Verkehrsberuhigung der Böckmannstraße
Letzte Beratung: 09.12.2025 Cityausschuss Ö 7.6
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 einstimmig die Abgabe des Antrags Drs. Nr. 22-4215 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur mit der Bitte umanschließende Stellungnahme an den Cityausschuss beschlossen.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte gibt auf Wunsch des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur mit Schreiben vom 07.01.2025 (vor der geänderten Fassung) und noch vor Beschlussfassung über den o.g. Antrag folgende Hinweise:
Die Böckmannstraße verläuft parallel zur Lindenstraße in nord-westlicher Richtung von der Adenauerallee zum Steindamm. Es handelt sich um eine Einbahnstraße in Richtung Steindamm, die mit „Tempo 30 Zone“ ausgewiesen ist. Trotz der sehr engen Fahrbahn (ca. 3,50 m) ist die Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Im südlichen Teil befinden sich beidseitig der Fahrbahn Parkstände, im nördlichen nur einseitig.
In einem verkehrsberuhigten Bereich ist die Aufenthaltsfunktion vorrangig, daher müssen die bislang in großen Teilen beidseitig der Fahrbahn angeordneten Parkstände zugunsten einer Mischverkehrsfläche nahezu vollständig entfallen. Ein verkehrsberuhigter Bereich bedeutet zudem, dass keine Einbahnstraßenregelung zulässig ist, d.h. auch der Kfz-Verkehr müssen dann vom Steindamm in Richtung Adenauerallee fahren können. Die Länge der Zone sowie die angesprochenen Durchgangsverkehre sind bei der Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches durch die Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, eine Anordnungsfähigkeit erscheint dem Bezirksamt Hamburg-Mitte jedoch aufgrund der vorgenannten Problemlagen zweifelhaft. Die Umwandlung in einen Verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325) würde einen vollständigen Umbau erfordern, diese Maßnahmen wären aus der bezirklichen Rahmenzuweisung zu finanzieren und müssten im Rahmen der bestehenden Personalressourcen abgebildet werden.
Alternativ wäre ein mehrfaches Verschwenken der Fahrbahn bei Vergrößerung der im südlichen Bereich untermäßigen Gehwege und Verbreiterung der Fahrbahn auf 4,0 m (Radverkehr in Gegenrichtung) denkbar. Damit würde die Geradlinigkeit der Fahrbahn aufgehoben und die gefahrene Geschwindigkeit voraussichtlich reduziert werden. Aufwand und Kosten sowie der Einsatz personeller Ressourcen im Fachbereich liegen aufgrund des ebenfalls hohen baulichen Aufwandes in einem ähnlichen Bereich wie die Umgestaltung zum verkehrsberuhigten Bereich.
Vor diesem Hintergrund regt das Bezirksamt an, über die im Petitum genannten Möglichkeiten hinaus Maßnahmen der Verkehrsberuhigung gemeinsam mit der Regionalbeauftragten und dem zuständigen Polizeikommissariat 11 im Rahmen eines Ortstermins zu eruieren.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur hat in seiner Sitzung am 10.09.2025 die Stellungnahme zur Kenntnis genommen und dem Cityausschuss empfohlen, den nachfolgend aufgeführten Antragstext zu beschließen.
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 07.10.2025 den nachfolgend aufgeführten Antragstext einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - beschlossen:
Die Böckmannstraße ist eine schmale Einbahnstraße, die die Adenauerallee mit dem Steindamm verbindet.
Neben ihren Anwohnenden beherbergt sie Gastronomie, Einzelhandel, Vereine, ein Stadtteilcafé, das Projekt "Marmorgarten" und die Moschee der Islamischen Gemeinde Hamburg. Die Straße ist durch Fußgänger*Innen und Fahrradfahrer*Innen stark frequentiert.
Das auf die Tempo 30 Zone hinweisende Schild ändert nichts daran, dass PKWs regelmäßig mit hoher Geschwindigkeit durch die ohnehin sehr unübersichtliche Straße fahren. Dies führt nicht nur zu Beschwerden seitens Anwohnenden, Besuchenden, Gewerbetreibenden und Fahrradfahrenden, sondern stellt für diese vor allem eine erhebliche Gefahr dar. Die UG Steindamm e.V. thematisiert die Problematik seit über zwei Jahren.
