22-0652

Wahl eines stellvertretenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.01.2020
Sachverhalt

 

Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.

Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen.

 

Für die Besetzung eines Stellvertreters hat der Jugendtreff Hamm e.V. Herrn Mavin Kühn vorgeschlagen. Herr Kühn ist in der Jugendhilfe aktiv und wohnt darüber hinaus im Bezirk Hamburg-Mitte.

 

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.