen Veröffentlichung auch die öffentliche Präsenz-Ausstellung fortzuführen, um an den Stand vom März 2020 anknüpfen zu können. Als nächster Termin werde das Beurteilungsgremium am 19.06.2020 zusammentreten, um zu entscheiden, wer in der 2. Phase am Zukunftsbild weiterarbeiten solle und welche fachlichen Hinweise den Teams dafür mitgegeben werden sollen. Die Ergebnisse der Beteiligung werden für die Erörterung und Entscheidung frühzeitig zur Verfügung gestellt und einbezogen.

 

Im August 2020 folge ein Werkstatttermin mit dem Beurteilungsgremium und hiernach eine öffentliche Werkstatt (unter der Voraussetzung, dass dies im 2. Halbjahr 2020 wieder möglich sei).

Die Zeitschiene bis zum Abschluss des Werkstattverfahrens werde noch konkretisiert.

 

 

Herr Mathe bekräftigt seinen Dank an den Eigentümer der Einkaufszentren Horn und Manshardtstraße, der sich dem gesamten Prozess mit weitreichenden Entwicklungsansätzen für seine Bestandssituationen an beiden Standorten aufgeschlossen zeige und der erneut seine Räumlichkeiten unbürokratisch für die Fortführung der öffentlichen Ausstellung zur Verfügung gestellt habe.

 

Anschließend präsentiert Frau Groß kurz die ersten Entwurfsskizzen der Büros.

Alle Interessierten seien zur öffentlichen Ausstellung der Ideenskizzen „Zukunftsbild Horner Geest 2030“ im EKZ Manshardtstraße, Manshardtstrasse111, 22119 Hamburg zu den veröffentlichten Öffnungszeiten eingeladen. Hier könne man sich informieren und über einen Fragebogen einbringen.

 

Frau Groß weist zudem auf die Internetseite https://beteiligung.hamburg/horner-geest-2030/#/projectinfo <https://beteiligung.hamburg/horner-geest-2030/> hin, auf der man sich ebenfalls über den gesamten Projektverlauf (ab November 2019 fortlaufend) informieren könne und in mehreren Dialogphasen Hinweise und Anregungen geben kann.

 

Herr Sträter lobt die nach seiner Auffassung gut gewählte Form der Beteiligungsmöglichkeit und dankt dem Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und weiteren Beteiligten.

 

Ö 6

RISE-Fördergebiet Wilhelmsburg-Ost – Städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb (Kurzinformation des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung)

Herr Mathe weist eingangs darauf hin, dass derzeit zwischen den Auslobern (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung und Vonovia) und dem wettbewerbsbetreuenden Büro intensiv der Verfahrenstyp unter Einbindung der Kammer geprüft werde. Die Teams sind interdisziplinär (Architekten/ Stadtplaner, Grün-/ Freiraumplaner) und werden verkehrsplanerisch beraten. (Nachrichtlich: Das Verfahren wurde im August 2020 als „Werkstattverfahren Städtebau/Freiraum „Wilhelmsburg-Ost" gestartet). Anschließend geht er anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) auf die Ausgangssituation im Fördergebiet, die Ziele und die räumlichen Schwerpunkte der Auslobung ein. Es soll eine vertiefende Ausarbeitung in vier sog. Fokusräume geben (Neue Quartiersmitte für das Korallusviertel; Quartierseingang Süd / Jungnickelstraße; „Koralluspark" mit neuem Wohnen und Kleingärten; Quartiersgarage Korallusstieg). Herr Mathe geht auf die verfolgte Zeitschiene ein und kündigt gegenüber den Fraktionen die Übersendung des Auslobungstextentwurfs für Juli 2020 an.

 

Herr Behrschmidt weist in Bezug auf die Quartiersgarage darauf hin, es solle aus energetischen Gründen darauf geachtet werden, dass später eine Umnutzung stattfinden könne. In der Erstellung solcher Garagen stecke viel Energie in Form von Baustoffen, so dass ein späterer Abriss nicht sinnvoll wäre.

 

Herr Mathe führt aus, dass diese Fragen bei der Projektentwicklung geprüft werden. Eine mögliche Umnutzung hänge unter anderem auch von der gewählten Gebäudetypologie und Baukonstruktion ab.

