22-1282

Stadtteilarbeit und offene Seniorenarbeit in Altona-Nord stärken – Gefionstraße 3 zukunftsfähig machen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.06.2025

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 10.09.2025 RISE-Ausschuss Ö 6.4

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.06.2025 anliegende Drucksache 22-1122B beschlossen.

Die Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 30.07.2025 wie folgt Stellung genommen:

Die Beantwortung obliegt nach der Globalrichtlinie zur bezirklichen Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in der fachlichen Zuständigkeit des Fachamtes Sozialraummanagement des Bezirksamtes Hamburg-Altona. Nach der Globalrichtlinie planen und fördern die Bezirksämter alle Maßnahmen und Angebote der Offenen Seniorinnen- und Seniorenarbeit in der Freien und Hansestadt Hamburg. Dies bezieht sich vorrangig auf die kleinräumige Seniorinnen- und Seniorenarbeit im Sozialraum, Stadtteil oder Quartier.

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 08.08.2025 wie folgt Stellung genommen:

Zu 4:

Aktuell wird seitens des Bezirksamts eine Problem- und Potenzialanalyse für Altona-Nord erstellt, auf deren Grundlage eine Festlegung als Fördergebiet im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) im Programm Sozialer Zusammenhalt durch den Senat erfolgen soll. Die Sanierungsbedarfe der Einrichtungen in der Gefionstraße 3 sollen in die Problem- und Potenzialanalyse einfließen. Sofern im Rahmen der Abstimmung zur Problem- und Potenzialanalyse ein prüffähiger Projektantrag durch das Bezirksamt Altona vorgelegt wird, könnte eine Maßnahme am Standort Gefionstraße 3 auch als eines der ersten Projekte nach ggf. Festlegung des Fördergebiets Altona-Nord aus RISE-Mitteln gefördert werden.

Zu 5:

Maßnahmen zur Anpas­sung und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur sind gemäß RISE-Förderrichtlinien Ziffer I.6.9. grundsätzlich förderfähig. Konkrete Entscheidungen im Einzelfall werden auf Grundlage des Projektantrags getroffen. Der Förderumfang umfasst in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ge­samtkosten eines Projekts. In begründeten Einzelfällen, z.B. für investitionsvorbereitende Machbarkeitsstudien kann ein höherer Anteil an den Gesamtkosten bis zu 100 Prozent gefördert werden.

Die für eine Festlegung eines RISE-Fördergebiets erforderliche oben genannte Problem- und Potenzialanalyse für Altona-Nord wird aktuell erstellt und die Ergebnisse liegen der BSW noch nicht vor, so dass zu den übrigen Punkten des Beschlusses seitens der BSW nicht Stellung genommen werden kann.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.09.2025
Ö 6.4
Lokalisation Beta
Gefionstraße Hamburg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.