Verkehrssituation Fahrradstraße Rantzaustraße 46-66 (bzgl. Drs. 22-3084) Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.04.2026 (Drs. 22-3355)
Letzte Beratung: 11.06.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.14
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Behörde für Inneres und Sport wird gebeten, die bereits vorliegenden Informationen zur
Rantzaustraße zusammenzustellen und dem Ausschuss bereitzustellen.
Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde am Polizeikommissariat (PK) 37 nimmt wie folgt Stellung:
Bei der Rantzaustraße handelt es sich, zwischen der Hammer Straße und Am Alten Posthaus, um eine Fahrradstraße. An den Einmündungen stehen entsprechende Verkehrszeichen (VZ) 244.1 (beginn einer Fahrradstraße), zusammen mit den Zusatzzeichen (ZZ) 1022-12 (Krafträder frei) und 1024.10 (Personenkraftwagen frei) auf einer Großtafel.
Die wichtigsten Regeln in einer Fahrradstraße sind:
• Vorrang für Radfahrende: Fahrräder bestimmen das Tempo. Sie dürfen nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen sie weder behindern noch gefährden.
• Zulässige Fahrzeuge: Grundsätzlich ist die Straße nur für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge (z. B. E-Scooter) freigegeben. Durch Zusatzschilder kann sie jedoch z.B. für Pkw geöffnet werden.
• Geschwindigkeit: Für alle Fahrzeuge gilt ein Tempolimit von maximal 30 km/h.
In der Rantauzstraße darf nur in markierten Flächen auf der Fahrbahn geparkt werden.
Die Verkehrsunfalllage ist in den letzten drei Jahren sehr gering. Neben wenigen Unfällen, die durch das Ein- und Ausparken von Pkw entstanden, gab es einen 2025 einen Verkehrsunfall zwischen einem Pkw, der aus der Claudiusstraße in die Rantzaustraße einbog, und einer vor-fahrtberechtigten Radfahrerin, die leicht verletzt wurde.
In der Zeit vom 06. Mai 2026, 11:00 Uhr bis zum 13. Mai 2026, 10:00 Uhr wurden in der Rant-zaustraße, Höhe Claudiusstraße, Höhe Hausnummer 46 insgesamt 14.555 Fahrzeuge gemes-sen, davon 2.826 Zweiräder, 8.656 Personenkraftwagen, 2.003 Transporter, 736 Lkw und 334 Lastzüge. Gemessen wurde in beide Richtungen.
Die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit betrug 31 km/h. Geschwindigkeitsübertretungen lagen mit 50,53 % vor. Der V85-Wert lag bei 41 km/h. Es handelt sich hierbei um die Geschwindigkeit, die von 85 % der gemessenen Fahrzeuge eingehalten und von 15 % der gemessenen Fahrzeuge überschritten wurde. Dieser Wert dient grundsätzlich als vergleichbarer Maßstab bei der Ermittlung vom Geschwindigkeitsniveau.
Aufgrund dieser Messergebnisse hat das PK 37 sofort die Verkehrsdirektion um Aufstellung einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage, operative Kräfte des PK 37 und die Fahrradstaffel der VD 3 zur Überwachung der Rantzaustraße informiert.
Weitere Maßnahmen werden zurzeit geprüft.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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