Auf Grundlage der Rückmeldungen der Ortsbegehung und Rückmeldungen des Bezirksamts hat sich das Bild verfestigt, dass ein Großteil des beschriebenen Verkehrs die Böckmannstraße als Abkürzung nutzt, um auf den Steindamm zu fahren. Diese Verkehre sollen umgeleitet werden.Zudem kommt es zu einer stärkeren Nutzung wegen der Bauarbeiten in der Lindenstraße.
Das Bezirksamt wird deshalb gebeten
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.10.2025 den Beschluss des Ausschusses bestätigt und beschließt den aufgeführten Antragstext damit einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Das Polizeikommissariat 14 nimmt mit Schreiben vom 02.12.2025 wie folgt Stellung:
Die Straßenverkehrsbehörde des PK 14 wurde gemäß Beschluss der Bezirksversammlung umeine rechtliche Prüfung der Umkehrung der Einbahnstraßenregelung in der Böckmannstraße gebeten.Zusätzlich sollte geprüft werden, ob eine solche Änderung eine Neubewertung der straßenverkehrsrechtlichenAnordnungen auf und unmittelbar angrenzend an die Lindenstraße erforderlichmacht.
Sachverhalt:
Bei einer Umkehrung der Fahrtrichtung der Böckmannstraße würde der gesamte motorisierte Individualverkehr,der bislang über die Böckmannstraße auf den Steindamm geführt wird, künftig indie Fahrradstraße (Nebenfahrbahn Adenauerallee) geleitet werden. Die Nebenfahrbahn der Adenaueralleeist derzeit aufgrund von Bauarbeiten (Hotelabriss) bis mindestens 2028 für den motorisiertenIndividualverkehr als Sackgasse eingerichtet. Nach Abschluss der Abrissarbeiten ist einNeubauprojekt mit voraussichtlich ähnlich langer Laufzeit geplant, sodass die Einschränkung fürden Kfz-Verkehr auf der Fahrradstraße auch weit über 2028 hinaus bestehen bleibt.
Der Knoten Adenauerallee / Beim Strohhause / Böckmannstraße ist als Unfallhäufungsstelle mitBeteiligung von Fahrradfahrenden identifiziert worden. Eine Umkehrung der Einbahnstraßenregelungkann daher nur mit einer umfangreichen Umplanung und Verbesserung der Verkehrssicherheitan diesem Knoten erfolgen.
Zudem wären Umbaumaßnahmen an der Einmündung Steindamm / Böckmannstraße erforderlich,da die vorhandene Schleppkurve für den Abbiegevorgang von größeren Fahrzeugen nichtausreichend ist.
Das PK11 wird regelmäßig durch den Rettungsdienst der Feuerwehr über den Hof (Einfahrt: Lindenstraße) angefahren, da sich immer wieder erkrankte oder verletzte Personen im PK11 melden.Diese Zufahrt ist baulich bedingt bereits eng und nicht gradlinig durchfahrbar. Die zweite Zufahrtzum PK11 in derBöckmannstraße (zwischen Moschee und Steindamm) hingegen schon, so dasssie grundsätzlich für Großfahrzeuge der Feuerwehr besser geeignet ist.
Unfallauswertung:
Die Auswertung der Unfallzahlen in der Böckmannstraße für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis01.09.2025 zeigt ein unauffälliges Bild. Insgesamt wurden 33 Unfälle verzeichnet, wobei in keinemFall überhöhte Geschwindigkeit als ursächlicher Faktor festgestellt werden konnte.
Geschwindigkeitsmessung VSG 20.05.–27.05.2025
Ergebnisse:
- Die V85-Werte (Geschwindigkeit, die von 85 % der Fahrzeuge nicht überschritten wird)liegt bei ca. 29 km/h
- Einzelne Ausreißer über 40 km/h treten vor allem nachts oder in den frühen Morgenstundenauf, sind jedoch selten
- In den Hauptverkehrszeiten (tagsüber) liegen die Geschwindigkeiten konstant im Bereichvon 25 bis 31 km/h
Bewertung:
- Die überwiegende Mehrheit der Fahrzeuge hält die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein
- Das Geschwindigkeitsverhalten ist insgesamt unauffällig
- Es sind keine weiteren verkehrsregelnden Maßnahmen erforderlich
- Eine erneute Messung wird nur bei veränderten Rahmenbedingungen oder Beschwerdenaus der Bevölkerung empfohlen
Fazit:
Die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung würde dazu führen, dass der gesamte motorisierteIndividualverkehr, der bislang stadteinwärts über die Böckmannstraße auf den Steindamm geführtwird, künftig in die Fahrradstraße (Nebenfahrbahn Adenauerallee) geleitet würde. Dies würde dieSicherheit und Attraktivität für den Radverkehr deutlich beeinträchtigen und steht im Widerspruchzu den Zielen der Förderung des Umweltverbundes und der Verkehrssicherheit.
