21-5048

Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss (Antrag der SPD-Fraktion) (beschlossene Fassung)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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21.02.2019
Sachverhalt

 

Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 1 AG SGB VIII stimmberechtigte Mitglieder der Bezirksversammlung oder im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer von der Bezirksversammlung gewählt werden.

 

Herr Ralf Neubauer scheidet aus dem Jugendhilfeausschuss aus. Die SPD-Fraktion schlägt Frau Wiebke Scheuermann als neues stimmberechtigtes Mitglied vor.

Frau Scheuermann tritt sodann als beratendes Mitglied zuck.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 1 AG SGB VIII gebeten.