Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss (Antrag der SPD-Fraktion) (beschlossene Fassung)
Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 1 AG SGB VIII stimmberechtigte Mitglieder der Bezirksversammlung oder im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer von der Bezirksversammlung gewählt werden.
Herr Ralf Neubauer scheidet aus dem Jugendhilfeausschuss aus. Die SPD-Fraktion schlägt Frau Wiebke Scheuermann als neues stimmberechtigtes Mitglied vor.
Frau Scheuermann tritt sodann als beratendes Mitglied zurück.
Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 3, Absatz 1, Nr. 1 AG SGB VIII gebeten.