 

 

Ö 7

Neues RISE-Fördergebiet Veddel – Stand Integriertes Entwicklungskonzept (IEK) (Kurzinformation des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung)

Herr Mathe stellt anhand einer Präsentation den aktuellen Arbeitsstand zum Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) für das neue RISE-Fördergebiet Veddel vor (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar).

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung arbeitet auf Basis der Verabredung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) am Entwurf des Integrierten Entwicklungskonzeptes mit dem Ziel einer Neu-Festlegung zu Ende 2020 durch den Senat. Entsprechend den programmatischen Vorgaben der integrierten Stadtteilentwicklung in Hamburg (RISE) wurden für die Veddel drei so genannte übergeordnete Gebietsleitziele herausgearbeitet und für 5 fachliche Handlungsfelder (städtebauliche Strukturen; Wohnen / lokaler Wohnungsmarkt  / Wohnungswirtschaft; Grün- / Freiflächen / Wohnumfeld / öffentlicher Raum; Bildung; Soziales) weitergehende Zielsetzungen ausformuliert. Grundlage bildet die Bilanzierung des bisherigen Förderverfahrens „Veddel - Kleiner Grasbrook" mit den daraus abgeleiteten weiteren Entwicklungsbedarfen für die Veddel in funktionaler und räumlicher Verflechtung mit den übergeordneten aktuellen Projekt- und Entwicklungsplanungen in unmittelbarer Nachbarschaft im Süden (Hafenbahnpark, Standortplanung Elbdome an S-Bahn- / PR-Station) und im Nordwesten (Stadtteilplanung Grasbrook).

 

In Folge des Testplanungsverfahrens „Stadteingang Elbbrücken" wird derzeit für den Teilraum Veddel-Nord" ein städtebaulich-freiraumplanerischer Funktionsplan für die nördliche Veddel erarbeitet. Dieser soll die Bedarfe der Veddel aufnehmen und integrieren. Im Rahmen einer späteren Konzeptfortschreibung soll dieser Plan dann in das IEK überführt werden.

Nach Vorklärung des Entwurfs mit der BSW wird das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung die TÖB-Abstimmung einleiten. Der Beirat und die Stadtteilöffentlichkeit werden in die fachliche Erörterung einbezogen.

Herr Sträter bittet darum, die Präsentation im Ratsinformationssystem kurzfristig zur Verfügung zu stellen. Zudem fragt er nach der Verknüpfung mit dem Projekt „Überprüfung der sozialen Infrastruktur".  Zum Thema Stadtteilbibliothek fragt er nach der aktuellen Sachlage.

 

Frau Groß erläutert, dass der Auftrag der Bezirksversammlung, die soziale Infrastruktur auf der Veddel zu überprüfen, selbstverständlich mit der RISE-Gebietsentwicklung verschränkt werde. Das Vorhaben werde federführend durch das Fachamt Sozialraummanagement und in enger Abstimmung mit ihrer Abteilung Integrierte Stadtteilentwicklung bearbeitet. Wenn sich aus den Ergebnissen dieses Prozesses konkrete Realisierungsbedarfe abzeichnen, sollen diese als Förderprojekte in das IEK integriert werden. Bereits heute werde überlegt, auf dem Kirchenstandort der Immanuelkirche zukünftig ein „soziales Gemeinschafts- bzw. Dienstleistungszentrum" für die Veddel zu entwickeln. Auch die Standortfrage der Schulbücherei / Stadtteilbibliothek werde gemeinsam bewegt. Hier zeichne sich aktuell eine Interimslösung ab, die für alle Seiten tragfähig sei. An welchem Standort zukünftig dieser „Lese- und Lernort" etabliert werden könne, sei aber noch offen. Hierzu sei man mit allen Akteuren im engen Kontakt. Sie verweist noch einmal auf den Entwurfsstand der heute gezeigten Präsentation.

