23-0175.1

Tempo 30 für die Lange Reihe, hier: Empfehlung des Stadtteilbeirates St. Georg vom 25.09.2024

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 23.01.2025 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 3.3

Sachverhalt

Der Cityausschuss hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 die nachfolgend aufgeführte Beiratsempfehlung einstimmig beschlossen.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 21.11.2024 bestätigt.

 

 

Der Stadtteilbeirat hat in seiner Sitzung am 25.09.2024 folgende Beiratsempfehlung beschlossen.

 

Das Bezirksamt, die Bezirksversammlung möge sich schnellstmöglich dafür einsetzen bzw. veranlassen, dass der KFZ-Verkehr auf der Langen Reihe auf max. Tempo 30 begrenzt wird.

 

Begründung / Argumente

Die Lange Reihe ist ein Schulweg zur Heinrich-Wolgast-Grundschule.

Die Lange Reihe ist auch eine Wohnstraße mit Erfordernis vor allem nächtlicher relativer Ruhe.

r Autos und vor allem für LKW und Busse wirkt das erlaubte Tempo 50 fahrlässig.

Spätestens seit kein Schnellbus mehr durch die Lange Reihe fährt, gibt es keinen vernünftigen Grund mehr, Tempo 50 beizubehalten. Alle HVV-Busse halten in der Mitte der Langen Reihe an der Haltestelle Gurlittstraße und verlangsamen zum Anhalten und Starten sowieso das Tempo. Auf die Fahrzeit und damit den Fahrplan würde sich max. Tempo 30 allenfalls in geringstem Maße auswirken.

An Ausfallstraßen in Hamburg, den sogenannten Magistralen, ist bereits an vielen Stellen mit Wohnbebauung zumindest nächtlich die Geschwindigkeit auf 30 kmh begrenzt. Warum nicht in der Langen Reihe? Da die Lange Reihe auch von Schul- und Kita-Kindern überwunden werdenmuss, ist hier auch tagsüber max. Tempo 30 erforderlich.

Anlass für diesen Antrag ist für mich die Einschulung meines Enkelkindes in die Heinrich-Wolgast-Schule. Als meine Kinder in den 1990er Jahren dort zur Schule gingen, wurden Anträge auf Tempo 30 mit dem Argument abgewiesen, dass die Lange Reihe zum sogenannten Vorbehaltsnetz mit Schnellbusverkehr gehöre. Das ist nicht mehr zutreffend.

Darum die erneute Forderung des mittlerweile Großvaters:

r die Kinder, für die Sicherheit und für nächtliche Ruhe: Tempo 30 auf der Langen Reihe.

 

ABSTIMMUNG

Meinungsbild Plenum*:

Ja:   50  Nein:     0 Enthaltung: 1
Votum Stadtteilbeirat:    

Ja:   15  Nein:    0 Enthaltung:   0

 

Der Antrag ist einstimmig angenommen

*Im Plenum sind rund 51 Personen anwesend.

 

 

 

Die Polizei / Verkehrsdirektion nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 18.12.2024 wie folgt Stellung:

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 14 wie folgt Stellung:

 

  1. Lagebeschreibung/ Ausgangssituation

Die Lange Reihe ist eine Bezirksstraße mit gesamtstädtischer Bedeutung und verbindet die Kirchenallee und damit den Hauptbahnhof im Süden mit der Barcastraße im Norden.

Die Buslinien 3, 6,17,18 607 und 606, die dem Busbeschleunigungsprogramm unterliegen, fahren durch die Lange Reihe.

 

  1. Bewertung

Gemäß § 45 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder den Verkehr umleiten. Diese Ermächtigung wird durch § 45 Absatz 9 StVO dahingehend eingeschränkt, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verkehrsverhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einerBeeinträchtigung der im § 45 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.

 

Eine Unfallauswertung der letzten drei (01.01.2021-31.12.2023) und für das laufende Jahr 2024 ergaben ein unauffälliges Unfalllagebild. Auch sonst liegen keine Hinweise dafür vor, dass eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt.

Daher ist eine streckenbezogene Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 nicht möglich.

 

Einer Gefahrenlage bedarf es gemäß § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO nicht bei innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen sozialen Einrichtungen wie Schulen.

Der unmittelbare Bereich der sozialen Einrichtung beschränkt sich auf das Gebäude, jedoch nicht auf den Schulweg. Daher ist eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 rechtlich nicht möglich.

 

Um mögliche Maßnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung in Hamburg aufzuzeigen, wurde im Juli 2013 der Lärmaktionsplan (LAP) der damaligen Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt aufgestellt und vom Senat zur Kenntnis genommen.

Alle 40 Straßen, die im LAP als die lautesten Straßen Hamburgs identifiziert wurden, sind von einem behördenübergreifenden Arbeitskreis auf eine nächtliche Geschwindigkeitsreduktion überprüft worden. Hierbei handelt es sich um einen systematischen, wissenschaftlichen Prüfprozess, welcher auch eine Evaluierung der Maßnahmen beinhaltet.

Der LAP wird regelmäßig durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) fortgeschrieben. Dabei sind unterschiedliche lärmreduzierende Maßnahmen an besonders lärmbelasteten Straßenabschnitten sowie Abschnitten mit einer besonders hohen Anzahl an Betroffenen geplant. Eine Durchführung lärmreduzierender Maßnahmen ist in der Langen Reihe auch in der Fortschreibung nicht vorgesehen und haben somit zunächst keine Priorität.

 

r jeden Anwohnenden, der sich von zu hohen Emissionen beeinträchtigt fühlt, besteht die Möglichkeit, einen gebührenpflichtigen Antrag auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen bei der VD 51 zu stellen. Bei Wunsch auf Bescheidung wird hier ein Prüfprozess unter Einbindung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), der Behörde für Umwelt und Energie (BUKEA) sowie der Behörde für Inneres und Sport (BIS) aufgenommen

 

  1. Fazit

Eine Geschwindigkeitsreduzierung nach § 45 StVO ist in der Langen Reihe rechtlich nicht möglich.

Die Lange Reihe gehört gemäß der aktuellen Fortschreibung des LAP nicht zu den lautesten Straßen Hamburgs, eine Geschwindigkeitsreduzierung zum Zwecke des Lärmschutzes ist derzeitig nicht vorgesehen.

Jeder Anwohnende kann jedoch einen Antrag auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen bei der VD 51 stellen.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

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