Zudem bestehen bauliche und verkehrssicherheitsrelevante Herausforderungen, die eine Umkehrungder Einbahnstraßenregelung nur im Rahmen einer umfassenden Umplanung und unter Berücksichtigung der laufenden und geplanten Baumaßnahmen sowie der Unfalllage zulassen.
Die Böckmannstraße ist für die Feuerwehr eine wichtige Zufahrtsstraße, um die gesetzlichen Hilfsfristenim Rettungsdienst und Brandschutz einzuhalten. Eine Umkehrung der Einbahnstraßenführungund bauliche Verschwenkungen könnten zu längeren Anfahrtswegen und verzögertem Eintreffender Einsatzkräfte führen. Die Böckmannstraße ist insbesondere für Großfahrzeuge der Feuerwehrgeeignet und wird regelmäßig genutzt. Eine enge Abstimmung mit der Feuerwehr bei Umbautenist zwingend erforderlich, um die Erreichbarkeit aller Gebäude sicherzustellen.
Eine weitergehende Prüfung der baulichen und straßenverkehrsrechtlichen Rahmenbedingungenist daher nur sinnvoll, wenn alternative Verkehrsführungen oder begleitende Maßnahmen zur Sicherungdes Radverkehrs und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit am Knoten vorgesehenwerden können.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung in derBöckmannstraße unter den aktuellen und absehbaren Rahmenbedingungen nicht zu empfehlenist. Eine Neubewertung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen der Lindenstraße ist nichterforderlich.
Sachverhalt:
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 einstimmig die Abgabe des Antrags Drs. Nr. 22-4215 an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur mit der Bitte umanschließende Stellungnahme an den Cityausschuss beschlossen.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte gibt auf Wunsch des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur mit Schreiben vom 07.01.2025 (vor der geänderten Fassung) und noch vor Beschlussfassung über den o.g. Antrag folgende Hinweise:
Die Böckmannstraße verläuft parallel zur Lindenstraße in nord-westlicher Richtung von der Adenauerallee zum Steindamm. Es handelt sich um eine Einbahnstraße in Richtung Steindamm, die mit „Tempo 30 Zone“ ausgewiesen ist. Trotz der sehr engen Fahrbahn (ca. 3,50 m) ist die Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben. Im südlichen Teil befinden sich beidseitig der Fahrbahn Parkstände, im nördlichen nur einseitig.
In einem verkehrsberuhigten Bereich ist die Aufenthaltsfunktion vorrangig, daher müssen die bislang in großen Teilen beidseitig der Fahrbahn angeordneten Parkstände zugunsten einer Mischverkehrsfläche nahezu vollständig entfallen. Ein verkehrsberuhigter Bereich bedeutet zudem, dass keine Einbahnstraßenregelung zulässig ist, d.h. auch der Kfz-Verkehr müssen dann vom Steindamm in Richtung Adenauerallee fahren können. Die Länge der Zone sowie die angesprochenen Durchgangsverkehre sind bei der Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches durch die Straßenverkehrsbehörde zu prüfen, eine Anordnungsfähigkeit erscheint dem Bezirksamt Hamburg-Mitte jedoch aufgrund der vorgenannten Problemlagen zweifelhaft. Die Umwandlung in einen Verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325) würde einen vollständigen Umbau erfordern, diese Maßnahmen wären aus der bezirklichen Rahmenzuweisung zu finanzieren und müssten im Rahmen der bestehenden Personalressourcen abgebildet werden.
