22-4215.1

Verkehrsberuhigung der Böckmannstraße

Vorlage öffentlich

Letzte Beratung: 07.10.2025 Cityausschuss Ö 6.2

Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 einstimmig die Abgabe des Antrags Drs. Nr. 22-4215 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur mit der Bitte umanschließende Stellungnahme an den Cityausschuss beschlossen.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte gibt auf Wunsch des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur mit Schreiben vom 07.01.2025 (vor der geänderten Fassung) und noch vor Beschlussfassung über den o.g. Antrag folgende Hinweise:

Die Böckmannstraße verläuft parallel zur Lindenstraße in nord-westlicher Richtung von der Adenauerallee zum Steindamm. Es handelt sich um eine Einbahnstraße in Richtung Steindamm, die mit „Tempo 30 Zone“ ausgewiesen ist. Trotz der sehr engen Fahrbahn (ca. 3,50 m) ist die Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Im südlichen Teil befinden sich beidseitig der Fahrbahn Parkstände, im nördlichen nur einseitig.

In einem verkehrsberuhigten Bereich ist die Aufenthaltsfunktion vorrangig, daher müssen die bislang in großen Teilen beidseitig der Fahrbahn angeordneten Parkstände zugunsten einer Mischverkehrsfläche nahezu vollständig entfallen. Ein verkehrsberuhigter Bereich bedeutet zudem, dass keine Einbahnstraßenregelung zulässig ist, d.h. auch der Kfz-Verkehr müssen dann vom Steindamm in Richtung Adenauerallee fahren können. Die Länge der Zone sowie die angesprochenen Durchgangsverkehre sind bei der Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches durch die Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, eine Anordnungsfähigkeit erscheint dem Bezirksamt Hamburg-Mitte jedoch aufgrund der vorgenannten Problemlagen zweifelhaft. Die Umwandlung in einen Verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325) würde einen vollständigen Umbau erfordern, diese Maßnahmen wären aus der bezirklichen Rahmenzuweisung zu finanzieren und müssten im Rahmen der bestehenden Personalressourcen abgebildet werden.

Alternativ wäre ein mehrfaches Verschwenken der Fahrbahn bei Vergrößerung der im südlichen Bereich untermäßigen Gehwege und Verbreiterung der Fahrbahn auf 4,0 m (Radverkehr in Gegenrichtung) denkbar. Damit würde die Geradlinigkeit der Fahrbahn aufgehoben und die gefahrene Geschwindigkeit voraussichtlich reduziert werden. Aufwand und Kosten sowie der Einsatz personeller Ressourcen im Fachbereich liegen aufgrund des ebenfalls hohen baulichen Aufwandes in einem ähnlichen Bereich wie die Umgestaltung zum verkehrsberuhigten Bereich.

Vor diesem Hintergrund regt das Bezirksamt an, über die im Petitum genannten Möglichkeiten hinaus Maßnahmen der Verkehrsberuhigung gemeinsam mit der Regionalbeauftragten und dem zuständigen Polizeikommissariat 11 im Rahmen eines Ortstermins zu eruieren.

Der Ausschussr Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnaturhat inseiner Sitzung am 10.09.2025 die Stellungnahme zur Kenntnis genommen und empfiehlt nun dem Cityausschuss, den nachfolgend aufgeführten Antragstext zu beschließen:

Die Böckmannstraße ist eine schmale Einbahnstraße, die die Adenauerallee mit dem Steindamm verbindet.

Neben ihren Anwohnenden beherbergt sie Gastronomie, Einzelhandel, Vereine, ein Stadtteilcafé, das Projekt "Marmorgarten" und die Moschee der Islamischen Gemeinde Hamburg. Die Straße ist durch Fußnger*Innen und Fahrradfahrer*Innen stark frequentiert.

Das auf die Tempo 30 Zone hinweisende Schild ändert nichts daran, dass PKWs regelmäßig mit hoher Geschwindigkeit durch die ohnehin sehr unübersichtliche Straße fahren. Dies führt nicht nur zu Beschwerden seitens Anwohnenden, Besuchenden, Gewerbetreibenden und Fahrradfahrenden, sondern stellt für diese vor allem eine erhebliche Gefahr dar. Die UG Steindamm e.V. thematisiert die Problematik seit über zwei Jahren.

Auf Grundlage der Rückmeldungen der Ortsbegehung und Rückmeldungen des Bezirksamts hat sich das Bild verfestigt, dass ein Großteil des beschriebenen Verkehrs die Böckmannstraße als Abkürzung nutzt, um auf den Steindamm zu fahren. Diese Verkehre sollen umgeleitet werden.Zudem kommt es zu einer stärkeren Nutzung wegen der Bauarbeiten in der Lindenstraße.

Das Bezirksamt wird deshalb gebeten

  1. mit der Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, ob eine Umkehrung der Fahrtrichtung der Böckmannstraße rechtlich möglich ist,
  2. zu prüfen, ob eine Umkehrung der Fahrtrichtung der Böckmannstraße baulich umsetzbar ist und den stadtauswärtigen, einbiegenden Verkehr aufnehmen kann
  3. zu prüfen, ob eine solche Änderung eine Neubewertung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen auf und unmittelbar angrenzend an die Lindenstraße erfordern würde.
Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 einstimmig die Abgabe des Antrags Drs. Nr. 22-4215 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur mit der Bitte umanschließende Stellungnahme an den Cityausschuss beschlossen.

