22-3945

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.06.2023
Sachverhalt

 

Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.

Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.

 

Für die Besetzung einer Stellvertretung hat die Stintfang gUG Herrn Mathis Lock vorgeschlagen. Herr Lock ist in der Jugendhilfe im Bezirk Hamburg-Mitte aktiv.

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.