Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (freie Träger)
Letzte Beratung: 12.12.2024 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.1.3
Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.
Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.
Die Aktionsgruppe Kinder- und Jugendhilfe Kaltenbergen e.V. hat Frau Shlica Weiß als Stellvertretung für Herrn Pascal Transchel vorgeschlagen.
Die Bezirksversammlung wird um Wahl von Frau Shlica Weiß gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.