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Wildes Parken rund um den Vogelhüttendeich - Beiratsempfehlung VII/2017 vom 21.06.2017 - Beirat für Stadtteilentwicklung Wilhelmsburg

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung hat in seiner Sitzung am 09.11.2017 der nachfolgend aufgeführten Vorlage einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat diesen Beschluss in ihrer Sitzung am 23.11.2017 bestätigt.

 

 

Illegales Parken ist im gesamten Reiherstiegviertel und dem Bonifatiusviertel, insbesondere rund um den Vogelhüttendeich, an der Fährstraße und der Veringstraße nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Für die Anwohnerinnen und Anwohner ist die wilde Parkerei nicht nur ärgerlich, sondern oft auch gefährlich.

 

Einige Beispiele:

-          Die Einmündungen der Seitenstraßen werden derart zugeparkt, dass die Sicht in die Hauptstraßen versperrt und das Einfahren in diese gefährlich ist. Das gilt für Radfahrer und Autofahrer gleichermaßen und ist für Kinder auf dem Fahrrad besonders gefährlich.

-          Autos sind oft so dicht geparkt, dass insbesondere für Kinder das Überqueren der Straße riskant ist.

-          Autofahrer parken oft in zweiter Reihe, Müllwagen, Notfallfahrzeuge und auch Busse kommen kaum durch.

-          Autofahrer parken widerrechtlich auf privaten Parkplätzen. Das geschieht zum Beispiel besonders häufig zu „Open House“ und Moscheezeiten.

-          Viele Straßen z.B. nördlich des Vogelhüttendeichs, im Weltquartier oder im Bonifatiusviertel sind „Spielstraßen“. Der Straßenraum darf dort von motorisierten und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt genutzt werden. Es gilt Schrittgeschwindigkeit und Kinder dürfen überall spielen. Diese Regeln werden durchweg ignoriert.

-          Am Vogelhüttendeich wird häufig auf dem Gehweg geparkt. Die Zu- und Abfahrten finden über den Gehweg statt.

-          In Teilen der Fährstraße und der Veringstraße besteht Parkscheinpflicht. Hier wird ständig illegal auf der Fahrbahn geparkt, was diese verengt und den Busverkehr beeinträchtigt. Die fürs Parken vorgesehenen Buchten hingegen bleiben oft leer. Wenn in den Parkbuchten geparkt wird, wird nur selten ein Parkschein gelöst.

 

Diese unhaltbaren Zustände haben sich entwickelt und verfestigt, weil es kaum Verfolgungsdruck seitens der Polizei gibt. Die Polizei erklärt, sie habe nicht genügend personelle Ressourcen, um sich in nötigem Maße um den ruhenden Verkehr zu kümmern.

 

Deshalb sollten andere Wege beschritten werden, um das Problem einzudämmen.  Die oben beispielhaft angegebenen Quartiere und Straßenzüge erfüllen alle Voraussetzungen für die Parkraumbewirtschaftung durch den Landesbetrieb Verkehr (LBV). „Unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit, des Verkehrsflusses und der fairen Verteilung des begrenzten Parkraums leistet die Parkraumbewirtschaftung einen wichtigen Beitrag zur Steuerung des innerstädtischen Verkehrs und der Gestaltung des öffentlichen Raums“ – schreibt der LBV auf seiner Homepage.

Seine Beauftragung wäre eine Win-Win-Situation: Das Problem des rücksichtslosen Parkens würde reduziert und die Ahndung von Verstößen brächte der Stadt zusätzliche Einnahmen.

 

 

Petitum/ Empfehlung

 

Der Beirat empfiehlt:

 

Der WS-Ausschuss, die Bezirksversammlung und der Regionalausschuss mögen sich dafür einsetzen, dass vordringlich die beispielhaft genannten Quartiere, Reiherstiegviertel, Bonifatiusviertel und Weltquartier, aber auch andere Quartiere und Straßen mit vergleichbarer Betroffenheit, zu Zonen der Parkraumbewirtschaftung durch den Landesbetrieb Verkehr umgewidmet werden. Der LBV wird hier mit eigenem Personal tätig und stellt eine hohe Dichte von Kontrollen sicher. Für Anwohner*innen sollte die Möglichkeit gegeben sein, Bewohnerparkausweise zu erhalten.

 

 

Abstimmungsergebnis Plenum:

             Von den rund 30 Anwesenden stimmt die Mehrheit zu.