Alternativ wäre ein mehrfaches Verschwenken der Fahrbahn bei Vergrößerung der im südlichen Bereich untermäßigen Gehwege und Verbreiterung der Fahrbahn auf 4,0 m (Radverkehr in Gegenrichtung) denkbar. Damit würde die Geradlinigkeit der Fahrbahn aufgehoben und die gefahrene Geschwindigkeit voraussichtlich reduziert werden. Aufwand und Kosten sowie der Einsatz personeller Ressourcen im Fachbereich liegen aufgrund des ebenfalls hohen baulichen Aufwandes in einem ähnlichen Bereich wie die Umgestaltung zum verkehrsberuhigten Bereich.
Vor diesem Hintergrund regt das Bezirksamt an, über die im genannten Möglichkeiten hinaus Maßnahmen der Verkehrsberuhigung gemeinsam mit der Regionalbeauftragten und dem zuständigen Polizeikommissariat 11 im Rahmen eines Ortstermins zu eruieren.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität und Stadtnatur hat in seiner Sitzung am 10.09.2025 die Stellungnahme zur Kenntnis genommen und dem Cityausschuss empfohlen, den nachfolgend aufgeführten Antragstext zu beschließen.
Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 07.10.2025 den nachfolgend aufgeführten Antragstext einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion - beschlossen:
Die Böckmannstraße ist eine schmale Einbahnstraße, die die Adenauerallee mit dem Steindamm verbindet.
Neben ihren Anwohnenden beherbergt sie Gastronomie, Einzelhandel, Vereine, ein Stadtteilcafé, das Projekt "Marmorgarten" und die Moschee der Islamischen Gemeinde Hamburg. Die Straße ist durch Fußgänger*Innen und Fahrradfahrer*Innen stark frequentiert.
Das auf die Tempo 30 Zone hinweisende Schild ändert nichts daran, dass PKWs regelmäßig mit hoher Geschwindigkeit durch die ohnehin sehr unübersichtliche Straße fahren. Dies führt nicht nur zu Beschwerden seitens Anwohnenden, Besuchenden, Gewerbetreibenden und Fahrradfahrenden, sondern stellt für diese vor allem eine erhebliche Gefahr dar. Die UG Steindamm e.V. thematisiert die Problematik seit über zwei Jahren.
Auf Grundlage der Rückmeldungen der Ortsbegehung und Rückmeldungen des Bezirksamts hat sich das Bild verfestigt, dass ein Großteil des beschriebenen Verkehrs die Böckmannstraße als Abkürzung nutzt, um auf den Steindamm zu fahren. Diese Verkehre sollen umgeleitet werden.Zudem kommt es zu einer stärkeren Nutzung wegen der Bauarbeiten in der Lindenstraße.
Das Bezirksamt wird deshalb gebeten
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.10.2025 den Beschluss des Ausschusses bestätigt und beschließt den aufgeführten Antragstext damit einstimmig - bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Das Polizeikommissariat 14 nimmt mit Schreiben vom 02.12.2025 wie folgt Stellung:
Die Straßenverkehrsbehörde des PK 14 wurde gemäß Beschluss der Bezirksversammlung umeine rechtliche Prüfung der Umkehrung der Einbahnstraßenregelung in der Böckmannstraße gebeten.Zusätzlich sollte geprüft werden, ob eine solche Änderung eine Neubewertung der straßenverkehrsrechtlichenAnordnungen auf und unmittelbar angrenzend an die Lindenstraße erforderlichmacht.
Sachverhalt:
Bei einer Umkehrung der Fahrtrichtung der Böckmannstraße würde der gesamte motorisierte Individualverkehr,der bislang über die Böckmannstraße auf den Steindamm geführt wird, künftig indie Fahrradstraße (Nebenfahrbahn Adenauerallee) geleitet werden. Die Nebenfahrbahn der Adenaueralleeist derzeit aufgrund von Bauarbeiten (Hotelabriss) bis mindestens 2028 für den motorisiertenIndividualverkehr als Sackgasse eingerichtet. Nach Abschluss der Abrissarbeiten ist einNeubauprojekt mit voraussichtlich ähnlich langer Laufzeit geplant, sodass die Einschränkung fürden Kfz-Verkehr auf der Fahrradstraße auch weit über 2028 hinaus bestehen bleibt.
