RISE-Fördergebiet Billstedt-Zentrum / Zweite Zwischenbilanzierung und Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes IEK 2025 - 2028
Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 der nachfolgend aufgeführten Vorlage einstimmig zugestimmt.
Der Billstedter Zentrumsbereich bietet zentrale Funktionen im Einzugsbereich des Hamburger Ostens – mit zahlreichen Einkaufsmöglichkeiten, der U-Bahn-Haltestelle Billstedt, dem größten Wochenmarkt in Hamburg-Mitte und einem vielfältigen Angebot an sozialer und bildungsbezogener Infrastruktur. Und hier wohnen ca. 5.000 Menschen.
Auf Grundlage der Anmeldung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte wurde mit Verordnung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg vom 09.05.2017 das Fördergebiet ‚Billstedt-Zentrum‘ als Sanierungsgebiet im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung nach § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) mit einer Laufzeit bis 2024 förmlich festgelegt. Nachdem das Fördergebiet zunächst im Bund-Länder-Programm ‚Aktive Stadt- und Ortsteilzentren‘ angemeldet worden war erfolgte im Jahr 2020 eine Überleitung in das neue Bund-Länder-Programm ‚Lebendige Zentren‘.
Das Fördergebiet ‚Billstedt-Zentrum‘ ist ein eigenständiges räumliches Schwerpunktgebiet im RISE-Fördergebiet ‚Entwicklungsraum Billstedt/Horn‘ (siehe auch BV-Drs. 22-2176.1). Des Weiteren ist ‚Billstedt-Zentrum‘ ein Fokusraum des Senatskonzepts ‚Stromaufwärts an Elbe und Bille – Wohnen und urbane Produktion in HamburgOst‘ (Drs. 2014/02828), wodurch es zusätzlich in den gesamtstädtischen, stadtentwicklungspolitischen Kontext eingebettet ist.
Handlungsrahmen zur strukturellen Entwicklung und städtebaulichen Gestaltung des Billstedter Zentrums bildet das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) mit Maßnahmenplan und einem Städtebaulichem Rahmenplan in zwei Zeithorizonten (2025+ bzw. 2030), das im Jahr 2017 mit breiter Beteiligung verschiedener Akteursgruppen und in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange (TÖB) durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung erarbeitet und im Jahr 2021 erstmals fortgeschrieben wurde (siehe auch BV-Drs. 22-2455).
Das IEK fasst Strategien und Zielsetzungen für die städtebauliche, verkehrliche, ökonomische und freiraumplanerische Entwicklung des Zentrums in einem Gesamtkonzept zusammen und benennt konkrete Projekte zur Umsetzung zur Erreichung der Zielsetzungen. Für insgesamt 14 sog. „Neuordnungsbereiche“ im Fördergebiet werden mit dem Städtebaulichen Rahmenplan 2025+ bestandsorientierte und mit dem Städtebaulichen Rahmenplan 2030 Planungsvorschläge mit einer längerfristigen Umsetzungsperspektive entworfen. Auf Grundlage der Planungsüberlegungen sollen durch Innenentwicklungs- und Neuordnungspotenziale insgesamt bis zu 500 neue Wohnungen im Gebiet geschaffen werden.
Schwerpunkte der Gebietsentwicklung sind neben Wohnungsneubau und Bestandsentwicklung auf privaten und öffentlichen Teilflächen Maßnahmen im öffentlichen Raum. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Förderung des Einzelhandels und auf dem Themenkomplex Klima, Klimaschutz sowie grüne und blaue Infrastruktur.
