Wahl eines beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss (Antrag der SPD-Fraktion)
Von der Bezirksversammlung können gemäß § 3, Absatz 3 AG SGB VIII weitere im Bezirk wohnende und in der Jugendhilfe erfahrene Frauen und Männer als beratende Mitglieder in den Ausschuss gewählt werden. Frauen und Männer sollen zu gleichen Teilen gewählt werden. Die Anzahl dieser beratenden Mitglieder ist im Gesetz nicht begrenzt.
Die SPD-Fraktion Hamburg-Mitte teilt mit, dass Frau Wiebke Scheuermann den Jugendhilfeausschuss verlässt und schlägt Herrn Olcay Aydik als beratendes Mitglied vor.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, Herrn Aydik als beratendes Mitglied gemäß § 3 Absatz 3 AG SGB VIII zu wählen.