Tempo 30 auf dem Schulweg der Grundschule Osterbrook (Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE und Volt-Fraktion)
Letzte Beratung: 17.12.2024 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 5.1
An der Wendenstraße liegt die Grundschule Osterbrook. Viele Kinder müssen diese Straße über den Zebrastreifen überqueren, was nicht immer einfach ist, da die Wendenstraße bei Stau auf der Eiffestraße als Ausweichstrecke genutzt wird. In letzter Zeit erreichen uns immer wieder Berichte, dass sich nicht an das Tempolimit von 50 km/h gehalten wird. Da es sich allerdings um einen Schulweg handelt, ist Tempo 50 auch nicht mehr zeitgemäß und viel zu unsicher für die Schüler*innen.
Bereits in der Vergangenheit hat die Bezirksversammlung eine Anordnung von Tempo 30 in diesem Abschnitt gefordert, die Behörde für Inneres und Sport sowie das zuständige Polizeikommissariat sahen jedoch die rechtlichen Möglichkeiten hierfür nicht für gegeben an. Mit der am 11. Oktober in Kraft getretenen Novelle der Straßenverkehrsordnung haben sich die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Tempo 30 im Umfeld von Schulen jedoch grundlegend geändert. So ist die Anordnung von Tempo 30 ohne das Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage nicht länger nur an Straßen möglich, auf denen ein unmittelbarer Zugang zur Schule besteht, sondern auch im weiteren Umfeld der Schule auf "hochfrequentierten Schulwegen" (§ 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO). Damit sind dierechtlichen Möglichkeiten für eine Anordnung nunmehr gegeben.
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten
a) für den Schulweg zwischen Bostelmannsweg und Diagonalstraße ein Tempolimit von 30km/h werktags für die Zeit von 6:00 Uhr bis 19:00 Uhr einzurichten.
b) zu prüfen, unter welchen Vorraussetzungen eine Tempo 30 Zone eingerichtet werden kann.
c) einen Zeitplan und eine mögliche Umsetzung vorzustellen.
d) die Ergebnisse im Regionalausschuss HHB vorzustellen.
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