Outdoor-Fitnessgeräte im Horner Park
Letzte Beratung: 16.11.2021 Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde Ö 5.1
Die Bezirksversammlung hat den nachfolgenden Antrag Drs. Nr. 22-1555 in ihrer Sitzung am 17.12.2020 einstimmig beschlossen.
____________________________________________________________________________________
Der Horner Park liegt an der Horner Landstraße als Naherholungsgebiet in einem großen Wohngebiet, in dem viele Kinder mit ihren Familien, SeniorenInnen, Jugendliche und auch Singles zuhause sind. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen den Park zum Jogging und Walking, teilweise auch Familien mit Kindern. Am Wochenende trifft sich in den Sommermonaten eine Gruppe um gemeinsam Yoga zu machen.
Durch Corona hat das Bedürfnis draußen Sport zu treiben noch eine größere Relevanz bekommen. Fitnessstudios und Sportstätten waren zeitweise zu und könnten in nächster Zeit immer wieder geschlossen werden. In diesem Jahr ist zu beobachten, dass hier im Umfeld immer mehr Menschen Zugang zum individuellen Sport finden. Eine Umgestaltung des Parks ist zurzeit in der Planung und es wäre eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität für die Hornerinnen und Horner, wenn der Park in dem Zuge um Outdoorfitnissgeräte ergänzt werden würde. Im Prozess Mitte machen ist die Forderung generationsübergreifend gefordert worden und ist in den Handlungsempfehlungen festgehalten.
Sport wird damit mehr Menschen zugänglich gemacht, auch denen die sich eine Mitgliedschaft im Sportverein oder Fitnessstudio nicht leisten können. In Horn leben relativ viele BürgerInnen mit einem niedrigen Einkommen, teilweise sehr nahe an der Armutsgrenze, die damit ein kostenloses Sport-Angebot nutzen könnten. Durch Sport wird nicht nur Gesundheit, sondern auch Begegnung und damit soziale Kontakte gefördert.
Da im Umfeld auch Menschen mit Behinderung leben, sollte bei der Auswahl und Aufstellung der Geräte darauf geachtet werden, dass auch sie einen Nutzen davon haben.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte beschließen:
1. Die Bezirksversammlung stellt dem Bezirksamt bis zu 18.000 Euro für die Installation der Sportgeräte aus dem Masterplan Sport für die Errichtung zur Verfügung.
2. Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen wo die Outdoor-Sportgeräte im Horner Park aufgestellt werden können. Das Ergebnis soll dem Regionalausschuss Horn / Hamm /Borgfelde zur Zustimmung vorgelegt werden.
3. Dem Regionalausschuss Horn / Hamm / Borgfelde ist über die Umsetzung der Maßnahme zu berichten.
____________________________________________________________________________________
Das Bezirksamt nimmt zum Beschluss wie folgt Stellung:
Aus Sicht des Bezirksamtes spricht grundsätzlich nichts gegen die Aufstellung von Outdoor-Sportgeräten im Horner Park und es sollte auch möglich sein, hierfür geeignete Flächen zu finden. Wie aber in der Drucksache bereits angedeutet, wird es in den nächsten Jahren vermutlich mehrere den Horner Park betreffende Entwicklungsprojekte geben. Hierzu zählen neben dem Modellvorhaben „Mitte machen“ das Naturschutzgroßprojekt „Natürlich Hamburg“ und das Projekt „Biologische Vielfalt“. Zu allen Projekten laufen Anträge beim Bund auf Bewilligung von Fördermitteln aus verschiedenen Förderprogrammen. Eine Entscheidung des Bundes in Bezug auf die beantragten Fördermittel wird voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres fallen. Sollten die Mittel wie beantragt genehmigt werden, könnte dann mit konkreteren Planungen zur Umgestaltung und (ökologischen) Aufwertung des Horner Parks begonnen werden. Da diese Planungen weite Teile des Parks betreffen werden, hält es das Bezirksamt nicht für sinnvoll, aktuell schon Flächen durch die Aufstellung von Outdoor-Sportgeräten zu besetzten. Hier sollte zunächst ein Gesamtkonzept entwickelt werden, um die vielfältigen Funktionen des Parks möglichst optimal zu berücksichtigen und eine Strukturierung zu schaffen, die das Nebeneinander von intensiv genutzten Freizeitflächen (wie den Sportgerätebereich) auf der einen Seite und weitaus empfindlicheren naturnahen Flächen auf der anderen Seite ermöglicht. Unter dieser Prämisse wird davon ausgegangen, dass die konzeptionellen Voraussetzungen zur Festlegung eines geeigneten Standortes für die Outdoor-Sportgeräte voraussichtlich erst Anfang 2023 vorliegen werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.