23-1770

Tempo 30 auf der Langen Reihe - neue Rechtslage anwenden (Antrag der Volt-Fraktion)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 16.06.2026 Cityausschuss Ö 5.2

Sachverhalt

Die Lange Reihe ist die zentrale Längsachse des Stadtteils St. Georg, verbindet als Bezirksstraße den Hauptbahnhof mit der Barcastraße im Norden und ist mit rund sechs Metern Fahrbahnbreite einstreifig je Richtung geführt. Sie ist Wohn-, Geschäfts- und Aufenthaltsstraße zugleich.

Die diskutierte Maßnahme “Tempo 30 auf der Langen Reihe” stößt im Stadtteil und Bezirk seit Jahren auf Zustimmung. Der Stadtteilbeirat St. Georg empfahl am 25.09.2024 einstimmig (15:0:0 stimmberechtigt, Plenum 50:0:1) Tempo 30 für die gesamte Lange Reihe¹. Der Cityausschuss übernahm die Empfehlung am 12.11.2024 unvendert und die Bezirksversammlung bestätigte diesen Beschluss am 21.11.2024. Eine am 24.09.2025 mit deutlicher Mehrheit (16:0:0 stimmberechtigt, 66:0:2 Plenum) bekräftigte Folge-Empfehlung² wurde vom Cityausschuss am 11.11.2025 zurückgestellt.

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nahm hierzu damals mit Schreiben vom 18.12.2024³ unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 14 Stellung und kam zu dem Schluss, dass unter anderem aufgrund der fehlenden Gefahrenlage nach § 45 Absatz 9 StVO kein Tempo 30 umgesetzt werden könne. Einer besonderen Gefahrenlage bedürfe es nach § 45 Absatz 9 Satz 4 Nr. 6 StVO zwar nicht im Bereich von sozialen Einrichtungen, dieser beschränke sich jedoch auf das Gebäude selbst, nicht aber auf den Schulweg.

Seither hat sich die rechtliche Grundlage verändert. Mit der 57. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 02.10.2024 (BGBl. I Nr. 299) ist die StVO-Novelle zum 11.10.2024⁴ in Kraft getreten. Die aktualisierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO hat am 10.04.2025⁵ Rechtskraft erlangt. Hochfrequentierte Schulwege bilden seitdem eine eigenständige Anordnungskategorie nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO, für die der Nachweis einer qualifizierten Gefahrenlage entfällt, um eine Anordnung von Tempo 30 vornehmen zu können. Der zulässige Lückenschluss zwischen bestehenden Tempo-30-Abschnitten beträgt nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 4 StVO nunmehr bis zu 500 Meter.

Die Behörde für Inneres und Sport der FHH hat die erforderlich gewordenen Änderungen der “HRVV Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen” vorgenommen und diese mit den am 22.01.2026 erlassenen Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gem. VwV zu § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 StVO(kurz: „HRVV Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen")⁶ fortgeschrieben und gegenüber der vorherigen Fassung deutlich erweitert: Sensible Einrichtungen erfüllen den Anordnungstatbestand jetzt alternativ über direkten Zugang zur Straße oder über Quell- und Zielverkehr mit kritischen Begleiterscheinungen im Nahbereich. Spielplätze nach § 1 Abs. 1 S. 2 GrAnlG HA und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sind als eigenständige Kategorien neu aufgenommen und werden in die bestehende Regelung zu § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO integriert. Die Regelung in § 45 Absatz 9 Satz 4 Nr. 6 StVO greift auf Straßen des übergeordneten Verkehrs sowie auf weiteren Vorfahrtsstraßen mit Zeichen 306, worüber die Lange Reihe gemäß Geoportal Hamburg⁷ verfügt. Bei einstreifiger Verkehrsführung wie auf der Langen Reihe ist die ÖPNV-Verträglichkeit nach Abschnitt I Nr. 4 der HRVV grundsätzlich als gegeben anzusehen.

Subsumiert man den Sachverhalt nun unter die Voraussetzungen der aktuellen Rechtslage, sprechen überwiegende Gründe dafür, dass auf der Langen Reihe gleich mehrere Voraussetzungen der HRVV für Tempo 30 erfüllt sind.

