Unterstützung der Interessengemeinschaften durch den Neustartfonds City & Zentren, hier: Entscheidung über vorliegende Anträge September 2021
Letzte Beratung: 16.09.2021 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.3
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.06.2021 die nachfolgend aufgeführte Vorlage Drs. Nr. 22-2060 einstimmig beschlossen und damit dem Verfahrensvorschlag zum Hamburger Neustartfonds City&Zentren (HmbNFCZ) zugestimmt.
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte ist von der Behörde für Wirtschaft und Innovation beauftragt, den „Neustartfonds“ für den Einzelhandel abzuwickeln. Dem Bezirk Hamburg-Mitte stehen hierzu 300.000 Euro für 2021 und 2022 zur Verfügung. Der Hamburger Neustartfonds City&Zentren (HmbNFCZ) soll u.a. die Interessengemeinschaften (IGs) und BIDs in der Hamburger City und in den Stadtteilen bei einem Neustart in den verschiedenen Zentren finanziell unterstützen, indem er attraktivitätssteigernde Events und Aktivitäten ermöglicht. Die Förderrichtlinie ist als Anlage beigefügt.
Aufgrund der derzeitigen Öffnungstendenzen ist ein schnelles Verfahren wichtig. Deshalb schlägt das Bezirksamt vor, die ersten Anträge im Rahmen von rund 65.000 Euro ohne politische Befassung zu bescheiden. Die Förderrichtlinie lässt das zu.
Die Akteure der Innenstadt würden mit den Geldern ab dem 13.07.2021 die Sommergärten (bisher im Passagenviertel https://passagenviertel.com/2019/07/12/hamburger-sommergaerten) auf die Mönckebergstraße, die Spitalerstraße, den Ballindamm und den Alten Wall ausweiten.
Anschließend schlägt das Bezirksamt folgendes Verfahren vor:
1. Tranche von ca. 60.000 Euro mit einer Bewerbungsfrist bis 15. Juli 2021 für den Hauptausschuss am 3. August
2. Tranche von ca. 60.000 Euro mit einer Bewerbungsfrist bis zum 1. September 2021
3. Tranche von ca. 60.000 Euro mit einer Bewerbungsfrist bis zum 15. Februar 2022
4. Tranche von ca. 55.000 Euro mit einer Bewerbungsfrist bis zum 15. August 2022
Die Summen verstehen sich als grober Richtwert. Abweichungen sind abhängig von den eingereichten Anträgen möglich. Da die Fördermittel für alle Interessensgemeinschaften des Bezirkes angedacht sind, wird vorgeschlagen, zunächst den Hauptausschuss und im Folgenden den für regionale Wirtschaftsförderung zuständigen Ausschuss zu befassen. So kann ein Gesamtüberblick über die Qualität und Quantität der Anträge sowie eine angemessene Verteilung der Mittel gewährleistet werden. Aufgrund des großen Handlungsbedarfs in der Innenstadt bekommt der Bezirk Hamburg-Mitte 200.000 bis 150.000 Euro mehr zur Verfügung gestellt als die anderen Bezirke. Dies muss bei der Beurteilung der Anträge berücksichtigt werden.
Fachlich wird das Verfahren vom Fachamt Wirtschaftsförderung geleitet. Für die Aktivitäten der Innenstadt stimmt sich das Fachamt eng mit der Innenstadtkoordinatorin aus dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes ab.
Aktuell übersendet das Bezirksamt die Tabelle der nächsten Tranche zum Neustartfonds, über den die Bezirksversammlung am 16. September beraten soll.
Das Fachamt Wirtschaftsförderung bedauert die kurzfristige Übermittlung der Anträge, deren Aufbereitung im Vorwege mehr Zeit als erwartet in Anspruch genommen hat. Daher wird die Fachamtsleiterin am 16.09.2021 für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Zusätzlich steht noch immer die Rückmeldung der Finanzbehörde zu der konkreten Erhöhung der Fördersumme aus.
Bisher wurden statt 120.000 Euro 212.000 Euro im Rahmen des Neustartfonds ausgegeben. Insgesamt stehen 300.000 Euro zur Verfügung, wobei der Finanzsenator bereits angekündigt hat, diese Summe bei Bedarf zu erhöhen.
Für die dritte Tranche (Beschluss am 16. September 2021) sind 60.000 Euro vorgesehen. Mit 210.000 Euro übersteigt die Summe aller Anträge dies erneut deutlich und auch die Gesamtsumme von 300.000 Euro wird überschritten. Sollte bis zum 16. September keine offizielle Rückmeldung aus der Finanzbehörde eingetroffen sein, müsste die Abstimmung vorbehaltlich der Rückmeldung der Finanzbehörde passieren. Sollte die Fördersumme niedriger ausfallen als erwartet, müsste ggf. eine Priorisierung vorgenommen werden,
Um Beschlussfassung über die vorliegenden Anträge wird gebeten.
Anlagen
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