Verbesserung der Verkehrsführung und Verkehrssicherheit an der U2-Station Hammer Kirche (Höhe Grünstreifen)
Letzte Beratung: 23.06.2026 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 6.3
Der Regionalausschuss Horn/Hamm/Borgfelde hat in seiner Sitzung am 20.01.2026 den nachfolgend aufgeführten Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion einstimmig beschlossen.
Am oberen Ausgang der U2-Station Hammer Kirche bestehen auf einem etwa 30 bis 40 Meter langen Abschnitt Unklarheiten in der Verkehrsführung.
Vor und hinter der Station sind die Bereiche für Fußgänger*innen sowie für Radfahrende klar markiert. In dem genannten Zwischenbereich fehlt jedoch eine Trennung zwischen Geh- und Radweg.
Diese unklare Situation führt regelmäßig zu Unsicherheiten und Konflikten zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden.
Beobachtungen:
Quelle/Kartenausschnitt: Google Maps
Erläuterung / Legende:
Orange: Radfahrende von Richtung Berliner Tor.
Rot: Radfahrende von Richtung Hammer Kirche. Diese fahren ziemlich schnell, da sie den Berg runterfahren (und u.a. von Kindern gerne als Beschleunigung genutzt wird).
Grün: Radfahrende von Richtung Rauhes Haus
Blau: Fußgänger*innen von und zu der U-Bahn Hammer Kirche
Gelbe Zeichen: Besondere Konfliktpunkte der unterschiedlichen. Gerade im Frühjahr, Sommer und im Herbst zu den Stoßzeiten (Morgens, Nachmittags).
Die Verwaltung wird gebeten,
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte nimmt am 27.04.2026 wie folgt Stellung:
zu 1.
Die vorhandene bauliche Herstellung in Kombination mit der vorhandenen Markierung und den Aufmerksamkeitstreifen entspricht den Anforderungen für eine sichere Führung der Verkehrsteilnehmer. Die Fläche ist als Mischverkehrsfläche gestaltet in der alle Verkehrsteilnehmer ihre Fahrweise an die Gegebenheiten anpassen sollen, grafische oder baulichen Trennungen stehen dem Prinzip der Mischverkehrsfläche entgegen.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte wird eine Umlaufsperre an der Abzweigung Richtung Hammer Kirche einbauen, um eine schnelle „Einfahrt“ aus Richtung Hammer Kirche in die Veloroute zu unterbinden.
zu 2.
Die vorhandene bauliche Herstellung der Sprunginsel (Querungshilfe) entspricht den Anforderungen für eine sichere Führung der Verkehrsteilnehmer.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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