22-0987

Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 41 "Neues Wohnen am Steendiekkanal" Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion

Vorlage öffentlich

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03.06.2020
Sachverhalt

 

Mit der Drucksache - 22-0762 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL) hat der Stadtplanungsausschuss in seiner Sitzung am 05.02.2020 der Einleitung des Bebauungs­planverfahrens Finkenwerder 41 „Neues Wohnen am Steendiek­kanal“ einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE zugestimmt.

 

Das Fachamt SL hat in seiner Beschlussvorlage und der Berichterstattung in der Sitzung ausführlich Anlass und Ziel des Bebauungsplan-Verfahrens, die geleisteten Verfahrensschritte (Städtebaulicher Wettbewerb, Abstimmungen mit den Projektbeteiligten und Funktionsplanerarbeitung) sowie das verfolgte städtebauliche Konzept und die wesentlichen Inhalte des Bebauungsplan-Entwurfs vorgestellt. Die Vorlage mit Anlagen sowie die Präsentation können unter dem Link des Sitzungsdienstes der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte (https://sitzungsdienst-hamburg-mitte.hamburg.de/bi/vo020.asp) abgerufen werden.

 

Mit der nun für die Sitzung des Stadtplanungsausschusses vorgelegten Beschlussvorlage bittet das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung um Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion, um auf dieser Grundlage die frühzeitige Bürgerbeteiligung im III./IV Quartal 2020 durchführen zu können.

 

Anlass und Ziel der Planung

Das ca. 4,4 ha große Plangebiet ist mit der Belegenheit auf der Steendiekhalbinsel, der Wasserlage am Steendiekkanal, der integrierten Lage mit dem heutigen Bestandswohnen und seiner fußufigen Nähe zum alten Ortskern Finkenwerder ein attraktiver Wohnstandort. Das gute Angebot an Nahversorgungsmöglichkeiten sowie der Fähranleger mit regelmäßigen Fähr­verbindungen zu den St. Pauli Landungsbrücken und nach Teufelsbrück erhöhen die Attraktivität des Wohnstandortes.

 

Vor diesem Hintergrund verfolgt das Fachamt SL mit dem Bebau­ungs­plan­verfahren Finkenwerder 41 eine städtebauliche Neuordnung mit überwiegend Wohnnutzungen in diesem ehemals gewerblichen und durch einen bezirklichen Betriebshof geprägten Teil der Steendiekhalb­insel. Damit soll gezielt die Wohnfunktion gestärkt und die bestehende Infrastruktur weiter abgesichert werden. Zur Kompensation entfallender Gewerbeflächen wird an der Südgrenze des Plangebiets ein Gewerbegrundstück in verdichteter Bauweise entstehen.

 

Die Planungen stehen im Kontext der wohnungspolitischen Ziele des bezirklichen Wohnungsbau­pro­gramms (Fortschreibung 2018) sowie des Vertrags für Hamburg  Wohnungs­neu­bau (Fort­schreibung 2016).

 

Städtebaulicher Wettbewerb

r das Projektgebiet wurde 2017 seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL) und den beteiligten Grundeigentümern (Projektbeteiligten) ein städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt. Der Wettbewerb wurde im Einvernehmen mit den betroffenen bezirklichen Fach­ämtern sowie der Wirtschaftsbehörde (BWVI), der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), der Hamburg-Port-Authority (HPA) und der Handwerkskammer durchgeführt.

In der Preisgerichtssitzung am 29.10.2017 wurde der Entwurf des Büros Hidde und Partner Architekten, Hamburg (HuP) einstimmig prämiert (s. Anlage 5).

 

Funktionsplanentwurf

Die Weiterentwicklung des prämierten Entwurfs erfolgte durch das Fachamt SL in enger Zusammenarbeit mit den Entwurfsverfassern, Projektbeteiligten und bezirklichen Fachämtern mit dem Ziel, einen in seinen Grundzügen schlüssigen und realisierungsfähigen Funktions- und Freiraumplan (s. Anlagen 2, 3) zu erarbeiten.

In einem sehr zeitintensiven Abstimmungs- und Abwägungsprozess waren die spezifischen und zum Teil gegensätzlichen Interessen der Grundeigentümer untereinander und die planerischen Fachziele in ein schlüssiges Gesamtkonzept zu überführen.

 

Das Projektgebiet umfasst vier Baufelder (s. Anlage 4):

-      Baufeld 1: 
Ursprünglich gewerblich genutzte Grundstücke zwischen Steendiekkanal und Finksweg in privatem Eigentum.             
Frei finanzierter Wohnungsbau: Ca. 85 Wohneinheiten (WE), 2 bis 4 Zimmer-Wohnungen, darunter 15 20 % seniorengerechte Wohnungen.

