Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss
Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.
Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.
Für die Besetzung einer Stellvertretung hat die Stintfang gUG Herrn Mathis Lock vorgeschlagen. Herr Lock ist in der Jugendhilfe im Bezirk Hamburg-Mitte aktiv.
Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.