 

Ö 8

Soziale Erhaltungsverordnungen – Genehmigungskriterien für die Praxis (Kurzinformation des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung)

Frau Groß erinnert an die zu Beginn der Legislaturperiode stattgefundene Information zum Aufgabenbereich „Soziale Erhaltungsverordnung“ im Stadtplanungsausschuss. Anschließend stellt sie anhand einer Präsentation (die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung unter <https://gateway.hamburg.de> abrufbar) die vier im Bezirk Hamburg-Mitte vorhandenen Gebiete nach §172 BauGB (Erhaltungssatzung) St. Georg, St. Pauli, Nördliche und Südliche Südstadt vor. In diesen Gebieten werde seit etwa 9 Jahren im Vollzug gearbeitet. Konkret bedeute dies:

 

· Fachliche Beratung von Eigentümerinnen und Eigentümern, Architekten, Bauherren und Kaufinteressenten

· Genehmigungsprüfungen bei baulichen Maßnahmen oder bei Anträgen auf Umwandlungen

· Prüfung der Anwendung von Vorkaufsrechten nach §24 BauGB und ggf. Vorbereitung von Abwendungsvereinbarungen nach §27 BauGB.

 

Anschließend berichtet Frau Groß, dass die BSW Ende 2019 einen übergeordneten „Leitfaden für die Praxis“ veröffentlicht habe. Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung bereite zudem aktuell einen Katalog mit Genehmigungskriterien und Merkblättern für Prüfungen bei baulichen Maßnahmen vor (Konkretisierung für bezirkliche Aufgabenwahrnehmung) vor. Eine Ausschussbefassung sei nach den Sommerferien geplant. Hierzu geht sie nachfolgend auf wichtige Details, die Ziele sowie die weitere Zeitschiene ein.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hoitz antwortet Frau Groß, es gehe darum, unstrittige Kriterien und Hinweise zu bündeln und gleichzeitig auf die Einzelfallbetrachtungen hinzuweisen. Es gehe um einen Minimalkonsens, der sich aus dem BauGB, der laufenden Praxis und dem Praxisleitfaden ergeben und  dem aus Sicht des Fachamates Stadt- und Landschaftsplanung auch die anderen Bezirke folgen könnten. Die Abstimmung werde in Kürze erfolgen.

 

Herr Mathe unterstreicht, dass er ein dem Grunde nach einheitliches Handeln in allen Bezirksämtern für wichtig halte - auch und gerade im Hinblick auf künftige Verfahren vor den Verwaltungsgerichten. Gleichwohl geht es um Einzelfallbewertungen mit spezifischen Ermessungsspielräumen. Da sein Fachamt für den Geschäftsbereich „Soziale Erhaltungsverordnungen“ die Federführerrolle wahrnehme, bestehe von dort der Anspruch, dieses wichtige Rechtsinstrument für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung aufgrund der bisherigen Erfahrungen und Besonderheiten in den Anwenderbezirken durch eine stringente und belastbare Praxis in der Umsetzung resp. im Vollzug weiter zu stärken.

 

Auf Nachfrage von Herrn Willenbrock antwortet Herr Mathe, dass die Grundlagen, auf der hin Bewertungen und Entscheidungen getroffen werden, transparent sein müssten, um nicht angreifbar zu sein.

 

Ö 9

Stellungnahme der BSW zur Drs. Nr. 22-0589 „Durchführung eines städtebaulich-freiraumplanerisches Wettbewerbsverfahren für eine verantwortungsvolle Nachverdichtung in Rothenburgsort

Herr Mathe erklärt, dass die Stellungnahme aufgrund eines Büroversehens nicht vorab an die Ausschussmitglieder versandt wurde.

 

Hinweis des Protokollführers:

Die Stellungnahme wurde im Nachgang zur Sitzung an die Mitglieder des Stadtplanungsausschusses versandt.

 

Ö 10

Anträge

Ö 10.1 - 22-1002

Tiefgarageneinfahrten nur noch über Hauptverkehrsstraßen (Antrag der GRÜNEN-Fraktion)

Herr Behrschmidt erläutert den Antrag.

 

Herr Hoitz erklärt, dass er diesen Antrag als absurd betrachte, da er mit dem geltenden Recht nicht im Einklang stehe. Seine Fraktion werde ihn ablehnen.

