22-2060.1

Unterstützung der Interessengemeinschaften durch den Neustartfonds City & Zentren, hier: Entscheidung über vorliegende Anträge

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
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03.08.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.06.2021 die nachfolgend aufgeführte Vorlage Drs. Nr. 22-2060 einstimmig beschlossen und damit dem Verfahrensvorschlag zum Hamburger Neustartfonds City&Zentren (HmbNFCZ) zugestimmt.

 

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte ist von der Behörde für Wirtschaft und Innovation beauftragt, den „Neustartfonds“ für den Einzelhandel abzuwickeln. Dem Bezirk Hamburg-Mitte stehen hierzu 300.000 Euro für 2021 und 2022 zur Verfügung. Der Hamburger Neustartfonds City&Zentren (HmbNFCZ) soll u.a. die Interessengemeinschaften (IGs) und BIDs in der Hamburger City und in den Stadtteilen bei einem Neustart in den verschiedenen Zentren finanziell unterstützen, indem er attraktivitätssteigernde Events und Aktivitäten ermöglicht. Die Förderrichtlinie ist als Anlage beigefügt.

 

Aufgrund der derzeitigen Öffnungstendenzen ist ein schnelles Verfahren wichtig. Deshalb schlägt das Bezirksamt vor, die ersten Anträge im Rahmen von rund 65.000 Euro ohne politische Befassung zu bescheiden. Die Förderrichtlinie lässt das zu.

Die Akteure der Innenstadt würden mit den Geldern ab dem 13.07.2021 die Sommergärten (bisher im Passagenviertel https://passagenviertel.com/2019/07/12/hamburger-sommergaerten) auf die Mönckebergstraße, die Spitalerstraße, den Ballindamm und den Alten Wall ausweiten.

 

Anschließend schlägt das Bezirksamt folgendes Verfahren vor:

1. Tranche von ca. 60.000 Euro mit einer Bewerbungsfrist bis 15. Juli 2021 für den Hauptausschuss am 3. August

2. Tranche von ca. 60.000 Euro mit einer Bewerbungsfrist bis zum 1. September 2021

3. Tranche von ca. 60.000 Euro mit einer Bewerbungsfrist bis zum 15. Februar 2022

4. Tranche von ca. 55.000 Euro mit einer Bewerbungsfrist bis zum 15. August 2022

 

Die Summen verstehen sich als grober Richtwert. Abweichungen sind abhängig von den eingereichten Anträgen möglich. Da die Fördermittel für alle Interessensgemeinschaften des Bezirkes angedacht sind, wird vorgeschlagen, zunächst den Hauptausschuss und im Folgenden den für regionale Wirtschaftsförderung zuständigen Ausschuss zu befassen. So kann ein Gesamtüberblick über die Qualität und Quantität der Anträge sowie eine angemessene Verteilung der Mittel gewährleistet werden. Aufgrund des großen Handlungsbedarfs in der Innenstadt bekommt der Bezirk Hamburg-Mitte 200.000 bis 150.000 Euro mehr zur Verfügung gestellt als die anderen Bezirke. Dies muss bei der Beurteilung der Anträge berücksichtigt werden.

 

Fachlich wird das Verfahren vom Fachamt Wirtschaftsförderung geleitet. Für die Aktivitäten der Innenstadt stimmt sich das Fachamt eng mit der Innenstadtkoordinatorin aus dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes ab.

 

 

 

Es liegen jetzt die in der Anlage aufgeführten Anträge auf Mittel aus dem HmbNFCZ vor.

Hierzu noch folgende Hinweise:

Die in der o.g. aufgeführte Einteilung in Tranchen zu jeweils ca. 60.000 Euro diente dem Zweck, dass zum einen schnell gehandelt werden konnte, zum anderen aber auch Antragsstellenden zu einem späteren Zeitpunkt noch die Möglichkeit geboten werden kann, einen Antrag einzureichen. Für die erste Tranche liegen nun bereits Anträge mit einem Finanzvolumen von 142.000 Euro vor und es gibt auch schon das Signal von Antragsstellern, dass sie gerne zu einem späteren Zeitpunkt etwas einreichen würden. Die Finanzbehörde hat signalisiert, dass der Fonds bei Bedarf noch aufgestockt wird. Einer positiven Bescheidung aller bisher eingereichten Anträge ist daher grundsätzlich möglich, sofern der Hauptausschuss die Maßnahmen - der Förderrichtlinie entsprechend - für zielführend und schlüssig hält.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Beschlussfassung über die vorliegenden Anträge wird gebeten.

 

 

 

 

Anlagen

  • Übersicht über vorliegende Anträge
  • Förderrichtlinie
  • Anlage zur Förderrichtlinie
  • Antragsunterlagen (nicht öffentlich und vertraulich)