22-0845.2

Schule Bonifatiusstraße vor Falschparkern schützen, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Mitteilung öffentlich

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17.09.2020
Sachverhalt

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel hat in seiner Sitzung am 30.06.2020 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-0845 einstimmig zugestimmt.

Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 04.08.2020 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

 

 

Die katholische Bonifatiusschule und die katholische Kirche St. Bonifatius liegen im südlichen Reiherstiegviertel (Rote Haus) an der Bonifatiusstraße und dem Bonifatiusplatz. Der Parkdruck für die Anwohner ist hier, wie in ganz Hamburg, hoch. Dies führt zu abstrusen Parksituationen. Jede noch so kleine Lücke wird als Parkraum benutzt. Der Bonifatiusplatz ist trotz Parkverbot komplett zugeparkt. In der naheliegenden Veringstraße wird verbotswidrig quer und in der Kurve und auf Fußgängerwegen geparkt. Die Bonifatiusstraße wird auch in Parkverboten und Grünanlagen, Fußgängerbereichen als Parkraum genutzt. Dabei wird auch die Querung zwischen der Schule und der Kirche sowie der komplette Bürgersteig zugeparkt. Dies kann aus Sicherheitsgründen für die Schüler, den Kirchgängern und den Besuchern des Krankenhauses nicht weiter hingenommen werden.

 

Der Regionalausschuss Wilhelmsburg / Veddel möge daher beschließen:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei den zuständigen Dienststellen dafür einzusetzen, dass

  • die Querungshilfe und der Fußgängerweg auf der nördlichen Seite der Bonifatiusstraße zwischen der Hausnummer 6 (Zufahrt Gemeindehaus) und der Veringstraße mit Pollern, Stahlpfeilern oder Sitzgelegenheit gegen das Befahren durch Kraftfahrzeuge geschützt wird.

Über das Ergebnis der Prüfung ist der Regionalausschuss Wilhelmsburg/Veddel zu unterrichten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.