Zum einen ist die Heinrich-Wolgast-Schule mit rund 420 Grundschüler:innen⁸ über die Greifswalder Straße direkt an die Lange Reihe angebunden, womit ein hochfrequentierter Schulweg im Sinne der HRVV vorliegen könnte. Die HRVV definiert hochfrequentierte Schulwege als “Straßenabschnitte, die eine Bündelungswirkung hinsichtlich der Wege zwischen Wohngebieten und allgemeinbildenden Schulen haben”, wobei deren Lage “begründet darzulegen” ist und sich “aus Schulwegplänen ergeben” kann. Zwar ist hier eine formalisierte Begründung erforderlich und ein solcher Plan uns nicht bekannt, dennoch könnte die Lange Reihe als Hauptzuweg den Charakter eines hochfrequentierten Schulweges im Sinne von Abschnitt I Nr. 3 der HRVV tragen.

Zum anderen liegt der Lohmühlenpark (offiziell Lohmühlen-Grünzug), eine als öffentliche Grün- und Erholungsanlage nach § 1 Abs. 1 GrAnlG HA bekanntgemachte Anlage mit Spielplatz⁹, unmittelbar an der Strecke. Außerdem ist die Asklepios Klinik St. Georg mit 651 Betten¹⁰ als Krankenhaus im Sinne von § 107 SGB V, über die Lohmühlenstraße an die Lange Reihe angebunden. Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI und Kindertagesstätten erreichen die Lange Reihe über die Querstraßen Koppel, Danziger Straße und Schmilinskystraße¹¹. Als einzige durchgängige Längsachse des Stadtteils dürfte die Lange Reihe damit auch Bündelungspunkt des Quell- und Zielverkehrs zu diesen Einrichtungen sein, wodurch es auch zu denin der HRVV genannten kritischen Begleiterscheinungen kommen könnte. Die abschließende Bewertung des Sachverhaltes und der ggf. erfüllten Voraussetzungen ist Gegenstand des beantragten Prüfauftrags.

r einen Teilabschnitt der Langen Reihe hat der Senat Tempo 30 zudem bereits beschlossen, allerdings beschränkt auf die Nachtstunden und gestützt auf den Lärmschutz. In der 3. Stufe des Lärmaktionsplans (Senatsbeschluss 2021)¹² ist auf der Langen Reihe zwischen Baumeisterstraße und Schmilinskystraße ein Tempo-30-Abschnitt für die Zeit von 22 bis 6 Uhr vorgesehen (349 Lärmbetroffene). In der 4. Stufe (Senatsbeschluss Dezember 2024)¹³ ist die weitere Umsetzung der noch ausstehenden Abschnitte bekräftigt. Auf Grundlage dessen wäre eine Tempo-30-Anordnung über die HRVV mindestens im betreffenden Bereich auch in zeitlich unbegrenzter Form zu prüfen.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die systematische Prüfung der HRVV-Voraussetzungen sowie um die Beantragung und Umsetzung der Anordnung bei positiver Prüfung gebeten.

Sachverhalt in Einfacher Sprache:

Worum geht es? Die Lange Reihe ist eine wichtige Straße in St. Georg. Sie verbindet den Hauptbahnhof mit dem Norden des Stadtteils. Auf der Langen Reihe darf man heute 50 km/h fahren. Die Straße ist nur etwa 6 Meter breit. Es gibt nur eine Fahrspur pro Richtung.

An der Langen Reihe und in den Seitenstraßen liegen viele wichtige Orte:

die Heinrich-Wolgast-Grundschule mit etwa 420 Kindern

der Spielplatz im Lohmühlenpark

die Asklepios Klinik St. Georg

mehrere Kitas und Pflegeheime

Viele Kinder, ältere Menschen und Familien sind auf der Langen Reihe unterwegs.

Was ist bisher passiert? 2024 hat der Stadtteilbeirat St. Georg Tempo 30 für die Lange Reihe einstimmig empfohlen. Der Cityausschuss und die Bezirksversammlung haben diese Empfehlung übernommen. Die Polizei hat das im Dezember 2024 abgelehnt. Sie sagte: Es gibt keine ausreichende Gefahr.

Seit 2024 gibt es aber neue Gesetze. Diese Gesetze machen Tempo 30 jetzt einfacher: vor Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Spielplätzen. Hamburg hat dazu am 22. Januar 2026 eine neue Regelung beschlossen. Diese Regelung heißt HRVV. Die HRVV macht Tempo 30 auf viel mehr Straßen möglich als vorher.

