23-0111

Stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss (Antrag der AfD-Fraktion)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
19.09.2024
Ö 5.1.11
Sachverhalt

 

Die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses sieht vor, dass sich stimmberechtigte Mitglieder vertreten lassen können. Dies geschieht auf Vorschlag der Fraktionen bzw. der im Bezirk wirkenden Träger.

 

Stellvertretende Mitglieder sind nach § 7, Satz 3 AG SGB VIII von der Bezirksversammlung zu wählen. Laut Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses können

  • pro Fraktion bis zu drei Stellvertretungen (je nach Fraktionsstärke) und
  • Stellvertretungen je nach Anzahl der gewählten stimmberechtigten Mitglieder der freien Träger

gewählt werden.

 

 

Die AfD-Fraktion schlägt Gabriele Brochner als stellvertretendes Mitglied vor.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Wahl der vorgeschlagenen Person gemäß § 7, Satz 3 AG SGB VIII gebeten.