Auf dem im Norden des Plangebiets liegenden Grundstück des gleichen Eigentümers wurden Ende der 1990er Jahre vier Wohngebäude errichtet.

-      Baufeld 2: 
Die städtischen Flächen des ehemaligen Betriebshofes am Doggerbankweg wurden im Rahmen einer Ausschreibung einer Baugemeinschaft privater Bauherren und einer Wohnungsbau­gesellschaft anhand gegeben.

Geplant sind auf diesem Baufeld nach aktuellem Planungsstand 60 WE. Zu etwa gleichen Anteilen werden dort in drei Baukörpern neben baugemeinschaftlichem und privatem Wohnungseigentum öffentlich geförderte Mietwohnungen entstehen.

-      Baugemeinschaftliches Eigentum: Ca. 20 WE, 2,5 bis 5,5 Zimmer-Wohnungen.

-      Öffentlich geförderter Mietwohnungsbau: Ca. 20 WE, in Anlehnung an die Förderrichtlinien der Investitions- und Förderbank Wohnungen für 1 bis 4 und zum Teil mehr Personenhaushalte.

-      Eigentumswohnungen: Ca. 20 WE, 2 bis 4 Zimmer-Wohnungen.

-      Baufeld 3: 

Eine auf der Steendiekhalbinsel mit eigenem Wohnungsbestand vertretene Bauge­nossenschaft beabsichtigt das neu zu schaffende Planungs­recht langfristig in Neubaumaßnahmen umzusetzen.

Genossenschaftliches Wohnen: Ca. 125 WE mit einem Wohnungsmix aus 2 bis 3 Zimmer-Wohnungen bei einer durch­schnittlichen Wohnungsgröße von ca. 70 m².

-      Baufeld 4: 

In Abstimmung mit der BWVI und der Handwerkskammer wurde im Vorfeld der Planungen vereinbart, als Kompensation für den Wegfall bisher planungsrechtlich gesicherter Gewerbegebietsflächen (GE) eine Fläche im Süden des Plangebietes für eine wohnverträgliche gewerbliche Nutzung planungsrechtlich als GE festzusetzen. Dieses noch im Eigentum des Landesbetriebs für Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) befindliche Grundstück soll an einen geeigneten, vorzugsweise in Finkenwerder angesiedelten Gewerbebetrieb, vergeben werden.

Die beiden mit Einfamilienhäusern bebauten Grundstücke Finksweg Nr. 55 und 57 wurden mit in die Planungen einbezogen. Eine Neubebauung kann ggfs. durch die Eigentümer zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Das städtebauliche Konzept sieht eine attraktive Wohnbebauung entlang der drei das Plangebiet strukturierenden, parallel verlaufenden Achsen Finksweg, Doggerbankweg und Steen­diek­kanal/Finkenwerder Hauptdeich vor. Die Baukörper am Steendiekkanal erhalten einen ca.1,40 m hohen Sockel, der die Wohnungen und privaten Außenräume auf das Höhenniveau der Hochwasser­schutzanlage anhebt. Die alternierend vier- bzw. fünfgeschossigen, in einer wasserseitigen Bauflucht angeordneten Gebäude bilden eine markante Gebäudesilhouette zur Wasserfläche des Steendiekkanals. Vom Steendiekkanal ausgehend staffelt sich die Höhe der Gebäude von bis zu 5 auf 3 Vollgeschosse nach Osten hin ab, um einen ange­messenen Übergang zur kleinteiligen Bebauung der Kapitänssiedlung zu erreichen.

Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über die Straßen Finksweg und Doggerbankweg. Der Straßen­querschnitt im Finksweg ist auch für die Neuplanung ausreichend dimensioniert. Im Doggerbankweg sind dagegen Straßenumbaumaßnahmen erforderlich, um den erforderlichen Straßenquerschnitt zu ermöglichen. Vorgesehen ist hier nach gegenwärtigem Stand eine Verkehrsführung im Zweirichtungsverkehr mit Tempo-30-Zone. Auf der südwestlichen Seite des Doggerbankwegs verläuft ein Fußweg, der zur Sicherung der als besonders erhaltungs­rdig eingestuften sechs Pappeln, in diesem Bereich hinter die Baumreihe gelegt wird.

Aufgrund der örtlichen Verhältnisse (Straßenquerschnitt, Baumbestand) wird für die Neubebauung im Bereich der Baufelder 1 und 2 ein reduzierter Anteil von etwa 15 Besucher­parkständen je 100 Wohneinheiten angestrebt.

Die privaten Stellplätze werden in den einzelnen Baufeldern ausschließlich in Tiefgaragen untergebracht.

Um sowohl innerhalb des Plangebietes als auch insgesamt für die Steendiekhalbinsel eine Zugänglichkeit zur Promenade am Finkenwerder Hauptdeich zu ermöglichen, sollen zwei öffentlich zugängliche Wegeverbindungen angelegt und planungsrechtlich dauerhaft gesichert werden.