Der Senat hat 2021 beschlossen: Auf einem Teil der Langen Reihe soll nachts Tempo 30 gelten. Wegen des Lärms. Bis heute ist das aber nicht umgesetzt.

Warum ist Tempo 30 wichtig? Tempo 30 schützt Kinder auf dem Schulweg. Tempo 30 schützt auch ältere Menschen. Tempo 30 macht weniger Lärm und weniger Abgase. Tempo 30 macht die Straße ruhiger für die Menschen, die hier wohnen.

Im Stadtteil und im Bezirk wird Tempo 30 schon lange gefordert. Die neuen Gesetze und die HRVV könnten es jetzt möglich machen.

Quellen:

¹ Drs. 23-0175, Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, Empfehlung des Stadtteilbeirats St. Georg vom 25.09.2024: https://sitzungsdienst-hamburg-mitte.hamburg.de/bi/vo020.asp

² Drs. 23-1103, Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, Folge-Empfehlung des Stadtteilbeirats St. Georg vom 24.09.2025: https://sitzungsdienst-hamburg-mitte.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1019408

³ Drs. 23-0175.1, Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, Stellungnahme der Verkehrsdirektion 5 vom 18.12.2024: https://sitzungsdienst-hamburg-mitte.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1018407

Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften, BGBl. 2024 I Nr. 299: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/299/VO.html

12. Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Beschluss des Bundesrates vom 21.03.2025, Inkrafttreten 10.04.2025: https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Gesetze-20/zwoelfte-allgemeine-vwv-zur-aenderung-vwv-stvo.html

HRVV Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen vom 22.01.2026, Behörde für Inneres und Sport: https://www.fuss-ev.de/hamburg/wp-content/uploads/sites/11/2026/02/HRVV-T30-vom-22.01.2026.pdf

Geoportal Hamburg Verkehrszeichen: https://geoportal-hamburg.de/?mdid=614ad3f6-8437-4838-b9b2-b76fafdbe47a

Heinrich-Wolgast-Schule, Schüler*innenanzahl laut Ganztagskonzept: https://heinrich-wolgast-schule.hamburg.de/wp-content/uploads/sites/847/2026/04/2025-06-HWS_Ganztagskonzept-3.pdf

Verzeichnis der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Bekanntmachung des Senats vom 4. Oktober 2011 (Amtl. Anz. Nr. 86 vom 1. November 2011, S. 2353-2354), zuletzt geändert am 17. Juni 2024 (Amtl. Anz. Nr. 52 vom 28. Juni 2024, S. 986); Lohmühlen-Grünzug eingetragen als Spielplatz (ID 000329) und Parkanlage (ID 000328): https://www.luewu.de/wp-content/uploads/2025/08/AMTLANZ_HH_2011-86.pdf

¹⁰ Asklepios Klinik St. Georg, Klinikportrait: https://www.asklepios.com/hamburg/sankt-georg/unternehmen/klinik-und-kontakt/kurzprofil/

¹¹ Beispiele in den Querstraßen und im unmittelbaren Nahbereich: Heerlein- und Zindler-Stiftung (Koppel 17), Alten- und Pflegeheim St. Bernhard (Danziger Straße 52b), CVJM-Kindertagesheim Koppel (Koppel 53), an der Schmilinskystraße ist nach öffentlicher Ankündigung der City-Pfarrei bis Ende 2026 die Einrichtung einer Kita im umgebauten ehemaligen Domschulgebäude vorgesehen.¹¹ Liste nicht abschließend; kein einheitliches Verzeichnis vorhanden, daher Trägerangaben auf Anfrage.

