23-0111

Stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss (Antrag der AfD-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.10.2024
19.09.2024
Sachverhalt

 

Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.

 

Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen. Laut Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses können

  • pro Fraktion bis zu drei Stellvertretungen (je nach Fraktionsstärke) und
  • Stellvertretungen je nach Anzahl der gewählten stimmberechtigten Mitglieder der freien Träger

gewählt werden.

 

 

Die AfD-Fraktion schlägt Gabriele Brochner als stellvertretendes Mitglied vor.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.