Der Gebietsentwicklungsprozess war in den ersten Jahren vor allem durch den Aufbau und die Akzeptanz von Vor-Ort-Strukturen sowie Vorarbeiten für die komplexen Projektentwicklungen im Fördergebiet geprägt. Im Folgenden konnten erste Projekte in Form der Einführung des Parkraummanagements im und im Umfeld des Zentrums, die Fertigstellung der Fahrradroute über den Maukestieg und der Abschnitt Reclamstraße-Nord der Veloroute 14 erfolgreich realisiert werden. Bauvorhaben wie das Wohn- und Geschäftshaus an der Möllner Landstraße 47/49, Neuordnungen durch den B-Plan Billstedt 115 und die Umgestaltung der Billstedter Hauptstraße (Veloroute 8) werden geplant oder stehen kurz vor der Umsetzung. Im Mittelpunkt der Jahre 2022 und 2023 standen die Vorbereitungen für die Umbaumaßnahmen in der Fußgängerzone und auf der Marktplatzfläche. Hierfür wurde ein freiraumplanerischer Wettbewerb mit vorlaufendem umfangreichem Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die Gesamtmaßnahme soll bis Ende 2026 umgesetzt werden.
Für die Zweite Zwischenbilanzierung und Fortschreibung des IEK Billstedt-Zentrum durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wurden die folgenden Datengrundlagen, Einschätzungen und Rahmenbedingungen herangezogen:
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte vom 09.02.2024 bis 08.03.2024. Am 20.06.2024 soll dem Leitungsausschuss für die Programmsteuerung RISE (LAP) die Zweite Zwischenbilanzierung und die Fortschreibung des IEK Billstedt-Zentrum 2025 - 2028 seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Zusammenfassend sind für die IEK-Fortschreibung folgende Ergebnisse festzuhalten:
Empfehlung zur Verlängerung der Gebietslaufzeit 2025 – 2028
Mit der vorliegenden Zweiten Zwischenbilanzierung für die Zeit vom 01.07.2021 – 31.12.2023 wird die Zielerreichung in den Handlungsfeldern über die Projekte der Gebietsentwicklung beschrieben und herausgearbeitet, in welchen Bereichen weiterhin Handlungsbedarf besteht. Die Bilanzierungsergebnisse sind Grundlage der vorliegenden Fortschreibung des IEK für die Jahre 2025 bis 2028.
Die Bilanzierung belegt einen andauernden und weiterhin notwendigen Entwicklungsprozess im Fördergebiet mit konkreten Projektrealisierungen. Zur Erreichung bzw. Absicherung der gebietsbezogenen Ziele ist es deshalb erforderlich, die noch laufenden Projekte und weitere wichtige Sanierungsvorhaben umzusetzen, private Bauvorhaben mit dem sanierungsrechtlichen Instrumentarium der §§ 144, 145 BauGB im Sinne der Sanierungsziele weiterhin zu steuern sowie die Beteiligungsstrukturen fortzuführen. Noch ausstehende Schlüsselprojekte sind essentiell für die Optimierung und nachhaltige Absicherung der Sanierungsziele und sollen im Verlängerungszeitraum angeschoben, umgesetzt und begleitet werden. Das Gebietsmanagement und die Weiterführung der begleitenden Kommunikationsstrukturen sind für die komplexe Verfahrenssteuerung zur Zielerreichung notwendig.
Insgesamt bildet das Fördergebiet Billstedt-Zentrum mit dem dazugehörigen sanierungsrechtlichen Instrumentarium, den relevanten Handlungsfeldern und der Rahmenplanung weiterhin den geeigneten strukturellen Rahmen, das Zentrum und seine Funktionen ziel- und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und für die Zukunft nachhaltig zu stärken.
Um die dafür erforderliche Verfahrensgrundlage zu gewährleisten, ist die vierjährige Verlängerung der Laufzeit des Fördergebiets bis zum 31.12.2028 seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung erforderlich.
Auf Basis der anliegenden Zweiten Zwischenbilanzierung und Fortschreibung des IEK 2025 - 2028 des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zur Verlängerung der Gebietslaufzeit Billstedt-Zentrum von 2025 - 2028 gebeten.
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung gebeten.
Das Votum wird anschließend seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung im Leitungsausschuss für die Programmsteuerung (LAP) RISE übermittelt.
Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.
Anlagen