 

Herr Mennerich erklärt ebenso wie sein Vorredner, dass eine Tiefgaragenzufahrt nicht automatisch die Lebensqualität der Menschen vor Ort beeinträchtige. Zudem würden die Zufahrten an den Hauptverkehrsstraßen zu zusätzlichen Beeinträchtigungen des motorisierten aber auch des Fußgängerverkehrs führen. Auch er werde den Antrag ablehnen.

 

Herr Sträter hält eine Verringerung des Pkw-Verkehrs grundsätzlich für gut, eine generelle autofreie Innenstadt werde aber nicht unterstützt. Die vorhandenen Steuerungsmöglichkeiten seien nach seiner Ansicht in der Vergangenheit, insbesondere in Bebauungsplanverfahren, gut gewählt worden. Der Antrag werde aus diesen Gründen nicht unterstützt.

 

Herr Sediqi berichtet aus eigenen Erfahrungen, dass eine Tiefgaragenzu- bzw. -ausfahrt an einer Hauptverkehrsstraße zu erheblichen Gefährdungen im fließenden Verkehr führen könne.

 

Ö 11

Verschiedenes

Ö 11.1

Bebauungsplanverfahren Wilhelmsburg 102 – Spreehafenviertel (Sachstandsbericht im Vorfeld der öffentlichen Plandiskussion)

Herr Mathe berichtet, dass die bisherige Regelung zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften mit Blick auf das laufende Bürgerbegehren „Der wilde Wald bleibt“ an die besondere Situation während der Corona-Pandemie angepasst worden sei. Das ursprüngliche Fristende sei der 14.05.2020 gewesen. Diese Frist sei nach aktuellem Stand bis zum 31.07.2020 verlängert worden. Mit Aufhebung des Verbotes von Veranstaltungen und Versammlungen (gilt vorerst bis zum 30.06.2020) habe die Bürgerinitiative noch einen Monat Zeit, die derzeit fehlenden Unterschriften nachzuweisen. Die Frist zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften könne höchstens für sechs Monate ausgesetzt werden. Aktuell gehe man davon aus, dass die noch fehlenden 274 Unterschriften zusammenkommen werden.

 

Herr Mathe berichtet weiter, dass eine juristisch belastbare Aussage zur Möglichkeit des Ausgleichs von Waldflächen (nach Landeswaldgesetz) außerhalb der Hamburger Landesgrenzen voraussichtlich in den kommenden Wochen vorliegen werde. Hierfür habe sein Fachamt ein Rechtsgutachten zur Klärung dieser Grundsatzfrage vergeben. Man werde auf Basis der Expertise gemeinsam mit der BSW, der BWVI und dem Rechtsamt die rechtliche Zulässigkeit der Ausgleichsflächen außerhalb der Landesgrenzen eingehend prüfen.

Die in Rede stehende öffentliche Plandiskussion sei aus den genannten Gründen nicht vor dem Spätsommer 2020 möglich.

 

Ö 11.2

Sitzung des Stadtplanungsausschusses im September 2020 Vorschlag der Neuterminierung auf den 14.09.2020

Herr Mathe geht kurz auf die Gründe für den Wunsch des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zur Neuterminierung ein.

 

 

Ö 11.3

Qualifizierungsverfahren Eiffestraße

Herr Mathe berichtet, zum aktuellen Stand der Auslobung für ein neues Berufsschulzentrum an der Eiffestraße am Standort Brekelbaums Park. Dort sollen für zwei derzeit am HAW-Standort in St. Georg untergebrachte Berufsschulen neue Gebäude entstehen. Weiterhin ist eine berufliche Hochschule projektiert. Das Aufgaben- und Verfahrenspapier konnte zwischenzeitlich zwischen Ausloberin (Schulbehörde / GMH), BSW und Bezirksamt abgestimmt werden. Insbesondere die Integration des Baumbestands und die verfolgten Baukörperstellungen führten im Vorfeld zu einer intensiven fachlichen Auseinandersetzung. Die Realisierung soll auf Basis des heutigen Planungsrechts erfolgen. 

Der Auslober habe das Bezirksamt darum gebeten, dass aus dem Kreis der Politik maximal zwei Fraktionen in das Beratungsgremium entsandt werden sollen.