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte gibt auf Wunsch des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur mit Schreiben vom 07.01.2025 (vor der geänderten Fassung) und noch vor Beschlussfassung über den o.g. Antrag folgende Hinweise:

Die Böckmannstraße verläuft parallel zur Lindenstraße in nord-westlicher Richtung von der Adenauerallee zum Steindamm. Es handelt sich um eine Einbahnstraße in Richtung Steindamm, die mit „Tempo 30 Zone“ ausgewiesen ist. Trotz der sehr engen Fahrbahn (ca. 3,50 m) ist die Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Im südlichen Teil befinden sich beidseitig der Fahrbahn Parkstände, im nördlichen nur einseitig.

In einem verkehrsberuhigten Bereich ist die Aufenthaltsfunktion vorrangig, daher müssen die bislang in großen Teilen beidseitig der Fahrbahn angeordneten Parkstände zugunsten einer Mischverkehrsfläche nahezu vollständig entfallen. Ein verkehrsberuhigter Bereich bedeutet zudem, dass keine Einbahnstraßenregelung zulässig ist, d.h. auch der Kfz-Verkehr müssen dann vom Steindamm in Richtung Adenauerallee fahren können. Die Länge der Zone sowie die angesprochenen Durchgangsverkehre sind bei der Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches durch die Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, eine Anordnungsfähigkeit erscheint dem Bezirksamt Hamburg-Mitte jedoch aufgrund der vorgenannten Problemlagen zweifelhaft. Die Umwandlung in einen Verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325) würde einen vollständigen Umbau erfordern, diese Maßnahmen wären aus der bezirklichen Rahmenzuweisung zu finanzieren und müssten im Rahmen der bestehenden Personalressourcen abgebildet werden.

Alternativ wäre ein mehrfaches Verschwenken der Fahrbahn bei Vergrößerung der im südlichen Bereich untermäßigen Gehwege und Verbreiterung der Fahrbahn auf 4,0 m (Radverkehr in Gegenrichtung) denkbar. Damit würde die Geradlinigkeit der Fahrbahn aufgehoben und die gefahrene Geschwindigkeit voraussichtlich reduziert werden. Aufwand und Kosten sowie der Einsatz personeller Ressourcen im Fachbereich liegen aufgrund des ebenfalls hohen baulichen Aufwandes in einem ähnlichen Bereich wie die Umgestaltung zum verkehrsberuhigten Bereich.

Vor diesem Hintergrund regt das Bezirksamt an, über die im genannten Möglichkeiten hinaus Maßnahmen der Verkehrsberuhigung gemeinsam mit der Regionalbeauftragten und dem zuständigen Polizeikommissariat 11 im Rahmen eines Ortstermins zu eruieren.

Der Ausschussr Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnaturhat inseiner Sitzung am 10.09.2025 die Stellungnahme zur Kenntnis genommen und empfiehlt nun dem Cityausschuss, den nachfolgend aufgeführten Antragstext zu beschließen:

Die Böckmannstraße ist eine schmale Einbahnstraße, die die Adenauerallee mit dem Steindamm verbindet.

Neben ihren Anwohnenden beherbergt sie Gastronomie, Einzelhandel, Vereine, ein Stadtteilcafé, das Projekt "Marmorgarten" und die Moschee der Islamischen Gemeinde Hamburg. Die Straße ist durch Fußnger*Innen und Fahrradfahrer*Innen stark frequentiert.

Das auf die Tempo 30 Zone hinweisende Schild ändert nichts daran, dass PKWs regelmäßig mit hoher Geschwindigkeit durch die ohnehin sehr unübersichtliche Straße fahren. Dies führt nicht nur zu Beschwerden seitens Anwohnenden, Besuchenden, Gewerbetreibenden und Fahrradfahrenden, sondern stellt für diese vor allem eine erhebliche Gefahr dar. Die UG Steindamm e.V. thematisiert die Problematik seit über zwei Jahren.

Auf Grundlage der Rückmeldungen der Ortsbegehung und Rückmeldungen des Bezirksamts hat sich das Bild verfestigt, dass ein Großteil des beschriebenen Verkehrs die Böckmannstraße als Abkürzung nutzt, um auf den Steindamm zu fahren. Diese Verkehre sollen umgeleitet werden.Zudem kommt es zu einer stärkeren Nutzung wegen der Bauarbeiten in der Lindenstraße.

Das Bezirksamt wird deshalb gebeten

  1. mit der Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, ob eine Umkehrung der Fahrtrichtung der Böckmannstraße rechtlich möglich ist,
  2. zu prüfen, ob eine Umkehrung der Fahrtrichtung der Böckmannstraße baulich umsetzbar ist und den stadtauswärtigen, einbiegenden Verkehr aufnehmen kann
  3. zu prüfen, ob eine solche Änderung eine Neubewertung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen auf und unmittelbar angrenzend an die Lindenstraße erfordern würde.
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
07.10.2025
Ö 6.2
Lokalisation Beta
Böckmannstraße Adenauerallee

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