Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (freie Träger)
Letzte Beratung: 12.12.2024 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.1.3
Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.
Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.
Die Aktionsgruppe Kinder- und Jugendhilfe Kaltenbergen e.V. hat Frau Shlica Weiß als Stellvertretung für Herrn Pascal Transchel vorgeschlagen.
Die Bezirksversammlung wird um Wahl von Frau Shlica Weiß gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.
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