Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss
Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.
Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.
Für die Besetzung eines Stellvertreters hat der Jugendtreff Hamm e.V. Herrn Mavin Kühn vorgeschlagen. Herr Kühn ist in der Jugendhilfe aktiv und wohnt darüber hinaus im Bezirk Hamburg-Mitte.
Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.