22-2646

Schiffbeker Höhe - alte Fahrradwege instand setzen (Antrag der CDU-, SPD- und FDP- Fraktionen)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 08.02.2022 Regionalausschuss Billstedt Ö 6.1

Sachverhalt

Die alten Fahrradwege, die nicht ausgewiesen sind, liegen in beiden Richtungen zwischen Gehweg und parkenden Kraftfahrzeugen an der Straße Schiffbeker Höhe. Sie werden von Fahrradfahrern und Fahrradfahrerinnen auch deswegen angenommen, weil sie aufgrund ihrer Lage etwas Abstand zu den Kraftfahrzeugabgasen der viel befahrenen Straße haben. Zudem geht von ausparkenden Kraftfahrzeugen keine Gefährdung für den Radverkehr aus. Das Fahren auf der Straße kommt für die allermeisten Radfahrerinnen und Radfahrer hingegen nicht in Betracht, da ihnen die Gefahr durch den schnellen Kraftfahrzeugverkehr zu groß ist.

 Der Kraftfahrzeugverkehr, der auf Grundstücke abbiegt, könnte zwar den Radverkehr auf der Straße besser sehen, aber die Radfahrerinnen und Radfahrer nehmen die Straße hier bekanntlich nicht an. Der Kraftfahrzeugverkehr, der aus Grundstücksausfahrten herausfährt, könnte den Radverkehr auf dem alten Fahrradweg allerdings besser sehen, als auf der Straße. Bereits ein am Straßenrand abgestellter Lieferwagen macht den gewöhnlich rechts fahrenden Radverkehr sehr schlecht sichtbar.

 Die Wegführung der alten Fahrradwege ist gut und die Breite ist an den meisten Abschnitten ausreichend; an anderen Stellen lässt sich eine ausreichende Breite durchaus herstellen.

 Leider sind die alten Fahrradwege ungepflegt und in einem baulich schlechten Zustand. Unebenheiten sowie wechselhafte oder fehlende Fahrbahnbeläge machen die alten Fahrradwege insbesondere stadtauswärts zu Buckelpisten.

 Eine Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme der alten Fahrradwege an der derzeitigen Stelle ist aus oben genannter Abwägung lohnenswert.

 

Petitum/Beschluss:

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die alten Fahrradwege instand gesetzt, einheitlich mit roten Pflastersteinen versehen und wieder als Fahrradwege ausgewiesen werden.
  2. Der Regionalausschuss wird über die konkrete Zeitplanung der Umsetzung informiert.

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Die alten Fahrradwege, die nicht ausgewiesen sind, liegen in beiden Richtungen zwischen Gehweg und parkenden Kraftfahrzeugen an der Straße Schiffbeker Höhe. Sie werden von Fahrradfahrern und Fahrradfahrerinnen auch deswegen angenommen, weil sie aufgrund ihrer Lage etwas Abstand zu den Kraftfahrzeugabgasen der viel befahrenen Straße haben. Zudem geht von ausparkenden Kraftfahrzeugen keine Gefährdung für den Radverkehr aus. Das Fahren auf der Straße kommt für die allermeisten Radfahrerinnen und Radfahrer hingegen nicht in Betracht, da ihnen die Gefahr durch den schnellen Kraftfahrzeugverkehr zu groß ist.

 Der Kraftfahrzeugverkehr, der auf Grundstücke abbiegt, könnte zwar den Radverkehr auf der Straße besser sehen, aber die Radfahrerinnen und Radfahrer nehmen die Straße hier bekanntlich nicht an. Der Kraftfahrzeugverkehr, der aus Grundstücksausfahrten herausfährt, könnte den Radverkehr auf dem alten Fahrradweg allerdings besser sehen, als auf der Straße. Bereits ein am Straßenrand abgestellter Lieferwagen macht den gewöhnlich rechts fahrenden Radverkehr sehr schlecht sichtbar.

 Die Wegführung der alten Fahrradwege ist gut und die Breite ist an den meisten Abschnitten ausreichend; an anderen Stellen lässt sich eine ausreichende Breite durchaus herstellen.

 Leider sind die alten Fahrradwege ungepflegt und in einem baulich schlechten Zustand. Unebenheiten sowie wechselhafte oder fehlende Fahrbahnbeläge machen die alten Fahrradwege insbesondere stadtauswärts zu Buckelpisten.

 Eine Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme der alten Fahrradwege an der derzeitigen Stelle ist aus oben genannter Abwägung lohnenswert.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Billstedt beschließen:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die alten Fahrradwege instand gesetzt, einheitlich mit roten Pflastersteinen versehen und wieder als Fahrradwege ausgewiesen werden.
  2. Der Regionalausschuss wird über die konkrete Zeitplanung der Umsetzung informiert.

 

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