Die Vorgartenzonen werden als gemeinschaftlich nutzbare Aufenthaltsflächen mit Spielflächen, Vegetationszonen und Sitzbereichen gestaltet. Freiflächen zwischen den Baukörpern stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern als gärtnerisch gestaltete Bereiche zur Verfügung. Gegenüber dem Deichgrund der Hoch­wasserschutzanlage werden die wasserseitig gelegenen Grundstücke durch eine einheitliche Heckenbepflanzung begrenzt.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 41 „Neues Wohnen am Steendiekkanal“

Zur Realisierung der städtebaulichen Neuordnung des Areals ist die Schaffung neuen Planungsrechtes erforderlich. Eine Umsetzung auf Basis des bestehenden Planungsrechtes mit den Festsetzungen Gewerbegebiet und Gemeinbedarfsflächen ist nicht möglich. Auch für die Neubebauung auf Flächen der Baugenossenschaft ist wegen der größeren baulichen Ausnutzung neues Planungsrecht erforderlich.

Die für die geplante Wohnbebauung vorgesehene Festsetzung allgemeines Wohngebiet (WA) berücksichtigt die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen insbesondere von den gegen­über­liegenden Gewerbegebieten auf der Rüschhalbinsel und den benachbarten Hafenanlagen und ermöglicht hinsichtlich der zulässigen Nutzungen darüber hinaus ein größeres Spektrum an wohnverträglichen Nutzungen.

Das an die Freiwillige Feuerwehr angrenzende für eine wohnverträgliche gewerbliche Nutzung projektierte Grundstück soll als Gewerbegebiet (GE) festgesetzt werden.

Die im Funktionsplanentwurf konkretisierte Bebauungsstruktur wird im Bebauungsplanentwurf seitens des Fachamtes SL durch enge Baukörperfestsetzungen mit entsprechender Begrenzung der Geschossigkeit und einer maximal zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) bestimmt.

Der Funktionsplan-Entwurf ordnet die in erster Baureihe am Steendiekkanal geplanten Gebäude streng in einer Bauflucht an. Um dieses Prinzip für die Realisierung sicherzustellen, werden an der zum Wasser orientierten Gebäudeseite Baulinien festgesetzt, durch die ein Vor- oder Zurücktreten der Gebäude von dieser Linie ausgeschlossen wird.

Die vorgesehenen öffentlich zugänglichen Wegeverbindungen zur Promenade am Finkenwerder Hauptdeich werden durch die Festsetzung von Gehrechten planungsrechtlich gesichert.

Das mit vier Wohngebäuden bebaute Grundstück im Norden des Plangebietes ist nach aktuellem Planrecht als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt. Hier erfolgt eine bestandsgemäße Ausweisung als allgemeines Wohngebiet.

Die Hochwasserschutzanlage (HWS) des Finkenwerder Hauptdeichs wird in der Planzeichnung nachrichtlich übernommen.

 

Art des Bebauungsplanverfahrens

Der Bebauungsplan wird seitens des Fachamtes SL als sogenannter Angebotsbebauungsplan mit Vorhabenbezug im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetz­buch aufgestellt. Die Durchführung einer Umwelt­prüfung ist nicht erforderlich. Zur verbindlichen Umsetzung werden zwischen dem Fachamt SL und den einzelnen Vorhabenträgern städtebauliche Verträge geschlossen.

 

Petitum/Beschluss

 

Auf Basis dieser Vorlage und des Bebauungsplan-Entwurfs des Fachamtes Stadt- und Land­schaftsplanung wird um Zustimmung zur Durchführung der öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) des Bebauungsplanverfahrens Finkenwerder 41 (Neues Wohnen am Steendiekkanal) gebeten.

Aufgrund der durch die Corona-Pandemie ausgelösten aktuellen Situation kann derzeit noch kein konkreter Termin für die ÖPD genannt werden.              Es ist geplant, die Veranstaltung im III. / IV. Quartal 2020 durchzuführen. Den genauen Termin und die Örtlichkeit stimmt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung frühzeitig mit den Fraktionssprechern ab.

 

 

 

gez. Michael Mathe

 

 

 

Anlagen:

  1. Bebauungsplan-Entwurf Finkenwerder 41 (Stand 05/2020)
  2. Entwurf Funktionsplan / Freiraumkonzept (Stand 01/2020)
  3. Lageplan Baufelder B-Plan-Gebiet Finkenwerder 41 (Stand 05/2020)
  4. Städtebaulicher Wettbewerb/ Perspektive Siegerentwurf (Stand 10/2017)
  5. Vorlage für den Stadtplanungsausschuss vom 05.02.2020, Zustimmung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens (Drucksache)