Der Knoten Adenauerallee / Beim Strohhause / Böckmannstraße ist als Unfallhäufungsstelle mitBeteiligung von Fahrradfahrenden identifiziert worden. Eine Umkehrung der Einbahnstraßenregelungkann daher nur mit einer umfangreichen Umplanung und Verbesserung der Verkehrssicherheitan diesem Knoten erfolgen.
Zudem wären Umbaumaßnahmen an der Einmündung Steindamm / Böckmannstraße erforderlich,da die vorhandene Schleppkurve für den Abbiegevorgang von größeren Fahrzeugen nichtausreichend ist.
Das PK11 wird regelmäßig durch den Rettungsdienst der Feuerwehr über den Hof (Einfahrt: Lindenstraße) angefahren, da sich immer wieder erkrankte oder verletzte Personen im PK11 melden.Diese Zufahrt ist baulich bedingt bereits eng und nicht gradlinig durchfahrbar. Die zweite Zufahrtzum PK11 in derBöckmannstraße (zwischen Moschee und Steindamm) hingegen schon, so dasssie grundsätzlich für Großfahrzeuge der Feuerwehr besser geeignet ist.
Unfallauswertung:
Die Auswertung der Unfallzahlen in der Böckmannstraße für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis01.09.2025 zeigt ein unauffälliges Bild. Insgesamt wurden 33 Unfälle verzeichnet, wobei in keinemFall überhöhte Geschwindigkeit als ursächlicher Faktor festgestellt werden konnte.
Geschwindigkeitsmessung VSG 20.05.–27.05.2025
Ergebnisse:
- Die V85-Werte (Geschwindigkeit, die von 85 % der Fahrzeuge nicht überschritten wird)liegt bei ca. 29 km/h
- Einzelne Ausreißer über 40 km/h treten vor allem nachts oder in den frühen Morgenstundenauf, sind jedoch selten
- In den Hauptverkehrszeiten (tagsüber) liegen die Geschwindigkeiten konstant im Bereichvon 25 bis 31 km/h
Bewertung:
- Die überwiegende Mehrheit der Fahrzeuge hält die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein
- Das Geschwindigkeitsverhalten ist insgesamt unauffällig
- Es sind keine weiteren verkehrsregelnden Maßnahmen erforderlich
- Eine erneute Messung wird nur bei veränderten Rahmenbedingungen oder Beschwerdenaus der Bevölkerung empfohlen
Fazit:
Die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung würde dazu führen, dass der gesamte motorisierteIndividualverkehr, der bislang stadteinwärts über die Böckmannstraße auf den Steindamm geführtwird, künftig in die Fahrradstraße (Nebenfahrbahn Adenauerallee) geleitet würde. Dies würde dieSicherheit und Attraktivität für den Radverkehr deutlich beeinträchtigen und steht im Widerspruchzu den Zielen der Förderung des Umweltverbundes und der Verkehrssicherheit.
Zudem bestehen bauliche und verkehrssicherheitsrelevante Herausforderungen, die eine Umkehrungder Einbahnstraßenregelung nur im Rahmen einer umfassenden Umplanung und unter Berücksichtigung der laufenden und geplanten Baumaßnahmen sowie der Unfalllage zulassen.
Die Böckmannstraße ist für die Feuerwehr eine wichtige Zufahrtsstraße, um die gesetzlichen Hilfsfristenim Rettungsdienst und Brandschutz einzuhalten. Eine Umkehrung der Einbahnstraßenführungund bauliche Verschwenkungen könnten zu längeren Anfahrtswegen und verzögertem Eintreffender Einsatzkräfte führen. Die Böckmannstraße ist insbesondere für Großfahrzeuge der Feuerwehrgeeignet und wird regelmäßig genutzt. Eine enge Abstimmung mit der Feuerwehr bei Umbautenist zwingend erforderlich, um die Erreichbarkeit aller Gebäude sicherzustellen.
Eine weitergehende Prüfung der baulichen und straßenverkehrsrechtlichen Rahmenbedingungenist daher nur sinnvoll, wenn alternative Verkehrsführungen oder begleitende Maßnahmen zur Sicherungdes Radverkehrs und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit am Knoten vorgesehenwerden können.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung in derBöckmannstraße unter den aktuellen und absehbaren Rahmenbedingungen nicht zu empfehlenist. Eine Neubewertung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen der Lindenstraße ist nichterforderlich.
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