22-2176.1

Zustimmung zur Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) für den Entwicklungsraum Billstedt/Horn bis 2025 im Programmsegment "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten"

Vorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.09.2021
Sachverhalt

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.08.2021 der nachfolgend aufgeführten Vorlage Drs. Nr. 22-2176 einstimmig zugestimmt.

 

Mit rund 108.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und einer Fläche von ca. 2.200 ha ist das RISE-Fördergebiet Entwicklungsraum Billstedt/Horn (kurz „Billstedt/Horn“) das größte Stadtteilentwicklungsgebiet Hamburgs. Die Aufnahme eines so großen Fördergebietes in das damalige Landesprogramm ‚Aktive Stadtteilentwicklung 2005-2008‘ mit Anmeldung im Bund-Länder-Programm ‚Soziale Stadt‘ nach § 171e Baugesetzbuch (BauGB) im Dezember 2005 stellte nach rund 30 Jahren Städtebauförderung ein Novum und eine besondere Herausforderung für die Prozesse der Gebietsentwicklung in Hamburg dar. Ein erstes integriert angelegtes Entwicklungskonzept wurde im Jahr 2008 durch das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung auf Basis einer Zukunftskonferenz und breit angelegter Abstimmungen erarbeitet und von der Bezirksversammlung beschlossen. Mit Einführung des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) 2009 wurde der ‚Entwicklungsraum Billstedt/Horn‘ zum RISE-Fördergebiet Billstedt/Horn. Es erfolgte eine schrittweise Überleitung in die neue Förderkulisse. Mit der ersten Fortschreibung des IEK im Jahr 2016 wurde die Gebietsentwicklung in Billstedt/Horn bis Ende des Jahres 2020 gesichert. Auf Grundlage einer Zwischenbilanzierung mit strategischen Schlussfolgerungen hat der Leitungsausschuss für die Programmsteuerung RISE (LAP) am 16. Dezember 2020 eine Gebietsverlängerung bis 2025 beschlossen.

 

Als konzeptionelle Basis für die notwendige Fortführung der unterschiedlichen Entwicklungsprozesse hat das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung die Fortschreibung des IEK Billstedt/Horn erarbeitet. Die Bilanzierung und der strategischer Teil vom November 2020 wurden darin um den operativen Teil mit Projekten und Projektideen und mit den Zeit-Maßnahme-Kosten-Plänen (ZMKP I und II) vervollständigt. Das IEK ist ein fortschreibungsfähiges Konzept, das während der Förderlaufzeit angepasst werden kann, beispielsweise durch Weiterentwicklung oder Neuaufnahme von Projekten.

 

Das IEK Billstedt/Horn 2021 wurde auf Grundlage einer umfassenden Beteiligung lokaler Akteure, der Abstimmung mit den bezirklichen Fachämtern und der Einbindung des Stadtplanungsausschusses im Juni 2021 aufgestellt. Diese Entwurfsfassung wurde von Juni 2021 bis Juli 2021 mit den Trägern öffentlicher Belange (TöB) abgestimmt. Seitens der unterschiedlichen Träger wurden bis Ende Juli 2021 lediglich kleinere, zumeist redaktionelle Hinweise gegeben. Grundsätzliche Änderungsbedarfe wurden nicht vorgebracht. Eine detaillierte Auswertung der Ergebnisse der TöB-Abstimmung erfolgt zurzeit. Eine finale Fassung des IEK wird seitens des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung bis Ende August 2021 erstellt.

 

Der Stadtplanungsausschuss ist kontinuierlich in die Stadtteilentwicklungsverfahren im Entwicklungsraum Billstedt/Horn eingebunden. Die laufenden und die gegenwärtig geplanten Projekte für die Gebietsentwicklung bis 2025 wurden in der Sitzung im Juni 2021 vorgestellt (siehe Präsentation vom 24.06.2021). Am 24. September 2021 soll der Entwurf des IEK Billstedt/Horn 2021 dem LAP vorgelegt werden und dort die Beschlussfassung erfolgen.

 

Auf Basis der Vorlage und des anliegenden IEK-Entwurfes des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung wird um Zustimmung zum Konzept und zu seiner Weitergabe an den Leitungsausschuss für die Programmsteuerung (LAP) RISE gebeten.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird um Bestätigung des Beschlusses gebeten.

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis: Die Anlage der Ursprungsdrucksache 22-2176 ist aufgrund des Umfangs nicht erneut beigefügt.