22-1555

Outdoor-Fitnessgeräte im Horner Park (Antrag der SPD-, CDU- und FDP-Fraktion) (beschlossene Fassung)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.12.2020
Sachverhalt

 

Der Horner Park liegt an der Horner Landstraße als Naherholungsgebiet in einem großen Wohngebiet, in dem viele Kinder mit ihren Familien, SeniorenInnen, Jugendliche und auch Singles zuhause sind. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen den Park zum Jogging und Walking, teilweise auch Familien mit Kindern. Am Wochenende trifft sich in den Sommermonaten eine Gruppe um gemeinsam Yoga zu machen.

Durch Corona hat das Bedürfnis draußen Sport zu treiben noch eine größere Relevanz bekommen. Fitnessstudios und Sportstätten waren zeitweise zu und könnten in nächster Zeit immer wieder geschlossen werden. In diesem Jahr ist zu beobachten, dass hier im Umfeld immer mehr Menschen Zugang zum individuellen Sport finden. Eine Umgestaltung des Parks ist zurzeit in der Planung und es wäre eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität für die Hornerinnen und Horner, wenn der Park in dem Zuge um Outdoorfitnissgeräte ergänzt werden würde. Im Prozess Mitte machen ist die Forderung generationsübergreifend gefordert worden und ist in den Handlungsempfehlungen festgehalten.

Sport wird damit mehr Menschen zugänglich gemacht, auch denen die sich eine Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnessstudio nicht leisten können. In Horn leben relativ viele BürgerInnen mit einem niedrigen Einkommen, teilweise sehr nahe an der Armutsgrenze, die damit ein kostenloses Sport-Angebot nutzen könnten.  Durch Sport wird nicht nur Gesundheit, sondern auch Begegnung und damit soziale Kontakte gefördert.

Da im Umfeld auch Menschen mit Behinderung leben, sollte bei der Auswahl und Aufstellung der Geräte darauf geachtet werden, dass auch sie einen Nutzen davon haben.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließen:

1. Die Bezirksversammlung stellt dem Bezirksamt bis zu 18.000 Euro für die Installation der Sportgeräte aus dem Masterplan Sport für die Errichtung zur Verfügung.

2. Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen wo die Outdoor-Sportgeräte im Horner Park aufgestellt werden können. Das Ergebnis soll dem Regionalausschuss Horn / Hamm /Borgfelde zur Zustimmung vorgelegt werden.

3. Dem Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde ist über die Umsetzung der Maßnahme zu berichten.