Abstimmungsergebnis Gremium (Pro Quartier und Fraktion je 1 Stimme)    

              Ja: 11Nein: -           Enthaltung: 1

 

 

Stellungnahme des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung (SL):

 

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung hat sich zum Beiratsvotum bereits mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes ausgetauscht.

 

Wie in der Beiratsempfehlung skizziert, ist der Landesbetrieb Verkehr (LBV) konkret für die Einrichtung von Parkraumbewirtschaftungszonen zuständig.

 

Vor dem Hintergrund der beschriebenen lokalen Situationen in den vorgenannten Quartieren (Reiherstiegviertel, Bonifatiusviertel und Weltquartier) wird es als überlegenswert angesehen, dass der Landesbetrieb Verkehr (LBV) federführend – im Einvernehmen mit dem Fachamt Management des öffentlichen Raumes und mit der Polizei – eine fachliche Bewertung vornimmt und Lösungsansätze aufzeigt.

 

Sofern sich der Ausschuss für Wohnen und Stadtteilentwicklung für dieses Vorgehen ausspricht, wird die Bezirksversammlung um Bekräftigung und um Weiterleitung an den Landesbetrieb Verkehr gebeten.

 

Das Konzept soll im Ausschuss für Verkehr und Umwelt vorgestellt werden. Zu dieser Sitzung sollen die Mitglieder des Regionalausschusses Wilhelmsburg/Veddel eingeladen werden.

 

Um Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

 

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 19.03.2018 wie folgt Stellung:

 

„Der LBV nimmt neben der Aufgabe der Überwachung des öffentlichen Parkraums durch das LBV Parkraum-Management auch die Aufgaben für die konzeptionellen Fragen rund um die Parkraumbewirtschaftung, z.B. auch für das Bewohnerparken, wahr. Im Rahmen dieser Aufgabenwahrnehmung wird geprüft, für welche weiteren Stadtteile bzw. Quartiere künftig Untersuchungen zum Bewohnerparken durchzuführen sind.

 

Bewohnerparken nach der einschlägigen und verbindlichen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO zu §45 Absatz 1 bis 1e, x) kann u.a. dann ein zielführender Ansatz sein, wenn Parkraum von verschiedenen Nutzergruppen nachgefragt wird, z.B. Bewohner, Pendler, Touristen oder Kunden (Nachfrageüberlagerungen).

 

Die Identifikation potenziell zu untersuchender Gebiete durch den LBV erfolgt über hamburgweite Strukturdaten, wobei der Fokus darauf liegt, Gebiete mit besonders prägenden Effekten auf den Parkraum durch Nachfrageüberlagerungen zu erkennen. Auf Teile Wilhelmsburgs, z.B. das Reiherstiegviertel, trifft dies bei einer ersten Prüfung zu, d.h. die Nachfrageüberlagerungen zwischen Bewohnern, Berufstätigen,

Studierenden, Kunden sowie Touristen haben vermutlich besondere Auswirkungen auf die Parksituation. Diese Analyse des LBV deckt sich mit den Anregungen von Bürgern als auch der Bezirksversammlung zum Thema Bewohnerparken im Stadtteil Wilhelmsburg.

 

Der LBV strebt daher an, eine großräumige Untersuchung vor Ort im Stadtteil Wilhelmsburg mit Schwerpunkt auf dem Reiherstiegviertel durchführen, um zu überprüfen, ob die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Einführung einer Bewohnerparkregelung erfüllt sind.

 

Wie eingangs bereits dargestellt, erfolgt die Auswahl von Gebieten zur Überprüfung dabei anhand von Strukturdaten. Diese Strukturdaten lassen Überprüfungsbedarfe in verschiedenen Teilen der Stadt erkennen. Es ist daher erforderlich, diese Prüfungen sukzessive vorzunehmen und daraus folgende Ergebnisse dann entsprechend umzusetzen, um die erforderliche Tiefe und Qualität der Prüfungen in den einzelnen Gebieten gewährleisten zu können und bei einer Umsetzung von Bewohnerparken die not-wendigen Überwachungskapazitäten bereit zu stellen. Der LBV wird die Kapazitäten für die entsprechenden Untersuchungen verstärken, um eine möglichst zeitnahe Untersuchung der infrage kommenden Bereiche zu ermöglichen. Vor diesem Hintergrund ist eine Untersuchung im Stadtteil Wilhelmsburg erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Vorrang habe derzeit Bereiche, in denen ein deutlicher höherer Parkraummangel vorherrscht.“

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.