22-3945

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 22.06.2023 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 5.1.1

Sachverhalt

Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.

Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.

Für die Besetzung einer Stellvertretung hat die Stintfang gUG Herrn Mathis Lock vorgeschlagen. Herr Lock ist in der Jugendhilfe im Bezirk Hamburg-Mitte aktiv.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.

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