¹¹ aus.sicht - Magazin der City-Pfarrei am Mariendom: „Bauprojekte am Dom", April 2025, https://www.aussicht.online/artikel/bauprojekte-am-dom

¹² Fortschreibung Lärmaktionsplan für Hamburg, Dritte Stufe (Senatsbeschluss vom 23.11.2021), BUKEA, Anlage 2/3 mit konkreter Listung "Lange Reihe zwischen Baumeisterstraße und Schmilinskystraße (349 Lärmbetroffene)": https://laermaktionsplan.beteiligung.hamburg/drupal/sites/default/files/2023-04/fortschreibung-lap-dritte-stufe_0.pdf

¹³rmaktionsplan Hamburg, 4. Stufe (Senatsbeschluss 10.12.2024), BUKEA: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/aktuelles/pressemeldungen/neuer-laermaktionsplan-vom-senat-beschlossen-1000336

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Petitum:

Der Cityausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. auf Grundlage der am 22.01.2026 erlassenen „HRVV Tempo 30 vor sensiblen Einrichtungen" zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Langen Reihe vorliegen;
    1. die Prüfung soll vorrangig die gesamte Lange Reihe umfassen; hilfsweise sind die nach den Voraussetzungen der HRVV ableitbaren Teilabschnitte mit der höchsten Schutzbedürftigkeit zu prüfen;
    2. die Prüfung soll vorrangig auf eine zeitlich unbegrenzte Geltung der Geschwindigkeitsbeschränkung gerichtet sein, wie sie sich aus dem Vorhandensein der Asklepios Klinik St. Georg als Krankenhaus im Sinne von § 107 SGB V und der vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI ergibt, da die HRVV für diese Kategorien keine zeitliche Begrenzung vorsieht. Ergänzend ist die bereits in der 3. Stufe des Lärmaktionsplans für die Nachtstunden vorgesehene Tempo-30-Anordnung zwischen Baumeisterstraße und Schmilinskystraße in die Prüfung einzubeziehen. Soweit eine zeitlich unbegrenzte Anordnung im Einzelfall nicht möglich sein sollte, ist hilfsweise die kumulierte Anordnung der HRVV-Geltungszeiten zu prüfen, also werktags 6 bis 22 Uhr für den Schulbezug, Montag bis Freitag 6 bis 19 Uhr für den Schulweg und die Kita und täglich 6 bis 19 Uhr für den Spielplatz;
  2. in die Prüfung die einschlägigen Voraussetzungen nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO kumulativ einzubeziehen, insbesondere den hochfrequentierten Schulweg zur Heinrich-Wolgast-Schule, den durch die Kindertagesstätten im Quartier erzeugten Ziel- und Quellverkehr, die über die Querstraßen Koppel, Danziger Straße und Schmilinskystraße angebundenen Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI, das Krankenhaus Asklepios Klinik St. Georg sowie die Spielflächen im Lohmühlenpark;
  3. bei positiver Prüfung die Anordnung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen und die anschließende Beschilderung umzusetzen;
  4. dem Cityausschuss über das Ergebnis der Prüfung sowie über den Stand der Umsetzung zu berichten.

Petitum in Einfacher Sprache:

Was wird beantragt?

Auf der Langen Reihe in St. Georg soll Tempo 30 eingeführt werden.

Was soll geprüft werden? Grundlage für die Prüfung ist die neue Hamburger Vorschrift HRVV. Sie gilt seit dem 22. Januar 2026.

Die Verwaltung soll prüfen:

Erst: Ob Tempo 30 auf der ganzen Langen Reihe angeordnet werden kann.

Wenn nicht: Auf welchen Abschnitten Tempo 30 möglich ist.

Ob Tempo 30 dauerhaft gelten kann, also Tag und Nacht.

Wenn das nicht überall geht: Zu welchen Zeiten Tempo 30 dann gelten soll. Zum Beispiel werktags wegen der Schule und der Kita.

Welche Einrichtungen sollen einbezogen werden? Die Verwaltung soll diese Einrichtungen an und rund um die Lange Reihe berücksichtigen:

die Heinrich-Wolgast-Schule

die Kitas

die Asklepios Klinik St. Georg

die Pflegeheime

der Spielplatz im Lohmühlen-Park

Was soll danach passieren?

Wenn die Prüfung positiv ausfällt:

Die Verwaltung soll bei der Polizei beantragen, dass dort Tempo 30 angeordnet wird.

Der Bezirk soll die neuen Schilder aufstellen.

Was soll berichtet werden?

Die Verwaltung soll dem Cityausschuss berichten:

Wie die Prüfung ausgegangen ist.

Was schon umgesetzt wurde.

Wenn etwas nicht möglich ist: Warum nicht.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
16.06.2026
Ö 5.2
Lokalisation Beta
Barcastraße Lohmühlenpark Lohmühlenpark Danziger Str. Schmilinskystraße Baumeisterstraße St. Georg St. Georg

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