22-1002

Tiefgarageneinfahrten nur noch über Hauptverkehrsstraßen (Antrag der GRÜNEN-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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03.06.2020
Sachverhalt

Rund ein Drittel der Hamburger Bevölkerung sprechen sich für eine autofreie Innenstadt aus. Die Initiative „Altstadt für alle“, in der sich zahlreiche im Stadtteil ansässige Akteure wie z.B. die Patriotische Gesellschaft von 1765 organisiert haben, zeigte mit dem Modellprojekt einer temporären Fußgänger*innenzone im Rathausquartier wie positiv sich autofreie Straßen auf Lebensqualität, Nachbarschaftsgefühl, Verkehrskonflikte und Lärmbelastung auswirken.

In der Hamburger Innenstadt sind zahlreiche stadtplanerische Projekte in Planung, die nicht nur einzelne Gebäude, sondern ganze Straßenzüge oder Baublöcke betreffen. Beispiele hierfür sind das Projekt Nikolai-Insel oder Hamburg-Altstadt 50. Zur Realisierung der notwendigen Stellplätze werden in allen Projekten Tiefgaragen geplant. Oft wird in diesen Projekten die Tiefgaragenzufahrt über die Nebenstraßen im Quartier anstatt den angrenzenden Hauptverkehrsstraßen realisiert. Dies hat zur Folge, dass eine zukünftige Verkehrsberuhigung bzw. die Einrichtung von Fußgänger*innenzonen in den Nebenstraßen nahezu unmöglich gemacht wird.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund beschließt der Stadtplanungsausschuss:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass bei Stadtplanungs- und Bauprojekten

 

  1. die zuständigen Stellen im Bezirksamt bereits in den vorgelagerten Gesprächen mit Investoren, darauf hinweisen, dass zukünftig Anbindungen von Tiefgaragen und Parkhäusern nur noch über Hauptverkehrsstraßen genehmigungsfähig sind;
  2. Tiefgarageneinfahrten nur so geplant und genehmigt werden, dass diese auf Hauptverkehrsstraßen münden;
  3. Tiefgarageneinfahrten in Neben- und Quartiersstraßen nur in Ausnahmefällen zugelassen werden, wenn keine Hauptstraße an das Grundstück angrenzt bzw. eine Anbindung an eine solche nicht möglich ist.